Rechtsprechung
| VG Berlin, 20.04.2020 - 3 L 155.20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)
Keine Verschiebung der Abiturprüfung wegen erschwerter Vorbereitung
- lto.de (Kurzinformation)
VG Berlin hält an Abiturprüfungen fest: Chancengleichheit ist kein Argument
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Corona - und die Verschiebung der Abiturprüfung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Keine Verschiebung der Abiturprüfung wegen erschwerter Vorbereitung - Corona-Virus
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Abiturprüfungen müssen nicht wegen coronabedingt erschwerter Vorbereitung verschoben werden
- haufe.de (Kurzinformation)
Abitur in der Pandemie - Klausuren trotz erschwerter Vorbereitungen verpflichtend
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Abiturientin hat keinen Anspruch auf Verschiebung der Abiturprüfung wegen erschwerter Vorbereitung - Stress und Ängste im Zusammenhang mit einer Prüfung gehören in den Risikobereich des Prüflings
Verfahrensgang
- VG Berlin, 20.04.2020 - 3 L 155.20
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.04.2020 - 3 S 30.20
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.07.2014 - 10 S 5.14
Erwerb der Laufbahnbefähigung; Polizeivollzugsdienst; Nichtbestehen einer …
Auszug aus VG Berlin, 20.04.2020 - 3 L 155.20
Eine solche psychische Erkrankung ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen, das eine geeignete Aussage über die gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Prüflings und die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf sein Leistungsvermögen in der konkreten Prüfungssituation trifft (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Juli 2014 - OVG 10 S 5.14 -, juris Rn. 14). - BVerwG, 29.07.2015 - 6 C 35.14
Rechtschreibstörung (Legasthenie); Abitur; schriftliche Prüfungen, Gebot der …
Auszug aus VG Berlin, 20.04.2020 - 3 L 155.20
Zu diesem Zwecke sollen für vergleichbare Prüflinge so weit wie möglich vergleichbare Prüfungsbedingungen und Bewertungsmaßstäbe gelten (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juli 2015 - BVerwG 6 C 35.14 -, juris Rn. 15, 17). - BVerwG, 30.06.2015 - 6 B 11.15
Prüfungsrechtliches Gebot der Chancengleichheit; gestufter …
Auszug aus VG Berlin, 20.04.2020 - 3 L 155.20
Rn. 21 Das prüfungsrechtliche Gebot der Chancengleichheit folgt nach ständiger Rechtsprechung aus Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. hierzu sowie zum Folgenden BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2015 - BVerwG 6 B 11.15 -, juris).
- BVerwG, 15.11.1985 - 8 C 43.83
Klagebefugnis von Mietern einer öffentlich geförderten Wohnung bei Erteilung …
Auszug aus VG Berlin, 20.04.2020 - 3 L 155.20
Ein Rechtssatz des öffentlichen Rechts verleiht nur dann subjektiv-öffentliche Rechte, wenn er nicht nur öffentlichen Interessen dient, sondern - zumindest auch - Individualinteressen derart zu dienen bestimmt ist, dass die Träger der Individualinteressen die Einhaltung des Rechtssatzes sollen verlangen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. November 1985 - BVerwG 8 C 43.83 -, juris Rn. 15). - VG Wiesbaden, 30.03.2020 - 6 L 342/20
Corona - und die Abiturprüfungen
Auszug aus VG Berlin, 20.04.2020 - 3 L 155.20
Da die Antragstellerin selbst nicht geltend macht, zu einer Risikogruppe zu gehören, hat sie lediglich einen Anspruch auf Durchsetzung der Hygienemaßnahmen (VG Berlin, Beschluss vom 17. April 2020 - VG 14 L 59/20 - sowie VG Wiesbaden, Beschluss vom 30. März 2020 - 6 L 342/20.WI -). - OVG Berlin-Brandenburg, 11.08.2006 - 8 S 50.06
Anspruch auf Besuch einer nicht örtlich zuständigen Grundschule; Fehlen des …
Auszug aus VG Berlin, 20.04.2020 - 3 L 155.20
Erforderlich ist weiter, dass die Antragstellerin mit ihrem Begehren in einem Hauptsacheverfahren aller Voraussicht nach Erfolg haben wird (st. Rechtsprechung; vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. August 2006 - OVG 8 S 50.06 -, juris Rn. 16 m.w.N.). - VG Berlin, 17.04.2020 - 14 L 59.20
Kein Fernbleiben von schriftlicher Abiturprüfung wegen Coronagefahren
Auszug aus VG Berlin, 20.04.2020 - 3 L 155.20
Da die Antragstellerin selbst nicht geltend macht, zu einer Risikogruppe zu gehören, hat sie lediglich einen Anspruch auf Durchsetzung der Hygienemaßnahmen (VG Berlin, Beschluss vom 17. April 2020 - VG 14 L 59/20 - sowie VG Wiesbaden, Beschluss vom 30. März 2020 - 6 L 342/20.WI -). - VG Berlin, 31.01.2017 - 3 L 719.16
Vorläufige Verpflichtung einer Eliteschule zur Einrichtung eines sportpraktischen …
Auszug aus VG Berlin, 20.04.2020 - 3 L 155.20
Erst recht begründet sie keine individuellen Ansprüche auf konkrete schulische Maßnahmen in einem laufenden Prüfungsverfahren (vgl. bereits VG Berlin, Beschluss vom 31. Januar 2017 - VG 3 L 719.16 -, juris Rn. 14).
