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Rechtsprechung
   VG Cottbus, 29.12.2021 - 3 L 401/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,53177
VG Cottbus, 29.12.2021 - 3 L 401/21 (https://dejure.org/2021,53177)
VG Cottbus, Entscheidung vom 29.12.2021 - 3 L 401/21 (https://dejure.org/2021,53177)
VG Cottbus, Entscheidung vom 29. Dezember 2021 - 3 L 401/21 (https://dejure.org/2021,53177)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (9)

  • VG Cottbus, 14.02.2018 - 3 L 95/18

    Verdächtiger muss sich Penis für Polizeiakten fotografieren lassen

    Auszug aus VG Cottbus, 29.12.2021 - 3 L 401/21
    Die Begründung darf sich dabei nicht in der formelhaften Wiedergabe des Gesetzeswortlautes oder der bloßen Bezugnahme auf die eigentliche Entscheidung erschöpfen (Beschluss vom 14. Februar 2018 - 3 L 95/18 - juris Rn. 4).

    Ist dies hinreichend erkennbar, kommt es für die Frage der ordnungsgemäßen Begründung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nicht darauf an, ob die Annahme eines Überwiegens des sofortigen Vollzugsinteresses aus den angegebenen Gründen bereits voll zu überzeugen vermag (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Januar 2017 - OVG 1 S 96.16 - Beschluss der Kammer vom 14. Februar 2018 - 3 L 95/18 - juris Rn. 4).

    Insoweit teilt das Gericht die Erwägung, dass bei einem Sexualdelikt regelmäßig von einer besonderen Veranlagung oder Neigung des Täters auszugehen ist und damit eine signifikant höhere Rückfallgefahr bergen, wenn nicht die Tatumstände und alle weiteren bedeutsamen Faktoren auf eine zu erwartende Einmaligkeit der Tat hindeuten (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 13. März 2009 - 3 B 34.09 - juris; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 2. April 2015 - 10 C 15.304 - juris Rn. 8; OVG Sachsen, Beschluss vom 8. Juli 2015 - 3 D 33/15 - juris; Beschluss der Kammer vom 14. Februar 2018 - 3 L 95/18 - juris Rn. 13).

    Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich die prognostizierte Wiederholungsgefahr in naher Zukunft realisiert und deshalb nicht bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens mit der Durchführung der erkennungsdienstlichen Maßnahmen zugewartet werden kann, deckt sich insoweit das allgemeine Vollzugsinteresse mit dem besonderen öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 11 ME 100/16 - Beschluss der Kammer vom 14. Februar 2018 - 3 L 95/18 - juris Rn. 20).

  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 29.79

    Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger - § 81b Alt. 2 StPO, …

    Auszug aus VG Cottbus, 29.12.2021 - 3 L 401/21
    Ausgehend von dem Grundsatz, dass die Polizei nicht jeden, der einmal aufgefallen oder angezeigt worden ist, bereits deswegen als potenziellen Rechtsbrecher erkennungsdienstlich behandeln darf, muss sich die Notwendigkeit im Sinne des § 81b 2. Alt. StPO danach richten, ob der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte, und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betreffenden schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (…BVerwG, Urteile vom 27. Juni 2018 - 6 C 39/16 - juris Rn. 22, und vom 19. Oktober 1982 - 1 C 29/79 - juris Rn. 33).

    Kriterien für die prognostizierende Wiederholungswahrscheinlichkeit sind insbesondere Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen (Anlass-) Ermittlungs- bzw. Strafverfahren zur Last gelegten Taten, seine Persönlichkeit sowie der Zeitraum, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 1982 - 1 C 29/79 - juris; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 13. Juni 2016 - OVG 1 S 71.15 - juris Rn. 12).

  • BVerwG, 27.06.2018 - 6 C 39.16

    Auswahlermessen; Beschuldigtenbegriff; Beschuldigter; Einheit des …

    Auszug aus VG Cottbus, 29.12.2021 - 3 L 401/21
    Ausgehend von dem Grundsatz, dass die Polizei nicht jeden, der einmal aufgefallen oder angezeigt worden ist, bereits deswegen als potenziellen Rechtsbrecher erkennungsdienstlich behandeln darf, muss sich die Notwendigkeit im Sinne des § 81b 2. Alt. StPO danach richten, ob der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte, und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betreffenden schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (BVerwG, Urteile vom 27. Juni 2018 - 6 C 39/16 - juris Rn. 22, …und vom 19. Oktober 1982 - 1 C 29/79 - juris Rn. 33).
  • OVG Niedersachsen, 29.06.2016 - 11 ME 100/16

