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| VG Hamburg, 09.07.2021 - 3 E 2500/21 |
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (20)
- BVerwG, 27.06.2018 - 6 C 39.16
Auswahlermessen; Beschuldigtenbegriff; Beschuldigter; Einheit des …
Auszug aus VG Hamburg, 09.07.2021 - 3 E 2500/21
Für das Vorliegen der Beschuldigteneigenschaft muss gegen den Betroffenen im Zeitpunkt der Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung - hier am 16. Februar 2021 - ein Straf- oder Ermittlungsverfahren geschwebt haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.6.2018, 6 C 39/16, juris Rn. 14).Die Notwendigkeit einer erkennungsdienstlichen Maßnahme bemisst sich dementsprechend danach, ob sich aus dem Sachverhalt, der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellt wurde, nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls Anhaltspunkte für die Annahme ergeben, dass der Betroffene mit guten Gründen in den Kreis Verdächtiger einer anderen noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen letztlich überführend oder entlastend - fördern könnten (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.6.2018, 6 C 39/16, juris Rn. 22;… Urt. v. 23.11.2005, 6 C 2/05, juris Rn. 22).
Anders als der Antragsteller offenbar zum Ausdruck bringen will, wenn er ausführt, die ihm vorgeworfenen Straftaten erschienen nicht als hinreichend "schwerwiegend", um die Notwendigkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung zu begründen, muss das Anlassdelikt im Rahmen des § 81b Alt. 2 StPO dabei kein besonders hohes Maß an Gemeinschädlichkeit aufweisen (BVerwG, Urt. v. 27.6.2018, 6 C 39/16, juris Rn. 23; Beschl. v. 6.7.1988, 1 B 61/88, CR 1989, 416, 417).
Das Tatbestandsmerkmal "notwendig" unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff der vollen gerichtlichen Kontrolle (BVerwG, Urt. v. 27.6.2018, 6 C 39/16, juris Rn. 21).
Im Rahmen der gerichtlichen Kontrolle einer noch nicht vollzogenen Anordnung kommt es für die Notwendigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen auf die Sachlage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz an - hier also auf den Entscheidungszeitpunkt (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.6.2018, 6 C 39/16, juris Rn. 20).
Hinsichtlich der Ausübung des Entschließungsermessens ist zu berücksichtigen, dass es sich dabei um ein sog. intendiertes Ermessen handelt, bei dem nach dem maßgeblichen Fachrecht für den Regelfall eine bestimmte Entscheidung gewollt ist und davon nur in besonders begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden soll (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.6.2018, 6 C 39/16, juris Rn. 25;… OVG Koblenz, Beschl. v. 20.8.2018, 7 B 10607/18, juris Rn. 18;… OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.6.2016, 11 ME 100/16, juris Rn. 17;… OVG Lüneburg, Urt. v. 30.1.2013, 11 LB 115/12, juris Rn. 40 f.).
Der mit ihnen verbundene Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das daraus abgeleitete Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.6.2018, 6 C 39/16, juris Rn. 20 m.w.N.) ist von nur geringer Intensität.
- BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 2.05
Vorbeugende Verbrechensbekämpfung; Strafverfolgungsvorsorge; Rechtsweg; …
Auszug aus VG Hamburg, 09.07.2021 - 3 E 2500/21
Die Rechtmäßigkeit der angeordneten Maßnahmen entfällt in Bezug auf die Beschuldigteneigenschaft selbst bei einer späteren Einstellung des Verfahrens oder bei einem Freispruch nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.11.2005, 6 C 2/05, juris Rn. 20).Die Vorschrift dient der Strafverfolgungsvorsorge und soll der zukünftigen Durchführung der Strafverfolgung in Bezug auf mögliche spätere oder später bekanntwerdende Straftaten zugutekommen (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.11.2005, 6 C 2/05, juris Rn. 18).