- VG Braunschweig, 07.10.2020 - 6 B 160/20
Abschlussprüfung; Chancengleichheit; Corona-Pandemie; COVID-19; …
Ungleichheiten, die sich aus von den Schulen nicht zu beeinflussenden äußeren Umständen wie einer weltweiten gesundheitlichen Krisensituation ergeben oder aus persönlichen und sozialen Umständen allgemeiner Art wie z.B. familiären Belastungen, die über das konkrete Prüfungsverfahren hinauswirken, sind von dem Prüfling hinzunehmen (vgl. VG Berlin, B. v. 20.04.2020 - 3 L 155.20 -, juris Rn. 23, bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 21.04.2020 - OVG 3 S 30.20 -, juris;… Niehues/Fischer/Jeremias, a.a.O., Rn. 403).Ein zur Rechtswidrigkeit der Prüfungsentscheidung führender Rechtsfehler liegt im Fall einer durch äußere Umstände beeinträchtigten Vorbereitungszeit nach allem vor, wenn damit eine angemessene, dem Gebot der Chancengleichheit entsprechende Vorbereitung auf die Prüfungen schlechterdings nicht möglich war (ebenso im Ergebnis VG Berlin, B. v. 20.04.2020, a.a.O., Rn. 23; ähnlich Fischer/Dieterich, NVwZ 2020, 657, 659).
Die sich aus der Pandemie ergebenden Beeinträchtigungen in der Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen sind von den Schülerinnen und Schülern grundsätzlich hinzunehmen (im Ergebnis ebenso VG Berlin, B. v. 20.04.2020, a.a.O., Rn. 23, 26;… bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg, a.a.O.).
Dies war auch deswegen gerechtfertigt, weil das Kultusministerium und die Schulen den Schülerinnen und Schülern trotz der schwierigen Umstände der Corona-Krise eine reguläre Prüfung ermöglichen wollten, um sie nicht durch eine Verschiebung der Prüfungen oder die Erteilung von Not-Abschlüssen langfristig in ihrer Bildungsbiographie und damit vor allem auch bei Bewerbungen zu benachteiligen (vgl. auch VG Berlin, B. v. 20.04.2020, a.a.O., Rn. 29).
- VG Berlin, 19.04.2022 - 12 K 20.21
Endgültiges Nichtbestehen der Staatsprüfung für das Lehramt an integrierten …
Die Auswirkungen des Coronavirus sind vielmehr äußere Umstände, die über das konkrete Prüfungsverfahren hinauswirken und von den Prüflingen im Grundsatz hinzunehmen sind (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 20. April 2020 - 3 L 155/20 - juris Rn. 23 ; VG Braunschweig…, Beschluss vom 7. Oktober 2020 - 6 B 160/20 - juris Rn. 17; VG Bremen…, Beschluss vom 7. Dezember 2020 - 1 V 2243/20 - BeckRS 2020, 44918, Rn. 27).Dieses Gebot stößt jedoch an tatsächliche Grenzen, soweit es die von der Prüfungsbehörde nicht zu beeinflussenden äußeren Umstände wie eine weltweite gesundheitliche Krisensituation betrifft oder persönliche und soziale Umstände allgemeiner Art. Diese sind vom Prüfling hinzunehmen ( VG Berlin, Beschluss vom 20. April 2020 - 3 L 155/20 - juris Rn. 23 ; VG Braunschweig…, Beschluss vom 7. Oktober 2020 - 6 B 160/20 - juris Rn. 17; VG Bremen…, Beschluss vom 7. Dezember 2020 - 1 V 2243/20 - BeckRS 2020, 44918, Rn. 27).
