Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.06.1998 - 3 L 209/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB § 34 § 35; BImSchG § 5
Metall verarbeitender Betrieb im Außenbereich, Rücksichtnahmegebot, TA-Lärm, modifizierende Auflagen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Baurecht; Nachbarschutz; Außenbereich; Unbeplanter Innenbereich; Gebot der Rücksichtnahme; Zumutbarkeit; Schädliche Umwelteinwirkungen; TA-Lärm; Immissionen
Papierfundstellen
- NJ 1999, 159
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (17)
- BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94
Baurechtlicher Nachbarschutz - Allgemeines Wohngebiet - Wohngebietsverträgliche …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.06.1998 - 3 L 209/96
Bei diesem Ansatz kommt es für eine sachgerechte Beurteilung des Einzelfalles wesentlich auf eine Abwägung zwischen dem an, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmepflichtigen nach Lage der Dinge zuzumuten ist (BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, BauR 1994, 354, 355, m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 18.05.1995 - 4 C 20.94 -, NVwZ 1996, 379, 380).Das entspricht der inneren Wechselbeziehung, in der Bauplanungsrecht und Immissionsschutzrecht zueinander stehen (BVerwG, Urteil vom 18.05.1995 - 4 C 20.94 -, NVwZ 1996, 379, 381).
Diese genannte Rechtsprechung des 7. Senates des Bundesverwaltungsgerichts wird im Urteil des 4. Senates vom 18.05.1995 - 4 C 20.94 -, NVwZ 1996, 379 ff., fortgeführt, wenn das Bundesverwaltungsgericht ausführt: Aus der Lage des Baugrundstücks in einem allgemeinen Wohngebiet folge nicht ohne weiteres, dass Immissionen, die für ein solches Gebiet untypisch sein mögen, unzumutbar im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO seien.
Ferner braucht nicht näher auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eingegangen zu werden, wonach bei einem bauplanungsrechtlich zulässigen Nebeneinander von wohnen und gewerblicher Betätigung sich dieses bei der Festlegung der Zumutbarkeitsgrenze in der Bildung eines Mittelwertes niederschlägt (BVerwG, Urteil vom 18.05.1995 - 4 C 20.94 -, NVwZ 1996, 379, 380).
Auch faktische Vorbelastungen können dazu führen, dass die Pflichten zur gegenseitigen Rücksichtnahme sich vermindern und Beeinträchtigungen in weitergehendem Maße zumutbar sind, als sie sonst in dem betreffenden Baugebiet hinzunehmen wären (BVerwG, Urteil vom 18.05.1995 - 4 C 20.94 -, NVwZ 1996, 379, 381).
- BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93
Außenbereich - Aussichtslage - Schutzwürdige Abwehrposition - Nachbarschutz - …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.06.1998 - 3 L 209/96
Dem § 35 BauGB kommt also gerade nicht die Funktion einer allgemein Nachbarschützenden Norm zu (BVerwG, Beschluss vom 03.04.1995 - 4 B 47.95 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz, Nr. 126; BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, BauR 1994, 354, 356).Das Gebot, auf schutzwürdige Individualinteressen Rücksicht zu nehmen, wird zwar in § 35 Abs. 3 BauGB nicht ausdrücklich aufgeführt; es hat jedoch im Beispielskatalog des § 35 Abs. 3 BauGB insoweit Niederschlag gefunden, als es sich bei dem Erfordernis, schädliche Umwelteinwirkungen zu vermeiden, um nichts anderes als eine besondere gesetzliche Ausformung dieses Gebotes, wenn auch eingeschränkt auf Interessenkonflikte, handelt (BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, BauR 1994, 354, 355, m.w.N.).
Dass das Grundstück der Klägerin, anders als das Baugrundstück, nicht im Außenbereich liegt, ist unerheblich, da das in § 35 Abs. 3 BauGB verankerte Gebot der Rücksichtnahme nicht nur für Außenbereichsvorhaben untereinander gilt, sondern über Gebietsgrenzen hinweg wirkt und auch Eigentümern zugute kommt, deren Grundstücke im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB ) liegen (BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, BauR 1994, 354, 355, m.w.N.).