Die Notwendigkeit einer erkennungsdienstlichen Maßnahme bemisst sich dementsprechend danach, ob sich aus dem Sachverhalt, der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellt wurde, nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls Anhaltspunkte für die Annahme ergeben, dass der Betroffene mit guten Gründen in den Kreis Verdächtiger einer anderen noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen letztlich überführend oder entlastend - fördern könnten (…vgl. BVerwG, Urt. v. 27.6.2018, 6 C 39/16, juris Rn. 22; Urt. v. 23.11.2005, 6 C 2/05, juris Rn. 22).
Bei den erkennungsdienstlichen Maßnahmen, zu denen § 81b Alt. 2 StPO ermächtigt, handelt es sich um präventiv-polizeiliche Maßnahmen der Strafverfolgungsvorsorge ohne unmittelbaren Bezug zu einem konkreten Strafverfahren (BVerwG, Urt. v. 23.11.2005, 6 C 2/05, juris Rn. 18).
- OVG Niedersachsen, 29.06.2016 - 11 ME 100/16
Anordnung des Sofortvollzuges; Begründungserfordernis; Begründungspflicht; …
Auszug aus VG Hamburg, 09.07.2021 - 3 E 2500/21
Die der Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen zugrundeliegende Prognose der Wiederholungsgefahr trägt typischerweise auch die Begründung der sofortigen Vollziehbarkeit dieser Maßnahme in sich (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.6.2016, 11 ME 100/16, juris Rn. 7;… VGH München, Beschl. v. 23.11.2009, 10 CS 09.1854, juris Rn. 17; OVG Hamburg, Beschl. v. 3.6.2019, 4 Bs 174/18, BA S. 5, n.v.).Hinsichtlich der Ausübung des Entschließungsermessens ist zu berücksichtigen, dass es sich dabei um ein sog. intendiertes Ermessen handelt, bei dem nach dem maßgeblichen Fachrecht für den Regelfall eine bestimmte Entscheidung gewollt ist und davon nur in besonders begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden soll (…vgl. BVerwG, Urt. v. 27.6.2018, 6 C 39/16, juris Rn. 25;… OVG Koblenz, Beschl. v. 20.8.2018, 7 B 10607/18, juris Rn. 18; OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.6.2016, 11 ME 100/16, juris Rn. 17;… OVG Lüneburg, Urt. v. 30.1.2013, 11 LB 115/12, juris Rn. 40 f.).
Dieses ist regelmäßig bereits mit der Annahme der Wiederholungsgefahr gegeben (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.6.2016, 11 ME 100/16, juris Rn. 19;… VGH München, Beschl. v. 23.11.2009, 10 CS 09.1854, juris Rn. 17).
- VGH Bayern, 23.11.2009 - 10 CS 09.1854
Erkennungsdienstliche Behandlung; Beschuldigteneigenschaft des Betroffenen; …
Auszug aus VG Hamburg, 09.07.2021 - 3 E 2500/21
Die der Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen zugrundeliegende Prognose der Wiederholungsgefahr trägt typischerweise auch die Begründung der sofortigen Vollziehbarkeit dieser Maßnahme in sich (…vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.6.2016, 11 ME 100/16, juris Rn. 7; VGH München, Beschl. v. 23.11.2009, 10 CS 09.1854, juris Rn. 17; OVG Hamburg, Beschl. v. 3.6.2019, 4 Bs 174/18, BA S. 5, n.v.).Dieses ist regelmäßig bereits mit der Annahme der Wiederholungsgefahr gegeben (…vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.6.2016, 11 ME 100/16, juris Rn. 19; VGH München, Beschl. v. 23.11.2009, 10 CS 09.1854, juris Rn. 17).