- VG Berlin, 06.05.2020 - 3 L 166.20
Corona und Berliner Schulen: Schulschließungen und schrittweise Wiederaufnahme …
Erforderlich ist weiter, dass der Antragsteller mit seinem Begehren in einem Hauptsacheverfahren aller Voraussicht nach Erfolg haben wird (vgl. zuletzt zur Abiturprüfung Beschluss der Kammer vom 20. April 2020 - VG 3 L 155/20 -, juris).
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Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2020 - 3 L 155.20 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 23 Abs 2 S 1 RVG, § 33 Abs 1 RVG, § 33 Abs 8 S 2 RVG, § 23 Abs 3 S 2 RVG
Streitwertmäßige Bemessung des Interesses an der Aufhebung einer Verfahrensaussetzung im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 23 Abs 2 S 1 RVG, § 33 Abs 1 RVG, § 33 Abs 8 S 2 RVG, § 23 Abs 3 S 2 RVG
Gegenstandswert; Beschwerdeverfahren; Aussetzung des (Ausgangs-)Verfahrens - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 30.06.2020 - 8 K 871/20
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2020 - 3 L 155.20
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- VGH Bayern, 26.04.2016 - 3 C 15.2578
Gegenstandswert für Beschwerde gegen Aussetzung
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2020 - 3 L 155.20
Im vorangegangenen Senatsbeschluss vom 6. August 2020 über die Beschwerde des Klägers gegen den Aussetzungsbeschluss des Verwaltungsgerichts vom 30. Juni 2020 war kein Streitwert festzusetzen, da Nr. 5502 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG (Kostenverzeichnis) für eine "sonstige Beschwerde" eine Festgebühr vorsieht (vgl. z.B. auch VGH München, Beschluss vom 26. April 2016 - 3 C 15.2578 - juris Rn. 1;… Toussaint, in: Hartmann/ Toussaint, Kostenrecht, 49. Aufl., § 33 RVG Rn. 6).Der Senat folgt darin dem Verwaltungsgerichtshof München, der sich hierbei an die Wertbestimmung für das Verfahren der Rechtswegbeschwerde - als ein ebenfalls einen bloßen Zwischenstreit betreffendes Verfahren - anlehnt (vgl. nur VGH München, Beschluss vom 26. April 2016 - 3 C 15.2578 - juris Rn. 2 m. w. Nachw.; s. zum Gegenstandwert für die Rechtswegbeschwerde z.B. VGH München…, Beschluss vom 26. Januar 2015 - 4 C 14.2206 - juris Rn. 2; ferner etwa auch OVG Münster…, Beschluss vom 26. September 2018 - 1 E 281/18 - juris Rn. 4 f. m. w. Nachw.; abweichend für Beschwerden in Aussetzungsfragen BFH…, Beschluss vom 8. Oktober 2008 - IV S 2/08 - juris Ls. 2 u. Rn. 7 m. w. Nachw.: 5 % des Wertes der Hauptsache; noch anders, allerdings bei abweichender Fallgestaltung, OVG Bautzen…, Beschluss vom 15. Juli 2010 - 4 E 69/09 - juris Rn. 5: Auffangwert aus § 23 Abs. 3 Satz 2, 2. Hs. RVG).
