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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.07.2009 - 3 K 28/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4397
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.07.2009 - 3 K 28/08 (https://dejure.org/2009,4397)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 01.07.2009 - 3 K 28/08 (https://dejure.org/2009,4397)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 01. Juli 2009 - 3 K 28/08 (https://dejure.org/2009,4397)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BauGB § 1 Abs. 3 S. 1; ; BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 4; ; BauGB § 2 Abs. 1 S. 2; ; BauGB § 14; ; BauNVO § 1 Abs. 5; ; BauNVO § 1 Abs. 9

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BauGB §§ 1 Abs. 3 Satz 1, Abs. 6 Nr. 4, 2 Abs. 1 Satz 2, 14; BauNVO § 1 Abs. 5, Abs. 9.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung im Geltungsbereich eines Bebauungsplans; Einordnung einer Bekanntgabe der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan als Bekanntgabe eines Aufstellungsbeschlusses; Anforderungen an das Vorliegen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Veränderungssperre: Bekanntgabe Aufstellungsbeschluss

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Bekanntgabe einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung als Bekanntmachung eines Aufstellungsbeschlusses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirksamkeit einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung im Geltungsbereich eines Bebauungsplans; Einordnung einer Bekanntgabe der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan als Bekanntgabe eines Aufstellungsbeschlusses; Anforderungen an das Vorliegen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 14 (Ls.)
  • DVBl 2009, 1530
  • DÖV 2009, 1010
  • BauR 2010, 192
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.07.2009 - 3 K 28/08
    Eine Veränderungssperre darf erst erlassen werden, wenn die Planung, die sie sichern soll, ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll (stRspr, z.B. BVerwG, U. v. 10.09.1976 - 4 C 39.74 -, BVerwGE 51, 121 ; B. v. 27.07.1990 - 4 B 156.89 -, ZfBR 1990, 302; B. v. 25.11.2003 - 4 BN 60.03 -).

    Die nachteiligen Wirkungen der Veränderungssperre wären - auch vor dem Hintergrund des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG - nicht erträglich, wenn sie zur Sicherung einer Planung dienen sollte, die sich in ihrem Inhalt noch in keiner Weise absehen lässt (BVerwG, U. v. 10.09.1976 - 4 C 39.74 -, BVerwGE 51, 121 ; B. v. 05.02.1990 - 4 B 191.89 -, ZfBR 1990, 206).

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet; …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.07.2009 - 3 K 28/08
    Gleiches gilt für ein Gewerbegebiet (BVerwG, U. v. 11.05.1999 - 4 BN 15/99 - NVwZ 1999, 1338).
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.07.2009 - 3 K 28/08
    Auch eine zunächst auf die Verhinderung einer - aus Sicht der planenden Gemeinde - Fehlentwicklung gerichtete Planung kann einen Inhalt haben, der rechtlich nicht zu beanstanden ist (BVerwG, U. v. 18.12.1990 - 4 NB 8.90 -, BRS 50 Nr. 9).
  • BVerwG, 21.12.1993 - 4 NB 40.93

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Veränderungssperre - Zweck einer …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.07.2009 - 3 K 28/08
    Der Erlass einer Veränderungssperre ist damit nur dann nicht durch öffentliche Interessen gerechtfertigt, wenn die im Aufstellungsbeschluss manifestierte Planung offensichtlich rechtswidrig und der Mangel schlechterdings nicht behebbar ist (BVerwG, B. v. 21.12.1993 - 4 NB 40.93 -, NVwZ 1994, 685).
  • BVerwG, 30.09.1992 - 4 NB 35.92

    Bauplanungsrecht: Abwägungsgebot beu Erlaß einer Veränderungssperre

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.07.2009 - 3 K 28/08
    Anders als Flächennutzungsplan und Bebauungsplan unterliegt die Veränderungssperre nicht dem allgemeinen Abwägungsgebot des § 1 Abs. 7 BauGB, sondern der Prüfung, ob sie zur Erreichung des mit ihr verfolgten Sicherungszwecks erforderlich ist (BVerwG, B. v. 30.09.1992 - 4 NB 35.92 -, BRS 54 Nr. 72 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.10.2007 - 4 BN 39.07

