Rechtsprechung
| VG Saarlouis, 13.03.2012 - 3 L 140/12 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 13.03.2012 - 3 L 140/12
- OVG Saarland, 20.04.2012 - 2 B 105/12
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Saarland, 20.04.2012 - 2 B 105/12
Ausschluss aus einer Gemeinderatsfraktion
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 13.3.2012 - 3 L 140/12 - abgeändert und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zurückgewiesen.Rn. 11 Die gemäß § 146 VwGO statthafte Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 13.3.2012 - 3 L 140/12 -, mit dem der Antragsgegnerin im Wege einstweiliger Anordnung aufgegeben wurde, den Antragsteller vorläufig mit allen Rechten und Pflichten zu ihrer Fraktionsarbeit zuzulassen, ist zulässig und begründet.
- VG Saarlouis, 12.04.2018 - 3 L 408/18
Zu den Voraussetzungen eines rechtmäßigen Fraktionsausschlusses eines …
Eine fraktionsinterne Streitigkeit ist nach der ständigen Rechtsprechung der saarländischen Verwaltungsgerichtsbarkeit(vgl. Beschluss der Kammer vom 13.03.2012 -3 L 140/12-; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.04.2012 -2 B 105/12-) eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art i. S. von § 40 I 1 VwGO, die keinem anderen Gericht zugewiesen ist und deren Behandlung den Grundsätzen des Kommunalverfassungsstreits folgt, so dass sich der hier begehrte einstweilige Rechtsschutz nach § 123 VwGO richtet.
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