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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.11.2011 - 3 L 200/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,80758
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.11.2011 - 3 L 200/06 (https://dejure.org/2011,80758)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 29.11.2011 - 3 L 200/06 (https://dejure.org/2011,80758)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 29. November 2011 - 3 L 200/06 (https://dejure.org/2011,80758)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AufenthG § 60 Abs. 1, AsylVfG § 3 Abs. 1, RL 2004/83/EG Art. 4 Abs. 4, RL 2004/83/EG Art. 7-10, RL 2004/83/EG Art. 9, RL 2004/83/EG Art. 10, AufenthG § 60 Abs. 1 S. 1, RL 2004/83/EG Art. 8
    Verfolgungshandlung, Gruppenverfolgung, Tschetschenien, Tschetschenen, Zivilbevölkerung, Kadyrov, Kadyrow, interner Schutz, interne Fluchtalternative, willkürliches Vorgehen, Kontrolle

  • milo.bamf.de

    AufenthG 2004, § 60 Abs 1; AufenthG 2004, § 60 Abs 2 bis 7; EGRL 83/2004, Art 4 Abs 4
    Russische Föderation: § 60 Abs. 1 AufenthG, Tschetschenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung - …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.11.2011 - 3 L 200/06
    "Die rechtlichen Voraussetzungen für die Annahme einer Gruppenverfolgung sind in der höchstrichterlichen Rechtsprechung für die unmittelbare und die mittelbare staatliche Verfolgung grundsätzlich geklärt (vgl. vor allem Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 m.w.N.).

    Die Gefahr eigener Verfolgung des Asylbewerbers, die Voraussetzung sowohl einer Anerkennung als Asylberechtigter nach Art. 16a GG als auch als (Konventions-)Flüchtling nach § 60 Abs. 1 AufenthG ist, kann sich nicht nur aus gegen ihn selbst gerichteten Maßnahmen ergeben (anlassgeprägte Einzelverfolgung), sondern auch aus gegen Dritte gerichteten Maßnahmen, wenn diese Dritten wegen eines asylerheblichen Merkmals verfolgt werden, das er mit ihnen teilt, und wenn er sich mit ihnen in einer nach Ort, Zeit und Wiederholungsträchtigkeit vergleichbaren Lage befindet (Gefahr der Gruppenverfolgung; vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 1991 - 2 BvR 902/85 u.a. - BVerfGE 83, 216 und BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 a.a.O. S. 202).

    Die Annahme einer alle Gruppenmitglieder erfassenden gruppengerichteten Verfolgung setzt ferner eine bestimmte "Verfolgungsdichte" voraus, welche die "Regelvermutung" eigener Verfolgung rechtfertigt (vgl. Urteil vom 5. Juli 1994 a.a.O. S. 203).

    Der Feststellung dicht und eng gestreuter Verfolgungsschläge bedarf es jedoch nicht, wenn hinreichend sichere Anhaltspunkte für ein (staatliches) Verfolgungsprogramm bestehen, dessen Umsetzung bereits eingeleitet ist oder alsbald bevorsteht (Urteil vom 5. Juli 1994 a.a.O.; zu der ferner zu beachtenden Möglichkeit einer "Einzelverfolgung wegen Gruppenzugehörigkeit" vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 5. Mai 2003 - BVerwG 1 B 234.02 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 271 sowie BVerfG…, Beschluss vom 23. Januar 1991 a.a.O. S. 234, jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 01.02.2007 - 1 C 24.06

    Flüchtlingsanerkennung; begründete Furcht vor Verfolgung; Gruppenverfolgung; …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.11.2011 - 3 L 200/06
    Das BVerwG hat in seinem Urteil vom 01.02.2007 (1 C 24.06 -, NVwZ 2007, 590) zu den Anforderungen an die inländische Fluchtalternative ausgeführt:.

