Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 20.07.2021 - 3 D 73/20 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
SGB X § 107, SGB X § 105, SGB X § 45, SGB X § 50, SGB II § 11, WoGG § 7, WoGG § 40, ZPO § 114
Rücknahme der Wohngeldbewilligung bei Einkommensanrechnung des Wohngelds im Rahmen des Arbeitslosengeld II - doppelte Inanspruchnahme des Leistungsempfängers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 12.10.2020 - 1 K 2354/19
- OVG Sachsen, 20.07.2021 - 3 D 73/20
- VG Dresden, 02.11.2021 - 1 K 2354/19
- OVG Sachsen, 10.08.2022 - 3 A 735/21
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (11)
- BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 10/06 R
Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit - …
Auszug aus OVG Sachsen, 20.07.2021 - 3 D 73/20
Schließlich wird in den Blick zu nehmen sein, wann ein etwaiger Erstattungsanspruch entstanden ist, denn ein rückwirkendes Inkrafttreten der Erfüllungswirkung ist wohl nicht anzuerkennen (BSG, Urt. v. 28. August 2007 - B 7/7a AL 10/06 R -, juris Rn. 18;… Burkiczak, a. a. O. Rn. 34). - BSG, 30.05.2006 - B 1 KR 17/05 R
Höhe des Erstattungsanspruchs der Versorgungsverwaltung gegenüber der …
Auszug aus OVG Sachsen, 20.07.2021 - 3 D 73/20
Allerdings muss die Leistung in die abstrakt-generelle Zuständigkeit des Leistungsträgers fallen (BSG, Urt. v. 30. Mai 2006 - B 1 KR 17/05 R -, juris Rn. 38). - BSG, 23.08.2011 - B 14 AS 165/10 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Rückzahlung von …
Auszug aus OVG Sachsen, 20.07.2021 - 3 D 73/20
In der sozialgerichtlichen Rechtsprechung ist höchstrichterlich geklärt, dass eine solche Rückforderung keinen Einfluss auf die Einkommensanrechnung hat (BSG, Urt. v. 23. August 2011 - B 14 AS 165/10 R -, juris).
- BSG, 14.06.2018 - B 14 AS 37/17 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kinderwohngeld - …
Auszug aus OVG Sachsen, 20.07.2021 - 3 D 73/20
Wohngeld stellt Einkommen i. S. v. § 11 Abs. 1 SGB II dar und ist im Zeitpunkt seines tatsächlichen Zuflusses als solches zu berücksichtigen (…SächsLSG, Beschl. v. 17. Februar 2021 - L 10 AS 16/19 NZB -, juris Rn. 39 ff.; BSG, Urt. v. 14. Juni 2018 - B 14 AS 37/17 R -, juris Rn. 21 a. E.). - BSG, 03.04.2001 - B 4 RA 22/00 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Wiederaufnahme des Verfahrens - Prüfung …
Auszug aus OVG Sachsen, 20.07.2021 - 3 D 73/20
Denn indem der Beklagte im Rahmen seines Überprüfungsbescheids vom 23. Oktober 2019 in eine erneute sachliche Prüfung der Voraussetzungen der Rücknahme und Erstattung eingetreten ist, hat er die Bestandskraft seines Bescheids vom 4. Januar 2019 durchbrochen (BSG, Urt. v. 3. April 2001 - B 4 RA 22/00 R -, juris Rn. 28 m. w. N.). - BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 626/06
Prozesskostenhilfe bei höchstrichterlich noch nicht geklärter Rechtsfrage
Auszug aus OVG Sachsen, 20.07.2021 - 3 D 73/20
Die Anforderungen an die hinreichende Erfolgsaussicht dürfen deshalb nicht überspannt werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14. Juni 2006, BayVBl. 2006, 677 und Beschl. v. 26. Februar 2007, NVwZ-RR 2007, 361). - BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 203/10 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsschutzbedürfnis - fehlende …
Auszug aus OVG Sachsen, 20.07.2021 - 3 D 73/20
Rn. 18 Zutreffend ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, dass die Erfüllungsfiktion des § 107 Abs. 1 SGB X, die - ohne, dass dem Leistungsträger dabei ein Wahlrecht zukäme (BSG, Urt. v. 20. Dezember 2011 - B 4 AS 203/10 R -, juris Rn. 19;… Burkiczak, in: jurisPK-SGB X, 2. Aufl. 2018, § 107 Rn. 30 m. w. N.) - eine Rücknahme gegenüber dem Leistungsempfänger ausschließt, das Bestehen eines Erstattungsanspruchs zwischen den Leistungsträgern voraussetzt. - BVerfG, 26.02.2007 - 1 BvR 474/05
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von …
Auszug aus OVG Sachsen, 20.07.2021 - 3 D 73/20
Die Anforderungen an die hinreichende Erfolgsaussicht dürfen deshalb nicht überspannt werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14. Juni 2006, BayVBl. 2006, 677 und Beschl. v. 26. Februar 2007, NVwZ-RR 2007, 361). - OVG Sachsen, 04.09.2017 - 4 A 586/16
Wohngeld; Rückforderung
Auszug aus OVG Sachsen, 20.07.2021 - 3 D 73/20
