Rechtsprechung
| VG Berlin, 01.08.2016 - 3 L 241.16 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 80 Abs 5 S 1 VwGO, § 88 VwGO, § 123 Abs 1 VwGO
Vorläufige Weiterbeschulung eines Schülers an einer Eliteschule des Sports; Voraussetzungen für die Versetzung eines Schülers; Rechtmäßigkeit der sportlichen Anforderungen an den Schüler als Voraussetzung für die Versetzung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- VG Berlin, 23.09.2014 - 3 L 517.14
Anordnung des Verlassens einer Eliteschule des Sports
Auszug aus VG Berlin, 01.08.2016 - 3 L 241.16
Insoweit liegt der vorliegende Fall anders, als die von der Kammer in der Vergangenheit für die Eliteschule des Sports im September 2014 entschiedenen Verfahren (s. Beschlüsse vom 23. September 2014 - VG 3 L 517.14 - juris, und 24. September 2014 - VG 3 L 516.14 -), in denen die Kammer Anträge auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung als statthaft ansah.Eine solche Entscheidung ist zwar aufgrund des zu beachtenden Beurteilungsspielraums nur eingeschränkt gerichtlich überprüfbar (vgl. Beschluss vom 23. September 2014, a. a. O., Rn. 26).
- VG Berlin, 07.05.2014 - 3 K 594.13
Verlassenmüssen einer besuchten Sportförderschule (Schulversuch)
Auszug aus VG Berlin, 01.08.2016 - 3 L 241.16
Dabei ist es auch unbedenklich und rechtlich zulässig, den LSB für die Beurteilung der leistungssportlichen Aspekte einzubeziehen, da eine Eliteschule in der Regel nicht selbst über Lehrkräfte mit der erforderlichen Sachkunde für die Beurteilung sämtlicher leistungssportlicher Aspekte in den von ihr angebotenen Sportarten verfügt und somit auf die sachkundige Expertise des LSB angewiesen (vgl. Urteil vom 7. Mai 2014 - VG 3 K 594.13 - juris, Rn. 28 ff., m. w. N.). - BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80
Schulentlassung
Auszug aus VG Berlin, 01.08.2016 - 3 L 241.16
Es trifft zwar zu, dass auch im Schulrecht der Vorbehalt des Gesetzes gemäß Art. 20 Abs. 3 GG zu beachten und der Gesetzgeber verpflichtet ist, die wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Oktober 1982 - 1 BvR 640/80 - juris, Rn. 43 ff.; BVerwG…, Beschluss vom 6. März 1998 - 6 B 9/98 - juris, Rn. 3 ff. , Niehues/Rux, Schulrecht, 4. Aufl., Rn. 51 ff., jeweils m. w. N.). - BVerwG, 06.03.1998 - 6 B 9.98
Zeugnisnote in einem versetzungsrelevanten Fach; Gewichtung schriftlicher und …
Auszug aus VG Berlin, 01.08.2016 - 3 L 241.16
Es trifft zwar zu, dass auch im Schulrecht der Vorbehalt des Gesetzes gemäß Art. 20 Abs. 3 GG zu beachten und der Gesetzgeber verpflichtet ist, die wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 20. Oktober 1982 - 1 BvR 640/80 - juris, Rn. 43 ff.; BVerwG, Beschluss vom 6. März 1998 - 6 B 9/98 - juris, Rn. 3 ff. , Niehues/Rux, Schulrecht, 4. Aufl., Rn. 51 ff., jeweils m. w. N.).
- VG Berlin, 31.08.2017 - 3 L 859.17 Dies ist vergleichbar mit den Versetzungsentscheidungen, die bspw. in der Sekundarstufe I, am Gymnasium und der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe zu treffen sind (s. dazu ausführlich Beschluss der Kammer vom 1. August 2016 - VG 3 L 241.16 - juris Rn. 25 f. m. w. N.).
Rn. 13 Dabei ist es unbedenklich und rechtlich zulässig, den LSB für die Beurteilung der leistungssportlichen Aspekte einzubeziehen, da eine Eliteschule in der Regel nicht selbst über Lehrkräfte mit der erforderlichen Sachkunde für die Beurteilung sämtlicher leistungssportlicher Aspekte in den von ihr angebotenen Sportarten verfügt und somit auf die sachkundige Expertise des LSB angewiesen (…st. Rspr. der Kammer, vgl. Urteil vom 7. Mai 2014 - VG 3 K 594.13 - juris Rn. 28 ff., m. w. N.; s. ausführlich Beschluss vom 1. August 2016, a.a.O., juris Rn. 34 ff., m. w. N.).
- VG Berlin, 21.08.2024 - 3 L 348.24
Vorläufige Zulassung zur Sekundarstufe II
Soweit die Antragsteller eine positive Entscheidung über den Zugang des Antragstellers zu 1 zur Sekundarstufe II der Schule begehren, ist dies mit sonstigen Versetzungsentscheidungen vergleichbar (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 1. August 2016 - VG 3 L 241.16 -, juris Rn. 25 f. m.w.N., und vom 31. August 2017 - VG 3 L 859.17 - juris).Rn. 18 Zunächst ist es unbedenklich und rechtlich zulässig, den Q... für die Beurteilung der leistungssportlichen Aspekte einzubeziehen, da eine Eliteschule in der Regel nicht selbst über Lehrkräfte mit der erforderlichen Sachkunde für die Beurteilung sämtlicher leistungssportlicher Aspekte in den von ihr angebotenen Sportarten verfügt und somit auf die sachkundige Expertise des Q... angewiesen ist (…std. Rspr. der Kammer, vgl. bereits Urteil vom 7. Mai 2014 - VG 3 K 594.13 -, juris Rn. 28 ff., m.w.N.; ausführlich Beschluss vom 1. August 2016 - VG 3 L 241.16 -, a.a.O., Rn. 34 ff., m.w.N.).
- VG Berlin, 18.07.2025 - 3 L 341.25 Hierbei ist es unbedenklich und rechtlich zulässig, den LSB für die Beurteilung der leistungssportlichen Aspekte einzubeziehen, da eine Eliteschule in der Regel nicht selbst über Lehrkräfte mit der erforderlichen Sachkunde für die Beurteilung sämtlicher leistungssportlicher Aspekte in den von ihr angebotenen Sportarten verfügt und somit auf die sachkundige Expertise des LSB angewiesen (…st. Rspr. der Kammer, vgl. Urteil vom 7. Mai 2014 - VG 3 K 594.13 - juris Rn. 28 ff., m. w. N.; s. ausführlich Beschluss der Kammer vom 1. August 2016, VG 3 L 241.16, juris Rn. 34 ff., m. w. N.).
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