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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 26.04.2016 - 3 L 129/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,13523
OVG Sachsen-Anhalt, 26.04.2016 - 3 L 129/15 (https://dejure.org/2016,13523)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26.04.2016 - 3 L 129/15 (https://dejure.org/2016,13523)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26. April 2016 - 3 L 129/15 (https://dejure.org/2016,13523)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Folgen des Unterlaufens einer negativen Feststellungsklage durch einen belastenden Verwaltungsakt; Rassezugehörigkeit eines Hundes (hier: Miniatur Bullterrier) bei Überschreiten der zur Widerristhöhe getroffenen "Soll-Bestimmung" nach dem FCI-Standard

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtungsklage; Bullterrier; Divergenz; Erscheinungsbild; Feststellungsklage, negative; Gefahr, konkrete; Gefahrenverdacht; Klageumstellung; Leinenzwang; Listenhund; Maulkorbzwang; Miniatur Bullterrier; Phänotyp; Prozessrisiko; Recht, ausgelaufenes; ...

  • rechtsportal.de

    Nachweis eines Wesenstests für die Haltung eines Hundes hinsichtlich Gefährlichkeitsvermutung (hier: Miniatur Bullterrier); Feststellung der Zugehörigkeit des Hundes zu einer dort genannten Hunderassen (sog. Listenhund)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nachweis eines Wesenstests für die Haltung eines Hundes hinsichtlich Gefährlichkeitsvermutung (hier: Miniatur Bullterrier); Feststellung der Zugehörigkeit des Hundes zu einer dort genannten Hunderassen (sog. Listenhund)

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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (27)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2013 - 3 M 229/13

    Sicherstellung und Verwahrung von gefährlichen Hunden

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.04.2016 - 3 L 129/15
    Die Gefährlichkeitsvermutung kann nur durch die Ablegung eines Wesenstestes widerlegt werden (vgl. im Einzelnen: OVG LSA, Beschluss vom 14. Oktober 2013 - 3 M 229/13 -, juris).

    Rn. 19 Soweit die Beklagte darauf verweist, dass der Senat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, welches die Sicherstellung und Verwahrung eines als Miniatur Bullterrier bezeichneten Hundes zum Gegenstand gehabt habe, ein Überschreiten der Sollhöhe habe genügen lassen, um von einem Standard Bullterrier auszugehen (vgl. Beschluss vom 14. Oktober 2013, a. a. O.), legt sie schon nicht in hinreichender Art und Weise dar, dass mit dem (bloßen) Überschreiten der Soll-Bestimmung der Widerristhöhe nach dem FCI-Rassestandard für Miniatur Bullterrier eine konkrete Gefahr i. S. v. §§ 13, 3 Nr. 3 lit. a) SOG LSA verbunden ist.

    Der Verweis auf die in einem Eilrechtsschutzverfahren getroffene Entscheidung des Senates vom 14. Oktober 2014 ( 3 M 229/13 ) trägt diese Sichtweise nicht.

    Voranzustellen ist, dass Hunde der Rasse Miniatur Bullterrier nicht zu den in § 2 Abs. 1 HundVerbrEinfG genannten Hunden zählen, deren Gefährlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 GefHuG LSA in der bis zum 29. Februar 2016 geltenden Fassung vermutet wird und deren Haltung nur unter den in § 4 Abs. 1 GefHuG LSA genannten Voraussetzungen erlaubt ist (vgl. im Einzelnen: OVG LSA, Beschluss vom 18. Juni 2014 - 3 M 255/13 -, juris; Beschluss vom 14. Oktober 2013, a. a. O.).

    lit. B) vorgetragenen Erwägungen, insbesondere dahingehend, dass die Charakterisierung des Miniatur Bullterriers als eigenständige Rasse, keine biologische Charakterisierung sei, sondern vielmehr eine politische Entscheidung seitens der FCI bzw. auch der deutschen Zuchtverbände zur Umgehung deutscher Gesetze, legt die Beklagte nicht zulassungsbegründend dar, dass es sich bei Hunden der Rasse der Miniatur Bullterrier um sog. Listenhunde nach § 2 Abs. 1 HundVerbrEinfG handele (vgl. im Einzelnen: OVG LSA…, Beschluss vom 18. Juni 2014, a. a. O.; Beschluss vom 14. Oktober 2013, a. a. O.).