    Schutz der Innenstadt und eines peripheren Einzelhandelsstandorts als …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.07.2009 - 3 K 28/08
    Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben (vgl. auch BVerwG, U. v. 04.10.2007 - 4 BN 39.07 -juris) und des erheblichen Planungsspielraums der Gemeinde, ist es nicht ausgeschlossen, dass die Antragsgegnerin ihr derzeitiges Planungskonzept (ganz oder teilweise) verwirklichen kann.
  • BVerwG, 03.05.1993 - 4 NB 13.93

    Anforderungen an das Normenkontrollgericht hinsichtlich seiner Vorlagepflicht …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.07.2009 - 3 K 28/08
    Eines Rückgriffs auf § 1 Abs. 9 BauNVO bedarf es insoweit nicht (BVerwG, B. v. 03.05.1993 - 4 NB 13.93 -Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 16).
  • BVerwG, 08.11.1999 - 4 NB 15.99
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.07.2009 - 3 K 28/08
    In dem Beschluss vom 13.05.1999 (- 4 NB 15.99 - BRS 62, Nr. 19) hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, die Zweckbestimmung eines Gewerbegebietes werde nicht beeinträchtigt, wenn Einzelhandelsbetriebe gänzlich ausgeschlossen würden; aus dem Erforderlichkeitsmerkmal des § 1 Abs. 3 S. 1 BauGB lasse sich nicht ableiten, dass bauplanerische Festsetzungen nur zulässig seien, wenn sie zur Bewältigung einer bauplanungsrechtlichen Problemlage unentbehrlich oder gar zwingend geboten seien; was im Sinne des § 1 Abs. 3 S. 1 BauGB erforderlich sei, bestimme sich maßgeblich nach der jeweiligen planerischen Konzeption; welche städtebaulichen Ziele die Gemeinde sich setze, liege in ihrem planerischen Ermessen; der Gesetzgeber ermächtige sie, die "Städtebaupolitik" zu betreiben, die ihren städtebaulichen Ordnungsvorstellungen entspreche; hierzu gehöre die Entscheidung, in welchem Umfang sie Gemeindegebietsteile zur Unterbringung von Gewerbebetrieben zur Verfügung stelle; wünsche sie an einem bestimmten Standort keine Einzelhandelsbetriebe, so sei es ihr nicht verwehrt, ein Gewerbegebiet unter Ausschluss dieser Nutzungstypen festzusetzen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2004 - 7a D 103/03

    Materielle Rechtmäßigkeit einer Veränderungssperre; Geeignetheit einer …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.07.2009 - 3 K 28/08
    Eine Veränderungssperre, die eine rechtlich unzulässige Bebauungsplanung sicherstellen soll, ist unwirksam (OVG Münster, U. v. 11.03.2004 - 7a D 103/03 .NE-juris).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.07.2009 - 3 K 28/08
    Nach der Rechtsprechung des BVerwG (U. v. 26-05.1978 - IV C 9.77 - BVerwGE 55, 369) ist bei jeder Bekanntmachung unerlässlich, dass sie zumindest "anstößt".
  • BVerwG, 15.04.1988 - 4 N 4.87

    Gültiger Bebauungsplan nach rechtswidrigem Aufstellungsbeschluss

  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 16.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen; …

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 NB 26.90

    Flächennutzungspläne

  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 22.80

    Ausreichende Kennzeichnung des Plangebiets in der Bekanntmachung des Planentwurfs …

  • BVerwG, 27.07.1990 - 4 B 156.89

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die …

  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; …

  • BVerwG, 09.02.1989 - 4 B 236.88

    Zeitpunkt der Beschlußfassung

  • BVerwG, 25.11.2003 - 4 BN 60.03

    Windenergieanlagen; Außenbereich; Flächennutzungsplan; Vorranggebiet; …

  • BVerwG, 05.02.1990 - 4 B 191.89

    Voraussetzungen für die Zurückstellung eines Baugesuchs

  • BVerwG, 10.10.2007 - 4 BN 36.07

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Veränderungssperre

  • BVerwG, 26.05.1993 - 4 NB 3.93

    Antragsbefugnis und Rechtsschutzinteresse im Normenkontrollverfahren bei …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.01.2008 - 3 K 32/03

