Rechtsprechung
| ArbG Nürnberg, 15.07.2003 - 3 Ca 8538/02 A |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Rückzahlung von Ausbildungskosten; Kombinierte Ausbildung zum Bankkaufmann mit Fachhochschulstudium
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 381/00
Erstattung von Kosten der Berufsausbildung
Auszug aus ArbG Nürnberg, 15.07.2003 - 3 Ca 8538/02
Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25.07.2002 - 6 AZR 381/00 (AP Nr. 9 zu § 5 BBiG = DB 03, 510) hätte sogar eine höhere Vergütung nicht entscheidend gegen ein Berufsausbildungsverhältnis i. S. des Berufsbildungsgesetzes gesprochen.Dem Auszubildenden dürfen nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 BBiG keine Kosten auferlegt werden, die dem Ausbildenden bei der Ausbildung entstehen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG vom 25.07.2002 - 6 AZR 381/00 mwN, a.a.O.).
Ist der Auszubildende zur Teilnahme an solchen Ausbildungsmaßnahmen gesetzlich oder vertraglich verpflichtet oder bezieht der Ausbilder sie im Einverständnis mit dem Auszubildenden in seine Ausbildungspflicht ein, dürfen dem Auszubildenden die durch die außerhalb der Ausbildungsstätte durchgeführte Ausbildung verursachten Kosten nicht auferlegt werden (BAG vom 25.07.2002, a.a.O.).
Auch dieser Gesichtspunkt spricht dafür, dass eine Vereinbarung von § 5 Abs. 2 Nr. 1 BBiG erfasst wird, in der sich der Auszubildende zur Erstattung von Kosten verpflichtet, die bei einem Besuch der zuständigen staatlichen Berufsschule nicht angefallen wären (BAG vom 25.07.2002 a.a.O.).
Zu den von der Beklagten zu tragenden Kosten gehören die von ihr geltendgemachten Seminarkosten sowie Fahrt- und Verpflegungskosten (vgl. BAG vom 25.07.2002 a.a.O., wo gerade solche Kosten streitgegenständlich waren).
Nicht zu entscheiden war die vom BAG im Urteil vom 25.07.2002, a.a.O., aufgeworfene Frage, ob jedenfalls der Differenzbetrag zwischen einer i.S.d. § 10 BBiG angemessenen und der tatsächlich gezahlten Ausbildungsvergütung zurückverlangt werden könnte.
- BAG, 05.12.2002 - 6 AZR 537/00
Rückzahlung von Studiengebühren
Auszug aus ArbG Nürnberg, 15.07.2003 - 3 Ca 8538/02
Die Seminarteilnahmen sind im übrigen nicht zu vergleichen mit dem Studium an der Berufsakademie im vom BAG am 05.12.2002 - 6 AZR 537/00 , a.a.O., entschiedenen Fall. - BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 715/93
Rückzahlung der Kosten eines Sprachaufenthalts
Auszug aus ArbG Nürnberg, 15.07.2003 - 3 Ca 8538/02
Das ist auf Grund einer auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses bezogenen Güter- und Interessenabwägung unter Heranziehung aller Umstände des Einzelfalles zu ermitteln (BAGE 78, 356, 365) [BAG 30.11.1994 - 5 AZR 715/93] . - BAG, 26.09.2002 - 6 AZR 486/00
Ausbildungskosten bei auswärtiger Unterbringung
Auszug aus ArbG Nürnberg, 15.07.2003 - 3 Ca 8538/02
Im dualen Berufsbildungssystem müssen die Kosten für die schulische Berufsausbildung grundsätzlich vom Auszubildenden selbst aufgebracht werden (BAG vom 26.09.2002 - 6 AZR 468/00 = AP Nr. 12 zu § 5 BBiG = DB 03, 1123).