Insoweit liegt eine jedenfalls nicht obergerichtlich geklärte Rechtsfrage vor, die es ausgehend vom Grundsatz der Chancengleichheit gebietet, Prozesskostenhilfe zu bewilligen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 4. September 2017 - 4 A 586/16 -, juris Rn. 12 ff., zur dort nicht entscheidungserheblichen Frage der doppelten Inanspruchnahme durch Anrechnung von Wohngeld auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld II; vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 16. Januar 2014 - OVG 6 M 128.12 -, juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 16.01.2014 - 6 M 128.12
Anwendbarkeit des § 107 SGB 10 bei Rückforderung von Wohngeld nach § 50 Abs. 2 …
Auszug aus OVG Sachsen, 20.07.2021 - 3 D 73/20
Insoweit liegt eine jedenfalls nicht obergerichtlich geklärte Rechtsfrage vor, die es ausgehend vom Grundsatz der Chancengleichheit gebietet, Prozesskostenhilfe zu bewilligen (…vgl. SächsOVG, Beschl. v. 4. September 2017 - 4 A 586/16 -, juris Rn. 12 ff., zur dort nicht entscheidungserheblichen Frage der doppelten Inanspruchnahme durch Anrechnung von Wohngeld auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld II; vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 16. Januar 2014 - OVG 6 M 128.12 -, juris). - LSG Sachsen, 17.02.2021 - L 10 AS 16/19
- OVG Sachsen, 10.08.2022 - 3 A 735/21
Rücknahme von Wohngeld; zur Ursächlichkeit unrichtiger Angaben des Begünstigten …
Ausgehend davon, dass das Sächsische Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 20. Juli 2021 - 3 D 73/20 - ausgeführt habe, dass in der Hauptsache zu prüfen sein werde, "ob eine vorläufige Leistungserbringung, wie sie auf Grundlage des Bescheids des Jobcenters M. vom 24. April 2018 erfolgte, eine Leistung des zuständigen Leistungsträgers im vorgestellten Sinne darstellt" sei nicht ersichtlich, wie es sich dem Kläger als Laien hätte aufdrängen sollen, dass auch nur vorläufig nach dem SGB II bewilligte Leistungen zu einem Leistungsausschluss beim Wohngeld führen könnten.Die im Wohngeldantrag enthaltenen Angaben sind jedoch solche des Klägers, da er sich diese jedenfalls mit seiner Unterschrift unter den Antrag zu eigen gemacht hat (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 20. Juli 2021 - 3 D 73/20 -, juris Rn. 12 und 16).
Rn. 30 Soweit der Kläger unter Wiedergabe des Beschlusses des Senats vom 20. Juli 2021 (a. a. O.) darauf verweist, dass eine obergerichtlich noch nicht geklärte Rechtsfrage vorliege, hat er auch damit keine besonderen rechtlichen Schwierigkeiten dargelegt.
Rn. 31 Im Übrigen erschöpft sich das Zulassungsvorbringen in einer Wiedergabe einzelner Aussagen des Senatsbeschlusses vom 20. Juli 2021 (a. a. O.).
- VG Würzburg, 01.02.2024 - W 3 K 20.1847
Wohngeld, Aufhebung von Bewilligungsbescheiden, Erstattung zu Unrecht erbrachter …
Diese Ausführungen zielen sinngemäß darauf, dass die Erstattungsvorschriften in den §§ 102 ff., 107 SGB X einer Aufhebung und Rückforderung der Wohngeldbewilligungsbescheide aus den Jahren 2004 bis 2011 durch die Beklagte entgegengestanden hätten (…vgl. zur Frage, ob die Erfüllungsfiktion des § 107 Abs. 1 SGB X einer Rückforderung wegen des Bezugs von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WoGG a.F.) zu Unrecht gezahlten Wohngelds entgegensteht, OVG Berlin-Bbg., B.v. 16.1.2014 - OVG 6 M 128.12 - juris Rn. 4;… OVG NRW, B.v. 15.11.2018 - 12 E 726/17 - juris Rn. 7;… SächsOVG, B.v. 8.1.2015 - 4 D 92/14 - juris Rn. 3; B.v. 20.7.2021 - 3 D 73/20 - juris Rn. 17).Sinn und Zweck des § 45 SGB X ist damit nicht eine Sanktionierung der Klägerin, indem sie dem Risiko doppelter Rückforderungen ausgesetzt und damit schlechter gestellt wird, als sie bei von vornherein wahrheitsgemäßen Angaben gegenüber allen Leistungsträgern gestanden hätte, sondern allein die Herstellung rechtmäßiger Zustände unter angemessener Berücksichtigung von Rechtssicherheits- und Vertrauensschutzgesichtspunkten (vgl. SächsOVG, B.v. 20.7.2021 - 3 D 73/20 - BeckRS 2021, 19943 Rn. 20).
- VG Hannover, 04.04.2022 - 3 A 2740/20
Bestandskräftiger Überprüfungsbescheid; Rechtsschutzbedürfnis; Unzulässigkeit der …
Rn. 19 Ob und inwieweit die Bestandskraft des Überprüfungsbescheids auch weitere Aspekte der Zulässigkeit der Klage gegen den Ausgangsbescheid berührt, wofür eine in der Rechtsprechung regelmäßig anklingende, gestaltgebende Wirkung des Überprüfungsbescheides für den Bescheid, dessen Rücknahme auf Grundlage von § 44 Abs. 1 SGB X begehrt wird, streiten könnte (…vgl. etwa BSG, Beschl. v. 26.07.2017 - B 12 R 28/17 B, juris Rn. 1; SächsOVG, Beschl. v. 20.07.2021 - 3 D 73/20, juris Rn. 12: Ausgangsbescheid "in der Fassung des Überprüfungsbescheids"), kann angesichts des entfallenen Rechtsschutzbedürfnisses vorliegend offenbleiben.
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