Bei diesem Ansatz kommt es für eine sachgerechte Beurteilung des Einzelfalles wesentlich auf eine Abwägung zwischen dem an, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmepflichtigen nach Lage der Dinge zuzumuten ist (BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, BauR 1994, 354, 355, m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 18.05.1995 - 4 C 20.94 -, NVwZ 1996, 379, 380).
Der Eigentümer eines an der Grenze zum Außenbereich gelegenen Grundstücks muss mit Veränderungen der Umgebung von vornherein rechnen (BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, BauR 1994, 354, 357).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.10.1994 - 3 M 167/94
Nachbarstreit; Drittwiderspruch; Allgemeines Wohngebiet; Außenbereich; …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.06.1998 - 3 L 209/96
Bauarbeiten untersagt (Beschlüsse des VG Schwerin vom 29.07.1994 - 2 B 305/94 -, und des OVG Greifswald vom 25.10.1994 - 3 M 167/94 -).Der Senat hat die Örtlichkeit im Verfahren 3 M 167/94 am 28.09.1994 und nochmals im Rahmen der heutigen mündlichen Verhandlung in Augenschein genommen.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens sowie auf die Gerichtsakten in den Verfahren - 2 A 388/96 - (VG Schwerin), - 3 M 167/94, 3 M 119/95 und 3 M 45/97 - sowie auf die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten verwiesen.
- BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 7.92
Bauplanungsrecht: Baurechtliche Zulässigkeit immissionsschutzrechtlich …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.06.1998 - 3 L 209/96
Allerdings stehen Immissionsschutzrecht und Bauplanungsrecht in einer Wechselwirkung zueinander: Einerseits konkretisiert das Bundes-Immissionsschutzgesetz die gebotene Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft allgemein und folglich auch mit Wirkung für das Bebauungsrecht; andererseits bemisst sich die Schutzwürdigkeit eines Gebietes nach dem, was dort bauplanungsrechtlich zulässig ist (BVerwG, Urteile vom 24.09.1992 - 7 C 7.92 -, DVBl 1993, 111 = NVwZ 1993, 987 ; vom 30.09.1983 - 4 C 18.80 -, NJW 1984, 250; vom 30.09.1983 - 4 C 74.78 -, BVerwGE 68, 58 ff.).Ferner gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass selbst ein erheblich belästigender Gewerbebetrieb, der bei einer typisierenden Betrachtung im Sinne eines vorsorgenden Immissionsschutzes (nach § 30 BauGB i.V.m. § 8 BauNVO ) an seinem Standort bauplanungsrechtlich unzulässig wäre, noch keine klagfähigen Rechte der Nachbarn begründet; denn diese Vorsorge hätte keinen konkreten, auf einzelne Nachbarn außerhalb des Gewerbegebietes bezogenen Drittschützenden Charakter (BVerwG, Urteil vom 24.09.1992 - 7 C 7.92 -, DVBl 1993, 111 ff.).
- BVerwG, 18.12.1990 - 4 N 6.88
Berücksichtigung der Lärmvorbelastung bei Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.06.1998 - 3 L 209/96
Ebenso wie bei der TA-Lärm die Grenzwerte, die zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche nicht überschritten werden dürfen, nicht normativ festgelegt sind, enthalten auch technische Regelwerke wie die DIN 18005 oder VDI 2058 nur "Orientierungs-" oder "Richtwerte" für die Zumutbarkeit von Lärmbelastungen (BVerwG, Beschluss vom 18.12.1990 - 4 N 6.88 -, DVBl 1991, 442, 443).Dies ist nicht der Fall, wenn die Lärmbelastung nicht über das in einem Misch- oder Dorfgebiet zulässige Maß hinausgeht (BVerwG, Beschluss vom 18.12.1990 - 4 N 6.88 -, DVBl 1991, 442, 445, m.w.N.).
- BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 74.78
Gebot der Rücksichtnahme - Baurecht - BImSchG - Beeinträchtigung
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.06.1998 - 3 L 209/96
Allerdings stehen Immissionsschutzrecht und Bauplanungsrecht in einer Wechselwirkung zueinander: Einerseits konkretisiert das Bundes-Immissionsschutzgesetz die gebotene Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft allgemein und folglich auch mit Wirkung für das Bebauungsrecht; andererseits bemisst sich die Schutzwürdigkeit eines Gebietes nach dem, was dort bauplanungsrechtlich zulässig ist (BVerwG, Urteile vom 24.09.1992 - 7 C 7.92 -, DVBl 1993, 111 = NVwZ 1993, 987 ; vom 30.09.1983 - 4 C 18.80 -, NJW 1984, 250; vom 30.09.1983 - 4 C 74.78 -, BVerwGE 68, 58 ff.).Es gibt kein baurechtliches Rücksichtnahmegebot, das etwa dem Verursacher von Umwelteinwirkungen mehr an Rücksichtnahme zugunsten von Nachbarn gebieten würde, als es das Bundes-Immissionsschutzgesetz gebietet (BVerwG, Urteil vom 30.09.1983 - 4 C 74.78 -, BVerwGE 68, 58, 60).
- BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 18.80
Hauptverfahren - Beweisantrag - Unzumutbarkeit der Immissionen - Eidesstattliche …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.06.1998 - 3 L 209/96
Allerdings stehen Immissionsschutzrecht und Bauplanungsrecht in einer Wechselwirkung zueinander: Einerseits konkretisiert das Bundes-Immissionsschutzgesetz die gebotene Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft allgemein und folglich auch mit Wirkung für das Bebauungsrecht; andererseits bemisst sich die Schutzwürdigkeit eines Gebietes nach dem, was dort bauplanungsrechtlich zulässig ist (BVerwG, Urteile vom 24.09.1992 - 7 C 7.92 -, DVBl 1993, 111 = NVwZ 1993, 987 ; vom 30.09.1983 - 4 C 18.80 -, NJW 1984, 250; vom 30.09.1983 - 4 C 74.78 -, BVerwGE 68, 58 ff.).Werden schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des § 5 Nr. 1 BImSchG nicht hervorgerufen, so kommt auch insoweit eine Verletzung des Gebotes der Rücksichtnahme nicht in Betracht (BVerwG, Urteil vom 30.09.1983 - 4 C 18.80 -, NJW 84, 250).
- BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91
5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.06.1998 - 3 L 209/96
Auf den Grundsatz, dass dann, wenn die Eigenart der näheren Umgebung einem Baugebiet der Baunutzungsverordnung entspricht (§ 34 Abs. 2 BauGB ), derselbe Nachbarschutz besteht wie in Bebauungsplangebieten (BVerwG, Urteil vom 16.09.1993 - 4 C 28.91 -, BauR 1994, 223 ff.), kann die Klägerin sich nicht mit Erfolg berufen. - BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87
Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.06.1998 - 3 L 209/96
Eigentümer von Wohngrundstücken am Rande des Außenbereichs können nicht damit rechnen, dass in ihrer Nachbarschaft keine emittierenden Nutzungen oder höchstens ebenfalls nur eine Wohnnutzung entsteht; sie dürfen nur darauf vertrauen, dass keine mit der Wohnnutzung unverträgliche Nutzung entsteht (BVerwG, Urteil vom 19.01.1989 - 7 C 77.87 -, BVerwGE 81, 197, 205). - BVerwG, 11.04.1975 - 4 B 37.75
Zulässigkeit einer Kraftfahrzeugreparaturwerkstatt im Mischgebiet
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.06.1998 - 3 L 209/96