    Normenkontrollverfahren - Feststellung der Unwirksamkeit einer außer Kraft …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2004 - 3 M 77/04
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2014 - 8 B 1339/13

    Einstweiliger Rechschutz gegen die Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen

    Rn. 20 Vgl. in diesem Sinne wohl OVG M.-V., Beschluss vom 10. Juli 2009 - 3 K 28/08 -, BauR 2010, 192, juris Rn. 33; ebenso - unter Hinweis auf diese Entscheidung - Hornmann, in: Spannowsky/Uechtritz, BauGB, 2. Auflage 2014, § 14 Rn. 22.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2014 - 8 B 1338/13

    Einstweiliger Rechtschtuz gegen eine Zurückstellung eines Vorhaben bzgl. der …

    Rn. 20 Vgl. in diesem Sinne wohl OVG M.-V., Beschluss vom 10. Juli 2009 - 3 K 28/08 -, BauR 2010, 192, juris Rn. 33; ebenso - unter Hinweis auf diese Entscheidung - Hornmann, in: Spannowsky/Uechtritz, BauGB, 2. Auflage 2014, § 14 Rn. 22.
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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.07.2009 - 3 K 28/08   

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https://dejure.org/2009,21161
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.07.2009 - 3 K 28/08 (https://dejure.org/2009,21161)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 10.07.2009 - 3 K 28/08 (https://dejure.org/2009,21161)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 10. Juli 2009 - 3 K 28/08 (https://dejure.org/2009,21161)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.07.2009 - 3 K 28/08
    Rn. 36 2. Eine Veränderungssperre darf erst erlassen werden, wenn die Planung, die sie sichern soll, ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll (stRspr, z.B. BVerwG, U. v. 10.09.1976 - 4 C 39.74 -, BVerwGE 51, 121 ; B. v. 27.07.1990 - 4 B 156.89 -, ZfBR 1990, 302; B. v. 25.11.2003 - 4 BN 60.03 -).

    Die nachteiligen Wirkungen der Veränderungssperre wären - auch vor dem Hintergrund des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG - nicht erträglich, wenn sie zur Sicherung einer Planung dienen sollte, die sich in ihrem Inhalt noch in keiner Weise absehen lässt (BVerwG, U. v. 10.09.1976 - 4 C 39.74 -, BVerwGE 51, 121 ; B. v. 05.02.1990 - 4 B 191.89 -, ZfBR 1990, 206).

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet; …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.07.2009 - 3 K 28/08
    Gleiches gilt für ein Gewerbegebiet (BVerwG, U. v. 11.05.1999 - 4 BN 15/99 - NVwZ 1999, 1338).
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.07.2009 - 3 K 28/08
    Auch eine zunächst auf die Verhinderung einer - aus Sicht der planenden Gemeinde - Fehlentwicklung gerichtete Planung kann einen Inhalt haben, der rechtlich nicht zu beanstanden ist (BVerwG, U. v. 18.12.1990 - 4 NB 8.90 -, BRS 50 Nr. 9).
  • BVerwG, 21.12.1993 - 4 NB 40.93

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Veränderungssperre - Zweck einer …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.07.2009 - 3 K 28/08
    Der Erlass einer Veränderungssperre ist damit nur dann nicht durch öffentliche Interessen gerechtfertigt, wenn die im Aufstellungsbeschluss manifestierte Planung offensichtlich rechtswidrig und der Mangel schlechterdings nicht behebbar ist (BVerwG, B. v. 21.12.1993 - 4 NB 40.93 -, NVwZ 1994, 685).
  • BVerwG, 30.09.1992 - 4 NB 35.92

    Bauplanungsrecht: Abwägungsgebot beu Erlaß einer Veränderungssperre

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.07.2009 - 3 K 28/08
    Anders als Flächennutzungsplan und Bebauungsplan unterliegt die Veränderungssperre nicht dem allgemeinen Abwägungsgebot des § 1 Abs. 7 BauGB, sondern der Prüfung, ob sie zur Erreichung des mit ihr verfolgten Sicherungszwecks erforderlich ist (BVerwG, B. v. 30.09.1992 - 4 NB 35.92 -, BRS 54 Nr. 72 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.10.2007 - 4 BN 39.07