    Die Beklagte verkennt, dass der Senat sich in seiner Entscheidung vom 14. Oktober 2013 ( 3 M 229/13 ) durchaus mit den Hintergründen der Anerkennung des Miniatur Bullterriers als eigenständige Rasse auseinandergesetzt und den Einwand als im Ergebnis nicht durchgreifend erachtet hat (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 14. Oktober 2013, a. a. O., dort im Einzelnen: Rdnr. 9 f.), weil der Hinweis auf die Definition des Begriffes "Hunderasse" durch private Züchterverbände allenfalls die Verfassungsmäßigkeit der von ihr herangezogenen Ermächtigungsgrundlage, nicht jedoch die Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung in Frage zieht.

    Denn die anzunehmende Unbestimmtheit der Norm, die bei verfassungskonformer Auslegung eine rechtliche Unterscheidung zwischen dem Miniatur Bullterrier und dem Bullterrier erzwingt (vgl. im Einzelnen: OVG LSA, Beschluss vom 14. Oktober 2013, a. a. O.;… Beschluss vom 18. Juni 2014, a. a. O.), kann, selbst wenn es sich nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten um keine eigenständige Rasse handeln würde, kein anderes Ergebnis begründen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2014 - 3 M 255/13

    Anordnung eines Leinen- und Maulkorbzwanges für Hund der Rasse "Miniatur …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.04.2016 - 3 L 129/15
    Vielmehr hat die Beklagte den Kläger wohl zur Vermeidung des Begutachtungsaufwandes in die Feststellungsklage gedrängt und im Nachgang Anordnungen nach § 14 Abs. 1 GefHuG LSA getroffen, obgleich sie bei richtiger Sachbehandlung den Gefahrenverdacht hätte weiter aufklären können und müssen, denn ihr obliegt nach dem materiellen Recht die Beweislast (vgl. zu Letzterem: OVG LSA, Beschluss vom 18. Juni 2014 - 3 M 255/13 -, juris Rdnr. 18 ; Urteil vom 4. Juni 2014 - 3 L 230/13 -, juris).

    Stellt sich somit - wie hier - heraus, dass es sich von Anfang an um keinen sog. Listenhund gehandelt hat, trägt die Beklagte trotz des zu attestierenden Gefahrenverdachtes das Prozesskostenrisiko, zumal ihr die Beweislast obliegt (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 18. Juni 2014, a.a.O.;… Urteil vom 4. Juni 2014, a. a. O.).

    Voranzustellen ist, dass Hunde der Rasse Miniatur Bullterrier nicht zu den in § 2 Abs. 1 HundVerbrEinfG genannten Hunden zählen, deren Gefährlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 GefHuG LSA in der bis zum 29. Februar 2016 geltenden Fassung vermutet wird und deren Haltung nur unter den in § 4 Abs. 1 GefHuG LSA genannten Voraussetzungen erlaubt ist (vgl. im Einzelnen: OVG LSA, Beschluss vom 18. Juni 2014 - 3 M 255/13 -, juris;… Beschluss vom 14. Oktober 2013, a. a. O.).

    lit. B) vorgetragenen Erwägungen, insbesondere dahingehend, dass die Charakterisierung des Miniatur Bullterriers als eigenständige Rasse, keine biologische Charakterisierung sei, sondern vielmehr eine politische Entscheidung seitens der FCI bzw. auch der deutschen Zuchtverbände zur Umgehung deutscher Gesetze, legt die Beklagte nicht zulassungsbegründend dar, dass es sich bei Hunden der Rasse der Miniatur Bullterrier um sog. Listenhunde nach § 2 Abs. 1 HundVerbrEinfG handele (vgl. im Einzelnen: OVG LSA, Beschluss vom 18. Juni 2014, a. a. O.;… Beschluss vom 14. Oktober 2013, a. a. O.).

