Rechtsprechung
| ArbG Hamburg, 02.11.2016 - 3 Ca 160/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 308 Nr 4 BGB, § 16 BetrAVG, § 315 BGB, § 305c BGB
Unwirksame Vereinbarung zur Anpassung einer Gesamtversorgungszusage - Vertretbarkeit - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BAG, 21.01.2003 - 1 ABR 9/02
Betriebsvereinbarung über die vorübergehende Veränderung der Dauer der …
Auszug aus ArbG Hamburg, 02.11.2016 - 3 Ca 160/16
Nach dem in § 139 BGB verankerten Rechtsgedanken sowie nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung führt die Teilunwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung nur dann zur Unwirksamkeit der übrigen Regelungen, wenn diese ohne die unwirksamen Teile der Betriebsvereinbarung keine sinnvolle, in sich geschlossene Regelung mehr darstellen (vgl. nur BAG, Beschluss v. 21.01.2003, 1 ABR 9/02, juris). - BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 527/09
Betriebsrentenanpassung - Ermittlung des Kaufkraftverlusts - Grenzen des billigen …
Auszug aus ArbG Hamburg, 02.11.2016 - 3 Ca 160/16
Rn. 29 Es bestand auch keine Notwendigkeit, die nach Rechtshängigkeit der Klage fällig gewordenen Teilbeträge vom Antrag auf wiederkehrende Leistung auszunehmen und gesondert in einen Zahlungsantrag umzustellen (ebenso: BAG, Urteil v. 11.10.2011, 3 AZR 527/09, juris). - BAG, 19.07.2016 - 3 AZR 141/15
Betriebliche Altersversorgung - Versorgungszusage - Auslegung
- BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 267/14
Anspruch auf Fortführung einer Versorgungszusage - Auslegung von …
Auszug aus ArbG Hamburg, 02.11.2016 - 3 Ca 160/16
Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (vgl. nur BAG, Urteil v. 8.12.2015, 3 AZR 267/14, Rn 22, juris). - ArbG Hamburg, 07.10.2016 - 10 Ca 106/16
Unwirksame Vereinbarung zur Anpassung einer Gesamtversorgungszusage
Auszug aus ArbG Hamburg, 02.11.2016 - 3 Ca 160/16
Rn. 32 Die Kammer schließt sich den überzeugenden Ausführungen der 10. Kammer des Arbeitsgerichts Hamburg (vgl. Urteil v. 7.10.2016, 10 Ca 106/16, welches dieselbe Anpassungsentscheidung zum Versorgungswerk der Beklagten betraf) an.
- LAG Hamburg, 29.06.2017 - 1 Sa 8/17
Pflicht zur Erhöhung der Betriebsrente nach einer Gesamtbetriebsvereinbarung
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 2. November 2016 ( 3 Ca 160/16 ) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.Rn. 21 das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 2. November 2016, Az. 3 Ca 160/16 , aufzuheben und die Klage abzuweisen.
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Rechtsprechung
| ArbG Darmstadt, 09.05.2017 - 3 Ca 160/16 |
Verfahrensgang
- ArbG Darmstadt, 09.05.2017 - 3 Ca 160/16
- LAG Hessen, 10.11.2017 - 10 Sa 964/17
- BAG, 28.11.2019 - 8 AZR 125/18
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 28.11.2019 - 8 AZR 125/18
Unwirksame Versetzung - Schadensersatz - Reisekosten
Auf die Revision des Klägers wird - unter Zurückweisung der Revision des Klägers im Übrigen - das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 10. November 2017 - 10 Sa 964/17 - im Kostenpunkt und im Übrigen insoweit teilweise aufgehoben, als das Landesarbeitsgericht in Ziffer 5 des Tenors das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 9. Mai 2017 - 3 Ca 160/16 - auf die Berufung der Beklagten teilweise abgeändert und die Klage wegen der geltend gemachten Reisekosten teilweise abgewiesen hat.Insoweit wird die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 9. Mai 2017 - 3 Ca 160/16 - zurückgewiesen.
- LAG Hessen, 10.11.2017 - 10 Sa 964/17
Eine Weisung, die unbillig ist, ist für den Arbeitnehmer unverbindlich und …
{ABSCHNITT:Tenor:} Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 9. Mai 2017 - 3 Ca 160/16 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und unter Aufhebung des Versäumnisurteils vom 11. Oktober 2016 wie folgt neu gefasst:.
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