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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 06.06.2002 - 3 E 129/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,12487
OVG Sachsen, 06.06.2002 - 3 E 129/01 (https://dejure.org/2002,12487)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06.06.2002 - 3 E 129/01 (https://dejure.org/2002,12487)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06. Juni 2002 - 3 E 129/01 (https://dejure.org/2002,12487)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO F: aF § 67 Abs. 1; VwGO § 146, § 147, § 194 Abs. 4; RBerG Art I § 1 Abs. 1; ZPO § 5, § 157 Abs. 2, GKG § 13 Abs. 1, § 14 Abs. 1 S. 1, § 21 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vertretungszwang im Beschwerdeverfahren; Anfechtung der Zurückweisung eines Prozessbevollmächtigten; Mangelde Fähigkeit eines Bevollmächtigten zum geeigneten Vortrag als Verstoß gegen Art. 1 § 1 Abs. 1 des Rechtsberatungsgesetzes (RBerG); Schutzzweck des ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.12.1996 - III ZB 105/96

    Rechtsweg für einen Rechtsstreit zwischen einer Stiftung und ihren …

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.06.2002 - 3 E 129/01
    In entsprechender Anwendung von § 21 Abs. 1 GKG ist daher der Bruchteil des Hauptsachewertes als Streitwert anzunehmen, wobei es sachgerecht ist, diesen Wert mit einem Fünftel zu bemessen (siehe dazu auch: BGH, Urt. v. 19.12.1996, NJW 1998, 909 [910]).
  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 4.97

    Inkassounternehmen darf Forderungen durch Rechtsanwalt gerichtlich geltend machen

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.06.2002 - 3 E 129/01
    Das Rechtsberatungsgesetz dient dem Schutz des Rechtssuchenden vor einer Rechtsberatung durch persönlich ungeeignete oder nicht sachkundige oder unzuverlässige Beratungspersonen, dem Schutz der Rechtspflege vor einer Beeinträchtigung ihrer Abläufe durch Beratungspersonen und dem Schutz der Rechtsanwälte und zugelassenen Rechtsberater vor einem Wettbewerb mit anderen Rechtsberatung betreibenden Personen, die keinen standesrechtlichen, gebührenrechtlichen und ähnlichen im Interesse der Rechtspflege gesetzten Schranken unterliegen (BVerwG, Urt. v. 29.9.1998, NJW 1999, 440 ff.).
  • BVerwG, 27.08.1987 - 1 WB 34.87

    Rechtslehrer - Deutsche Hochschule - Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten - …

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.06.2002 - 3 E 129/01
    Dem daraus zum Ausdruck kommenden Willen des Gesetzgebers, unerlaubte Rechtsberatung zu verbieten, muss Geltung verschafft werden, weshalb Gerichte eine gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßende Tätigkeit nicht hinnehmen dürfen (BVerwG, Beschl. v. 27.8.1987, NJW 1988, 220;… Meißner in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 67 RdNr. 48).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.1997 - 9 S 1013/97

    Beschwerde gegen Beschluß über Erinnerung gegen die Vergütungsfestsetzung des …

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.06.2002 - 3 E 129/01
    Wenn demnach § 147 Abs. 1 Satz 2 VwGO einerseits auf § 67 Abs. 1 Satz 2 VwGO verwiesen hat und in dieser Regelung kein Vertretungszwang für Beschwerdeverfahren i.S.v. § 146 Abs. 1 VwGO angesprochen war, andererseits § 67 Abs. 1 Satz 1 VwGO a.F., wonach der Vertretungszwang auch vor dem Oberverwaltungsgericht bei Antragstellung gilt, nicht erwähnt wurde, folgt daraus, dass für die Einlegung der Beschwerde nach § 146 Abs. 1 VwGO ein Vertretungszwang nicht bestand und dieser erst dann angenommen werden konnte, wenn ein Beschwerdeführer einen (weiteren) Antrag im Beschwerdeverfahren gestellt hatte (siehe dazu: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.4.1997, NVwZ-RR 1998, 462;… Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl., § 67 RdNr. 7).
  • BVerfG, 20.10.2004 - 1 BvR 1356/02

    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde gegen die …

    gegen 1. a) den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 6. Juni 2002 - 3 E 129/01 -, b) den Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 10. Oktober 2001 - 3 K 1625/01 -, 2. a) den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 6. Juni 2002 - 3 E 130/01 -, b) den Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 10. Oktober 2001 - 3 K 1652/01 - .
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