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Weitere Entscheidung unten: VG Darmstadt, 11.03.2004

Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Main, 29.08.2001 - 3 E 815/01 (2)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,25409
VG Frankfurt/Main, 29.08.2001 - 3 E 815/01 (2) (https://dejure.org/2001,25409)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 29.08.2001 - 3 E 815/01 (2) (https://dejure.org/2001,25409)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 29. August 2001 - 3 E 815/01 (2) (https://dejure.org/2001,25409)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • recht-islam.de

    Errichtung einer Moschee in einem Mischgebiet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersetzung des Einvernehmens für einen Bauvorbescheid zur Errichtung einer Moschee; Ersetzung des Einvernehmens für einen Bauvorbescheid durch die Widerspruchsbehörde; Generelle Zulässigkeit einer Moschee; Begriff des Bebauungszusammenhangs; Qualifizierung eines Bereichs ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Klage der Stadt Schlüchtern gegen Baugenehmigung für eine Moschee abgewiesen

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Klage der Stadt Schlüchtern gegen Baugenehmigung für eine Moschee abgewiesen

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 175
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 18.92

    Bauplanungsrecht: Einfügen eines Dachgeschoßausbaus in den unbeplanten …

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 29.08.2001 - 3 E 815/01
    Bei dem Einfügen nach dem Maß der baulichen Nutzung ist auf die Begriffsbestimmungen der Baunutzungsverordnung zurückzugreifen (BVerwGE 95, 277).
  • BVerwG, 06.12.1967 - IV C 94.66

    Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich; Fehlende nachbarschützende Funktion …

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 29.08.2001 - 3 E 815/01
    Unbebaute Grundstücke, die an das letzte zum Bebauungszusammenhang gehörende Gebäude anschließen, liegen allerdings im Außenbereich, wenn weder auf der gegenüberliegenden Straßenseite noch in der zweiten Reihe eine Bebauung besteht (BVerwGE 28, 268).
  • BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 50.89

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines islamischen Betsaals in allgemeinem …

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 29.08.2001 - 3 E 815/01
    Außerdem gilt auch hier wieder der Grundsatz, dass die Nachbarn einer in dem Baugebiet allgemein zulässigen Anlage für religiöse Zwecke die mit deren Benutzung üblicherweise verbundenen Beeinträchtigungen wie den An- und Abfahrtsverkehr der Besucher hinzunehmen haben (BVerwG NJW 1992, 2170 f.).
  • BVerwG, 13.02.1976 - IV C 72.74

    Begriff des im Zusammenhang bebauten Ortsteils - Bauplanungsrechtliche …

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 29.08.2001 - 3 E 815/01
    Eine solche Wirkung kann auch von einer Straße ausgehen (BVerwG, Deutsches Verwaltungsblatt 1975, 509 510; BVerwG, Urteil v. 13.02.1976 - IV C 72.74 -, Schrödter, BauGB, 6. Auflage § 34 Rdnrn. 6 u. 12).
  • BVerwG, 03.04.1996 - 4 B 253.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Tatrichterlicher Verstoß gegen Denkgesetze; …

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 29.08.2001 - 3 E 815/01
    Der Begriff der Erschließung umfasst unter anderem den Anschluss des Baugrundstücks an das öffentliche Straßennetz, wobei die Erschließung nur dann durch eine vorhandene Straße gesichert ist, wenn diese den durch das Vorhaben ausgelösten Verkehr im Regelfall bewältigen kann (BVerwG NvWZ 1997, 389).
  • VG Freiburg, 12.10.2016 - 6 K 641/16

    Aufhebung einer Baugenehmigung aufgrund optischer Beeinträchtigung einer Moschee …

