Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Weitere Entscheidung unten: VG Mainz, 13.10.2010

Rechtsprechung
   FG Schleswig-Holstein, 01.02.2011 - 3 K 64/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,9108
FG Schleswig-Holstein, 01.02.2011 - 3 K 64/10 (https://dejure.org/2011,9108)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01.02.2011 - 3 K 64/10 (https://dejure.org/2011,9108)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01. Februar 2011 - 3 K 64/10 (https://dejure.org/2011,9108)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,9108) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    AO § 5; AO § 26; AO § 121; AO § 146 Abs. 2a; AO § 146 Abs. 2b; AO § 195; AO § 328; AO § 335; AO § 200; JStG 2009 Art. 10 Nr. 8
    Festsetzung eines Verzögerungsgeldes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung eines Verzögerungsgeldes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    § 146 AO
    § 146 AO: Festsetzung von Verzögerungsgeld

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Verzögerungsgeld nach § 146 Abs. 2b AO

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Verzögerungsgeld im Inlandsfall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Verhängung von Verzögerungsgeld im Falle einer nicht fristgerechten Vorlage von Unterlagen im Rahmen einer Außenprüfung und einer Nichtverlagerung der Buchführung ins Ausland

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Festsetzung eines Verzögerungsgelds

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 846
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (6)

  • FG Schleswig-Holstein, 03.02.2010 - 3 V 243/09

    Zulässigkeit der Festsetzung eines Verzögerungsgeldes nach § 146 Abs. 2b AO

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 01.02.2011 - 3 K 64/10
    Ihr Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wurde durch Beschluss vom 3. Februar 2010 (3 V 243/09) abgelehnt.

    Rn. 21 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, den der beigezogenen Gerichtsakte zum Verfahren 3 V 243/09 und den der beigezogenen Steuerakten des Beklagten Bezug genommen.

  • FG Sachsen-Anhalt, 15.10.2010 - 3 V 1296/10

    Aussetzung der Vollziehung: keine mehrmalige Festsetzung eines Verzögerungsgeldes …

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 01.02.2011 - 3 K 64/10
    Aus dieser Norm in Verbindung mit der dazu ergangenen Rechtsprechung lassen sich die gesetzlichen Grenzen der Ermessensausübung bei der Festsetzung eines Verzögerungsgeldes hinreichend klar ableiten, wie sich auch aus den nachfolgenden Ausführungen ergibt (vgl.  auch FG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. Oktober 2010 3 V 1296/10, Juris).

    Zudem ist sie vorliegend weder direkt noch entsprechend anwendbar (vgl. auch Hessisches FG, Beschluss vom 19. März 2010 12 V 396/10, Juris; FG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. Oktober 2010 3 V 1296/10, Juris).

  • BFH, 28.03.2007 - IX R 22/05

    Verspätungszuschlag

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 01.02.2011 - 3 K 64/10
    Das Verzögerungsgeld ist damit wie der Verspätungszuschlag nach § 152 AO (vgl. dazu BFH-Urteil vom 28. März 2007 IX R 22/05, BFH/NV 2007, 1450) ein Druckmittel eigener Art, das auf die Bedürfnisse des Steuerrechts zugeschnitten ist und zugleich einen repressiven und präventiven Charakter hat (…vgl. Geißler, a.a.O., S. 4077).
  • BVerfG, 24.11.2010 - 1 BvF 2/05

    Gentechnikgesetz

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 01.02.2011 - 3 K 64/10
    Bedenken gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze der Normenbestimmtheit und -klarheit (vgl. dazu BVerfG-Urteil vom 24. November 2010 1 BvF 2/05, BGBl I 2010, 1862) hat das Gericht deshalb nicht (…a.A. Drüen, a.a.O.).
  • BFH, 07.10.2009 - VII B 28/09

