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| VG Berlin, 02.09.2019 - 3 L 369.19 A |
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Art 3 MRK, Art 4 EUGrdRCh, Art 3 Abs 2 EUV 604/2013, Art 12 Abs 2 S 1 EUV 604/2013, Art 12 Abs 4 EUV 604/2013
Abschiebung eines Asylsuchenden nach Griechenland zur Durchführung des Asylverfahrens; systemische Mängel in Griechenland - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (24)
- EuGH, 19.03.2019 - C-163/17
Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …
Auszug aus VG Berlin, 02.09.2019 - 3 L 369.19
Nach der jüngsten Rechtsprechung des Gerichtshof der Europäischen Union - EuGH - folgt hieraus, dass ein Asylbewerber in der Regel in den Mitgliedstaat rücküberstellt werden darf, der nach der Dublin III-VO eigentlich für die Bearbeitung seines Antrags zuständig ist oder ihm bereits Schutz gewährt hat, es sei denn, er würde dort ausnahmsweise aufgrund der voraussichtlichen Lebensumstände einschließlich der Umstände nach einer möglichen Anerkennung als international Schutzberechtigter dem "real risk" einer Lage extremer materieller Not ausgesetzt, die gegen das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung im Sinne von Art. 4 GRCh bzw. Art. 3 EMRK verstößt, d.h. seine physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigt oder ihn in einen Zustand der Verelendung versetzt, der mit der Menschenwürde unvereinbar ist (vgl. EuGH, Große Kammer, Urteile vom 19. März 2019 - C-163/17 [Jawo] - und - C-297/17 [Ibrahim u.a.] -, beide juris Rn. 92 ff. bzw. Rn. 90 ff.).Maßgeblich ist dabei auch die Frage, ob der Antragsteller eine besondere Verletzbarkeit aufweist (vgl. EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 [Jawo] -, a.a.O. Rn. 95).
Diese besonders hohe Schwelle der Erheblichkeit wird selbst durch große Armut oder starke Verschlechterungen der Lebensverhältnisse grundsätzlich nicht erreicht, wenn diese nicht im Sine von Verelendung folterähnlich wirken (vgl. EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 [Jawo] -, a.a.O. Rn. 93).
- EuGH, 21.12.2011 - C-411/10
Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er …
Auszug aus VG Berlin, 02.09.2019 - 3 L 369.19
Rn. 8 Zwar begründet die der Dublin III-VO zugrundeliegende Annahme, dass alle Mitgliedstaaten die Grundrechte beachten, einschließlich der Rechte, die ihre Grundlage in der Genfer Flüchtlingskonvention und dem Protokoll von 1967 sowie in der Europäischen Menschenrechtskonvention - EMRK - finden (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - C-411/10 u.a. -, juris Rn. 81 ff.), die grundsätzliche Vermutung, dass die Behandlung der Asylbewerber in jedem Mitgliedstaat in Einklang mit den Erfordernissen der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - GRCh - sowie mit der Genfer Flüchtlingskonvention und der EMRK steht (…vgl. EuGH, a.a.O. Rn. 79 f.).Die Beschränkung der Tatsachengrundlage der zu treffenden Prognose auf systemische Mängel ist Ausdruck der Vorhersehbarkeit solcher Defizite, weil sie im Rechtssystem des zuständigen Mitgliedstaates angelegt sind oder dessen Vollzugspraxis strukturell prägen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. März 2014 und 6. Juni 2014, a.a.O., unter Verweis auf die Erwägungen des EuGH zur Erkennbarkeit solcher Mängel für andere Mitgliedstaaten im Urteil des EuGH vom 21. Dezember 2011, a.a.O. Rn. 88 bis 94).