Die Beschränkungen eines Betriebes durch der Baugenehmigung beigefügte Auflagen sind von rechtlicher Bedeutung (BVerwG, Beschluss vom 11.04.1975 - 4 B 37.75 -). - BVerwG, 08.02.1974 - IV C 73.72
Anfechtung der Auflage eines Bauscheins
- BVerwG, 23.05.1991 - 7 C 19.90
Immissionsschutzrecht: Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Schießlärm auf …
- BVerwG, 21.01.1983 - 4 C 59.79
Stahlbetrieb - Außenbereich - Lagerhäuser - Wohnbebauung - Nachbargemeinde - …
- BVerwG, 05.09.1996 - 4 B 162.96
Bauplanungsrecht - Vogelhaus in einem Mischgebiet als zulässige Nebenanlage für …
- BVerwG, 25.05.1992 - 4 B 111.92
Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans - Berücksichtigung des …
- BVerwG, 03.04.1995 - 4 B 47.95
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
- BVerwG, 24.04.1997 - 4 B 65.97
Bauplanungsrecht - Kein Anspruch des Nachbarn auf Aufstellung eines …
- VGH Hessen, 30.10.2009 - 6 B 2668/09
Nachbarschutz gegen Windkraftanlage
Sein Schutzanspruch ist auf das Vertrauen beschränkt, dass im Außenbereich keine mit der Wohnnutzung unverträgliche Nutzung entsteht (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1993 - 4 C 5.93 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 120; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 23. Juni 1998 - 3 L 209/96 - Jurisdokument, Rdnr. 68; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 19. August 2002 - 2 W 5/02 -, NVwZ-RR 2003, 260; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 20. Januar 2004 - 1 LA 309/02 -, Jurisdokument, Rdnr. 9). - VGH Bayern, 13.12.2006 - 1 ZB 04.3549
Gebietsbewahrungsanspruch; (Hobby-)Pferdehaltung im faktischen Dorfgebiet; …
Bei der Prüfung, ob ein Betrieb zu den nicht wesentlich störenden, wohnverträglichen Gewerbebetrieben im Sinn von § 5 Abs. 1 (und § 6 Abs. 1) BauNVO zählt, ist in der Regel nicht auf die konkreten Verhältnisse des jeweiligen Vorhabens abzustellen, sondern von einer typisierenden Betrachtungsweise auszugehen (BVerwG vom 10.7.1964 BRS 15 Nr. 17; vom 3.1.1973 BRS 27 Nr. 123; BayVGH vom 22.7.2004 - 26 B 04.931 - Juris; vom 2.11.2004 BayVBl 2005, 696; OVG MV vom 25.10.1994 MDR 1995, 741; vom 23.6.1998 LKV 1999, 66). - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2014 - 7 A 1739/13
Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes einer Windmühle als Baudenkmal …
Rn. 61 Vgl. OVG M-V, Urteil vom 23. Juni 1998 - 3 L 209/96 -, NordÖR 1998, 396; OVG NRW, Beschluss vom 23. Juni 2014 - 2 A 104/12 -, juris.
- VG Gießen, 16.04.2002 - 8 G 493/02
Windenergiepark; Lärmimmissionen; optisch bedrängende Wirkung
Auf jeden Fall bietet sie den Gerichten als eine Orientierungshilfe Anhaltspunkte dafür, wann Geräuschbelästigungen unzumutbar sind (vgl. z. B. Hess.VGH, U. v. 06.11.2000 - 9 N 2265/95 -, Juris = BauR 2001, 841 ; NVwZ-RR 2000, 146 m.w.N.; OVG Meckl.-Vorp., U.v. 23.06.1998 - 3 L 209/96 -, Juris).Dies ist dann der Fall, wenn von vornherein absehbar ist, dass die festgesetzten Immissionswerte beim Betrieb der Anlage überschritten werden (vgl. OVG Meckl.-Vorp., U. v. 16.07.1999 - 3 M 79/99 -, Juris; vgl. auch OVG Meckl.-Vorp., U. v. 23.06.1998 - 3 L 209/96 -, Juris; VG Gießen, B. v. 20.03.2001 - 1 G 262/01 -, Juris).