    Keine Erledigung der Zwangsgeldandrohung und Zwangsgeldfestsetzung durch …

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 01.02.2011 - 3 K 64/10
    Diese Vorschrift ordnet indes nur die Einstellung des weiteren Vollzuges an und nicht die Aufhebung bereits getroffener Vollstreckungsmaßnahmen (vgl. BFH-Beschluss vom 07. Oktober 2009 VII B 28/09, BFH/NV 2010, 385;… Brockmeyer, in: Klein, AO, 10. Aufl. 2009, § 335 Rdn. 1).
  • FG Hessen, 19.03.2010 - 12 V 396/10
    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 01.02.2011 - 3 K 64/10
    Zudem ist sie vorliegend weder direkt noch entsprechend anwendbar (vgl. auch Hessisches FG, Beschluss vom 19. März 2010 12 V 396/10, Juris; FG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. Oktober 2010 3 V 1296/10, Juris).
  • FG Schleswig-Holstein, 05.12.2012 - 2 K 9/12

    Verzögerungsgeld: Erfüllung der Mitwirkungspflicht nach Festsetzung kein …

    § 335 AO ist weder unmittelbar noch mittelbar anwendbar (Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 01. Februar 2011 3 K 64/10, EFG 2011, 846; FG Hamburg, Beschluss vom 16. November 2011 2 V 173/11, Juris).

    Das Verzögerungsgeld hat repressiven Charakter, weil der Nachteil an ein in der Vergangenheit liegendes Verhalten anknüpft und durch den vom Zwangsgeld abweichenden Rahmen für die Höhe (2.500 EUR bis 250.000 EUR beim Verzögerungsgeld - maximal 25.000 EUR beim Zwangsgeld) zum Ausdruck kommt, dass es auch darum geht, Vorteile abzuschöpfen, die sich möglicherweise aus dem verzögerten Mitwirkungsverhalten ergeben können (vgl. Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 01. Februar 2011, a.a.O. m.w.N.).

    Das Verzögerungsgeld ist damit wie der Verspätungszuschlag nach § 152 AO (…vgl. dazu BFH-Urteil vom 28. März 2007 IX R 22/05, BFH/NV 2007, 1450) ein Druckmittel eigener Art, das auf die Bedürfnisse des Steuerrechts zugeschnitten ist und zugleich einen repressiven und präventiven Charakter hat (Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 01. Februar 2011 a.a.O.).

    Rn. 41 a) Das Entschließungsermessen ist durch das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 146 Abs. 2 b AO nicht vorgeprägt (ebenso: Finanzgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 3. Februar 2010 3 V 243/09, DStRE 2010, 497 ff. und Urteil vom 1. Februar 2011 3 K 64/10, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2011, Seite 846 ff., 847 mit Anm.; Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Mai 2011 13 K 13246/10, EFG 2011, 1945; a.A.: Geißler, Außenprüfung, Verzögerungsgeld bei Verletzung von Mitwirkungspflichten, NWB, 2. Halbjahr 2009, Seite 4076 ff., Seite 4080 unter 4.).

    Deshalb scheint sich zu Recht in Literatur und Rechtsprechung die Tendenz abzuzeichnen, die Anwendung der Vorschrift auf wesentliche Fälle zu begrenzen (…so: Dißars in Schwarz, Praxiskommentar, 148. Lieferung, § 146 Rn. 49), Bagatellfälle auszuklammern (so: Finanzgericht Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 19. Mai 2011, a. a. O., Rn. 36) bzw. in das Entschließungsermessen alle entscheidungserheblichen Umstände einzubeziehen, insbesondere Verschuldensaspekte, auch wenn diese im Tatbestand des § 146 Abs. 2b AO nicht ausdrücklich genannt sind (in diesem Sinne: FG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 3. Februar 2010, a. a. O. und Urteil vom 1. Februar 2011, a. a. O.).

    Nach Ansicht des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts und des Finanzgerichts Hamburg braucht in der Ermessensentscheidung dann nicht auf den Steuerpflichtigen entlastende Umstände eingegangen zu werden, wenn die dementsprechende Bewertung der Finanzbehörde dem Steuerpflichtigen bereits vorher bekannt gemacht wurde (Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 01. Februar 2011 3 K 64/10, EFG 2011, 846; FG Hamburg, Beschluss vom 16. November 2011 2 V 173/11, Juris).

