Rechtsprechung
| BVerwG, 07.05.1981 - 3 ER 401.81 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 19.09.1975 - 7 ER 400.75
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 07.05.1981 - 3 ER 401.81
Gemäß §§ 44 und 64 VwGO i.V.m. §§ 59 und 60 ZPO ist nämlich unter anderem Voraussetzung für die Zulässigkeit der Verbindung mehrerer prozessualer Ansprüche in einem Verfahren (objektive oder subjektive Klagenhäufung), daß für das Verfahren dasselbe Gericht örtlich zuständig ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19. September 1975 - BVerwG 7 ER 400.75 - [Buchholz 310 § 53 Nr. 9] mit weiteren Hinweisen).
- BVerwG, 22.11.1999 - 11 AV 2.99
Örtliche Zuständigkeit; Bestimmung des zuständigen Gerichts; notwendige …
Wenn - wie hier - mehrere Personen verklagt werden sollen und dafür gemäß § 52 Nr. 5 VwGO verschiedene Verwaltungsgerichte örtlich zuständig sind, kommt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Bestimmung eines gemeinsam zuständigen Gerichts nur in Betracht, wenn die Annahme zumindest nicht fernliegt, daß eine notwendige Streitgenossenschaft besteht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. September 1975 - BVerwG VII ER 400.75 -, vom 20. Januar 1978 - BVerwG 7 ER 401.77 -, vom 7. Mai 1981 - BVerwG 3 ER 401.81 -, vom 14. Mai 1992 - BVerwG 4 ER 403.91 -, vom 1. Dezember 1993 - BVerwG 2 AV 7.93 - und vom 7. Mai 1996 - BVerwG 2 AV 1.95 - ). - BVerwG, 14.05.1992 - 4 ER 403.91
Vertrag über die Errichtung und Nutzung von Raststätten und Hotels und die …
Nur wenn bereits jetzt feststünde, daß die Antragsgegner in keinem Fall notwendige Streitgenossen sind, wäre der Antrag der Antragstellerin abzulehnen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 7. Mai 1981 - BVerwG 3 ER 401.81 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 12). - BVerwG, 01.12.1993 - 2 AV 7.93
Antrag auf Bestimmung eines gemeinsamen zuständigen Gerichts
Die Haftung als Gesamtschuldner (§ 840 Abs. 1 BGB) bedeutet jedoch nicht, daß das streitige Rechtsverhältnis ihnen gegenüber im Sinne des § 62 Abs. 1 ZPO nur einheitlich festgestellt werden könnte oder ihre Streitgenossenschaft aus einem anderen Grund eine "notwendige" wäre (vgl. Beschluß vom 7. Mai 1981 - BVerwG 3 ER 401.81 - ). - BVerwG, 13.04.1988 - 8 ER 400.88
Rechtsmittel
- BVerwG, 08.01.2001 - 11 AV 1.00
Anforderungen an die Bestimmung des zuständigen Gerichts - Bestimmung eines …
Wenn - wie hier - mehrere Personen verklagt werden und dafür gemäß § 52 Nr. 5 VwGO verschiedene Verwaltungsgerichte örtlich zuständig sind, kommt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Bestimmung eines gemeinsamen zuständigen Gerichts nur in Betracht, wenn die Annahme zumindest nicht fern liegt, dass eine notwendige Streitgenossenschaft besteht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. September 1975 - BVerwG 7 ER 400.75 -, vom 20. Januar 1978 - BVerwG 7 ER 401.77 -, vom 7. Mai 1981 - BVerwG 3 ER 401.81 -, vom 14. Mai 1992 - BVerwG 4 ER 403.91 -, vom 1. Dezember 1993 - BVerwG 2 AV 7.93 -…und vom 22. November 1999 - BVerwG 11 AV 2.99 - <NVwZ-RR 2000, S. 261>).
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