    Auch wenn dies wohl noch nicht ein Leben in der Illegalität im Sinne des Urteils des BVerwG v. 01.02.2007 (a.a.O.) ist, handelt es sich um ein Leben, das zu führen von den Klägern nicht im Sinne von Art. 8 Abs. 1 QRL vernünftigerweise erwartet werden kann.

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.11.2011 - 3 L 200/06
    Zu beurteilen, wann stichhaltige Gründe im Sinne des Art. 4 Abs. 4 QRL vorliegen, ist Aufgabe der tatrichterlichen Würdigung im Rahmen freier Beweiswürdigung, wobei diese stichhaltigen Gründe im Einzelfall auch dann vorliegen können, wenn nach herkömmlicher Betrachtung keine hinreichende Sicherheit im Sinne des herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstabes bestünde (BVerwG U.V. 27.04.2010 - 10 C 5.09 -, BVerwGE 136, 377;… zitiert nach juris Rn. 24).

    Die früher nach nationalem Recht anzuwendenden gestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstäbe sind unter der Geltung des Art. 4 Abs. 4 QRL nicht mehr anzuwenden (BVerwG U. v. 27.04.2010 - 10 C 5.09, BVerwGE 136, 377).

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.11.2011 - 3 L 200/06
    Die Gefahr eigener Verfolgung des Asylbewerbers, die Voraussetzung sowohl einer Anerkennung als Asylberechtigter nach Art. 16a GG als auch als (Konventions-)Flüchtling nach § 60 Abs. 1 AufenthG ist, kann sich nicht nur aus gegen ihn selbst gerichteten Maßnahmen ergeben (anlassgeprägte Einzelverfolgung), sondern auch aus gegen Dritte gerichteten Maßnahmen, wenn diese Dritten wegen eines asylerheblichen Merkmals verfolgt werden, das er mit ihnen teilt, und wenn er sich mit ihnen in einer nach Ort, Zeit und Wiederholungsträchtigkeit vergleichbaren Lage befindet (Gefahr der Gruppenverfolgung; vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 1991 - 2 BvR 902/85 u.a. - BVerfGE 83, 216 und BVerwG…, Urteil vom 5. Juli 1994 a.a.O. S. 202).

    Der Feststellung dicht und eng gestreuter Verfolgungsschläge bedarf es jedoch nicht, wenn hinreichend sichere Anhaltspunkte für ein (staatliches) Verfolgungsprogramm bestehen, dessen Umsetzung bereits eingeleitet ist oder alsbald bevorsteht (…Urteil vom 5. Juli 1994 a.a.O.; zu der ferner zu beachtenden Möglichkeit einer "Einzelverfolgung wegen Gruppenzugehörigkeit" vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 5. Mai 2003 - BVerwG 1 B 234.02 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 271 sowie BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 1991 a.a.O. S. 234, jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs; …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.11.2011 - 3 L 200/06
    Darüber hinaus gilt auch für die Gruppenverfolgung, dass sie mit Rücksicht auf den allgemeinen Grundsatz der Subsidiarität des Asyl- und Flüchtlingsrechts den Betroffenen einen Schutzanspruch im Ausland nur vermittelt, wenn sie im Herkunftsland landesweit droht, d.h. wenn auch keine innerstaatliche/inländische Fluchtalternative besteht, die im Falle einer drohenden Rückkehrverfolgung vom Zufluchtsland aus erreichbar sein muss" (BVerwG U. v. 18.07.2006 - 1 C 15.05 - BVerwGE 126, 243).".

    Alle danach gleichgearteten, auf eine nach denselben Merkmalen zusammengesetzte Gruppe bezogenen Verfolgungsmaßnahmen müssen schließlich zur Größe dieser Gruppe in Beziehung gesetzt werden, weil eine bestimmte Anzahl von Eingriffen, die sich für eine kleine Gruppe von Verfolgten bereits als bedrohlich erweist, gegenüber einer großen Gruppe vergleichsweise geringfügig erscheinen kann (U. v. 18.07.2006 - 1 C 15.05 - BVerwGE 126, 243)".