    Eine planwidrige Regelungslücke, mithin eine analoge Anwendung der Vorschrift des § 3 Abs. 2 GefHuG LSA dahingehend, dass auch Miniatur Bullterrier sog. Listenhunde seien, scheidet bereits deshalb aus, da die Vorschrift Grundlage für straf-/ordnungswidrigkeitsbewehrte Pflichten ist (vgl. im Einzelnen: OVG LSA, Beschluss vom 18. Juni 2014, a. a. O.;… Beschluss vom 14.10.2013, a. a. O.), so dass es auf die hinter der Entscheidung vom 9. November 2011 stehende Intention der FCI nicht streitentscheidend ankommen kann.

    Denn die anzunehmende Unbestimmtheit der Norm, die bei verfassungskonformer Auslegung eine rechtliche Unterscheidung zwischen dem Miniatur Bullterrier und dem Bullterrier erzwingt (vgl. im Einzelnen: OVG LSA…, Beschluss vom 14. Oktober 2013, a. a. O.; Beschluss vom 18. Juni 2014, a. a. O.), kann, selbst wenn es sich nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten um keine eigenständige Rasse handeln würde, kein anderes Ergebnis begründen.

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.04.2016 - 3 L 129/15
    Hierbei sind - neben der Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes, welche die Begründung erkennen lassen muss - die genannten Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels in der Weise unter Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, der einschlägigen Rechtsprechung sowie unter Angabe der maßgeblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Überlegungen zu erläutern und aufzuarbeiten, dass das Berufungsgericht hierdurch in die Lage versetzt wird, anhand der Antragsschrift darüber zu befinden, ob die Zulassung des Rechtsmittels gerechtfertigt ist (…vgl. OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 VwGO § 133 (n. F.) Nr. 26, Beschluss vom 9. März 1993 - 3 B 105.92 -, NJW 1993, 2825)..

    Für die ordnungsgemäße Darlegung einer Divergenzrüge ist es somit nicht ausreichend, wenn sich die Antragsschrift lediglich darauf beschränkt geltend zu machen, das Verwaltungsgericht habe aus der divergenzfähigen Rechtsprechung nicht die gebotenen Schlüsse gezogen oder sei bei der einzelfallbezogenen Tatsachenfeststellung und -würdigung zu einem anderen Ergebnis gelangt als die in Bezug genommene obergerichtliche bzw. höchstrichterliche Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 17.01.1995 - 6 B 39.94 -, a. a. O.; Beschl. v. 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, a. a. O.)..

  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.04.2016 - 3 L 129/15
    Gleiches gilt, wenn das Verwaltungsgericht aus nicht (ausdrücklich) bestrittenen Rechtssätzen nicht die gebotenen (Schluss-)Folgerungen zieht, etwa den Sachverhalt nicht in dem hiernach erforderlichen Umfang aufklärt und damit unbewusst von der divergenzfähigen Entscheidung abgewichen ist (…st. Rspr. d. Senates: Beschluss vom 4. November 2015, a. a. O., m. w. N.) Das Darlegungserfordernis gemäß § 124 a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO verlangt zugleich, dass die voneinander abweichenden (abstrakten) Rechtssätze oder Tatsachenfeststellungen des Divergenzgerichts einerseits sowie die des angefochtenen Urteils andererseits aufgezeigt und gegenübergestellt werden (vgl. zu § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO: BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 1994 - 11 B 116.93 -, juris; Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 6 B 35.95 -, juris).