- VGH Bayern, 26.01.2015 - 4 C 14.2206
Gegenstandswert für Rechtswegbeschwerde
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2020 - 3 L 155.20
Der Senat folgt darin dem Verwaltungsgerichtshof München, der sich hierbei an die Wertbestimmung für das Verfahren der Rechtswegbeschwerde - als ein ebenfalls einen bloßen Zwischenstreit betreffendes Verfahren - anlehnt (vgl. nur VGH München…, Beschluss vom 26. April 2016 - 3 C 15.2578 - juris Rn. 2 m. w. Nachw.; s. zum Gegenstandwert für die Rechtswegbeschwerde z.B. VGH München, Beschluss vom 26. Januar 2015 - 4 C 14.2206 - juris Rn. 2; ferner etwa auch OVG Münster…, Beschluss vom 26. September 2018 - 1 E 281/18 - juris Rn. 4 f. m. w. Nachw.; abweichend für Beschwerden in Aussetzungsfragen BFH…, Beschluss vom 8. Oktober 2008 - IV S 2/08 - juris Ls. 2 u. Rn. 7 m. w. Nachw.: 5 % des Wertes der Hauptsache; noch anders, allerdings bei abweichender Fallgestaltung, OVG Bautzen…, Beschluss vom 15. Juli 2010 - 4 E 69/09 - juris Rn. 5: Auffangwert aus § 23 Abs. 3 Satz 2, 2. Hs. RVG). - VGH Bayern, 11.01.2019 - 22 C 17.636
Beschwerdeverfahren - Festsetzung des Gegenstandswerts auf Antrag des zur Duldung …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2020 - 3 L 155.20
Rn. 3 Nach § 23 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 3 Satz 2, 1. Hs. RVG ist der Gegenstandswert eines Beschwerdeverfahrens, in dem ausschließlich wertunabhängige Gerichtsgebühren anfallen, unter Berücksichtigung des Interesses des Beschwerdeführers nach billigem Ermessen zu bestimmen (vgl. nur OVG Bautzen…, Beschluss vom 14. August 2020 - 1 E 135/18 - juris Rn. 2; VGH München, Beschluss vom 11. Januar 2019 - 22 C 17.636 - juris Rn. 7).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2018 - 1 E 281/18
Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit für das …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2020 - 3 L 155.20
Der Senat folgt darin dem Verwaltungsgerichtshof München, der sich hierbei an die Wertbestimmung für das Verfahren der Rechtswegbeschwerde - als ein ebenfalls einen bloßen Zwischenstreit betreffendes Verfahren - anlehnt (vgl. nur VGH München…, Beschluss vom 26. April 2016 - 3 C 15.2578 - juris Rn. 2 m. w. Nachw.; s. zum Gegenstandwert für die Rechtswegbeschwerde z.B. VGH München…, Beschluss vom 26. Januar 2015 - 4 C 14.2206 - juris Rn. 2; ferner etwa auch OVG Münster, Beschluss vom 26. September 2018 - 1 E 281/18 - juris Rn. 4 f. m. w. Nachw.; abweichend für Beschwerden in Aussetzungsfragen BFH…, Beschluss vom 8. Oktober 2008 - IV S 2/08 - juris Ls. 2 u. Rn. 7 m. w. Nachw.: 5 % des Wertes der Hauptsache; noch anders, allerdings bei abweichender Fallgestaltung, OVG Bautzen…, Beschluss vom 15. Juli 2010 - 4 E 69/09 - juris Rn. 5: Auffangwert aus § 23 Abs. 3 Satz 2, 2. Hs. RVG). - BFH, 08.10.2008 - IV S 2/08
Rechtsschutzinteresse für anwaltlichen Antrag auf Festsetzung des …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2020 - 3 L 155.20
Der Senat folgt darin dem Verwaltungsgerichtshof München, der sich hierbei an die Wertbestimmung für das Verfahren der Rechtswegbeschwerde - als ein ebenfalls einen bloßen Zwischenstreit betreffendes Verfahren - anlehnt (vgl. nur VGH München…, Beschluss vom 26. April 2016 - 3 C 15.2578 - juris Rn. 2 m. w. Nachw.; s. zum Gegenstandwert für die Rechtswegbeschwerde z.B. VGH München…, Beschluss vom 26. Januar 2015 - 4 C 14.2206 - juris Rn. 2; ferner etwa auch OVG Münster…, Beschluss vom 26. September 2018 - 1 E 281/18 - juris Rn. 4 f. m. w. Nachw.; abweichend für Beschwerden in Aussetzungsfragen BFH, Beschluss vom 8. Oktober 2008 - IV S 2/08 - juris Ls. 2 u. Rn. 7 m. w. Nachw.: 5 % des Wertes der Hauptsache; noch anders, allerdings bei abweichender Fallgestaltung, OVG Bautzen…, Beschluss vom 15. Juli 2010 - 4 E 69/09 - juris Rn. 5: Auffangwert aus § 23 Abs. 3 Satz 2, 2. Hs. RVG). - OVG Sachsen, 14.08.2020 - 1 E 135/18