  • BVerwG, 05.05.2003 - 1 B 234.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Übergriffe des chinesischen …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.11.2011 - 3 L 200/06
    Dabei ist je nach den tatsächlichen Gegebenheiten auch zu berücksichtigen, ob die Verfolgung allein an ein bestimmtes unverfügbares Merkmal wie die Religion anknüpft oder ob für die Bildung der verfolgten Gruppe und die Annahme einer individuellen Betroffenheit weitere Umstände oder Indizien hinzutreten müssen (vgl. Beschluss vom 5. Mai 2003 - BVerwG 1 B 234.02 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 271 und Urteil vom 30. April 1996 - BVerwG 9 C 171.95 - BVerwGE 101, 134 ).

    Der Feststellung dicht und eng gestreuter Verfolgungsschläge bedarf es jedoch nicht, wenn hinreichend sichere Anhaltspunkte für ein (staatliches) Verfolgungsprogramm bestehen, dessen Umsetzung bereits eingeleitet ist oder alsbald bevorsteht (…Urteil vom 5. Juli 1994 a.a.O.; zu der ferner zu beachtenden Möglichkeit einer "Einzelverfolgung wegen Gruppenzugehörigkeit" vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 5. Mai 2003 - BVerwG 1 B 234.02 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 271 sowie BVerfG…, Beschluss vom 23. Januar 1991 a.a.O. S. 234, jeweils m.w.N.).

  • OVG Bremen, 29.04.2010 - 2 A 315/08

    Notwendigkeit einer bestimmten Verfolgungsdichte für die Annahme einer örtlich …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.11.2011 - 3 L 200/06
    Dabei geht der Senat von einer damaligen Bevölkerungszahl deutlich unter 1 Millionen Menschen für Tschetschenien aus (vgl. Luchterhandt Gutachten für VGH Kassel vom 08.08.2007; Auswärtiges Amt an VGH Kassel vom 06.08.2007; OVG Bremen U.v. 29.04.2010 - 2 A 315/08 A).

    Dass diese Maßnahmen durchaus auch aus im weitesten Sinn kriminellem Antrieb heraus vorgenommen werden können, nimmt ihnen nicht die Bedeutung einer politischen Verfolgung, denn sie dienen objektiv der Sicherung der Herrschaft von Ramsan Kadyrow und damit der der russischen Zentralregierung (a.A. OVG Bremen U. v. 29.04.2010 - 2 A 315/08).

  • BVerwG, 05.05.2009 - 10 C 21.08

    Beweiserleichterung; Beweislastumkehr; Familienflüchtlingsschutz; …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.11.2011 - 3 L 200/06
    Unter der Geltung der QRL ist zu berücksichtigen, dass auch für die Annahme der Voraussetzungen der inländischen Fluchtalternative die Beweiserleichterung des Art. 4 Abs. 4 QRL gilt (BVerwG U. v. 05.05.2009 - 10 C 21/08 -, NVwZ 2009, 1308).
  • BVerwG, 17.05.2006 - 1 B 100.05

    Revisionsverfahren, Darlegungserfordernis, Revisionsantrag, Frist, Monatsfrist, …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.11.2011 - 3 L 200/06
    Ein verfolgungssicherer Ort, an dem das wirtschaftliche Existenzminimum nur durch derartiges kriminelles Handeln erlangt werden kann, ist keine innerstaatliche Fluchtalternative im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 17. Mai 2006 - BVerwG 1 B 100.05 - juris, Rn. 11 und vom 9. Januar 1998 - BVerwG 9 B 1130.97 - juris, insoweit gleichlautend mit dem nicht veröffentlichten Beschluss vom 12. März 1998 - BVerwG 9 B 765.97).".
  • BVerwG, 21.05.2003 - 1 B 298.02