- BVerfG, 16.05.2002 - 1 BvR 2257/01
Zur Datenspeicherung trotz Freispruchs
Auszug aus VG Hamburg, 09.07.2021 - 3 E 2500/21
Die Feststellung des Tatverdachts ist etwas substantiell anderes als eine Schuldfeststellung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.5.2002, 1 BvR 2257/01, juris Rn. 9).Die Annahme des Tatverdachts widerspricht nicht der Unschuldsvermutung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.5.2002, 1 BvR 2257/01, juris Rn. 10).
- BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 29.79
Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger - § 81b Alt. 2 StPO, …
Auszug aus VG Hamburg, 09.07.2021 - 3 E 2500/21
Zweck einer erkennungsdienstlichen Behandlung nach § 81b Alt. 2 StPO ist die vorsorgende Bereitstellung sächlicher Hilfsmittel für die Erforschung und Aufklärung von Straftaten (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.10.1982, 1 C 29/79, juris Rn. 33).Im Rahmen der anzustellenden Prognose sind insbesondere die Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seine Persönlichkeit sowie der Zeitraum, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist, zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.10.1982, 1 C 29/79, juris Rn. 33).
- OVG Niedersachsen, 30.01.2013 - 11 LB 115/12
Anforderungen an die Ermessenserwägungen bei der Anordnung einer …
Auszug aus VG Hamburg, 09.07.2021 - 3 E 2500/21
Hinsichtlich der Ausübung des Entschließungsermessens ist zu berücksichtigen, dass es sich dabei um ein sog. intendiertes Ermessen handelt, bei dem nach dem maßgeblichen Fachrecht für den Regelfall eine bestimmte Entscheidung gewollt ist und davon nur in besonders begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden soll (…vgl. BVerwG, Urt. v. 27.6.2018, 6 C 39/16, juris Rn. 25;… OVG Koblenz, Beschl. v. 20.8.2018, 7 B 10607/18, juris Rn. 18;… OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.6.2016, 11 ME 100/16, juris Rn. 17; OVG Lüneburg, Urt. v. 30.1.2013, 11 LB 115/12, juris Rn. 40 f.).Folgt die Behörde der gesetzlichen Intention, bedarf es keiner weiteren Erwägungen; nur dann, wenn die Behörde außergewöhnliche Umstände des Einzelfalls nicht berücksichtigt, die eine andere Entscheidung möglich erscheinen lassen, kann ein Ermessensfehler vorliegen (OVG Lüneburg, Urt. v. 30.1.2013, 11 LB 115/12, juris Rn. 39 m.w.N.).
- OVG Niedersachsen, 20.11.2008 - 11 ME 297/08
Einbeziehung jugendtypischen Fehlverhaltens bei Prognose einer …
Auszug aus VG Hamburg, 09.07.2021 - 3 E 2500/21
Sollte sich die Anordnung im Hauptsacheverfahren als rechtswidrig erweisen, hätte der Antragsteller einen Anspruch auf Löschung der unzulässig erhobenen Daten und Vernichtung der dazugehörigen Akten (vgl. § 24 Abs. 2 Nr. 2 HmbPolDVG; vgl. auch VG Hamburg, Beschl. v. 6.2.2018, 11 E 499/18, BA S. 11, n.v.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 20.11.2008, 11 ME 297/08, juris Rn. 21). - OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2018 - 7 A 10084/18
Grenzen der erkennungsdienstlichen Behandlung
Auszug aus VG Hamburg, 09.07.2021 - 3 E 2500/21