  • BFH, 16.06.2011 - IV B 120/10

    AdV: Festsetzung von Verzögerungsgeld im Rahmen einer Außenprüfung - Zulässigkeit …

    Rn. 40 Über diesen direkten Normzusammenhang hinaus kann nach dem zuvor dargelegten Wortlaut ein Verzögerungsgeld aber auch dann verhängt werden, wenn ein Steuerpflichtiger einer Aufforderung des Finanzamts zur Erteilung von Auskünften oder zur Vorlage angeforderter Unterlagen i.S. von § 200 Abs. 1 AO im Rahmen einer Außenprüfung innerhalb einer angemessenen Frist nicht nachkommt (Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 1. Februar 2011 3 K 64/10, Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 846; ebenso Geißler, Neue Wirtschaftsbriefe 2009, 4076;… Klein/Rätke, AO, 10. Aufl., § 146 Rz 5b; Gebbers, Die steuerliche Betriebsprüfung 2009, 130).
  • FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2011 - 13 K 13246/10

    Festsetzung eines Verzögerungsgeldes nach § 146 Abs. 2b AO: Zuständigkeitswechsel …

    Aus dem Wortlaut und der Gesetzesbegründung (…Bundestags-Drucksache -BT-Drucks.- 16/10189, S. 81) ist jedoch entscheidend auf eine allgemeine Anwendung zu schließen (vgl. Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht -FG-, Urteil vom 1. Februar 2011 3 K 64/10 m. w. N.; a. A. Druen, Die Unternehmensbesteuerung -Ubg- 2009, 549, 550 ff.).

    Es ist also nicht nur auf ein Handeln oder Unterlassen des Steuerpflichtigen gerichtet (Beugecharakter), sondern soll auch als Sanktion wirken und der Abschöpfung von Vorteilen dienen (Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 1. Februar 2011 3 K 64/10 m. w. N.).

    37 Allerdings hat der Beklagte in der Einspruchsentscheidung vom 30. Juli 2010 nicht deutlich gemacht, dass kein vorgeprägtes Ermessen dahingehend besteht, ein Versäumen der nach § 146 Abs. 2b AO zur Vorlage von Unterlagen gesetzten Frist regelmäßig durch die Festsetzung eines Verzögerungsgeldes zu sanktionieren (gegen ein vorgeprägtes Ermessen auch Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 1. Februar 2011 3 K 64/10; Dißars, Die Steuerberatung -Stbg- 2010, 247, 249 f.; Kuhfus, EFG 2010, 688, 689; a.A. Gebbers, Die steuerliche Betriebsprüfung -StBp 2009-, 162, 167; Geißler, Neue Wirtschafts-Briefe -NWB- 2009, 4076, 4080 f.).

    Wegen des zugleich repressiven Charakters des Verzögerungsgeldes ist die für das Zwangsgeld geltende Vorschrift des § 335 AO nicht anwendbar (Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 1. Februar 2011 3 K 64/10; Hessisches FG, Beschluss vom 19. März 2010 12 V 396/10; Druen, Ubg 2011, 83, 91).

  • FG Hamburg, 16.11.2011 - 2 V 173/11

    Abgabenordnung: Ermessensausübung bei der Festsetzung eines Verzögerungsgeldes

    Ein Verzögerungsgeld kann somit auch dann verhängt werden, wenn ein Steuerpflichtiger einer Aufforderung des Finanzamtes zur Erteilung von Auskünften oder zur Vorlage von Unterlagen im Sinne von § 200 Abs. 1 AO im Rahmen einer Außenprüfung innerhalb einer angemessenen Frist nicht nachkommt (…vgl. BFH-Beschluss vom 16. Juni 2011 IV B 120/10, a. a. O.; Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 01.02.2011 3 K 64/10 EFG 2011, 846).

    § 335 AO ist weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar (vgl. Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 01. Februar 2011 3 K 64/10, a. a. O.).

    Insbesondere braucht in der Ermessensentscheidung dann nicht auf den Steuerpflichtigen entlastende Umstände eingegangen zu werden, wenn die dementsprechende Bewertung der Finanzbehörde dem Steuerpflichtigen bereits vorher bekannt gemacht wurde (vgl. Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 01. Februar 2011 3 K 64/10, a. a. O.).

    Es ist zwar zutreffend, dass bei der Festsetzung des Mindestbetrages das Auswahlermessen keiner Begründung bedarf (vgl. Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 01.02.2011 3 K 64/10, a. a. O.;… so wohl auch BFH-Beschluss vom 28.06.2011 X B 37/11, BFH/NV 2011, 1833).