    D (A), Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.11.2011 - 3 L 200/06
    "Nach den vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Grundsätzen bietet ein verfolgungssicherer Ort erwerbsfähigen Personen das wirtschaftliche Existenzminimum aber in aller Regel dann, wenn sie dort, sei es durch eigene, notfalls auch wenig attraktive und ihrer Vorbildung nicht entsprechende Arbeit, die grundsätzlich zumutbar ist, oder durch Zuwendungen von dritter Seite jedenfalls nach Überwindung von Anfangsschwierigkeiten das zu ihrem Lebensunterhalt unbedingt Notwendige erlangen können (Beschluss vom 21. Mai 2003 - BVerwG 1 B 298.02 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 270, gleichlautend mit Beschluss vom gleichen Tag - BVerwG 1 B 263.02 - juris).
  • BVerwG, 09.01.1998 - 9 B 1130.97

    Asyl - Existenzgefährdung - grundsätzliche Bedeutung - Bedarf

  • BVerwG, 21.05.2003 - 1 B 263.02

    Beurteilung einer inländische Fluchtalternative im Rahmen eines Asylantrags - …

  • BVerwG, 19.01.2009 - 10 C 52.07

    Flüchtlingsanerkennung; Verfolgungshandlung; zielgerichtete Handlung; …

  • BVerwG, 07.09.2010 - 10 C 11.09

    Feststellung eines Abschiebungsverbots; Beweiserleichterung des Art. 4 Abs. 4 der …

  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte; …

  • BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 171.95

    Asylrecht: Asylberechtigung von Kurden aus der Türkei, Nachfluchtgrund einer …

  • OVG Sachsen, 17.05.2021 - 6 A 536/18

    Flüchtlingsschutz; Tschetschenien; Zulassungsantrag; psychische Erkrankung; …

    Die im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 29. November 2011 (- 3 L 200/06 -, juris), auf das sich die Kläger berufen, für den damaligen Zeitpunkt getroffenen Feststellungen, denen zufolge Tschetschenen wegen Registrierungsschwierigkeiten keinen zumutbaren internen Schutz auf dem Gebiet der Russischen Föderation außerhalb Tschetscheniens fänden, weil sie zu einem Leben gezwungen würden, in dem die Gefahr der Festnahme wegen illegalen Aufenthaltes und des zwangsweisen Verbringens nach Tschetschenien bestehe, treffen deshalb für den gegenwärtigen und für die Entscheidung maßgeblichen Zeitpunkt (vgl. § 77 Abs. 1 Satz 1 VwGO) nicht mehr zu.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.07.2020 - 2 L 114/19

    Ablehnung von Beweisanträgen

    Rn. 39 ee) Die Kläger tragen ferner unter Bezugnahme auf das Urteil des OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 29. November 2011 (3 L 200/06) - und das Urteil des VG Osnabrück vom 27. April 2017 (5 A 313/16) vor: Ganz unabhängig davon sei für einen zumutbaren dauerhaften Aufenthalt eine Registrierung notwendig.
  • BVerwG, 29.05.2012 - 10 PKH 9.12
    As OVG Mecklenburg-Vorpommern - 29.11.2011 - AZ: OVG 3 L 200/06.
  • OVG Sachsen, 15.11.2023 - 2 A 248/22

    Militärdienst; wirtschaftliche Lage; Beweisanträge

    Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die im Zulassungsantrag in Bezug genommene Entscheidung des OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 29. November 2011 - 3 L 200/06 - durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. März 2018 - 1 A 4.17 -, juris Rn. 133 und 135 f. überholt ist (…so bereits SächsOVG, Beschl. v. 7. Juli 2021 - 6 A 536/18.A -, juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen, 07.07.2021 - 6 A 535/18

    Asylrecht; Russische Föderation; Tschetschenien; inländische Fluchtalternative; …