    Rn. 24 - 31; VG München, Beschl. v. 07.06.2005 - M 8 SN 05.1628 -, juris, Rn. 32 - 39; VG Frankfurt, Urt. v. 29.08.2001 - 3 E 815/01 (2) -, NVwZ-RR 2002, 175 = juris, Rn. 48, 54 -56; VG Düsseldorf, Urt. v. 28.02.2008 - 4 K 945/07 -, juris, Rn. 27 - 32; siehe auch VG Neustadt, Urt. v. 30.10.2012 - 4 K 553/12.NW -, juris, Rn. 53 ff. zu einem Bibelheim mit 17 Stellplätzen und 68 Übernachtungsmöglichkeiten im allgemeinen Wohngebiet; a.A. zu einem islamischen Gebetshaus im allgemeinen Wohngebiet, wenn damit in einem erheblichen Zeitraum, nämlich an 200 Tagen im Jahr und davon an 130 in besonders intensiver Form eine Nutzung ggf. auch noch mitten in der Nachtzeit verbunden sei OVG NdS, Beschl.v. 07.12.2009 - 1 LA 255/08 -, BauR 2010, 433 = NVwZ-RR 2010, 219 = juris, Rn.17 - 23 ).
  • VG Minden, 22.04.2010 - 9 K 981/09

    Nachbarklage gegen Minarett in Bielefeld-Brackwede abgewiesen

    Rn. 34 Vgl. BVerwG, Urteil vom 27.02.1992 - 4 C 50.89 -, BRS 54 Nr. 193; VG Berlin, Urteil vom 18.02.2009 - 19 A 355.04 -, juris (Wohngebiet); OVG NRW, Urteil vom 20.11.2009 - 7 D 124/08.NE -, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 28.02.2008 - 4 K 945/07 -, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 23.08.2007, a.a.O.; VG Darmstadt, Beschluss vom 12.07.2005 - 2 G 1000/05 -, juris; VG Frankfurt/Main, Urteil vom 29.08.2001 - 3 E 815/01 -, juris (Mischgebiet); OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.09.2009 - 8 A 10291/09 -, juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 12.05.2009 - 2 K 4011/08 -, juris; VG Sigmaringen, Urteil vom 11.06.2008 - 1 K 275/07 -, juris (Gewerbegebiet);.
  • VG Darmstadt, 12.07.2005 - 2 G 1000/05

    Widerspruch gegen die für eine Dritte Person erlassene Baugenehmigung zum Bau …

    Beim Bau einer christlichen Kirche würde die Forderung, ihr Kirchturm dürfe benachbarte Wohnhäuser nicht überragen, als abwegig abgetan werden (vgl. VG Frankfurt, Urt. v. 27.08.2001 - 3 E 815/01-, NVwZ-RR 2002, S. 175 ).
  • OVG Niedersachsen, 28.10.2004 - 1 KN 119/03

    Normenkontrollverfahren gegen einen geänderten Bebauungsplan; Einhaltung des …

    Es kann unentschieden bleiben, ob eine Moschee, wie das VG Frankfurt (Urt. v. 27.8.2001 - 3 E 815/01 -, NVwZ-RR 2002, 175) im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urt. v. 27.9.1992 - 4 C 50.89 -, UPR 12992, 269 = NJW 1992, 2170 = BRS 54 Nr. 193) meint, wegen § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO selbst in einem allgemeinen Wohngebiet zulässig wäre.
  • VG Düsseldorf, 28.02.2008 - 4 K 945/07

    Nachbarklage gegen Moschee in Moers abgelehnt

    Rn. 26 Vgl. auch zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Betsaales und einer Koranschule in einem allgemeinen Wohngebiet sowie in einem Mischgebiet: BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1992, 4 C 50/89, JURIS; eine Moschee betreffend: VG Frankfurt, Urteil vom 29. August 2001, 3 E 815/01 (2).
  • VG Düsseldorf, 28.11.2013 - 9 K 5940/12
    Rn. 83 Vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1992 - 4 C 50/89 -, BRS 54 Nr. 193; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Januar 2008 - 3 S 2773/07 -, Rn. 9; VG Frankfurt, Urteil vom 29. August 2001 - 3 E 815/01 -, Rn. 56 (juris).
  • VG Düsseldorf, 06.03.2006 - 4 L 2415/05

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer Moschee mit Vereinslokal …

    Rn. 23 Vgl. auch zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines islamischen Betsaales und einer Koranschule in einem allgemeinen Wohngebiet sowie in einem Mischgebiet: BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1992, 4 C 50/89, JURIS; eine Moschee betreffend: VG Frankfurt, Urteil vom 27. August 2002, 3 E 815/01 (2).
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Rechtsprechung
   VG Darmstadt, 11.03.2004 - 3 E 815/01 (4)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,20752
VG Darmstadt, 11.03.2004 - 3 E 815/01 (4) (https://dejure.org/2004,20752)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 11.03.2004 - 3 E 815/01 (4) (https://dejure.org/2004,20752)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 11. März 2004 - 3 E 815/01 (4) (https://dejure.org/2004,20752)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anfechtung einer Genehmigung zum Fördern von Grundwasser wegen naturschutzrechtlicher und forstrechtlicher Nebenbestimmungen; Bestehen der Klagebefugnis des Begünstigten gegen den Verwaltungsakt; Beurteilung der naturschutzrechtlichen Relevanz einer Grundwasserförderung; ...

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 236
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.09.1990 - 4 C 44.87
    Auszug aus VG Darmstadt, 11.03.2004 - 3 E 815/01
    Bei den auf der Rechtsgrundlage des § 8 Abs. 8 BNatSchG a. F. ergangenen landesrechtlichen Regelungen habe es sich nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts in der Regel um "Positiv- oder Negativlisten" gehandelt, die zum Zweck einer vereinfachten Handhabung durch die Verwaltung aufgestellt worden seien, jedoch nur eine im Einzelfall widerlegbare Vermutung für das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Eingriffs enthalten hätten (vergleiche zum Vorherstehenden BVerwG, Urteil vom 27.09.1990 -4 C 44.87-, BVerwGE 85, 348 ff, und Urteil vom 31.08.2000 -4 CN 6.99-, BVerwGE 112, 41ff).
  • BVerwG, 31.08.2000 - 4 CN 6.99

    Eingriff, naturschutzrechtlicher; Innenbereich; Landesrecht; Maß der baulichen …

    Auszug aus VG Darmstadt, 11.03.2004 - 3 E 815/01
    Bei den auf der Rechtsgrundlage des § 8 Abs. 8 BNatSchG a. F. ergangenen landesrechtlichen Regelungen habe es sich nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts in der Regel um "Positiv- oder Negativlisten" gehandelt, die zum Zweck einer vereinfachten Handhabung durch die Verwaltung aufgestellt worden seien, jedoch nur eine im Einzelfall widerlegbare Vermutung für das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Eingriffs enthalten hätten (vergleiche zum Vorherstehenden BVerwG, Urteil vom 27.09.1990 -4 C 44.87-, BVerwGE 85, 348 ff, und Urteil vom 31.08.2000 -4 CN 6.99-, BVerwGE 112, 41ff).
  • VG Darmstadt, 22.08.2019 - 6 K 1357/13

    Grundwasserförderung

    Der Hinweis des Vorhabenträgers auf die Entscheidung des VG Darmstadt vom 11.03.2004 - Az. 3 E 815/01 - gehe fehl, da diese Entscheidung zur Eingriffsregelung nach dem BNatSchG ergangen sei.

    Das erkennende Gericht habe in einem Urteil vom 11.03.2004 - 3 E 815/01 - in einem vergleichbaren Fall von Grundwasserentnahmen entschieden, dass es sich nicht um einen naturschutzrechtlichen Eingriff im Sinne des § 8 Abs. 1 BNatSchG a. F. handele.

    Das Verwaltungsgericht Darmstadt habe zu der Frage, welcher Grundwasserstand im Falle der Fortführung einer bestehenden Grundwasserentnahme als Status quo anzusetzen sei, klargestellt, dass der zukünftige Grundwasserstand mit dem Grundwasserspiegel zu vergleichen sei, der zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung existiere (Urteil vom 11.03.2004 - 3 E 815/01 -).Dabei sei auch ausdrücklich die Frage verneint worden, ob ein fiktiver Bezugszustand verwendet werden könne.

    Im Zusammenhang mit einer landschaftsschutzrechtlichen Eingriffsgenehmigung sind die Grundsätze anwendbar, die das VG Darmstadt bereits in seiner Entscheidung vom 11.03.2004 - 3 E 815/01 - herausgearbeitet hat.