    Diese Gegenüberstellung der voneinander abweichenden Rechtssätze oder Tatsachenfeststellungen ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur ordnungsgemäßen Erhebung der Divergenzrüge unverzichtbar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1995, a. a. O).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2015 - 3 L 315/13

    Kosten der Schülerbeförderung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.04.2016 - 3 L 129/15
    Rn. 35 Eine Divergenz i. S. d. § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO liegt vor, wenn das Verwaltungsgericht in einer Rechts- oder Tatsachenfrage seiner Entscheidung einen abstrakten Rechts- oder Tatsachensatz zugrunde gelegt hat, der mit dem in der Rechtsprechung eines der in der genannten Vorschrift aufgeführten Divergenzgerichte aufgestellten Rechtssatz nicht übereinstimmt (vgl. zu § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO: BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1984 - 1 B 13.84 -, juris; st. Rspr. d. Senats, s. u. a. Beschluss vom 4. November 2015 - 3 L 315/13 -, juris, m. w. N.).

    Gleiches gilt, wenn das Verwaltungsgericht aus nicht (ausdrücklich) bestrittenen Rechtssätzen nicht die gebotenen (Schluss-)Folgerungen zieht, etwa den Sachverhalt nicht in dem hiernach erforderlichen Umfang aufklärt und damit unbewusst von der divergenzfähigen Entscheidung abgewichen ist (st. Rspr. d. Senates: Beschluss vom 4. November 2015, a. a. O., m. w. N.) Das Darlegungserfordernis gemäß § 124 a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO verlangt zugleich, dass die voneinander abweichenden (abstrakten) Rechtssätze oder Tatsachenfeststellungen des Divergenzgerichts einerseits sowie die des angefochtenen Urteils andererseits aufgezeigt und gegenübergestellt werden (vgl. zu § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO: BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 1994 - 11 B 116.93 -, juris; Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 6 B 35.95 -, juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2014 - 3 L 230/13

    Haltung eines als gefährlich vermuteten Hundes - Kampfhundkreuzung - …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.04.2016 - 3 L 129/15
    Vielmehr hat die Beklagte den Kläger wohl zur Vermeidung des Begutachtungsaufwandes in die Feststellungsklage gedrängt und im Nachgang Anordnungen nach § 14 Abs. 1 GefHuG LSA getroffen, obgleich sie bei richtiger Sachbehandlung den Gefahrenverdacht hätte weiter aufklären können und müssen, denn ihr obliegt nach dem materiellen Recht die Beweislast (vgl. zu Letzterem: OVG LSA…, Beschluss vom 18. Juni 2014 - 3 M 255/13 -, juris Rdnr. 18 ; Urteil vom 4. Juni 2014 - 3 L 230/13 -, juris).

    Stellt sich somit - wie hier - heraus, dass es sich von Anfang an um keinen sog. Listenhund gehandelt hat, trägt die Beklagte trotz des zu attestierenden Gefahrenverdachtes das Prozesskostenrisiko, zumal ihr die Beweislast obliegt (vgl. OVG LSA…, Beschluss vom 18. Juni 2014, a.a.O.; Urteil vom 4. Juni 2014, a. a. O.).

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.04.2016 - 3 L 129/15
    "Dargelegt" im Sinne der genannten Vorschrift ist eine grundsätzliche Bedeutung nur dann, wenn in der Antragsbegründung eine konkrete rechtliche oder tatsächliche Frage formuliert und zugleich substantiiert vorgetragen wird, inwiefern der Klärung dieser Frage eine im Interesse der Rechtssicherheit, Vereinheitlichung oder Fortbildung des Rechts über den Einzelfall hinausgehende grundsätzliche Bedeutung zukommt und warum es auf die Klärung der zur Überprüfung gestellten Frage im konkreten Fall entscheidungserheblich ankommt (…vgl. OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. zudem BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961, BVerwGE 13, 90, vom 9. März 1993, Buchholz 310 § 133 n. F. VwGO Nr. 11, Beschluss vom 10. November 1992, Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5).
  • BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94

    Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.04.2016 - 3 L 129/15
    Für die ordnungsgemäße Darlegung einer Divergenzrüge ist es somit nicht ausreichend, wenn sich die Antragsschrift lediglich darauf beschränkt geltend zu machen, das Verwaltungsgericht habe aus der divergenzfähigen Rechtsprechung nicht die gebotenen Schlüsse gezogen oder sei bei der einzelfallbezogenen Tatsachenfeststellung und -würdigung zu einem anderen Ergebnis gelangt als die in Bezug genommene obergerichtliche bzw. höchstrichterliche Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.01.1995 - 6 B 39.94 -, a. a. O.;… Beschl. v. 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, a. a. O.)..
  • BVerwG, 21.01.1994 - 11 B 116.93

    Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.04.2016 - 3 L 129/15
    Gleiches gilt, wenn das Verwaltungsgericht aus nicht (ausdrücklich) bestrittenen Rechtssätzen nicht die gebotenen (Schluss-)Folgerungen zieht, etwa den Sachverhalt nicht in dem hiernach erforderlichen Umfang aufklärt und damit unbewusst von der divergenzfähigen Entscheidung abgewichen ist (…st. Rspr. d. Senates: Beschluss vom 4. November 2015, a. a. O., m. w. N.) Das Darlegungserfordernis gemäß § 124 a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO verlangt zugleich, dass die voneinander abweichenden (abstrakten) Rechtssätze oder Tatsachenfeststellungen des Divergenzgerichts einerseits sowie die des angefochtenen Urteils andererseits aufgezeigt und gegenübergestellt werden (vgl. zu § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO: BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 1994 - 11 B 116.93 -, juris; Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 6 B 35.95 -, juris).
  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.04.2016 - 3 L 129/15
    Hierbei sind - neben der Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes, welche die Begründung erkennen lassen muss - die genannten Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels in der Weise unter Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, der einschlägigen Rechtsprechung sowie unter Angabe der maßgeblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Überlegungen zu erläutern und aufzuarbeiten, dass das Berufungsgericht hierdurch in die Lage versetzt wird, anhand der Antragsschrift darüber zu befinden, ob die Zulassung des Rechtsmittels gerechtfertigt ist (…vgl. OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 VwGO § 133 (n. F.) Nr. 26, Beschluss vom 9. März 1993 - 3 B 105.92 -, NJW 1993, 2825)..
  • BVerwG, 30.06.2010 - 2 B 72.09

    Aufklärungspflicht des Gerichts; Leitung der Tätigkeit des Sachverständigen; …

  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2008 - 1 L 166/07

    Die "Kürzung" des so genannten Weihnachtsgeldes in Sachsen-Anhalt ist auch für …

  • BVerwG, 17.07.1987 - 1 B 23.87

    Einordnung von im Libanon befindlichen Palästinensern als "staatenlos" oder …

  • BVerwG, 03.12.2004 - 5 B 57.04

    Gerichtskosten.

  • BVerwG, 18.12.1990 - 5 ER 625.90

    Gewährung von Prozesskostenhilfe - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - …

  • VG Gera, 06.01.2014 - 2 K 513/12

    Miniatur-Bullterrier sind keine Bullterrier iSv GefTierG TH § 3 Abs 2 Nr 1

  • BVerwG, 15.06.2009 - 2 B 38.09

    Vorliegen eines Verfahrensfehlers im Falle einer, nur auf einem …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2010 - 1 L 137/10

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell; Streitwert bei Streitigkeiten über …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2006 - 1 L 256/05

    Kürzung und Streichung der so genannten Ministerialzulage

  • BVerwG, 19.06.1968 - V C 23.62

    Auszahlung und Rückabwicklung eines Arbeitsplatzdarlehens - Verletzung der …

  • BVerwG, 31.01.1984 - 1 B 13.84

    Ausweisung eines Ausländers auf Grund generalpräventiver Gründe - Rüge der …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2013 - 3 M 591/12

    Anforderungen an das Halten und Führen eines "Listenhundes" i.S.d. § 3 Abs 2 …

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

  • BVerwG, 13.10.1987 - 4 B 211.87

    Klageänderung - Erledigung - Aufhebung - Verwaltungsakt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2020 - 5 A 3227/17

    Abgrenzung zwischen Mini-Bullterrier und Standard Bullterrier nicht nur nach der …

    Rn. 38 St. Rspr. des Senats vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25. Juli 2016 - 5 B 1132/16 - und Beschluss vom 18. Juli 2017 - 5 B 1340/17 - vgl. daneben auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. April 2016 - 3 L 129/15 - a.A. Postel, LKV 2014, 249 ff.