Lediglich das der polizeilichen Prognose über das künftige Verhalten des Betroffenen zu Grunde liegende Wahrscheinlichkeitsurteil ist der gerichtlichen Kontrolle nur begrenzt zugänglich; es erstreckt sich nur darauf, ob die Prognose auf zutreffender Tatsachengrundlage beruht und ob sie nach gegebenem Erkenntnisstand und der Einbeziehung des kriminalistischen Erfahrungswissens sachgerecht und vertretbar ist (OVG Koblenz, Urt. v. 24.9.2018, 7 A 10084/18, juris Rn. 27 m.w.N.). - OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2018 - 7 A 10256/18
Erkennungsdienstliche Behandlung bei Verfahrenseinstellung, hinreichenden …
Auszug aus VG Hamburg, 09.07.2021 - 3 E 2500/21
Im Übrigen ist zu sehen, dass das den Vorfall aus 2018 betreffende Verfahren 2272 Js 144/18 - entgegen dem in dem Bescheid vom 16. Februar 2021 erweckten Eindruck, den die Antragsgegnerin mit ihren weiteren Darlegungen korrigiert hat - nicht ausschlaggebend für die Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen gewesen ist (vgl. zur Berücksichtigung von eingestellten Verfahren bei Anordnungen gemäß § 81b Alt. 2 StPO: OVG Koblenz, Beschl. v. 24.9.2018, 7 A 10256/18, juris Rn. 35;… VG Neustadt a.d. Weinstraße, Urt. v. 4.2.2019, 5 K 718/18.NW, juris Rn. 34). - VGH Baden-Württemberg, 29.05.2008 - 1 S 1503/07
Erkennungsdienstliche Behandlung wegen des Besitzes kinderpornographischer …
- BVerwG, 06.07.1988 - 1 B 61.88
Erkennungsdienst - Unterlagen - Aufhebung
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2018 - 7 B 10607/18
Umwidmung der Ergebnisse erkennungsdienstlicher Maßnahmen
- OVG Niedersachsen, 20.11.2014 - 11 LC 232/13
Anlasstat; erkennungsdienstliche Behandlung; Beschuldigteneigenschaft; …
- VGH Bayern, 12.11.2013 - 10 B 12.2078
Zur maßgeblichen Sach- und Rechtslage, wenn im Zeitpunkt der letzten mündlichen …
- VGH Bayern, 17.11.2008 - 10 C 08.2872
Erkennungsdienstliche Maßnahme; Wiederholungsgefahr; Ermessen
- OVG Hamburg, 02.12.2020 - 2 Bs 207/20
Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung einer bauordnungsrechtlichen …
- VG Neustadt, 04.02.2019 - 5 K 718/18
Austausch der Rechtsgrundlage bei erkennungsdienstlichen Maßnahmen- Handel mit …
- VG München, 20.04.2016 - M 7 K 15.4332
Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung nach Geschlechtsumwandlung
- OVG Hamburg, 10.03.2014 - 4 Bs 435/13
- VG Hamburg, 30.05.2022 - 5 E 1895/22
Erkennungsdienstliche Behandlung durch die Polizei; Anhörung zur nachträglichen …
Rn. 62 Zwar könnte eine Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung zum Zwecke des Erkennungsdienstes grundsätzlich nach § 28 Abs. 1 HmbVwVfG eine vorherige Anhörung erfordern (so VG Hamburg, Beschl. v. 9.7.2021, 3 E 2500/21, http://justiz.hamburg.de/contentblob/15259010/78ecc9cc2c9c097eb00d07ce4e3b041c/data/3-e-2500-21-beschluss-vom-9-7-21.pdf).Rn. 74 Dabei ist das der polizeilichen Prognose über das künftige Verhalten des Betroffenen zu Grunde liegende Wahrscheinlichkeitsurteil gerichtlich nur darauf zu überprüfen, ob die Prognose auf zutreffender Tatsachengrundlage beruht und ob sie nach gegebenem Erkenntnisstand und der Einbeziehung des kriminalistischen Erfahrungswissens sachgerecht und vertretbar ist (…OVG Koblenz, Urt. v. 24.9.2018, 7 A 10084/18, juris Rn. 27 m.w.N.; VG Hamburg, Beschl. v. 9.7.2021, 3 E 2500/21, http://justiz.hamburg.de/contentblob/15259010/78ecc9cc2c9c097eb00d07ce4e3b041c/data/3-e-2500-21-beschluss-vom-9-7-21.pdf).
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