    Schutz der Innenstadt und eines peripheren Einzelhandelsstandorts als …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.07.2009 - 3 K 28/08
    Rn. 47 Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben (vgl. auch BVerwG, U. v. 04.10.2007 - 4 BN 39.07 - juris) und des erheblichen Planungsspielraums der Gemeinde, ist es nicht ausgeschlossen, dass die Antragsgegnerin ihr derzeitiges Planungskonzept (ganz oder teilweise) verwirklichen kann.
  • BVerwG, 03.05.1993 - 4 NB 13.93

    Anforderungen an das Normenkontrollgericht hinsichtlich seiner Vorlagepflicht …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.07.2009 - 3 K 28/08
    Eines Rückgriffs auf § 1 Abs. 9 BauNVO bedarf es insoweit nicht (BVerwG, B. v. 03.05.1993 - 4 NB 13.93 - Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 16).
  • BVerwG, 08.11.1999 - 4 NB 15.99
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.07.2009 - 3 K 28/08
    In dem Beschluss vom 13.05.1999 (- 4 NB 15.99 - BRS 62, Nr. 19) hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, die Zweckbestimmung eines Gewerbegebietes werde nicht beeinträchtigt, wenn Einzelhandelsbetriebe gänzlich ausgeschlossen würden; aus dem Erforderlichkeitsmerkmal des § 1 Abs. 3 S. 1 BauGB lasse sich nicht ableiten, dass bauplanerische Festsetzungen nur zulässig seien, wenn sie zur Bewältigung einer bauplanungsrechtlichen Problemlage unentbehrlich oder gar zwingend geboten seien; was im Sinne des § 1 Abs. 3 S. 1 BauGB erforderlich sei, bestimme sich maßgeblich nach der jeweiligen planerischen Konzeption; welche städtebaulichen Ziele die Gemeinde sich setze, liege in ihrem planerischen Ermessen; der Gesetzgeber ermächtige sie, die "Städtebaupolitik" zu betreiben, die ihren städtebaulichen Ordnungsvorstellungen entspreche; hierzu gehöre die Entscheidung, in welchem Umfang sie Gemeindegebietsteile zur Unterbringung von Gewerbebetrieben zur Verfügung stelle; wünsche sie an einem bestimmten Standort keine Einzelhandelsbetriebe, so sei es ihr nicht verwehrt, ein Gewerbegebiet unter Ausschluss dieser Nutzungstypen festzusetzen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2004 - 7a D 103/03

    Materielle Rechtmäßigkeit einer Veränderungssperre; Geeignetheit einer …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.07.2009 - 3 K 28/08
    Eine Veränderungssperre, die eine rechtlich unzulässige Bebauungsplanung sicherstellen soll, ist unwirksam (OVG Münster, U. v. 11.03.2004 -7a D 103/03.NE - juris).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.07.2009 - 3 K 28/08
    Nach der Rechtsprechung des BVerwG (U. v. 26-05.1978 - IV C 9.77 - BVerwGE 55, 369) ist bei jeder Bekanntmachung unerlässlich, dass sie zumindest "anstößt".
  • BVerwG, 15.04.1988 - 4 N 4.87

    Gültiger Bebauungsplan nach rechtswidrigem Aufstellungsbeschluss

  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 16.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen; …

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 NB 26.90

    Flächennutzungspläne

  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 22.80

    Ausreichende Kennzeichnung des Plangebiets in der Bekanntmachung des Planentwurfs …

  • BVerwG, 27.07.1990 - 4 B 156.89

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die …

  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; …

  • BVerwG, 09.02.1989 - 4 B 236.88

    Zeitpunkt der Beschlußfassung

  • BVerwG, 25.11.2003 - 4 BN 60.03

    Windenergieanlagen; Außenbereich; Flächennutzungsplan; Vorranggebiet; …

  • BVerwG, 05.02.1990 - 4 B 191.89

    Voraussetzungen für die Zurückstellung eines Baugesuchs

  • BVerwG, 10.10.2007 - 4 BN 36.07

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Veränderungssperre

  • BVerwG, 26.05.1993 - 4 NB 3.93

    Antragsbefugnis und Rechtsschutzinteresse im Normenkontrollverfahren bei …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.01.2008 - 3 K 32/03