In der Empfehlung der Kommission wird darauf hingewiesen, dass die Überstellung von Personen nach Griechenland im Rahmen von Dublin-Rückführungen im Jahr 2011 zunächst weitgehend ausgesetzt wurde, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte - EGMR - (EGMR, Große Kammer, Urteil vom 21. Januar 2011 - 30696/09 [M.S.S. gegen Belgien und Griechenland] -, juris) und der EuGH (EuGH, Große Kammer, Urteil vom 21. Dezember 2011 - C-411/10 und C-493/10 [N.S. gegen Secretary of State for the Home Department] -, juris) festgestellt hatten, dass das griechische Asylsystem systemische Mängel aufweise, aufgrund derer Personen, die internationalen Schutz beantragt haben, bei einer Überstellung nach Griechenland der Gefahr einer Verletzung ihrer Menschenrechte ausgesetzt wären.
- BVerwG, 06.06.2014 - 10 B 35.14
Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche …
Auszug aus VG Berlin, 02.09.2019 - 3 L 369.19
Wegen der gewichtigen Zwecke des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems genügen für ihre Widerlegung dabei nicht schon einzelne Verstöße eines Mitgliedstaates, jede drohende Grundrechtsverletzung oder geringste Verstöße gegen sekundärrechtliche Regelungen des Asylrechts wie die Richtlinien 2003/9, 2004/83 oder 2005/85 (…vgl. EuGH, a.a.O. Rn. 81 ff.; BVerwG…, Beschluss vom 19. März 2014 - BVerwG 10 B 6.14 -, juris Rn. 6 und Beschluss vom 6. Juni 2014 - BVerwG 10 B 35.14 -, juris; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 6. August 2013 - VGH 12 S 675/13 -, juris Rn. 3 f.).Die Beschränkung der Tatsachengrundlage der zu treffenden Prognose auf systemische Mängel ist Ausdruck der Vorhersehbarkeit solcher Defizite, weil sie im Rechtssystem des zuständigen Mitgliedstaates angelegt sind oder dessen Vollzugspraxis strukturell prägen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. März 2014 und 6. Juni 2014, a.a.O., unter Verweis auf die Erwägungen des EuGH zur Erkennbarkeit solcher Mängel für andere Mitgliedstaaten im Urteil des EuGH vom 21. Dezember 2011, a.a.O. Rn. 88 bis 94).
- VGH Baden-Württemberg, 06.08.2013 - 12 S 675/13
Aufnahmebedingungen für Asylsuchende in Ungarn
Auszug aus VG Berlin, 02.09.2019 - 3 L 369.19
Wegen der gewichtigen Zwecke des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems genügen für ihre Widerlegung dabei nicht schon einzelne Verstöße eines Mitgliedstaates, jede drohende Grundrechtsverletzung oder geringste Verstöße gegen sekundärrechtliche Regelungen des Asylrechts wie die Richtlinien 2003/9, 2004/83 oder 2005/85 (…vgl. EuGH, a.a.O. Rn. 81 ff.; BVerwG…, Beschluss vom 19. März 2014 - BVerwG 10 B 6.14 -, juris Rn. 6 und Beschluss vom 6. Juni 2014 - BVerwG 10 B 35.14 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. August 2013 - VGH 12 S 675/13 -, juris Rn. 3 f.).Rn. 9 Im Eilverfahren hat das Gericht bei der nur möglichen summarischen Prüfung anhand der tatsächlichen Erkenntnislage im Zeitpunkt seiner Entscheidung festzustellen, ob der zuständige Mitgliedstaat trotz möglicher Mängel in der Durchführung des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen seine Verpflichtungen jedenfalls soweit einhält, dass eine Rückführung zumutbar erscheint (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 6. August 2013 - VGH 12 S 675/13 -, juris Rn. 6).