    Rn. 45 Vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. April 2016 - 3 L 129/15 - VG Gera, Urteil vom 23. September 2013 - 2 K 513/12 -, juris; Erlass des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 22. März 2011 - IC2-2116.4-5 - unter Hinweis darauf, dass die Höhenbegrenzung von 35, 5 cm als Soll-Bestimmung Raum für eine gewisse Variabilität lasse.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2021 - 3 L 107/19

    Zur Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes der Rasse Miniatur Bullterrier …

    Im Übrigen werde auf die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (Beschlüsse vom 5. Dezember 2016 - 3 M 199/16 - und vom 26. April 2016 - 3 L 129/15 - beide juris) Bezug genommen, in denen etwaige Zweifel an der Verfassungskonformität oder sonstige Bedenken nicht geäußert worden seien.

    Rn. 63 In der Rechtsprechung des Senats zur verfassungskonformen Auslegung der bis zum 29. Februar 2016 Geltung beanspruchenden Vorgängerregelung in § 3 Abs. 2 Gefahrhundegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (GefHuG LSA) ist geklärt, dass die "Soll-Bestimmung" des größten Hundefachverbands FCI für die maximale Widerristhöhe eines Miniatur Bullterriers den Regelfall darstellt, welcher die Abgrenzung gegenüber dem Bullterrier ermöglicht (vgl. Beschlüsse vom 26. April 2016 - 3 L 129/15 - juris Rn. 22 ;… vom 18. Juni 2014 - 3 M 255/13 - juris Rn. 18 ).

    Die Verwendung der Begrifflichkeit "sollte" bei der Angabe der Widerristhöhe eines Miniatur Bullterriers im Sinne des FCI-Standards Nr. 359 offenbart, dass eine - wenn auch nur minimale - Abweichung der Widerristhöhe nach oben nicht von vornherein die Zuordnung zur Rasse der Miniatur Bullterrier ausschließt (vgl. Beschluss vom 26. April 2016, a.a.O.).

    Es bestehen zwischen dem (Standard) Bullterrier und dem Miniatur Bullterrier phänotypische Unterscheidungen, die über die bloße Widerristhöhe hinausgehen (vgl. Beschluss des Senates vom 26. April 2016, a.a.O. Rn. 23).

    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 26. April 2016 (Az. 3 L 129/15 , juris Rn. 33 ) zu diesem Verständnis ausgeführt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2020 - 5 A 1631/18

    Abgrenzung zwischen Mini-Bullterrier und Standard Bullterrier nicht nur nach der …

    Rn. 42 St. Rspr. des Senats vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25. Juli 2016 - 5 B 1132/16 - und Beschluss vom 18. Juli 2017 - 5 B 1340/17 - vgl. daneben auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. April 2016 - 3 L 129/15 - a.A. Postel, LKV 2014, 249 ff.

    Rn. 49 Vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. April 2016 - 3 L 129/15 - VG Gera, Urteil vom 23. September 2013 - 2 K 513/12 -, juris; Erlass des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 22. März 2011 - IC2-2116.4-5 - unter Hinweis darauf, dass die Höhenbegrenzung von 35, 5 cm als Soll-Bestimmung Raum für eine gewisse Variabilität lasse.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.12.2016 - 3 M 199/16

    Einfuhr- /Verbringungsverbot bei ungeklärter Rassezugehörigkeit - Bullterrier …

    Zwar sieht die Regelung des § 3 Abs. 2 des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz) vom 23. Januar 2009 in der seit dem 1. März 2016 Geltung beanspruchenden Fassung durch das Gesetz vom 27. Oktober 2016 (GVBl. LSA S. 560) - im Folgenden: HundeG LSA - vor, dass hinsichtlich der "Rasse" der Miniatur Bullterrier, auf dessen Rassezugehörigkeit sich die Antragstellerin hinsichtlich ihres Hundes beruft, die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 HundeG LSA i. V. m. Anlage 6 zu § 4a der Verordnung zur Durchführung des Hundegesetzes (Hundeverordnung) vom 27. Februar 2009 (GVBl. LSA S. 22) in der Fassung der letzten Änderung durch die Verordnung vom 22. Februar 2016 (GVBl. LSA S. 67) - im Folgenden: HundeVO LSA - vermutet wird (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 26. April 2016 - 3 L 129/15 -, juris, Rdnr. 19 ).