    Die Kläger verweisen auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 29. November 2011 (- 3 L 200/06 -, juris), dem zufolge Tschetschenen wegen Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche und der Registrierung keinen zumutbaren internen Schutz auf dem Gebiet der Russischen Föderation außerhalb Tschetscheniens fänden, weil sie zu einem Leben gezwungen würden, in dem die Gefahr der Festnahme wegen illegalen Aufenthaltes und des zwangsweisen Verbringens nach Tschetschenien bestehe.
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2007 - 3 L 200/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,22803
OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2007 - 3 L 200/06 (https://dejure.org/2007,22803)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29.01.2007 - 3 L 200/06 (https://dejure.org/2007,22803)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29. Januar 2007 - 3 L 200/06 (https://dejure.org/2007,22803)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    BSHG § 76 Abs. 1; ; VO § 8 Abs. 1 zu § 76 BSHG; ; VO § 8 Abs. 2 zu § 76 BSHG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Sozialhilfe

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Sozialhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstattung von Betriebskosten im Rahmen eines Mitverhältnisses; Ansehung des Zuflusses der Betriebskostenerstattung als Einkommen oder Vermögen

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 23.09.1999 - 9 B 372.99

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2007 - 3 L 200/06
    Mithin ist zugleich erforderlich, dass sich der Zulassungsantrag substantiiert inhaltlich mit den Gründen der angegriffenen Entscheidung auseinandersetzt und u. a. konkret ausgeführt wird, dass die erhobenen Einwände entscheidungserheblich sind (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Mai 1997 - 11 B 799/97 -, DVBl. 1997, 1344; Beschluss vom 9. Juli 1997 - 12 A 2047/97 -, DVBl. 1997, 1342; OVG LSA, Beschluss vom 22. April 2004 - 3 L 228/02 - vgl. auch zu den entsprechenden Anforderungen an eine Revisionsbegründung: BVerwG, Beschluss vom 23. September 1999 - 9 B 372.99 - Urteil vom 30. Juni 1998 - 9 C 6.98 -, BVerwGE 107, 117; Urteil vom 3. März 1998 - 9 C 20.97 -, BVerwGE 106, 202; Urteil vom 25. Oktober 1988 - 9 C 37.88 -, BVerwGE 80, 321).

    An die Begründung des Antrags im Zulassungsverfahren sind insoweit keine geringeren Anforderungen zu stellen als an die Revisionsbegründung (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 27. Januar 1997 - Bs IV 2/97 -, NVwZ 1997, 689; OVG LSA, Beschluss vom 22. April 2004 - 3 L 228/02 - BVerwG, Beschluss vom 23. September 1999, a. a. O. [m. w. N.]).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2007 - 3 L 200/06
    Dies erfordert, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458).
  • BVerwG, 30.06.1998 - 9 C 6.98

    Verwaltungsprozeßrecht; Asylverfahrensrecht - Berufungsbegründung im …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2007 - 3 L 200/06
    Mithin ist zugleich erforderlich, dass sich der Zulassungsantrag substantiiert inhaltlich mit den Gründen der angegriffenen Entscheidung auseinandersetzt und u. a. konkret ausgeführt wird, dass die erhobenen Einwände entscheidungserheblich sind (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Mai 1997 - 11 B 799/97 -, DVBl. 1997, 1344; Beschluss vom 9. Juli 1997 - 12 A 2047/97 -, DVBl. 1997, 1342; OVG LSA, Beschluss vom 22. April 2004 - 3 L 228/02 - vgl. auch zu den entsprechenden Anforderungen an eine Revisionsbegründung: BVerwG, Beschluss vom 23. September 1999 - 9 B 372.99 - Urteil vom 30. Juni 1998 - 9 C 6.98 -, BVerwGE 107, 117; Urteil vom 3. März 1998 - 9 C 20.97 -, BVerwGE 106, 202; Urteil vom 25. Oktober 1988 - 9 C 37.88 -, BVerwGE 80, 321).
  • BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 37.88