- EGMR, 21.01.2011 - 30696/09
Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen
Auszug aus VG Berlin, 02.09.2019 - 3 L 369.19
In der Empfehlung der Kommission wird darauf hingewiesen, dass die Überstellung von Personen nach Griechenland im Rahmen von Dublin-Rückführungen im Jahr 2011 zunächst weitgehend ausgesetzt wurde, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte - EGMR - (EGMR, Große Kammer, Urteil vom 21. Januar 2011 - 30696/09 [M.S.S. gegen Belgien und Griechenland] -, juris) und der EuGH (EuGH, Große Kammer, Urteil vom 21. Dezember 2011 - C-411/10 und C-493/10 [N.S. gegen Secretary of State for the Home Department] -, juris) festgestellt hatten, dass das griechische Asylsystem systemische Mängel aufweise, aufgrund derer Personen, die internationalen Schutz beantragt haben, bei einer Überstellung nach Griechenland der Gefahr einer Verletzung ihrer Menschenrechte ausgesetzt wären. - EuGH, 19.03.2019 - C-297/17
Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …
Auszug aus VG Berlin, 02.09.2019 - 3 L 369.19
Nach der jüngsten Rechtsprechung des Gerichtshof der Europäischen Union - EuGH - folgt hieraus, dass ein Asylbewerber in der Regel in den Mitgliedstaat rücküberstellt werden darf, der nach der Dublin III-VO eigentlich für die Bearbeitung seines Antrags zuständig ist oder ihm bereits Schutz gewährt hat, es sei denn, er würde dort ausnahmsweise aufgrund der voraussichtlichen Lebensumstände einschließlich der Umstände nach einer möglichen Anerkennung als international Schutzberechtigter dem "real risk" einer Lage extremer materieller Not ausgesetzt, die gegen das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung im Sinne von Art. 4 GRCh bzw. Art. 3 EMRK verstößt, d.h. seine physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigt oder ihn in einen Zustand der Verelendung versetzt, der mit der Menschenwürde unvereinbar ist (vgl. EuGH, Große Kammer, Urteile vom 19. März 2019 - C-163/17 [Jawo] - und - C-297/17 [Ibrahim u.a.] -, beide juris Rn. 92 ff. bzw. Rn. 90 ff.). - BVerfG, 31.07.2018 - 2 BvR 714/18
Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende fachgerichtliche Sachaufklärung bzgl …
Auszug aus VG Berlin, 02.09.2019 - 3 L 369.19
Rn. 10 Davon kann - insbesondere im Lichte der verfassungsrechtlichen Anforderungen an die gerichtliche Aufklärung (vgl. insoweit BVerfG, Beschluss vom 31. Juli 2018 - 2 BvR 714/18 -, juris) - einstweilen hinsichtlich Griechenlands nicht ausgegangen werden. - BVerwG, 08.01.2019 - 1 C 16.18
Ablauf Überstellungsfrist; Asylantrag; Aufnahmegesuch; Aussetzung der …
Auszug aus VG Berlin, 02.09.2019 - 3 L 369.19
Die sechsmonatige Überstellungsfrist nach Art. 29 Abs. 2 Dublin III-VO ist noch nicht abgelaufen und durch das vorläufige Rechtsschutzverfahren zwischenzeitlich ohnehin unterbrochen worden (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Januar 2019 - BVerwG 1 C 16/18 -, juris Rn. 17). - BVerwG, 19.03.2014 - 10 B 6.14
Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche …
Auszug aus VG Berlin, 02.09.2019 - 3 L 369.19