    Rn. 6 Ein Überschreiten des Sollwertes der Widerristhöhe, der nach dem Fédération Cynologique Internationale (FCI)-Rassestandard für Miniatur Bullterrier mit 35, 5 cm festgelegt ist (vgl. FCI-St. Nr. 359/23.Dezember 2011, veröffentlicht unter: www.fci.be), kann bei einer vom Halter behaupteten Zuordnung zu der Rasse der Miniatur Bullterrier in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, bei dem der Sofortvollzug - wie hier - auf der Anordnung nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO beruht, - entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichtes - nur offene Erfolgsaussichten im (noch anzustrengenden) Hauptsacheverfahren begründen.Denn dass sich der Verwaltungsakt aller Voraussicht nach als rechtmäßig erweisen wird, steht schon angesichts der Notwendigkeit der Begutachtung des Hundes mit der abweichenden Widerristhöhe durch einen sachverständigen Dritten nicht fest, so dass das Gericht im Rahmen seiner Interessenabwägung nach § 80 Abs. 5 Satz 1 Alt. 2 VwGO zu entscheiden hat (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 26. April 2016, a. a. O., Rdnr. 19).

    Richtig ist zwar, dass die Antragsgegnerin die Beweislast - und damit letztlich das Prozessrisiko im Hauptsacheverfahren - dafür trägt, dass der Hund der Antragstellerin ein Listenhund im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG ist (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 26. April 2016, a. a. O., Rdnr. 17), so dass sie gehalten sein muss, im Rahmen des Verwaltungsverfahrens (einschließlich des Vorverfahrens) eine Begutachtung durch einen sachkundigen Dritten vornehmen zu lassen.

    In ständiger Rechtsprechung geht der Senat jedoch weiterhin davon aus, dass in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ein Überschreiten des Sollwertes der Widerristhöhe - das hier mit 5, 5 cm offenkundig nicht nur von untergeordneter Bedeutung ist - offene Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren begründet und im Regelfall zu einem Bejahen des überwiegenden öffentlichen Interesses am Sofortvollzug führt (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 26. April 2016, a. a. O.).

    Rn. 11 b. Kommt es damit entscheidungserheblich auf die Interessenabwägung im Rahmen des § 80 Abs. 5 Satz 1 Alt. 2 VwGO an, ist von einem das alleinige Suspensivinteresse der Antragstellerin überwiegenden öffentlichen Interesse schon deshalb auszugehen, weil das - im vorliegenden Fall sogar deutliche - Überschreiten der Widerristhöhe im Regelfall die Anordnung des Sofortvollzugs rechtfertigt (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 26. April 2016, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 02.04.2019 - 10 CS 19.277

    Untersagung der Hundehaltung

    Der Antragsteller hat jedoch im Beschwerdeverfahren substantiiert dargelegt, dass das Ergebnis dieses DNA-Tests noch keine hinreichend valide Rassezuordnung zulässt (…vgl. OVG LSA, B.v. 18.6.2014 - 3 M 255/13 - juris Rn. 17 m.w.N.; B.v. 26.4.2016 - 3 L 129/15 - juris Rn. 43), weil für die Aussagekraft des Tests von Bedeutung ist, von wie vielen Hunderassen im jeweiligen Labor genetisches Vergleichsmaterial vorliegt und wie viele Hunde von einer Rasse dort genetisch erfasst sind.

