Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 08.05.2006 - 3 L 325/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Sozialhilfe / Verzinsung von Kostenerstattungsanspruch
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Sozialhilfe / Verzinsung von Kostenerstattungsanspruch
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zuerkennung von Prozesszinsen für einen Kostenerstattungsanspruch zwischen Sozialhilfeträgern; Verzinsung öffentlich rechtlicher Ansprüche
Verfahrensgang
- VG Halle, 10.08.2005 - 5 A 226/02
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.05.2006 - 3 L 325/05
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 34.00
Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern, Prozesszinsen; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.05.2006 - 3 L 325/05
Dies ist vorliegend nicht der Fall, weil sich die zwischen den Beteiligten streitige Frage, ob § 108 Abs. 2 SGB X der Zuerkennung von Prozesszinsen für einen Kostenerstattungsanspruch zwischen Sozialhilfeträgern unter sinngemäßer Anwendung des § 291 BGB entgegensteht, aufgrund der bereits vorhandenen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.2.2001 - 5 C 34/00 - BVerwGE 114, 61) sowie der Senatsrechtsprechung (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 17.8.2000 - A 3 S 329/99 -) ohne die Durchführung eines Berufungsverfahrens beantworten lässt und das angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichts mit dieser Rechtsprechung in Einklang steht.Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem oben bezeichneten Urteil vom 22. Februar 2001 (a. a. O., BVerwGE 114, 61) einen Anspruch auf Prozesszinsen für Erstattungsansprüche zwischen Jugendhilfe- und Sozialhilfeträgern bejaht.
Ohne Auseinandersetzung mit den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts (a. a. O., BVerwGE 114, 61) zum Wesensunterschied zwischen Verzugs-, Lastenausgleichs und Prozesszinsen und den an eine Anspruchsgrundlage für die jeweilige Zinsart zu stellenden Anforderungen, verweist das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in seinem Urteil vom 18. September 2003 lediglich auf die Gesetzesbegründung in der BT-Drs.
Selbst wenn es ursprünglich die gesetzgeberische Absicht gewesen sein sollte, die zinsprivilegierten Träger untereinander von jeglicher Verzinsungspflicht frei zu stellen, ist indes nicht ersichtlich, dass der Gesetzeswortlaut des § 108 Abs. 2 SGB X unter Berücksichtigung der vom Bundesverwaltungsgericht formulierten Anforderungen (BVerwGE 114, 61) diese Zielvorgabe auch umgesetzt hat.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.09.2003 - 1 L 124/03
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.05.2006 - 3 L 325/05
Die Beklagte misst der Rechtssache im Hinblick auf die Verzinsung eines Kostenerstattungsanspruches grundsätzliche Bedeutung gem. § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO bei, weil das Verwaltungsgericht mit dem angefochtenen Urteil von einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Urt. v. 18.9.2003 - 1 L 124/03 -) abweiche; eine Divergenz zu einem dem Verwaltungsgericht im Instanzenzug nicht übergeordneten Oberverwaltungsgericht begründe (mangels Einschlägigkeit des Zulassungsgrundes gem. § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) regelmäßig einen grundsätzlichen Klärungsbedarf.Die angegebene divergierende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 18. September 2003 (- 1 L 124/03 -) nimmt lediglich hinsichtlich der Frage der Zuerkennung von Prozesszinsen bei einer Feststellungsklage auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Februar 2001 (…a. a. O.) Bezug; auf die dortigen Ausführungen zu § 108 Abs. 2 SGB X geht es nicht ein.
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.08.2000 - A 3 S 329/99
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.05.2006 - 3 L 325/05
Dies ist vorliegend nicht der Fall, weil sich die zwischen den Beteiligten streitige Frage, ob § 108 Abs. 2 SGB X der Zuerkennung von Prozesszinsen für einen Kostenerstattungsanspruch zwischen Sozialhilfeträgern unter sinngemäßer Anwendung des § 291 BGB entgegensteht, aufgrund der bereits vorhandenen höchstrichterlichen Rechtsprechung (…vgl. BVerwG, Urt. v. 22.2.2001 - 5 C 34/00 - BVerwGE 114, 61) sowie der Senatsrechtsprechung (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 17.8.2000 - A 3 S 329/99 -) ohne die Durchführung eines Berufungsverfahrens beantworten lässt und das angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichts mit dieser Rechtsprechung in Einklang steht.Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 17. August 2000 (- A 3 S 329/99 -) festgestellt, dass ein Verbot der Verzinsung von Kostenerstattungsforderungen zwischen Sozialhilfeträgern aus dem zum 1. August 1996 eingefügten § 108 Abs. 2 SGB X nicht gefolgert werden könne.