  • FG Hamburg, 12.12.2013 - 6 K 187/13

    Verzögerungsgeld: Ermessensausübung bei der Festsetzung des Verzögerungsgeldes

    Ein Verzögerungsgeld kann auch dann verhängt werden, wenn ein Steuerpflichtiger einer Aufforderung des Finanzamtes zur Erteilung von Auskünften oder zur Vorlage von Unterlagen im Sinne von § 200 Abs. 1 AO im Rahmen einer Außenprüfung innerhalb einer angemessenen Frist nicht nachkommt (…FG Hamburg-Beschluss vom 16.11.2011 2 V 173/11, EFG 2012, 382 unter Hinweis auf BFH-Beschluss vom 16. Juni 2011 IV B 120/10, a. a. O.; Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 01.02.2011 3 K 64/10 EFG 2011, 846).

    Der Zweck des Verzögerungsgeldes erfüllt sich damit nicht, wenn der Verpflichtung zur Vorlage von Aufzeichnungen nach der Festsetzung nachgekommen wird (Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 01. Februar 2011 3 K 64/10, EFG 2011, 846).

    Insbesondere braucht in der Ermessensentscheidung dann nicht auf den Steuerpflichtigen entlastende Umstände eingegangen zu werden, wenn die dementsprechende Bewertung der Finanzbehörde dem Steuerpflichtigen bereits vorher bekannt gemacht wurde (FG Hamburg, Beschluss vom 16.11.2011 2 V 173/11, EFG 2012, 382 unter Hinweis auf Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 01. Februar 2011 3 K 64/10, EFG 2011, 846).

  • FG Hessen, 08.08.2011 - 8 V 1281/11

    Ermessensausübung bei der Festsetzung eines Verzögerungsgeldes

    Rn. 32 b) Weiterhin ist - entgegen der in der Einspruchsentscheidung vertretenen Auffassung - das Entschließungsermessen durch das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 146 Abs. 2 b AO nicht vorgeprägt (ebenso: Finanzgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 3. Februar 2010 3 V 243/09, DStRE 2010, 497 ff., 499 rechte Spalte; dass., Urteil vom 1. Februar 2011 3 K 64/10, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2011, Seite 846 ff., 847 mit Anm.; Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Mai 2011 13 K 13246/10, n. v., juris, Randnr. 37;… a.A.: Gebbers, a. a. O., Teil II, Seite 162 ff.; Seite 167 unter 12.; Geißler, Außenprüfung, Verzögerungsgeld bei Verletzung von Mitwirkungspflichten, NWB, 2. Halbjahr 2009, Seite 4076 ff., Seite 4080 unter 4.).

    Deshalb scheint sich zu Recht in Literatur und Rechtsprechung die Tendenz abzuzeichnen, die Anwendung der Vorschrift auf wesentliche Fälle zu begrenzen (…so: Dißars in Schwarz, a. a. O., § 146 Randnr. 49), Bagatellfälle auszuklammern (so: Finanzgericht Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 19. Mai 2011, a. a. O., Randnr. 36) bzw. in das Entschließungsermessen alle entscheidungserheblichen Umstände einzubeziehen, insbesondere Verschuldensaspekte, auch wenn diese im Tatbestand des § 146 Abs. 2b AO nicht ausdrücklich genannt sind (in diesem Sinne: FG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 3. Februar 2010, a. a. O., Seite 499 rechte Spalte; dass., Urteil vom 1. Februar 2011, a. a. O., Seite 848 linke Spalte).

  • BFH, 28.06.2011 - X B 37/11

    Festsetzung eines Verzögerungsgeldes im Rahmen einer Außenprüfung

    Rn. 22 Über diesen direkten Normzusammenhang hinaus kann nach dem zuvor dargelegten Wortlaut ein Verzögerungsgeld aber auch dann verhängt werden, wenn ein Steuerpflichtiger einer Aufforderung des Finanzamtes zur Erteilung von Auskünften oder zur Vorlage angeforderter Unterlagen i.S. von § 200 Abs. 1 AO im Rahmen einer Außenprüfung innerhalb einer angemessenen Frist nicht nachkommt (FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 1. Februar 2011 3 K 64/10, Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 846; ebenso Geißler, Neue Wirtschafts-Briefe 2009, 4076;…, Klein/Rätke, AO, 10. Aufl., § 146 Rz 5b; Dißars in Schwarz, AO, § 146 Rz 45 f.;… Pahlke/Koenig/Cöster, Abgabenordnung, 2. Aufl., § 146 Rz 34; Gebbers, Die steuerliche Betriebsprüfung 2009, 130).
  • FG Berlin-Brandenburg, 18.01.2012 - 12 K 12205/10