Daraus erhellt, dass Immissionen, die - wie hier - das nach § 5 Abs. 1 BImSchG zulässige Maß nicht überschreiten, weder einen schweren und unerträglichen Eingriff in das Eigentum begründen noch eine Verletzung des baurechtlichen Rücksichtnahmegebotes darstellen (BVerwGE 68, 58; BVerwG, DVBl. 1992, 111, 113; OVG Meckl.-Vorp., U. v. 16.07.1999 - 3 M 79/99 -, Juris; U. v. 23.06.1998 - 3 L 209/96 -, Juris).
- VGH Hessen, 13.03.2014 - 4 C 2148/11
Baurecht: Überprüfung der Gültigkeit des Bebauungsplans "InNatura Eppstein 2020"
Denn auch diese Gebiete dienen dem Wohnen (vgl. §§ 6 Abs. 1, 5 Abs. 1 BauNVO; Hess. VGH, Urteil vom 28.10.2010, Az.: 4 C 2422/09; BVerwG, Beschluss vom 14.02.1994, Az.: 4 B 152/93, zitiert nach Juris Rdnr 19 …und Beschluss vom 18.12.1990, Az.: 4 N 6.88, zitiert nach Juris Rdnr. 29; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 23.06.1998, Az.: 3 L 209/96, zitiert nach Juris Rdnr. 68). - VG Neustadt, 07.01.2020 - 5 K 847/19
Baurecht, Verwaltungsprozessrecht
Die Verletzung des nachbarschützenden Rücksichtnahmegebots kann daher nicht mit der Begründung geltend gemacht werden, ein Vorhaben im Außenbereich widerspreche einer sinnvollen städtebaulichen Entwicklung (OVG Thüringen, Beschluss vom 6. Februar 1997 - 1 EO 876/96 -, BRS 59 Nr. 178) oder sei lediglich objektiv rechtswidrig (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 23. Juni 1998 - 3 L 209/96 -, LKV 1999, 66). - OVG Niedersachsen, 16.07.2012 - 12 LA 105/11
Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum …
Insofern steht einem Nachbarn - wie hier dem Kläger - kein allgemeiner Anspruch auf Nichtausführung nicht genehmigungsfähiger Vorhaben im Außenbereich zu (BVerwG, Beschl. v. 3.4.1995 - 4 B 47.95 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 126, juris; Beschl. v. 24.4.1997 - 4 B 65.97 -, Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 330, juris; OVG Meckl.-Vorp., Urt. v. 23.6.1998 - 3 L 209/96 -, NordÖR 1998, 396, juris;… Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Band 2, Stand: Jan. 2012, § 35 Rdn. 186 jew. m.w.N.). - VG Augsburg, 16.09.2021 - Au 5 K 20.980
Erfolglose Nachbarklage gegen einen Funksendemast
Gehen von einer Anlage Immissionen aus, die sich in den Grenzen des der Nachbarschaft gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG Zumutbaren halten, ist diese nicht rücksichtslos (OVG Mecklenburg-Vorpommern, U.v. 23.6.1998 - 3 L 209/96 - juris Rn. 63). - VG Augsburg, 16.09.2021 - Au 5 K 20.981
Erfolglose Klage gegen Baugenehmigung für Mobilfunkmast - keine Verletzung des …
Gehen von einer Anlage Immissionen aus, die sich in den Grenzen des der Nachbarschaft gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG Zumutbaren halten, ist diese nicht rücksichtslos (OVG Mecklenburg-Vorpommern, U.v. 23.6.1998 - 3 L 209/96 - juris Rn. 63). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.07.1999 - 3 M 79/99
Rechtsmittel; Zulassung; ernstliche Zweifel; Änderung der Sach- und Rechtslage; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Augsburg, 17.09.2020 - Au 5 K 19.1370
Biolegehennenstall im Außenbereich - kein Verstoß gegen Gebot der Rücksichtnahme
- VGH Hessen, 28.10.2010 - 4 C 2422/09
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.02.2009 - 3 L 102/03
Verfahrensmangel; Rüge in der nächsten mündlichen Verhandlung; schriftsätzliche …
- VG Minden, 26.04.2010 - 9 K 647/09
Kein baunachbarliches Abwehrrecht gegen die nachträglich erteilte Baugenehmigung …
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