    Gläubiger - Religionsfreiheit - Verfolgung - Verletzung der Menschenwürde - …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2007 - 3 L 200/06
    Mithin ist zugleich erforderlich, dass sich der Zulassungsantrag substantiiert inhaltlich mit den Gründen der angegriffenen Entscheidung auseinandersetzt und u. a. konkret ausgeführt wird, dass die erhobenen Einwände entscheidungserheblich sind (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Mai 1997 - 11 B 799/97 -, DVBl. 1997, 1344; Beschluss vom 9. Juli 1997 - 12 A 2047/97 -, DVBl. 1997, 1342; OVG LSA, Beschluss vom 22. April 2004 - 3 L 228/02 - vgl. auch zu den entsprechenden Anforderungen an eine Revisionsbegründung: BVerwG, Beschluss vom 23. September 1999 - 9 B 372.99 - Urteil vom 30. Juni 1998 - 9 C 6.98 -, BVerwGE 107, 117; Urteil vom 3. März 1998 - 9 C 20.97 -, BVerwGE 106, 202; Urteil vom 25. Oktober 1988 - 9 C 37.88 -, BVerwGE 80, 321).
  • BVerwG, 03.03.1998 - 9 C 20.97

    Revisionsbegründung - Anforderungen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2007 - 3 L 200/06
    Mithin ist zugleich erforderlich, dass sich der Zulassungsantrag substantiiert inhaltlich mit den Gründen der angegriffenen Entscheidung auseinandersetzt und u. a. konkret ausgeführt wird, dass die erhobenen Einwände entscheidungserheblich sind (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Mai 1997 - 11 B 799/97 -, DVBl. 1997, 1344; Beschluss vom 9. Juli 1997 - 12 A 2047/97 -, DVBl. 1997, 1342; OVG LSA, Beschluss vom 22. April 2004 - 3 L 228/02 - vgl. auch zu den entsprechenden Anforderungen an eine Revisionsbegründung: BVerwG, Beschluss vom 23. September 1999 - 9 B 372.99 - Urteil vom 30. Juni 1998 - 9 C 6.98 -, BVerwGE 107, 117; Urteil vom 3. März 1998 - 9 C 20.97 -, BVerwGE 106, 202; Urteil vom 25. Oktober 1988 - 9 C 37.88 -, BVerwGE 80, 321).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.1997 - A 12 S 580/97

    Zulassung der Beschwerde: Darlegungserfordernis hinsichtlich der Zulassungsgründe …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2007 - 3 L 200/06
    "Ernstliche Zweifel" an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen nur dann, wenn der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als der Misserfolg; ist hingegen der Ausgang des Rechtsmittelverfahrens lediglich offen, rechtfertigt dies die Zulassung der Berufung nicht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. Mai 1997, DVBl. 1997, 1327; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. November 1997, NVwZ 1998, 530; Beschluss vom 22. April 1998, DVBl. 1999, 120; std.
  • OVG Niedersachsen, 27.03.1997 - 12 M 1731/97

    Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Sache; Indizierung eines …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2007 - 3 L 200/06
    Denn hierfür kommt es nicht darauf an, ob die im angefochtenen Beschluss vom Verwaltungsgericht angeführte Begründung und tragenden Erwägungen zutreffend sind; entscheidend ist vielmehr im Hinblick auf die erforderliche Entscheidungserheblichkeit des geltend gemachten Zulassungsgrundes die Ergebnisrichtigkeit der angefochtenen Entscheidung, so dass eine Zulassung des Rechtsmittels auch dann ausscheidet, wenn die angefochtene Entscheidung zumindest im Ergebnis keinen ernstlichen Zweifeln begegnet (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21. April 1997 - 12 M 126/97 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. März 1997 - 12 M 1731/97 - NvwZ 1997, 1225 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.1997 - 12 A 2047/97