- BGH, 21.10.2004 - III ZR 323/03
Verzinsung eines Zug um Zug gegen Vorteilsausgleichung zu erfüllenden …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.05.2006 - 3 L 325/05
Mit der Auferlegung der Prozesszinsen verwirklicht sich lediglich das allgemeine Risiko eines jeden Schuldners, dessen Verteidigungsvorbringen sich im Laufe eines jahrelangen Rechtsstreits als im Ergebnis nicht durchgreifend erweist (so BGH, Urt. V. 21.10.2004 - III ZR 323/03 - NJW-RR 2005, 170). - BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.05.2006 - 3 L 325/05
Dies erfordert, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschl. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, S. 1458). - BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.05.2006 - 3 L 325/05
Letzteres trifft indes nur zu, sofern eine im Rahmen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache nach § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO geltend gemachte Divergenz bezweckt, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.12.1990 - BVerwG 5 ER 625.90 - Buchholz 310 VwGO § 132 Nr. 294; Beschl. v. 17.1.1995 - 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342; Beschl. v. 19.8.1997 - 7 B 261.97 - DÖV 1998, 117; OVG LSA, Beschl. v. 20.3.2003 - 3 L 62/03 -). - BVerwG, 18.05.2000 - 5 C 27.99
Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers des "Anstaltsortes", tatbestandliche …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.05.2006 - 3 L 325/05
Dem gemäß hat das Bundesverwaltungsgericht - mangels entgegenstehender Regelung des einschlägigen Fachrechts sowie unter Verweis auf die Zuerkennung von Prozesszinsen analog § 291 BGB in einer Erstattungsstreitigkeit unter Sozialhilfeträgern (Urt. v. 18.5.2000 - 5 C 27.99 - FEVS 51, 546) - im Urteil vom 22. Februar 2001 (…a. a. O.) dem klagenden Träger der Jugendhilfe Prozesszinsen ab dem 1. August 1996 entsprechend der §§ 291, 288 Abs. 1 Satz 1 BGB gegen den beklagten überörtlichen Träger der Sozialhilfe zugesprochen. - BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94
Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.05.2006 - 3 L 325/05
Letzteres trifft indes nur zu, sofern eine im Rahmen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache nach § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO geltend gemachte Divergenz bezweckt, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.12.1990 - BVerwG 5 ER 625.90 - Buchholz 310 VwGO § 132 Nr. 294; Beschl. v. 17.1.1995 - 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342; Beschl. v. 19.8.1997 - 7 B 261.97 - DÖV 1998, 117; OVG LSA, Beschl. v. 20.3.2003 - 3 L 62/03 -). - BVerwG, 18.12.1990 - 5 ER 625.90
Gewährung von Prozesskostenhilfe - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.05.2006 - 3 L 325/05
Letzteres trifft indes nur zu, sofern eine im Rahmen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache nach § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO geltend gemachte Divergenz bezweckt, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.12.1990 - BVerwG 5 ER 625.90 - Buchholz 310 VwGO § 132 Nr. 294; Beschl. v. 17.1.1995 - 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342; Beschl. v. 19.8.1997 - 7 B 261.97 - DÖV 1998, 117; OVG LSA, Beschl. v. 20.3.2003 - 3 L 62/03 -).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.08.2007 - 1 L 300/05
Kostenerstattung zwischen Sozialhilfeträgern bei Streit über gewöhnlichen …
Der Senat schließt sich insoweit nach nochmaliger Prüfung dem gegenteiligen, umfassend begründeten Standpunkt des Bundesverwaltungsgerichts (…Urt. v. 22.02.2001 - 5 C 34.00 -, BVerwGE 114, 61 - zitiert nach juris; vgl. auch OVG Magdeburg, Beschl. vom 08.05.2006 - 3 L 325/05 -, juris) an: Danach bezweckt § 108 Abs. 2 SGB X den Schutz der finanziellen Leistungsfähigkeit der Leistungsträger auf der untersten Stufe des Systems der sozialen Sicherung. - LSG Hamburg, 16.08.2006 - L 1 R 41/06
Geltendmachung von Prozesszinsen im sozialgerichtlichen Verfahren
- VG Mainz, 11.01.2007 - 1 K 1064/04
Kostenerstattungsanspruch für in Obhut genommenes allein eingereistes …
Der Anspruch auf die geltend gemachten Prozesszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz ergibt sich aus der entsprechenden Anwendung der §§ 291, 288 BGB und ist auch nicht nach § 108 Abs. 2 SGB X ausgeschlossen (BVerwGE 114, 61, 63 f.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08. Mai 2006, Az.: 3 L 325/05.MZ - JURIS -).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| VG Neustadt, 04.04.2006 - 3 L 325/05 |
Volltextveröffentlichung
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".