    Keine Multiplikation des Mindestverzögerungsgeldes mit der Anzahl der …

    Da die Vorschrift des § 146 Abs. 2b AO - im Unterschied zu den in § 152 Abs. 2 AO enthaltenen Regelungen zum Verspätungszuschlag - keine ausdrücklichen Ermessensleitlinien oder -grenzen vorsieht, hat die Behörde die anzustellenden Ermessenserwägungen nach den in § 5 AO geregelten allgemeinen Grundsätzen auszurichten (Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 01. Februar 2011 - 3 K 64/10, EFG 2011, 846, 847; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Mai 2011 13 K 13246/10, juris; Hessisches FG, Beschluss vom 08. August 2011 - 8 V 1281/11, juris).

    Nach dieser Ansicht sind in das Entschließungsermessens alle entscheidungserheblichen Umstände einzubeziehen, insbesondere Verschuldensaspekte, auch wenn diese, anders als etwa beim Verspätungszuschlag nach § 152 AO , im Tatbestand des § 146 Abs. 2b AO nicht genannt würden, weil eine Beschränkung der Ermessensgesichtspunkte § 146 Abs. 2b AO nicht zu entnehmen sei (so Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 01. Februar 2011 - 3 K 64/10, EFG 2011, 846, 847 f.).

  • FG Baden-Württemberg, 25.01.2012 - 4 K 2121/11

    Zu den Anforderungen an die Festsetzung eines Verzögerungsgeldes gemäß § 146 Abs. …

    Entsprechend stelle beispielsweise das Schleswig-Holsteinische FG in seinem Urteil vom 1. Februar 2011 (Az. 3 K 64/10) vor der Prüfung der Voraussetzungen des § 146 Abs. 2b AO ausdrücklich fest, dass der dem Verzögerungsgeld zu Grunde liegende Verwaltungsakt - in dem entschiedenen Fall ebenfalls eine PA - vollziehbar gewesen sei und stelle fest, dass die Anträge auf AdV abgelehnt worden seien.

    Rn. 64 B. Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Verzögerungsgeldes ist zunächst, dass die PA, auf deren Grundlage die durch die Festsetzung des Verzögerungsgeldes durchzusetzende Aufforderung gemäß § 200 Abs. 1 AO zur Beantwortung von Fragen bzw. zur Vorlage von Unterlagen erfolgt ist, wirksam und vollziehbar ist (vgl. Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 1. Februar 2011 3 K 64/10, EFG 2011, 202).

  • FG Rheinland-Pfalz, 29.07.2011 - 1 V 1151/11

    Androhung von Verzögerungsgeld kein Verwaltungsakt - Unterschied zwischen …

    Insbesondere bildet das Verzögerungsgeld gerade kein Zwangsmittel (vgl. Urteil des Finanzgerichts Schleswig-Holstein vom 01. Februar 2011, 3 K 64/10, EFG 2011, 846 m.w.N.), sondern eine eigenständige steuerliche Nebenleistung (§ 3 Abs. 4 AO), was sich bereits aus der Systematik der AO ergibt.
  • FG Sachsen-Anhalt, 11.09.2013 - 3 K 1235/10