    Die Beweislast dafür, dass es sich beim Hund des Antragstellers um einen Hund der Kategorie 1 handelt, trifft die Antragsgegnerin (HessVGH, U.v. 14.3. 2006 - 11 UE 1426/04 - juris; OVG LSA, B.v. 26.4.2016 - 3 L 129/15 - juris Rn. 17).

  • VG Halle, 21.03.2019 - 1 A 241/16

    VG (HAL) Miniatur Bullterrier kein gefährlicher Hund im Sinne des Gesetzes

    […]" wird gerade nicht deutlich, ob es eine Abgrenzung der Rassen mit der Folge des Ausschlusses oder eine Gleichstellung der Rassen erfolgen soll: Man kann den Zusatz in Anlage 6 dahingehend auslegen, dass der Miniatur Bullterrier als Unterfall des Bullterriers diesem gleichgestellt werden soll und die beiden Hunde sich phänotypisch allein in ihrer Größe unterscheiden (vgl. dazu OVG LSA, Beschluss vom 26. April 2016 - 3 L 129/15 -, Rn. 33 , juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2017 - 5 A 2152/16

    Abgrenzung der Hunderassen Miniatur Bullterrier und (Standard) Bullterrier; …

    Rn. 14 Vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 1. November 2017 - 3 M 191/17 -, vom 26. April 2016 - 3 L 129/15 -, juris, und vom 18. Juni 2014- 3 M 255/13 -, juris; VG Gera, Urteil vom 23. September 2013 - 2 K 513/12 -, juris; VG Aachen, Urteil vom 27. Dezember 2006 - 6 K 903/05 -, juris.
  • VG Köln, 22.11.2016 - 20 L 2292/16

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Einstufung des Hundes "Bilbo" als …

    Rn. 10 vgl. Urteil der Kammer vom 21.05.2015 - 20 K 2618/14 - mit weiteren Nachweisen; zuletzt auch: OVG NRW, Beschluss vom 25.07.2016 - 5 B 1132/15 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.04.2016 - 3 L 129/15 - VG Düsseldorf, Beschluss vom 08.09.2016 - 18 L 2679/16 - und Beschluss vom 30.09.2016 - 18 L 2704/16 -.
  • DGH Sachsen-Anhalt, 24.06.2025 - DGH 2/25

    Einstellung eines Disziplinarverfahrens gegen einen Richter unter Feststellung …

    Dabei haben Rechtsfragen zu auslaufendem oder ausgelaufenem Recht oder zu Übergangsrecht regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung, weil mit der Zulassung der Berufung keine für die Zukunft richtungsweisende Klärung erreicht werden kann (vgl. zur Zulassung der Revision: BVerwG…, Beschluss vom 15. März 2021 - 6 BN 2.20 - juris Rn. 6 m.w.N. und zur Zulassung der Berufung: OVG LSA, Beschluss vom 26. April 2016 - 3 L 129/15 - juris Rn. 33 ; OVG NRW…, Beschluss vom 4. März 2025 - 4 A 1379/22 - juris Rn. 26).
  • VG Frankfurt/Main, 04.11.2025 - 5 K 4461/24

    Zur fortdauernden Notwendigkeit der phänotypischen Begutachtung von …

    Rn. 25 Dabei hat das Gericht keine grundsätzlichen Zweifel an der Qualität der genetischen Analyse der akkreditierten X GmbH (dazu schon VG Frankfurt am Main…, Beschluss vom 26. Oktober 2021 - 5 L 2736/21.F -, Rn. 16 , juris; HessVGH, Beschluss vom 14. Dezember 2021 - 8 B 2249/21.F -, S. 8 f.; a. A. noch OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. April 2016 - 3 L 129/15 -, Rn. 43, juris; OVG des Landes Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 4. Juni 2014 - 3 L 230/13 -, Rn. 69, juris).
  • VG Düsseldorf, 19.10.2016 - 18 L 3440/16

    Hund gefährlicher Hund Bullterrier Miniatur-Bullterrier

  • AG Zeitz, 06.03.2019 - 13 OWi 55/19

    Erzwingungshaft - Wesenstest eines Hundes nicht nachgewiesen

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