Rechtsprechung
| VG Berlin, 01.04.2019 - 3 K 70.18 A |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 29 Abs 1 Nr 1a AsylVfG 1992, Art 29 Abs 2 S 2 EUV 603/2013, § 82 Abs 4 S 1 AufenthG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- EuGH, 19.03.2019 - C-163/17
Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …
Auszug aus VG Berlin, 01.04.2019 - 3 K 70.18
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ergibt sich jedoch aus der gewöhnlichen Bedeutung des Wortes "Flucht", das in den meisten Sprachfassungen von Art. 29 Abs. 2 Satz 2 der Dublin III-VO verwendet wird und das den Willen der betreffenden Person voraussetzt, jemandem zu entkommen oder sich etwas zu entziehen, dass diese Bestimmung grundsätzlich nur anwendbar ist, wenn sich diese Person den Behörden gezielt entzieht (vgl. hierzu sowie zum Folgenden EuGH, Urteil der Großen Kammer vom 19. März 2019 - C-163/17 Jawo -, juris; ferner VG Berlin, Urteil vom 26. Februar 2019 - VG 31 K 280.18 A -, juris).Dies kann beispielsweise angenommen werden, wenn die Überstellung nicht durchgeführt werden kann, weil der Betroffene die ihm zugewiesene Wohnung verlassen hat, ohne die zuständigen nationalen Behörden über seine Abwesenheit zu informieren, wobei er die Möglichkeit des Nachweises behält, dass er diesen Behörden seine Abwesenheit aus stichhaltigen Gründen nicht mitgeteilt hat, und nicht in der Absicht, sich den Behörden zu entziehen (vgl. EuGH, Urteil der Großen Kammer vom 19. März 2019 - C-163/17 Jawo -, a.a.O. Rn. 62, 70).
Unerheblich kurze Verzögerungen des Überstellungszugriffs werden daher regelmäßig außer Betracht zu bleiben haben (vgl. VG Berlin…, Urteil vom 26. Februar 2019 - VG 31 K 230.18 A -, a.a.O., Rn. 31 f. m.w.N; Schlussanträge des Generalanwalts Wathelet vom 25. Juli 2018 - Rs. C-163/17 - juris Rn. 59, 68.).
Vorausgesetzt ist zudem, dass der Betroffene über die ihm insoweit obliegenden Pflichten unterrichtet worden ist (vgl. EuGH, Urteil der Großen Kammer vom 19. März 2019 - C-163/17 Jawo -, a.a.O. Rn. 62, 70).
Rn. 27 Auf den Ablauf der Überstellungsfrist kann sich der Kläger im vorliegenden Verfahren berufen (vgl. EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 Jawo -, a.a.O.).
- BVerwG, 08.01.2019 - 1 C 16.18
Ablauf Überstellungsfrist; Asylantrag; Aufnahmegesuch; Aussetzung der …
Auszug aus VG Berlin, 01.04.2019 - 3 K 70.18
Denn er löste kein gesetzliches Überstellungsverbot nach § 34a Abs. 2 Satz 2 AsylG aus (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 8. Januar 2018- BVerwG 1 C 16.18 -, juris). - VG Berlin, 26.02.2019 - 31 K 230.18
Zulässigkeit des Asylantrags nach Ablauf der Überstellungsfrist in einen …
Auszug aus VG Berlin, 01.04.2019 - 3 K 70.18
Unerheblich kurze Verzögerungen des Überstellungszugriffs werden daher regelmäßig außer Betracht zu bleiben haben (vgl. VG Berlin, Urteil vom 26. Februar 2019 - VG 31 K 230.18 A -, a.a.O., Rn. 31 f. m.w.N;… Schlussanträge des Generalanwalts Wathelet vom 25. Juli 2018 - Rs. C-163/17 - juris Rn. 59, 68.). - VG Potsdam, 25.07.2018 - 2 L 364/18
Auszug aus VG Berlin, 01.04.2019 - 3 K 70.18
Dabei kann dahin stehen, ob der Kläger durch sein Nichterscheinen bei dem Polizeipräsidenten in Berlin einer ausländerrechtlichen Mitwirkungspflicht zuwider gehandelt hat, die durch das Schreiben vom 12. Juni 2018 nach Maßgabe von § 46 Abs. 1 AufenthG bzw. § 82 Abs. 4 Satz 1 AufenthG begründet worden ist (bejahend VG Potsdam, Beschluss vom 25. Juli 2018 - 2 L 364/18 A -, juris; verneinend VG Berlin…, Urteil vom 26. Februar 2019 - VG 31 K 280.18 A -, a.a.O.) . - VG Berlin, 23.02.2018 - 3 L 49.18
Einstweilige Anordnung gegen aufenthaltsbeendende Maßnahmen; Begriff des …
Auszug aus VG Berlin, 01.04.2019 - 3 K 70.18
Erfasst sind vielmehr alle Fälle, in denen der Betroffene seine Überstellung zielgerichtet vereitelt, verzögert oder wesentlich erschwert (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 23. Februar 2018 - VG 3 L 49.18 A -, juris).