    Fehlerfreie Ausübung des Entschließungsermessens bei der Festsetzung eines …

  • FG Sachsen-Anhalt, 11.09.2013 - 3 K 1236/10

    Änderung der Festsetzung des Verzögerungsgeldes: Maßgeblichkeit der jüngsten …

  • FG Berlin-Brandenburg, 11.06.2014 - 12 K 12203/13

    Festsetzung eines Verzögerungsgeldes nach § 146 Abs. 2b AO

  • FG Nürnberg, 15.05.2013 - 5 K 950/11

    Festsetzung eines Verzögerungsgeldes als Sanktion der Nichtvorlage einer dem …

  • FG Berlin-Brandenburg, 23.10.2012 - 5 V 5284/12

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) - Verzögerungsgeld

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht FG Schleswig-Holstein

Rechtsprechung
   VG Mainz, 13.10.2010 - 3 K 64/10.MZ   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,25396
VG Mainz, 13.10.2010 - 3 K 64/10.MZ (https://dejure.org/2010,25396)
VG Mainz, Entscheidung vom 13.10.2010 - 3 K 64/10.MZ (https://dejure.org/2010,25396)
VG Mainz, Entscheidung vom 13. Oktober 2010 - 3 K 64/10.MZ (https://dejure.org/2010,25396)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,25396) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Heranziehung der Leistungen der Kandidaten im Vorbereitungsdienst als Erkenntnisgrundlage für die Prüfung der Anhebung des rechnerischen Gesamtergebnisses zur Kennzeichnung des Gesamtleistungsstandes in der zweiten juristischen Staatsprüfung; Gerichtlich eingeschränkt ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 04.08.1997 - 6 B 44.97

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus VG Mainz, 13.10.2010 - 3 K 64/10
    Zu berücksichtigen sind alle hierfür erheblichen Umstände (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. August 1997 - 6 B 44.97 -, juris [Rdnr. 9]).

    Denn abgesehen davon, dass eine solche eingeengte Auslegung bei der Anwendung der vorgenannten Vorschriften im Hinblick auf § 5 d Abs. 4 Satz 1 DRiG Zweifeln begegnet (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 4. August 1997, a.a.O. Rdnr. 11), gibt gerade der Wortlaut des § 40 Abs. 6 Satz 2 JAPO für eine solche Einschränkung nichts her.

  • BVerwG, 11.04.1996 - 6 B 13.96

    Prüfungsrecht: Kein Anspruch auf Neubewertung einer fehlerhaften mündlichen …

    Auszug aus VG Mainz, 13.10.2010 - 3 K 64/10
    Rn. 29 Die Neubewertung einer mündlichen Prüfung kommt nur in Betracht, wenn sie in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit der fehlerhaft durchgeführten oder fehlerhaft bewerteten Prüfung erfolgt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. April 1996 - 6 B 13.96 -, juris [Rdnr. 10]).

    Da der das Prüfungsrecht beherrschende und verfassungsrechtlich in Art. 3 Abs. 1 und gegebenenfalls Art. 12 Abs. 1 GG verankerte Grundsatz der Chancengleichheit es nicht gestattet, im Wege der Neubewertung über eine Prüfungsleistung zu entscheiden, wenn eine verlässliche Entscheidungsgrundlage hierfür nicht oder nicht mehr vorhanden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. April 1996, a.a.O. Rdnr. 10), muss insoweit dem Begehren des Klägers der Erfolg versagt bleiben.

  • VG Mainz, 18.06.2004 - 2 K 188/04

    Anhebung der Gesamtnote der zweiten juristischen Staatsprüfung; Leistungen im …

    Auszug aus VG Mainz, 13.10.2010 - 3 K 64/10
    Rn. 35 Soweit der Beklagte unter Bezugnahme auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz vom 18. Juni 2004 - 2 K 188/04.MZ - die Auffassung vertritt, aus dem Wortlaut der §§ 9 Abs. 5 Satz 3, 40 Abs. 6 Satz 2 JAPO ergebe sich, dass die Leistungen der Referendarin oder des Referendars im Vorbereitungsdienst nicht schon bei der Frage, ob eine Abweichung vom rechnerisch ermittelten Gesamtergebnis der Prüfung in Betracht komme, sondern erst bei der hieran anknüpfenden Prüfung, in welchem Umfang das Gesamtergebnis erhöht werden soll, heranzuziehen seien, vermag die Kammer dem nicht zu folgen.
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Mainz, 13.10.2010 - 3 K 64/10
    Rn. 21 Hinsichtlich der Bewertung von Prüfungsleistungen ist von der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 13. Mai 1965 - 2 C 146.62 -, BVerwGE 21, 127, 130 m.w.N.) in der Weiterführung, die sie durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 413/81, 213/83 -, BVerfGE 84, 34 ff. = NJW 1991, 2005 ff. = DÖV 1991, 794 ff.) erfahren hat, auszugehen.
  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz - …

    Auszug aus VG Mainz, 13.10.2010 - 3 K 64/10
    Die Prüfungsentscheidung ist aufzuheben, wenn in Fachfragen eine vertretbare und mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begründete Lösung als falsch bewertet worden ist (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 17. April 1991, a.a.O. S. 804; BVerwG, Urteil vom 09. Dezember 1992 - 6 C 3.92 -, BVerwGE 91, 262, 266).
  • BVerwG, 21.10.1993 - 6 C 12.92

    Bestehen der Wiederholungsprüfung - Rechtswidrigkeit der ersten …

    Auszug aus VG Mainz, 13.10.2010 - 3 K 64/10
    Das Gericht hat nicht etwa zu prüfen, ob die Würdigung des Prüfers vertretbar und deshalb nicht zu beanstanden ist, sondern ob die vom Prüfling jeweils vertretene Auffassung zutreffend oder jedenfalls fachlich vertretbar war und deshalb nicht als falsch hätte bewertet werden dürfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1993 - 6 C 12.92 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 320).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2008 - 14 A 3658/06

    Nachprüfbarkeit von berufsbezogenen Prüfungsentscheidungen; Voraussetzungen für …

    Auszug aus VG Mainz, 13.10.2010 - 3 K 64/10
    Dies setzt voraus, dass sich die Prüfungskommission ihr Gesamtbild von dem Kandidaten anhand sämtlicher ihr zur Verfügung stehender Erkenntnisse macht, wozu grundsätzlich auch die im Vorbereitungsdienst gewonnenen Erkenntnisse gehören (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9. Januar 2008 - 14 A 3658/06 -, NVwZ 2008, 1037, 1038).
  • BVerwG, 13.05.1965 - II C 146.62

    Beamtenrechtliche Beurteilung

    Auszug aus VG Mainz, 13.10.2010 - 3 K 64/10
    Rn. 21 Hinsichtlich der Bewertung von Prüfungsleistungen ist von der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 13. Mai 1965 - 2 C 146.62 -, BVerwGE 21, 127, 130 m.w.N.) in der Weiterführung, die sie durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 413/81, 213/83 -, BVerfGE 84, 34 ff. = NJW 1991, 2005 ff. = DÖV 1991, 794 ff.) erfahren hat, auszugehen.
  • BVerwG, 12.07.1995 - 6 C 12.93

    "atypische Leistungskonstellation" - § 5d Abs. 4 DRiG, Voraussetzungen einer …

    Auszug aus VG Mainz, 13.10.2010 - 3 K 64/10
    Diese Regelungen - wie auch die zugrundeliegende Vorschrift des § 5 d Abs. 4 Satz 1 DRiG - davon aus, dass die aus allen Einzelnoten entsprechend ihrer Gewichtung durch die Prüfungsordnung ermittelte Gesamtnote in aller Regel den Leistungsstand eines Prüflings zutreffend kennzeichnet, der Chancengleichheit durch die Gewichtung der verschiedenartigen Prüfungsleistungen weitestgehend Rechnung trägt und dass deshalb eine Abweichung davon nur ausnahmsweise aus gewichtigen Gründen zulässig ist, die eine Korrektur der errechneten Gesamtnote erfordern (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juli 1995 - 6 C 12.93 -, BVerwGE 99, 74, 78).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2009 - 10 N 50.08

    Zulassungsantrag; (keine) ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit; zweite …

    Auszug aus VG Mainz, 13.10.2010 - 3 K 64/10
    Rn. 34 Weil die von der Prüfungskommission zu treffende Einschätzung, ob und in welchem Umfang eine Abweichung von der rechnerischen Gesamtnote den Leistungsstand des Kandidaten besser kennzeichnet, das Ergebnis prüfungsspezifischer Wertungen ist und daher nur einer eingeschränkten Kontrolle unterliegt, muss diese Einschätzung gerade auch vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlich geschützten Grundsatzes der Chancengleichheit auf einer breiten Erkenntnisgrundlage beruhen, die der Prüfungskommission ein Gesamtbild vom Prüfling vermitteln kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. November 2009 - OVG 10 N 50.08 -, juris [Rdnr. 10]).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.08.1992 - 4 S 1165/92

    Aufstiegsprüfung innerhalb der Beamtenlaufbahn: gerichtliche Kontrolle einer …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VG Mainz
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht