Rechtsprechung
| OVG Thüringen, 25.06.2015 - 3 KO 97/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Thüringen
§ 4 BBodSchG, § 36 Abs 2 KrW-/AbfG vom 27.07.2001, § 40 Abs 2 KrWG
Verantwortlichkeit für stillgelegte Deponien im Beitrittsgebiet; Betreibereigenschaft - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sanierung und Nachsorge stillgelegter Deponien; abfallrechtliche Rekultivierungsanordnung; bodenschutzrechtliche Sanierungsanordnung; Deponieinhaber; Deponiebetreiber
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beurteilung des Betreibers einer Deponie nach formalen rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten im Einzelfall; Verantwortlichkeit für stillgelegte Deponien im Beitrittsgebiet
- thueringen.de
(Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Kommunale Altdeponien
Verfahrensgang
- VG Weimar, 13.12.2006 - 7 K 662/03
- OVG Thüringen, 25.06.2015 - 3 KO 97/09
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- OVG Thüringen, 11.06.2001 - 4 KO 52/97
Abfallbeseitigungsrecht; Abfallbeseitigungsrecht; Abfall; …
Auszug aus OVG Thüringen, 25.06.2015 - 3 KO 97/09
Bei der Prüfung der Frage, ob eine Thüringer Gemeinde nach dem 1. Juli 1990 Inhaberin einer örtlichen Deponie war, sind die besonderen Umstände des Einigungsprozesses und des Übergangs zur kommunalen Selbstverwaltung und zu neuen Rechtsgrundlagen des Abfallrechts angemessen zu berücksichtigen (Im Anschluss an ThürOVG, Urteil vom 11. Juni 2001 - 4 KO 52/97 -).Das Verwaltungsgericht hat sich zum Verständnis dieser Bestimmung der Rechtsprechung des 4. Senats des Thüringer Oberverwaltungsgerichts (Urteil vom 11. Juni 2001 - 4 KO 52/97 -) angeschlossen.
Hierzu nimmt die Klägerin Bezug auf das Urteil des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 11. Juni 2001 - 4 KO 52/97 -.
Der Senat folgt insoweit den im Übrigen zwischen den Beteiligten unbestrittenen Ausführungen des Verwaltungsgerichts (Bl. 9, 3. Absatz des Urteilsumdrucks; § 117 Abs. 5 VwGO; vgl. auch: Thüringer OVG, Urteil vom 11. Juni 2001 - 4 KO 52/97 - juris Rdn. 50).
Rn. 33 Wie bereits der 4. Senat des Thüringer Oberverwaltungsgerichts, dem der Senat folgt, auf Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung insbesondere des Bundesgerichtshofs grundsätzlich ausgeführt hat, lassen sich weder aus den Bestimmungen der Kommunalverfassung angesichts der grundlegenden Unterschiede zwischen den Räten der Städte und den als Selbstverwaltungskörperschaften neu gebildeten Städten und Gemeinden Rückschlüsse auf deren Identität oder Rechtsnachfolge ziehen noch sind die engen Voraussetzungen zur Annahme einer gesetzlich nicht vorgesehenen Haftung der neugeschaffenen Kommunen unter dem Gesichtspunkt einer Fortführung von Aufgaben anzunehmen (Thüringer OVG, Urteil vom 11. Juni 2001 - 4 KO 52/97 -, juris Rdn. 53 - 57).
Nach § 2 Abs. 2 Kommunalverfassung gehörte jedenfalls die Entsorgung des Siedlungsmülls zu den Aufgaben des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden (Thüringer OVG, Urteil vom 11. Juni 2001 - 4 KO 52/97 - juris Rdn. 59 f.).
Dazu hätte es unter den besonderen Bedingungen des Einigungsprozesses aber eines klaren und nach außen eindeutig dokumentierten Verhaltens der Gemeinde bedurft, woran es hier aber erkennbar fehlt (vgl. Thüringer OVG, Urteil vom 11. Juni 2001 - 4 KO 52/97 - juris Rdn. 61 - 68).
- BVerwG, 22.07.2010 - 7 B 12.10
Deponie; Betriebsdeponie; Betreiber; Inhaber; Betriebsführung; für eigene …
Auszug aus OVG Thüringen, 25.06.2015 - 3 KO 97/09
Wer im Einzelfall Betreiber einer Deponie ist, ist nicht allein nach formalen rechtlichen Gesichtspunkten, sondern unter Berücksichtigung der rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Einzelfallumstände zu beurteilen (im Anschluss an: BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 7 B 12/10 -).Ihre Verknüpfung stellt zugleich klar, dass der Grundstückseigentümer, der nicht selbst Betreiber einer Deponie ist, den abfallrechtlichen Anforderungen an den Deponieinhaber nicht unterliegt (BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 7 B 12/10 -, juris Rdn. 15, vgl. auch: BVerwG…, Urteil vom 31. August 2006 - 7 C 3.06 - BVerwGE 126, 326 ff., juris Rdn. 12 …und Beschluss vom 7. Dezember 2000 - 3 B 148.00 - juris Rdn. 4, 7).
Ungeachtet dessen ist die Frage, wer im Einzelfall Betreiber ist, nicht allein nach formalen rechtlichen Gesichtspunkten, sondern unter Berücksichtigung der rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Einzelfallumstände zu beurteilen (BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 7 B 12/10 -, juris Rdn. 16, auch mit Verweis auf § 2 Nr. 12 der Deponieverordnung).
- BVerwG, 31.08.2006 - 7 C 3.06
Abfallrechtliche Nachsorgeanordnung; Betriebsdeponie; Deponieinhaber; …
Auszug aus OVG Thüringen, 25.06.2015 - 3 KO 97/09
Ihre Verknüpfung stellt zugleich klar, dass der Grundstückseigentümer, der nicht selbst Betreiber einer Deponie ist, den abfallrechtlichen Anforderungen an den Deponieinhaber nicht unterliegt (BVerwG…, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 7 B 12/10 -, juris Rdn. 15, vgl. auch: BVerwG, Urteil vom 31. August 2006 - 7 C 3.06 - BVerwGE 126, 326 ff., juris Rdn. 12 …und Beschluss vom 7. Dezember 2000 - 3 B 148.00 - juris Rdn. 4, 7).Allein durch diese ordnungsrechtlichen Maßnahmen kann nicht die Übernahme sanierungsrechtlicher Verantwortung begründet werden (vgl. auch: BVerwG, Urteil vom 31. August 2006 - 7 C 3.06 - BVerwGE 126, 326 ff., juris Rdn. 16).
- BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83
Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf …
Auszug aus OVG Thüringen, 25.06.2015 - 3 KO 97/09
Bis zum 6. August 1991 waren aber mangels entgegenstehender ausdrücklicher Regelung die Gemeinden im Hinblick auf ihre Befugnis, sich aller Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft ohne besonderen Kompetenztitel anzunehmen (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 23. November 1988 - 2 BvR 1619, 1628/83 - ("Rastede"), BVerfGE 79, 127 [146]), berechtigt und gemäß § 2 Abs. 1 Kommunalverfassung im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch verpflichtet, sich der Aufgabe der Abfallbeseitigung anzunehmen. - BVerwG, 07.12.2000 - 3 B 148.00
Inhaber, einer stillgelegten Deponie; Betreiber, einer stillgelegten Deponie; …
Auszug aus OVG Thüringen, 25.06.2015 - 3 KO 97/09
Ihre Verknüpfung stellt zugleich klar, dass der Grundstückseigentümer, der nicht selbst Betreiber einer Deponie ist, den abfallrechtlichen Anforderungen an den Deponieinhaber nicht unterliegt (BVerwG…, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 7 B 12/10 -, juris Rdn. 15, vgl. auch: BVerwG…, Urteil vom 31. August 2006 - 7 C 3.06 - BVerwGE 126, 326 ff., juris Rdn. 12 und Beschluss vom 7. Dezember 2000 - 3 B 148.00 - juris Rdn. 4, 7).
- OVG Thüringen, 10.07.2015 - 3 KO 702/11
Verantwortlichkeit für stillgelegte Deponie im Beitrittsgebiet
Rn. 58 Allerdings hat der Senat im zeitgleich verhandelten Verfahren (Urteil des Senats vom 25. Juni 2015 - 3 KO 97/09 -) im Anschluss an die Rechtsprechung des 4. Senat des Thüringer Oberverwaltungsgerichts (…Urteil vom 11. Juni 2001 - 4 KO 52/97 - juris Rdnr. 61 - 68) entschieden, dass die Deponieinhaberschaft einer Kommune nicht allein aus dem Weiterbetrieb der Deponie geschlussfolgert werden kann, wenn sich diese als bloße Fortsetzung des Deponiebetriebes vor dem Hintergrund ungeklärter Zuständigkeiten nach der Vereinigung und offener Bemühungen über die weitere Entsorgung und Ablagerung des Hausmülls darstellt, die im Wesentlichen durch Vorgaben des abfallrechtlich entscheidenden Landkreises geprägt waren. - VG Berlin, 12.09.2023 - 21 K 227.20
Kein Verwaltungsmonopol für Betrieb von Krematorien
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".