    Anordnung des Sofortvollzuges; Begründungserfordernis; Begründungspflicht; …

    Auszug aus VG Cottbus, 29.12.2021 - 3 L 401/21
    Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich die prognostizierte Wiederholungsgefahr in naher Zukunft realisiert und deshalb nicht bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens mit der Durchführung der erkennungsdienstlichen Maßnahmen zugewartet werden kann, deckt sich insoweit das allgemeine Vollzugsinteresse mit dem besonderen öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 11 ME 100/16 - Beschluss der Kammer vom 14. Februar 2018 - 3 L 95/18 - juris Rn. 20).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2009 - 1 S 97.09

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei einmaliger Einnahme von Kokain

    Auszug aus VG Cottbus, 29.12.2021 - 3 L 401/21
    Soweit sich die Ausführungen im Hinblick auf die Begründung des besonderen Vollzugsinteresses mit der Begründung der Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung decken, ist dies unschädlich, weil sich bei Gefahrenabwehrmaßnahmen aufgrund der typischerweise gesteigerten Gefährdungslage für das öffentliche Interesse eine (teilweise) Identität der Begründung schon aus der besonderen Dringlichkeit rechtfertigen lässt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Juni 2009 - OVG 1 S 97.09 - juris Rn. 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.06.2016 - 1 S 71.15

    Anordnung zur Durchführung einer erkennungsdienstlichen Behandlung auf der …

    Auszug aus VG Cottbus, 29.12.2021 - 3 L 401/21
    Kriterien für die prognostizierende Wiederholungswahrscheinlichkeit sind insbesondere Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen (Anlass-) Ermittlungs- bzw. Strafverfahren zur Last gelegten Taten, seine Persönlichkeit sowie der Zeitraum, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 1982 - 1 C 29/79 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Juni 2016 - OVG 1 S 71.15 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 02.04.2015 - 10 C 15.304

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung; Ermittlungsverfahren wegen …

    Auszug aus VG Cottbus, 29.12.2021 - 3 L 401/21
    Insoweit teilt das Gericht die Erwägung, dass bei einem Sexualdelikt regelmäßig von einer besonderen Veranlagung oder Neigung des Täters auszugehen ist und damit eine signifikant höhere Rückfallgefahr bergen, wenn nicht die Tatumstände und alle weiteren bedeutsamen Faktoren auf eine zu erwartende Einmaligkeit der Tat hindeuten (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 13. März 2009 - 3 B 34.09 - juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 2. April 2015 - 10 C 15.304 - juris Rn. 8; OVG Sachsen, Beschluss vom 8. Juli 2015 - 3 D 33/15 - juris;… Beschluss der Kammer vom 14. Februar 2018 - 3 L 95/18 - juris Rn. 13).
  • OVG Sachsen, 08.07.2015 - 3 D 33/15

    Erkennungsdienstliche Maßnahme; Wiederholungsgefahr; Sexualdelikt

    Auszug aus VG Cottbus, 29.12.2021 - 3 L 401/21
    Insoweit teilt das Gericht die Erwägung, dass bei einem Sexualdelikt regelmäßig von einer besonderen Veranlagung oder Neigung des Täters auszugehen ist und damit eine signifikant höhere Rückfallgefahr bergen, wenn nicht die Tatumstände und alle weiteren bedeutsamen Faktoren auf eine zu erwartende Einmaligkeit der Tat hindeuten (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 13. März 2009 - 3 B 34.09 - juris; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 2. April 2015 - 10 C 15.304 - juris Rn. 8; OVG Sachsen, Beschluss vom 8. Juli 2015 - 3 D 33/15 - juris;… Beschluss der Kammer vom 14. Februar 2018 - 3 L 95/18 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 23.11.2009 - 3 B 34.09
    Auszug aus VG Cottbus, 29.12.2021 - 3 L 401/21
    Insoweit teilt das Gericht die Erwägung, dass bei einem Sexualdelikt regelmäßig von einer besonderen Veranlagung oder Neigung des Täters auszugehen ist und damit eine signifikant höhere Rückfallgefahr bergen, wenn nicht die Tatumstände und alle weiteren bedeutsamen Faktoren auf eine zu erwartende Einmaligkeit der Tat hindeuten (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 13. März 2009 - 3 B 34.09 - juris; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 2. April 2015 - 10 C 15.304 - juris Rn. 8; OVG Sachsen, Beschluss vom 8. Juli 2015 - 3 D 33/15 - juris;… Beschluss der Kammer vom 14. Februar 2018 - 3 L 95/18 - juris Rn. 13).
  • VG Cottbus, 20.01.2026 - 3 L 16/26