  • VG Neustadt, 16.12.2009 - 4 K 767/09

    Meldepflicht für Gartenbrunnen

    Besteht keine Pflicht zum Antrag, darf dem Bürger auch nicht gegen seinen Willen ein mitwirkungsbedürftiger Verwaltungsakt aufgedrängt werden (…Schmitz in: Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 22 Rdnr. 28; vgl. auch VG Darmstadt, NVwZ-RR 2005, 236; VG Cottbus, Urteil vom 27. Februar 2009 - 7 K 945/06 -, juris).
  • VG Frankfurt/Oder, 10.09.2014 - 5 K 577/11

    Immissionsschutzrecht

    Ist - wie hier - streitig, ob ein bestimmtes Handeln einer Genehmigung bedarf, hat der Adressat einer erteilten Genehmigung hinsichtlich einer Anfechtungsklage gegen eine solche Genehmigung sowohl die erforderliche Klagebefugnis als auch das erforderliche Rechtsschutzinteresse (so auch VG Darmstadt, Urteil vom 11. März 2004 - 3 E 815/01[4], juris, Rn. 24 und VG Würzburg…, Urteil vom 05. Juli 2012 - W 5 K 11.255, juris, Rn. 17).

    Der Adressat einer ihm erteilten "aufgedrängten" Genehmigung hat im Hinblick auf die in Art. 2 Abs. 1 GG verbürgte allgemeine Handlungsfreiheit die Befugnis, diese Genehmigung vor den Verwaltungsgerichten mit der Begründung, er bedürfe ihrer von Rechts wegen nicht, anzufechten (vgl. VG Darmstadt, Urteil vom 11. März 2004, a. a. O.) Die Klägerin kann auch nicht auf die Möglichkeit der Erhebung einer Klage auf Feststellung, die geringfügige Abweichung von den ursprünglich genehmigten Standorten der Windenergieanlagen sei nicht genehmigungsbedürftig, verwiesen werden.

    Eine erfolgreiche Feststellungsklage hätte aber nicht zur Folge, dass die als "aufgedrängt" empfundene Genehmigung beseitigt würde (vgl. VG Darmstadt, Urteil vom 11. März 2004, a. a. O. und VG Würzburg…, Urteil vom 05. Juli 2012, a. a. O.).

  • VG Gießen, 27.05.2025 - 9 K 2343/23

    Anfechtung einer Waldumwandlungsgenehmigung samt Festsetzung einer …

    Letztlich stelle bereits der mit einer Genehmigung verbundene Anschein, das genehmigte Verhalten sei auch tatsächlich genehmigungsbedürftig, mit Blick auf die in Art. 2 Abs. 1 GG verbürgte allgemeine Handlungsfreiheit eine Belastung für den Genehmigungsadressaten dar (in diesem Sinne etwa VG Würzburg…, Urteil vom 5. Juli 2012 - W 5 K 11.255, juris Rn. 17; VG Darmstadt, Urteil vom 11. März 2004 - 3 E 815/01 -, juris Rn. 24).

    Bestehe nun gerade Streit darüber, ob eine von einer solchen Genehmigung erfasste Handlung überhaupt genehmigungsbedürftig ist, so bestehe für den Genehmigungsadressaten zur Klärung dieser Frage sowohl die erforderliche Klagebefugnis, als auch das erforderliche Rechtsschutzinteresse (VG Würzburg…, Urteil vom 5. Juli 2012 - W 5 K 11.255, juris Rn. 17; VG Darmstadt, Urteil vom 11. März 2004 - 3 E 815/01 -, juris Rn. 24; wie hier offengelassen: VG Ansbach…, Urteil vom 17. April 2013 - AN 3 K 12.01007 -, juris Rn. 84).

