Rechtsprechung
| OVG Thüringen, 03.06.2020 - 3 EO 364/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Thüringen
Art 103 Abs 1 GG, § 60 VwGO, § 67 Abs 4 VwGO, § 152a VwGO, § 173 VwGO
Fristversäumnis bei fehlender Vertretung: Notwendigkeit der Beantragung eines Notanwalts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gera, 09.04.2020 - 3 E 530/20
- OVG Thüringen, 03.06.2020 - 3 EO 364/20
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 28.07.1999 - 9 B 333.99
Anwaltszwang, Beiordnung eines Rechtsanwalts, Wiedereinsetzung in den vorigen …
Auszug aus OVG Thüringen, 03.06.2020 - 3 EO 364/20
Dazu gehört jedoch grundsätzlich, dass er innerhalb der Frist bei dem zuständigen Gericht einen Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts nach § 173 VwGO i.V.m. § 78 b ZPO gestellt hat (Anschluss an: BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 1999 - 9 B 333/99 - juris Rdn. 4 m.w.N.) (Rn.5) (Rn.6).Dazu gehört jedoch grundsätzlich, dass er innerhalb der Frist bei dem zuständigen Gericht einen Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts nach § 173 VwGO i. V. m. § 78 b ZPO gestellt hat (zu allem: BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juli 1999 - 9 B 333/99 - juris Rdn. 4, vom 23. März 1987 - 3 B 72.86 - Buchholz 303 § 78 b ZPO Nr. 2 und vom 30. Oktober 1985 - 3 B 67.85 - juris).
- BVerfG, 23.07.2003 - 2 BvR 624/01
Wahrung rechtlichen Gehörs in einem gerichtlichen Verfahren
Auszug aus OVG Thüringen, 03.06.2020 - 3 EO 364/20
Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstanziiert war (vgl. zu allem BVerfG, Beschlüsse vom 19. Dezember 2000 - 2 BvR 143/98 -, vom 23. Juli 2003 - 2 BvR 624/01 - und vom 17. April 2012 - 1 BvR 3071/10 -, jeweils zitiert nach juris). - BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 143/98
Zu den Pflichten des Bundesbeauftragten im Asylverfahren
Auszug aus OVG Thüringen, 03.06.2020 - 3 EO 364/20
Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstanziiert war (vgl. zu allem BVerfG, Beschlüsse vom 19. Dezember 2000 - 2 BvR 143/98 -, vom 23. Juli 2003 - 2 BvR 624/01 - und vom 17. April 2012 - 1 BvR 3071/10 -, jeweils zitiert nach juris).
- BVerfG, 17.04.2012 - 1 BvR 3071/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör …
Auszug aus OVG Thüringen, 03.06.2020 - 3 EO 364/20
Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstanziiert war (vgl. zu allem BVerfG, Beschlüsse vom 19. Dezember 2000 - 2 BvR 143/98 -, vom 23. Juli 2003 - 2 BvR 624/01 - und vom 17. April 2012 - 1 BvR 3071/10 -, jeweils zitiert nach juris). - BVerwG, 03.03.2010 - 2 B 12.10
Auszug aus OVG Thüringen, 03.06.2020 - 3 EO 364/20
Die Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs verpflichtet zwar die Gerichte, das Vorgetragene zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, gebietet ihnen aber nicht, bei der Würdigung des Prozessstoffes den Ansichten der Beteiligten zu folgen (siehe nur: BVerwG, Beschluss vom 3. März 2010 - 2 B 12.10 - juris). - BVerwG, 23.03.1987 - 3 B 72.86
Antrag auf Beiordnung eines Anwalts innerhalb der Rechtsmittelfrist - Beiordnung …
Auszug aus OVG Thüringen, 03.06.2020 - 3 EO 364/20
Dazu gehört jedoch grundsätzlich, dass er innerhalb der Frist bei dem zuständigen Gericht einen Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts nach § 173 VwGO i. V. m. § 78 b ZPO gestellt hat (…zu allem: BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juli 1999 - 9 B 333/99 - juris Rdn. 4, vom 23. März 1987 - 3 B 72.86 - Buchholz 303 § 78 b ZPO Nr. 2 und vom 30. Oktober 1985 - 3 B 67.85 - juris). - BVerwG, 30.10.1985 - 3 B 67.85
Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts oder eines Rechtslehrers an einer …
Auszug aus OVG Thüringen, 03.06.2020 - 3 EO 364/20
Dazu gehört jedoch grundsätzlich, dass er innerhalb der Frist bei dem zuständigen Gericht einen Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts nach § 173 VwGO i. V. m. § 78 b ZPO gestellt hat (…zu allem: BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juli 1999 - 9 B 333/99 - juris Rdn. 4, vom 23. März 1987 - 3 B 72.86 - Buchholz 303 § 78 b ZPO Nr. 2 und vom 30. Oktober 1985 - 3 B 67.85 - juris).
- OVG Thüringen, 30.04.2025 - 3 VO 203/25
Vertretungszwang bei der Einlegung einer Beschwerde gegen einen …
Rn. 6 Der Antragstellerin war auch nicht ein Notanwalt gemäß § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 78b ZPO, wie von ihr erstmalig hilfsweise mit Schreiben vom 22. April 2025 beantragt, beizuordnen, da sie nicht bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist bei dem zuständigen Gericht einen Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts gestellt hat (…vgl. hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 23. März 1987 - 3 B 72/86 - juris Rn. 6 …und vom 28. Juli 1999 - 9 B 333/99 - juris Rn. 4; Beschluss des Senats vom 3. Juni 2020 - 3 EO 364/20 - juris Rn. 5 ).Dazu gehört unter anderem, dass sie innerhalb noch laufender Rechtsmittelfrist bei dem zuständigen Gericht einen Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts stellt (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. März 1987 - 3 B 72/86 - juris Rn. 4 ff. …und vom 28. Juli 1999 - 9 B 333/99 - juris Rn. 4; Beschluss des Senats vom 3. Juni 2020 - 3 EO 364/20 - juris Rn. 5 ).
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