Wegen der gewichtigen Zwecke des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems genügen für ihre Widerlegung dabei nicht schon einzelne Verstöße eines Mitgliedstaates, jede drohende Grundrechtsverletzung oder geringste Verstöße gegen sekundärrechtliche Regelungen des Asylrechts wie die Richtlinien 2003/9, 2004/83 oder 2005/85 (…vgl. EuGH, a.a.O. Rn. 81 ff.; BVerwG, Beschluss vom 19. März 2014 - BVerwG 10 B 6.14 -, juris Rn. 6 und Beschluss vom 6. Juni 2014 - BVerwG 10 B 35.14 -, juris; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 6. August 2013 - VGH 12 S 675/13 -, juris Rn. 3 f.). - VG München, 08.08.2019 - M 18 E 19.32238
Anspruch auf Rückführung eines Asylbewerbers von Griechenland nach Deutschland …
Auszug aus VG Berlin, 02.09.2019 - 3 L 369.19
Rn. 12 Die Rechtsprechung ist aber hinsichtlich der Frage, ob das Asylsystem und die Aufnahmebedingungen in Griechenland auch aktuell noch systemische Schwachstellen aufweisen, geteilt (so auch VG München, Beschluss vom 8. August 2019 - M 18 E 19.32238 -, verfügbar unter https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/ Eilbeschluss-VG-M%C3%BCnchen_8.8.2019-2.pdf; in der Tendenz gegen systemische Mängel bzw. die Annahme der Gefahr eines Verstoßes gegen Art. 3 EMRK bzw. Art. 4 GRCh: VG München, Beschluss vom 9. Mai 2019 - M 5 E 19.50027 -, juris; VG Cottbus, Beschluss vom 21. März 2019 - VG 5 L 540/18.A -, juris; VG Regensburg…, Urteil vom 3. Januar 2019 - RN 11 K 18.31292 -, juris Rn. 16 ff.; VG Berlin, Beschluss vom 6. Dezember 2018 - VG 9 L 703.18 A -, juris; VG Ansbach, Beschluss vom 26. September 2018 - AN 14 S 18.50697 -, juris; VG Chemnitz…, Beschluss vom 27. August 2018 - 3 L 354/18.A -, juris Rn. 40 ff.; VG Düsseldorf, Beschluss vom 8. April 2019 - VG 22 L 3736/18.A -, juris [bezogen auf eine Familie, die sich bereits mehrere Jahre in Griechenland aufgehalten hatte]; VG Hannover…, Urteil vom 22. März 2018 - 13 A 12144/17 -, juris Rn. 32 ff.; VG Köln…, Beschluss vom 19. Februar 2018 - 14 L 4188/17.A -, juris Rn. 27 ff. [bezogen auf das Asylverfahren]; VG Augsburg, Urteil vom 7. Juni 2017 - Au 5 K 17.32168 -, juris; VG Hamburg…, Beschluss vom 11. Mai 2017 - 9 AE 2728/17 -, juris Rn. 13; für die Gefahr eines Verstoßes gegen Art. 3 EMRK bzw. Art. 4 GRCh: VG Magdeburg, Gerichtsbescheid vom 13. Februar 2019 - 8 A 156/19 - und Urteil vom 19. Februar 2019 - 4 A 242/18 -, beide juris; 23. Kammer des VG Berlin in ständiger Rechtsprechung, zuletzt VG Berlin, Beschluss vom 17. Juni 2019 - VG 23 L 308.19 A - i.E. offen VG des Saarlandes…, Beschluss vom 9. Juli 2019 - 5 L 773/19 -, juris Rn. 27 ff.). - VG Regensburg, 03.01.2019 - RN 11 K 18.31292
Keine Überstellung von besonders schutzbedürftigen Personen nach Griechenland …
- VG Berlin, 06.12.2018 - 9 L 703.18
Anerkannte, Drittstaatenregelung, kein Abschiebungsverbot, keine unmenschliche …
- VG Ansbach, 26.09.2018 - AN 14 S 18.50697
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Abschiebungsandrohung bei fehlerhaftem …
- VG München, 09.05.2019 - M 5 E 19.50027
Antrag auf einstweilige Anordnung der vorläufigen Gestattung der Einreise
- VG Hannover, 22.03.2018 - 13 A 12144/17
Asyl; Griechenland; unzulässiger Asylantrag
- VG Düsseldorf, 08.04.2019 - 22 L 3736/18
Griechenland Unzulässigkeit Schutzberechtigte Lebensbedingungen