    Darlegung ernstlicher Zweifel; Richtigkeit einer verwaltungsgerichtlichen …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2007 - 3 L 200/06
    Mithin ist zugleich erforderlich, dass sich der Zulassungsantrag substantiiert inhaltlich mit den Gründen der angegriffenen Entscheidung auseinandersetzt und u. a. konkret ausgeführt wird, dass die erhobenen Einwände entscheidungserheblich sind (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Mai 1997 - 11 B 799/97 -, DVBl. 1997, 1344; Beschluss vom 9. Juli 1997 - 12 A 2047/97 -, DVBl. 1997, 1342; OVG LSA, Beschluss vom 22. April 2004 - 3 L 228/02 - vgl. auch zu den entsprechenden Anforderungen an eine Revisionsbegründung: BVerwG, Beschluss vom 23. September 1999 - 9 B 372.99 - Urteil vom 30. Juni 1998 - 9 C 6.98 -, BVerwGE 107, 117; Urteil vom 3. März 1998 - 9 C 20.97 -, BVerwGE 106, 202; Urteil vom 25. Oktober 1988 - 9 C 37.88 -, BVerwGE 80, 321).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.07.2006 - L 19 B 303/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung - …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2007 - 3 L 200/06
    Ob und inwieweit hinsichtlich der streitgegenständliche Frage ein grundsätzlicher Klärungsbedarf im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 4 VwGO besteht - zumal die angefochtene Entscheidung von der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 31. Juli 2006 - L 19 B 303/06 AS ER - Juris) abweicht -, kann hier dahin gestellt bleiben, denn jedenfalls hat der Beklagte seinen Zulassungsantrag nicht auf diesen Zulassungsgrund gestützt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.1997 - 11 B 799/97

    Darlegungspflicht; Zulassungsründe; Vertretungszwang; Rechtsmittelzulassung; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2007 - 3 L 200/06
    Mithin ist zugleich erforderlich, dass sich der Zulassungsantrag substantiiert inhaltlich mit den Gründen der angegriffenen Entscheidung auseinandersetzt und u. a. konkret ausgeführt wird, dass die erhobenen Einwände entscheidungserheblich sind (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Mai 1997 - 11 B 799/97 -, DVBl. 1997, 1344; Beschluss vom 9. Juli 1997 - 12 A 2047/97 -, DVBl. 1997, 1342; OVG LSA, Beschluss vom 22. April 2004 - 3 L 228/02 - vgl. auch zu den entsprechenden Anforderungen an eine Revisionsbegründung: BVerwG, Beschluss vom 23. September 1999 - 9 B 372.99 - Urteil vom 30. Juni 1998 - 9 C 6.98 -, BVerwGE 107, 117; Urteil vom 3. März 1998 - 9 C 20.97 -, BVerwGE 106, 202; Urteil vom 25. Oktober 1988 - 9 C 37.88 -, BVerwGE 80, 321).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.1997 - 11 B 2005/97

    Ernstliche Zweifel; Auslegung; Richtigkeit einer Entscheidung; Erfolg; Mißerfolg

  • OVG Hamburg, 27.01.1997 - Bs IV 2/97

    Zulassung der Beschwerde; Rechtsmittelzulassungsantrag; Zulassungsgrund …

  • OVG Hamburg, 20.02.1997 - Bs IV 19/97

    Richtigkeit einer gerichtlichen Entscheidung; Ernsthafte Zweifel; Zulassung der …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.1998 - 11 B 816/98

    Zulassung der Beschwerde; Zulassungsantrag; Richtigkeit der Entscheidung des VG; …

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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.12.2006 - 3 L 200/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,114230
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.12.2006 - 3 L 200/06 (https://dejure.org/2006,114230)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 07.12.2006 - 3 L 200/06 (https://dejure.org/2006,114230)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 07. Dezember 2006 - 3 L 200/06 (https://dejure.org/2006,114230)
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