  • VG Würzburg, 10.02.2015 - W 4 K 13.1015

    Rücknahme von Alttextilien gegen Rabattgewährung; Abfalleigenschaft; Begriff der …

    In dieser Situation ist eine Anfechtungsklage nicht per se aussichtslos, da weder die Klagebefugnis gemäß § 42 Abs. 2 VwGO noch das Rechtsschutzinteresse fehlt (vgl. VG Darmstadt, U.v. 11.3.2004, 3 E 815/01[4] - juris Rn. 24;… VG Würzburg, U.v. 5.7.2012, W 5 K 11.255 - juris Rn. 17;… VG Frankfurt (Oder), U.v. 10.9.2014, 5 K 577/11 - juris Rn. 24).
  • VG Cottbus, 22.08.2013 - 1 K 1019/12

    Schulrecht

    Ungeachtet der Frage, ob der Rechtsprechung zu folgen wäre, die in den Fällen einer "aufgedrängten" Genehmigung eine Anfechtbarkeit grundsätzlich bejaht (vgl. VG Würzburg…, Urteil vom 5. Juli 2012 - W 5 K 11.255 -, juris Rn. 17; VG Neustadt (Weinstraße)…, Urteil vom 16. Dezember 2009 - 4 K 767/09.NW -, juris Rn. 37; VG Cottbus…, Urteil vom 27. Februar 2009 - 7 K 945/06 -, juris Rn. 20; VG Darmstadt, Urteil vom 11. März 2004 - 3 E 815/01 (4) -, NVwZ-RR 2005, 236, juris Rn. 24; s. auch VG Cottbus…, Urteil vom 23. Februar 2006 - 3 K 37/06 -, juris Rn. 13 f.), können dem Bescheid vom 27. September 2012 jedenfalls (auch) nachteilige Folgen zulasten der Klägerin nicht abgesprochen werden.
  • VG Cottbus, 27.02.2009 - 7 K 945/06

    Wassernutzungsentgelt für landwirtschaftlichen Betrieb

    Im Hinblick auf die in Art. 2 Abs. 1 GG postulierte allgemeine Handlungsfreiheit, also die grundrechtliche Verbürgung, durch die öffentliche Gewalt nicht mit einem Nachteil belastet zu werden, der seinen Ursprung und seine innere Rechtfertigung nicht in der verfassungsmäßigen Ordnung findet (dazu Di Fabio in Maunz, Dürig, Herzog, Grundgesetz, Stand: 42. Ergänzungslieferung, Februar 2003, Rn 12 zu Art. 2 Abs. 1 GG), hat der Adressat einer ihm erteilten "aufgedrängten" Genehmigung die Befugnis, diese Genehmigung vor den Verwaltungsgerichten mit der Begründung, er bedürfe ihrer von Rechts wegen nicht, anzufechten (vgl. VG Darmstadt, Urteil vom 11. März 2004 - 3 E 815/01 (4) -, NVwZ-RR 2005, 236 ff.).
  • VG Halle, 30.08.2013 - 4 A 244/12

    Anfechtungsklage gegen Zulassung zum Weihnachtsmarkt

    Dem steht nicht entgegen, dass es sich bei einer erteilten "Erlaubnis" um einen begünstigenden Verwaltungsakt handelt, der den Adressaten nicht in seinen Rechten verletzen kann, denn die Erteilung einer Erlaubnis kann zur Folge haben, dass unmittelbar oder mittelbar mit ihr Belastungen verbunden sind, etwa eine Kostenpflicht, die der Genehmigungsadressat ohne die erteilte Genehmigung nicht zu tragen hätte (VGH Kassel, Urteil vom 7. September 1993 - 11 UE 984/92 - NVwZ-RR 1994, 342 ; VG Darmstadt, Urteil vom 11. März 2004 - 3 E 815/01 (4), juris Rn. 24, VG Neustadt/Weinstraße…, Urteil vom 16. Dezember 2009 - 4 K 767/09.NW - juris Rn. 37;… Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 35 Rn. 239).
  • VG Würzburg, 05.07.2012 - W 5 K 11.255

    Zulässigkeit der Anfechtungsklage bei "aufgedrängter Genehmigung"; Anwendbarkeit …

    Wenn, wie im vorliegenden Fall, streitig ist, ob ein bestimmtes Handeln genehmigungsbedürftig ist, haben die Adressaten erteilter Genehmigungen hinsichtlich einer Anfechtungsklage gegen solch eine erteilte Genehmigung sowohl die erforderliche Klagebefugnis als auch das erforderliche Rechtsschutzinteresse (vgl. VG Darmstadt, U.v. 11.03.2004, Nr. 3 E 815/01[4]).
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