- VG Magdeburg, 13.02.2019 - 8 A 156/19
Asylrecht; Griechenland § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG
- VG Saarlouis, 09.07.2019 - 5 L 773/19
Eilrechtsschutz gegen eine Abschiebungsandrohung bezüglich Griechenland; …
- VG Hamburg, 11.05.2017 - 9 AE 2728/17
(Kein) Abschiebungsverbot für international Schutzberechtigte bezüglich …
- VG Köln, 19.02.2018 - 14 L 4188/17
Wertung eines Antrags eines Asylbewerbers als Zweitantrag hinsichtlich …
- VG Magdeburg, 19.02.2019 - 4 A 242/18
Abschiebung international Schutzberechtigter nach Griechenland
- VG Cottbus, 21.03.2019 - 5 L 540/18
Anerkannte, keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, …
- VG Chemnitz, 27.08.2018 - 3 L 354/18
- VG Augsburg, 07.06.2017 - Au 5 K 17.32168
Unzulässiger Asylantrag nach Flüchtlingsanerkennung in Griechenland
- VG Saarlouis, 07.11.2019 - 3 L 1786/19
Ein Stadtratsmitglied hat kein subjektives organschaftliches Recht darauf, dass …
Der Antragsteller hat kein subjektives organschaftliches Recht darauf, dass bereits im Vorfeld einer Stadtratssitzung bestimmte Tagesordnungspunkte von der Tagesordnung gestrichen werden; seine organschaftliche, subjektive Rechtsposition ist vielmehr darauf beschränkt, sich gegen den Beschlussvorschlag auszusprechen und gegebenenfalls dagegen zu stimmen (vgl. der den Beteiligten bekannte Beschluss der ehemaligen 11. und nunmehrigen 3. Kammer des VG des Saarlandes vom 17.12.2009 -11 L 2122/09- sowie zuletzt Beschluss der Kammer vom 21.03.2019 -3 L 369/19-; vgl. allgemein zu den subjektiven Rechtspositionen von Ratsmitgliedern nur Urteil der ehemaligen 11. und nunmehrigen 3. Kammer des VG des Saarlandes vom 14.07.2006 -11 K 294/05-, das den Beteiligten bekannt ist).Die Festlegung über die Behandlung eines Verhandlungsgegenstandes, der zum Aufgabenbereich des Gemeinderates gehört, im öffentlichen oder nicht-öffentlichen Teil der Sitzung, obliegt dem Bürgermeister (hier dem Antragsgegner), der nach allgemeinen Regeln unter Beachtung des § 40 KSVG bzw. hier (auch) des § 13 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Kreisstadt und seiner Ausschüsse (im Folgenden: Geschäftsordnung) entscheidet (so schon der den Beteiligten bekannte Beschluss der ehemaligen 11. und nunmehrigen 3. Kammer des VG des Saarlandes vom 20.04.2010 -11 L 353/10- sowie zuletzt Beschluss der Kammer vom 21.03.2019 -3 L 369/19- ).
- VG Saarlouis, 17.02.2022 - 3 L 173/22
Rechte eines kommunalen Mandatsträgers
Rn. 40 Die Festlegung über die Behandlung eines Verhandlungsgegenstandes, der zum Aufgabenbereich des Gemeinderates gehört, im öffentlichen oder nicht-öffentlichen Teil der Sitzung, obliegt dem Bürgermeister (hier dem Antragsgegner zu 1)), der nach allgemeinen Regeln unter Beachtung des § 40 KSVG bzw. hier (auch) des § 13 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Kreisstadt und seiner Ausschüsse (im Folgenden: Geschäftsordnung) entscheidet (so schon der den Beteiligten bekannte Beschluss der ehemaligen 11. und nunmehrigen 3. Kammer des VG des Saarlandes vom 20.04.2010 -11 L 353/10- sowie zuletzt Beschluss der Kammer vom 21.03.2019 -3 L 369/19- ).
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