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| VG Darmstadt, 29.08.2007 - 3 G 1267/07 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 29.08.2007 - 3 G 1267/07
- VGH Hessen, 06.11.2007 - 10 TG 1954/07
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 26.11.1981 - 5 C 56.80
Jugendhilfe - Unterbringung in Pflegefamilie - Pflegegeld - Verziehen in Ausland …
Auszug aus VG Darmstadt, 29.08.2007 - 3 G 1267/07
Die Hilfe zur Erziehung passt sich nämlich der Dynamik des sich verändernden Hilfebedarfs an, so dass dem Bewilligungsbescheid grundsätzlich keine Dauerwirkung zukommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.11.1981 - 5 C 56/80 -, BVerwGE 64, 224 [228]). - OVG Sachsen, 19.09.2006 - 5 B 327/06
Pflegegeld, Hilfe zur Erziehung, Personensorgeberechtigter
Auszug aus VG Darmstadt, 29.08.2007 - 3 G 1267/07
Schon daraus folgt, dass ein Bewilligungsbescheid über eine Hilfeart nicht aufgehoben werden muss, sondern die bisherige Hilfe eingestellt wird, weil sich der Verwaltungsakt erledigt hat, § 39 Abs. 2 SGB X (vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 10.09.2006, - 5 B 327/06 -, JAmt 2007, 316). - VGH Baden-Württemberg, 08.11.2001 - 2 S 1198/99
Richterliche Nachprüfbarkeit: Ungeeignetheit einer Jugendhilfemaßnahme
Auszug aus VG Darmstadt, 29.08.2007 - 3 G 1267/07
Dieser Bescheid unterliegt der vollen gerichtlichen Kontrolle (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 08.11.2001, - 2 S 1198/99 -, NVwZ-RR 2002, 581 m. w. Nw.).
- VGH Hessen, 06.11.2007 - 10 TG 1954/07
Rechtsnatur des Hilfeplans; Wirkung und Wirkungsdauer eines Hilfeplans; …
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 29. August 2007 - 3 G 1267/07 -, soweit hiermit der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt worden ist, wird zurückgewiesen. - VG München, 29.08.2012 - M 18 E 12.3635
Einstweilige Anordnung
Das Wunsch- und Wahlrecht des Antragstellers gemäß § 5 SGB VIII erstreckt sich, wie von der Antragsgegnerin zutreffend ausgeführt, nur auf Einrichtungen, die in der Lage sind, die im Einzelfall gebotene Hilfe zu erbringen, die also für den bestehenden Hilfebedarf auch geeignet sind (BayVGH v. 30.3.2006, 12 B 04.1261, VG Darmstadt v. 29.8.2007, 3 G 1267/07), wobei der Antragsgegnerin bei der Bewertung der Geeignetheit, wie aufgezeigt, ein Beurteilungsspielraum zusteht, von dem sie in gerichtlich nicht zu beanstandender Weise Gebrauch gemacht hat. - VG München, 20.08.2012 - M 18 E 12.3431
Einstweilige Anordnung
Das Wunsch- und Wahlrecht des Antragstellers gemäß § 5 SGB VIII erstreckt sich, wie von der Antragsgegnerin zutreffend ausgeführt, nur auf Einrichtungen, die in der Lage sind, die im Einzelfall gebotene Hilfe zu erbringen, die also für den bestehenden Hilfebedarf auch geeignet sind (BayVGH v. 30.3.2006, 12 B 04.1261, VG Darmstadt v. 29.8.2007, 3 G 1267/07), wobei der Antragsgegnerin bei der Bewertung der Geeignetheit, wie aufgezeigt, ein Beurteilungsspielraum zusteht, von dem sie in gerichtlich nicht zu beanstandender Weise Gebrauch gemacht hat. - VG Arnsberg, 14.02.2012 - 11 K 34/11 Rn. 42 Vgl. Verwaltungsgericht (VG) Darmstadt, Beschluss vom 29.08.2007 - 3 G 1267/07 -, in: Jugendamt (JAmt) 2008, S. 323.
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