- VG Berlin, 26.02.2020 - 3 L 1010.19
Abschiebung einer Familie bei Flucht eines Familienmitglieds
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ergibt sich jedoch aus der gewöhnlichen Bedeutung des Wortes "Flucht", welches in den meisten Sprachfassungen von Art. 29 Abs. 2 Satz 2 der Dublin III-VO verwendet wird und den Willen der betreffenden Person voraussetzt, jemandem zu entkommen oder sich etwas zu entziehen, dass diese Bestimmung grundsätzlich nur anwendbar ist, wenn sich diese Person den Behörden gezielt entzieht (…vgl. hierzu sowie zum Folgenden EuGH, Urteil der Großen Kammer vom 19. März 2019 - C-163/17 Jawo -, a.a.O. Rn. 56 ff; ferner VG Berlin, Urteil vom 26. Februar 2019 - VG 31 K 280.18 A -, juris Rn. 30 ff. und Gerichtsbescheid vom 1. April 2019 - VG 3 K 70.18 A -, juris Rn. 23).Darunter fallen vielmehr alle Fälle, in denen der Betroffene seine Überstellung zielgerichtet vereitelt, verzögert oder wesentlich erschwert (vgl. VG Berlin, Gerichtsbescheid vom 1. April 2019 - VG 3 K 70.18 A -, a.a.O. …und Beschluss vom 23. Februar 2018 - VG 3 L 49.18 A -, juris Rn. 10).
- VG Berlin, 08.05.2019 - 3 L 177.19
Übergang der Zuständigkeit für das Asylverfahren wegen Versäumnis der …
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ergibt sich jedoch aus der gewöhnlichen Bedeutung des Wortes "Flucht" bzw. "flüchtig", das in den meisten Sprachfassungen von Art. 29 Abs. 2 Satz 2 der Dublin III-VO verwendet wird und das den Willen der betreffenden Person voraussetzt, jemandem zu entkommen oder sich etwas zu entziehen, dass diese Bestimmung grundsätzlich nur anwendbar ist, wenn sich diese Person den Behörden gezielt entzieht (vgl. hierzu sowie zum Folgenden EuGH, Urteil der Großen Kammer vom 19. März 2019 - C-163/17 Jawo -, juris; ferner VG Berlin, Gerichtsbescheid vom 1. April 2019 - VG 3 K 70.18 A -, juris; Urteil vom 26. Februar 2019 - VG 31 K 280.18 A -, juris). - VG Berlin, 26.11.2019 - 3 K 117.18
Abschiebung eines Asylsuchenden nach Frankreich zur Durchführung des …
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ergibt sich jedoch aus der gewöhnlichen Bedeutung des Wortes "Flucht" bzw. "flüchtig", das in den meisten Sprachfassungen von Art. 29 Abs. 2 Satz 2 der Dublin III-VO verwendet wird und das den Willen der betreffenden Person voraussetzt, jemandem zu entkommen oder sich etwas zu entziehen, dass diese Bestimmung grundsätzlich nur anwendbar ist, wenn sich diese Person den Behörden gezielt entzieht (vgl. hierzu sowie zum Folgenden EuGH, Urteil der Großen Kammer vom 19. März 2019 - C-163/17 Jawo -, juris; ferner VG Berlin, Gerichtsbescheid vom 1. April 2019 - VG 3 K 70.18 A -, juris; Urteil vom 26. Februar 2019 - VG 31 K 280.18 A -, juris). - VG Berlin, 09.12.2019 - 3 L 556.19
Abänderung einer Entscheidung im Eilverfahren über eine Abschiebungsandrohung …
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ergibt sich jedoch aus der gewöhnlichen Bedeutung des Wortes "Flucht" bzw. "flüchtig", das in den meisten Sprachfassungen von Art. 29 Abs. 2 Satz 2 der Dublin III-VO verwendet wird und das den Willen der betreffenden Person voraussetzt, jemandem zu entkommen oder sich etwas zu entziehen, dass diese Bestimmung grundsätzlich nur anwendbar ist, wenn sich diese Person den Behörden gezielt entzieht (vgl. hierzu sowie zum Folgenden EuGH, Urteil der Großen Kammer vom 19. März 2019 - C-163/17 Jawo -, juris; ferner VG Berlin, Gerichtsbescheid vom 1. April 2019 - VG 3 K 70.18 A -, juris; Urteil vom 26. Februar 2019 - VG 31 K 280.18 A -, juris).
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