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2019 - 5 Sa 105/18
Duales Studium - Kündigung des Studienvertrags - Anwendungsbereich des BBiG - …
Rn. 85 Wird hingegen bei einem sog. ausbildungsintegrierenden dualen Studiengang (vgl. Bundesinstitut für Berufsbildung, Empfehlung des Hauptausschusses vom 21. Juni 2017 zum dualen Studium, BAnz. AT 18.07.2017) das Hochschulstudium mit einer Berufsausbildung kombiniert, sodass in der Regel zwei Abschlüsse erreicht werden, kann das Berufsbildungsgesetzes jedoch bis zum Abschluss der Berufsausbildung anwendbar sein (ArbG Nürnberg, Urteil vom 15. Juli 2003 - 3 Ca 8538/02 A - juris = EzB BBiG § 12 Nr. 24a - zur Kombination eines Fachhochschulstudiums Betriebswirtschaftslehre mit einer parallel laufenden Berufsausbildung zum Bankkaufmann). - LAG Schleswig-Holstein, 23.05.2007 - 3 Sa 28/07
Ausbildungskosten, Größenordnung, Rückzahlung, Ausbildungsvertrag, …
Es kann dahingestellt bleiben, ob die Rückzahlungsforderung der Klägerin bezogen auf den Zeitraum von April 2002 bis August 2004 gegen § 12 Abs. 1 und Abs. 2 BBiG verstößt und damit nichtig ist, soweit sie Gebühren für das Ablegen der IHK-Prüfung zur Kaufmannsgehilfin, pauschalierte anteilige Kosten für die Nutzung von Kopien und Ausbildungsmaterial sowie undifferenzierte nicht förderungsfähige Kosten enthält, weil die Beklagte auf Grund des Studien- und Ausbildungsvertrages unabhängig vom Abschluss des Studiums auch zur Ablegung der Kaufmannsgehilfenprüfung vor der zuständigen IHK verpflichtet war (vgl. insoweit ArbG Nürnberg vom 15.7.2003 - 3 Ca 8538/02 - zitiert nach Juris). - VG Düsseldorf, 12.04.2007 - 11 K 4611/06
Beginn der Ausbildung im "dualen" System begründet Zurückstellung vom Wehrdienst
Rn. 45 - vgl. hierzu ArbG Nürnberg, Urteil vom 15. Juli 2003 - 3 Ca 8538/02 A -, zitiert nach Juris -.
- LAG Hamm, 15.12.2005 - 4 Sa 1613/04
Besetzung der Berufungskammer bei Kostenbeschluss nach § 91 a ZPO in der …
3.4.Eine solche Entscheidung würde der Grundnorm des § 53 Abs. 2 ArbGG widersprechen, so dass die ehrenamtlichen Richter bei sämtlichen Entscheidungen des § 55 Abs. 1 ArbGG, insbesondere aber bei der Säumnisentscheidung nach § 55 Abs. 1 Nr. 4 ArbGG (…ArbG Bamberg, Urt. v. 29.10.1997 - 1 Ca 675/97, NZA 1998, 904;… a.A. LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 04.03.1997 - 6 Sa 1235/96, LAGE § 68 ArbGG 1979 Nr. 1 = NZA 1997, 1071, 1072;… LAG Berlin, Urt. v. 14.07.1997 - 9 Sa 52/97, LAGE § 626 BGB Nr. 108 = NZA 1998, 167, 168;… LAG Köln, Urt. v. 14.12.2000 - 6 Sa 1183/00, n.v.) oder der Entscheidung nach Lage der Akten (§ 251a ZPO) nach § 55 Abs. 1 Nr. 5 ArbGG (Schaub, Formularsammlung, § 94 I 2e; a.A. ArbG Nürnberg, Urt. v. 15.07.2003 - 3 Ca 8538/02 A, n.v.), mitwirken, d.h., diese Entscheidungen sind von der vollbesetzten Kammer nach Beratung zu treffen (…Schwab/Weth/Berscheid, § 55 ArbGG Rz. 9). - VG Düsseldorf, 12.04.2007 - 11 K 4891/06
Beginn der Ausbildung im "dualen" System begründet Zurückstellung vom Wehrdienst
Rn. 36 - vgl. hierzu ArbG Nürnberg, Urteil vom 15. Juli 2003 - 3 Ca 8538/02 A -, zitiert nach Juris -. - VG Düsseldorf, 31.08.2006 - 11 L 1628/06 Rn. 25 - vgl. hierzu ArbG Nürnberg, Urteil vom 15. Juli 2003 - 3 Ca 8538/02 A -, zitiert nach Juris -.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".