Zwangsgeld; Zwangsvollstreckung; Verpflichtungsklage; Schuldnerbeschwerde; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2020 - 3 L 155.20
Rn. 3 Nach § 23 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 3 Satz 2, 1. Hs. RVG ist der Gegenstandswert eines Beschwerdeverfahrens, in dem ausschließlich wertunabhängige Gerichtsgebühren anfallen, unter Berücksichtigung des Interesses des Beschwerdeführers nach billigem Ermessen zu bestimmen (vgl. nur OVG Bautzen, Beschluss vom 14. August 2020 - 1 E 135/18 - juris Rn. 2; VGH München…, Beschluss vom 11. Januar 2019 - 22 C 17.636 - juris Rn. 7). - OVG Sachsen, 15.07.2010 - 4 E 69/09
Gegenstandswert, Beschwerde im Zwischenverfahren, Aussetzung des Verfahrens
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2020 - 3 L 155.20
Der Senat folgt darin dem Verwaltungsgerichtshof München, der sich hierbei an die Wertbestimmung für das Verfahren der Rechtswegbeschwerde - als ein ebenfalls einen bloßen Zwischenstreit betreffendes Verfahren - anlehnt (vgl. nur VGH München…, Beschluss vom 26. April 2016 - 3 C 15.2578 - juris Rn. 2 m. w. Nachw.; s. zum Gegenstandwert für die Rechtswegbeschwerde z.B. VGH München…, Beschluss vom 26. Januar 2015 - 4 C 14.2206 - juris Rn. 2; ferner etwa auch OVG Münster…, Beschluss vom 26. September 2018 - 1 E 281/18 - juris Rn. 4 f. m. w. Nachw.; abweichend für Beschwerden in Aussetzungsfragen BFH…, Beschluss vom 8. Oktober 2008 - IV S 2/08 - juris Ls. 2 u. Rn. 7 m. w. Nachw.: 5 % des Wertes der Hauptsache; noch anders, allerdings bei abweichender Fallgestaltung, OVG Bautzen, Beschluss vom 15. Juli 2010 - 4 E 69/09 - juris Rn. 5: Auffangwert aus § 23 Abs. 3 Satz 2, 2. Hs. RVG).
- VGH Bayern, 27.05.2025 - 5 C 25.356
Gebühren für anwaltliche Vertretung im Beschwerdeverfahren
Rn. 16 Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung setzt bei Verfahren gegen Beschwerden gegen in einem Zwischenstreit ergangene Entscheidungen und insbesondere auch bei Beschwerdeverfahren gegen Aussetzungsentscheidungen regelmäßig als Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit ein Fünftel des für das Hauptsacheverfahren festzusetzenden Streitwerts fest (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 26.4.2016 - 3 C 15.2578 - BeckRS 2016, 45506; B.v. 9.7.2001 - 1 C 01.970 - NVwZ-RR 2002, 156 = BeckRS 2001, 22503; OVG Berlin-Bbg, B.v. 16.12.2020 - OVG 3 L 155/20 - BeckRS 2020, 36536 Rn. 4 [m. zust. Anm. Schneider NJW-Spezial 2021, 123]; auch BVerwG, B.v. 15.1.2025 - 20 F 1.22 - BeckRS 2025, 2307). - VGH Baden-Württemberg, 24.04.2024 - 11 S 1203/23
Gegenstandswert einer Beschwerde gegen die Aussetzung des Verfahrens
Der Senat hält 1/5 des Hauptsachestreitwerts für angemessen und schließt sich damit, auch im Interesse der Rechtsanwendungsklarheit, der weit überwiegenden Rechtsprechung an (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.12.2020 - OVG 3 L 155/20 - juris Rn. 4;… BayVGH, Beschlüsse vom 26.04.2016 - 3 C 15.2578 - juris Rn. 2 …und vom 09.07.2001 - 1 C 01.970 - juris Rn. 13; BGH…, Beschluss vom 06.10.2021 - II ZB 30/19 - juris Rn. 4; OLG München…, Beschluss vom 27.01.2022 - 8 W 1818/21 - juris Rn. 84; abweichend, den Auffangwert aus § 23 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 RVG ansetzend: SächsOVG…, Beschluss vom 15.07.2010 - 4 E 69/09 - juris Rn. 5).
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