    Normenkontrollverfahren - Feststellung der Unwirksamkeit einer außer Kraft …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2004 - 3 M 77/04
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2014 - 8 B 1339/13

    Einstweiliger Rechschutz gegen die Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen

    Rn. 20 Vgl. in diesem Sinne wohl OVG M.-V., Beschluss vom 10. Juli 2009 - 3 K 28/08 -, BauR 2010, 192, juris Rn. 33; ebenso - unter Hinweis auf diese Entscheidung - Hornmann, in: Spannowsky/Uechtritz, BauGB, 2. Auflage 2014, § 14 Rn. 22.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2014 - 8 B 1338/13

    Einstweiliger Rechtschtuz gegen eine Zurückstellung eines Vorhaben bzgl. der …

    Rn. 20 Vgl. in diesem Sinne wohl OVG M.-V., Beschluss vom 10. Juli 2009 - 3 K 28/08 -, BauR 2010, 192, juris Rn. 33; ebenso - unter Hinweis auf diese Entscheidung - Hornmann, in: Spannowsky/Uechtritz, BauGB, 2. Auflage 2014, § 14 Rn. 22.
  • VG Berlin, 18.05.2018 - 19 K 372.15
    Macht die Gemeinde den Beschluss zur Offenlegung ortsüblich bekannt - wie es der Bezirk hier getan hat -, liegt darin zugleich die erforderliche Bekanntgabe des (konkludenten) Aufstellungsbeschlusses (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 10. Juli 2009 - 3 K 28/08 -, juris Rn. 33), wenn die Anstoßwirkung, die der Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses zugedacht ist, erfüllt ist.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2022 - 3 K 476/19

    Bebauungsplan; Festsetzung privater Verkehrsflächen und einer …

    Auf die von der Antragsgegnerin geltend gemachte Heilung durch die Bekanntmachung der Auslegung (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 10. Juli 2009 - 3 K 28/08 - juris Rn. 33 betr.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.06.2020 - 3 M 633/19

    Anstoßfunktion der Bekanntmachung eines …

    Der Hinweis der Antragstellerin auf das Senatsurteil vom 10. Juli 2009 - 3 K 28/08 - (…juris, Rn. 30 f.) geht ersichtlich fehl, da der dortige Sachverhalt nicht vergleichbar gelagert war; es fehlen jedenfalls auch nähere Darlegungen dazu, warum trotz anders gelagerter Sachlage nach Maßgabe dieses Urteils auch vorliegend eine Anstoßfunktion der erfolgten Bekanntmachung zu verneinen sein sollte.
  • VG Minden, 21.10.2013 - 11 L 483/13

    Sicherungsfunktion einer Zurückstellung eines Bauvorhabens mit Anordnung der …

    Rn. 21 vgl. Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB Kommentar (Stand: April 2013), § 2 Rn. 23 und 28; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 10.07.2009 - 3 K 28/08 -, juris Rn. 33,.
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   FG Mecklenburg-Vorpommern, 14.02.2008 - 3 K 28/08   

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FG Mecklenburg-Vorpommern, 14.02.2008 - 3 K 28/08 (https://dejure.org/2008,41487)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 14.02.2008 - 3 K 28/08 (https://dejure.org/2008,41487)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 14. Februar 2008 - 3 K 28/08 (https://dejure.org/2008,41487)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 09.10.2008 - VII S 18/08

    Wiederherstellung der hemmenden Wirkung der Klage gem. § 69 Abs. 5 Satz 3 FGO - …

    Die anschließend vom Kläger gegen das FG-Urteil erhobene Nichtigkeitsklage wurde vom FG mit Urteil vom 14. Februar 2008 3 K 28/08 abgewiesen.

    Da zu diesem Zeitpunkt die vom Kläger eingelegten Rechtsmittel gegen das FG-Urteil vom 14. Februar 2008 3 K 28/08 beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängig waren, hat das FG das Verfahren mit Beschluss vom 5. Mai 2008 an den BFH verwiesen.

  • BFH, 09.10.2008 - VII B 55/08

    Vertretungszwang - Darlegung von Zulassungsgründen

    Die anschließend vom Kläger gegen das FG-Urteil erhobene Nichtigkeitsklage wurde vom FG mit Urteil vom 14. Februar 2008 3 K 28/08 abgewiesen.
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