    Begründung des Verwaltungsakts, erkennungsdienstliche Maßnahme, …

    Soweit sich die Ausführungen im Hinblick auf die Begründung des besonderen Vollzugsinteresses mit der Begründung der Anordnung der Durchführung der erkennungsdienstlichen Behandlung teilweise decken, ist dies insoweit unschädlich, weil sich bei Gefahrenabwehrmaßnahmen aufgrund der typischerweise gesteigerten Gefährdungslage für das öffentliche Interesse eine (teilweise) Identität der Begründung schon aus der besonderen Dringlichkeit rechtfertigen lässt (…st. Rspr. der Kammer, vgl. Beschlüsse vom 24. September 2024 VG 3 L 506/24 , juris Rn. 5, vom 29. Dezember 2021 VG 3 L 401/21 , juris Rn. 6, …und vom 14. Februar 2018 VG 3 L 95/18 - juris Rn. 5).

    Kriterien für die prognostizierende Wiederholungswahrscheinlichkeit sind insbesondere Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen (Anlass-) Ermittlungs- bzw. Strafverfahren zur Last gelegten Taten, seine Persönlichkeit sowie der Zeitraum, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist (vgl. zum Vorstehenden insgesamt: Beschlüsse der Kammer vom 26. September 2024 VG 3 L 501/24 , n. v., S. 7 ff. BA…, vom 24. September 2024 VG 3 L 506/24 , juris Rn. 13 ff., vom 19. Februar 2024 VG 3 L 42/24 , n. v., S. 3 ff. BA, und vom 29. Dezember 2021 VG 3 L 401/21 , juris Rn. 13 f., jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Die Begründung des Restverdachts und der Wiederholungsgefahr darf weder schematisch noch formelhaft oder unspezifisch sein (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 1. Juni 2006 - 1 BvR 2293/03 - juris Rn. 12; Beschlüsse der Kammer vom 29. Dezember 2021 VG 3 L 401/21 , juris Rn. 15, …und vom 14. Februar 2018 VG 3 L 95/18 , juris Rn. 12).

    Insoweit teilt die Kammer die Einschätzung des Antragsgegners, dass Sexualdelikte regelmäßig von einer besonderen Veranlagung oder Neigung des Täters geprägt sind und damit statistisch betrachtet eine signifikant höhere Rückfallgefahr bergen, wenn nicht die Tatumstände und alle weiteren bedeutsamen Faktoren auf eine zu erwartende Einmaligkeit der Tat hindeuten (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 29. Dezember 2021 VG 3 L 401/21 , juris Rn. 16, …und vom 14. Februar 2018 VG 3 L 95/18 , juris Rn. 13; OVG des Landes Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 8. März 2019 3 L 238/17 , juris Rn. 36; Sächsisches OVG…, Beschluss vom 8. Juli 2015 3 D 33/15 , juris Rn. 21; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 2. April 2015 10 C 15.304 , juris Rn. 8; OVG des Saarlandes…, Beschluss vom 13. März 2009 3 B 34.09 juris Rn. 35 ff.).

    Durch einen Abgleich von Fingerabdrücken, etwa auf Datenträgern mit kinderpornografischen Inhalten oder anderen Gegenständen, kann der Antragsteller als möglicher Täter zukünftiger Taten ermittelt werden (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 29. Dezember 2021 VG 3 L 401/21 , juris Rn. 17, …und vom 14. Februar 2018 VG 3 L 95/18 , juris Rn. 14).

    Auch die Anordnung einer Personenbeschreibung, der Fertigung eines Lichtbildes 5-teilig und einer Ganzaufnahme halten sich insoweit im Rahmen der gesetzlich geforderten Notwendigkeit, (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 29. Dezember 2021 VG 3 L 401/21 , juris Rn. 18, …und vom 14. Februar 2018 VG 3 L 95/18 , juris Rn. 15), auch wenn der Antragsteller bisher nicht durch die Herstellung kinderpornografischen Materials aufgefallen ist.

    Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung gerade gegenüber Kindern kommt ein erhebliches Gefährdungspotenzial zu, weil diese das Kind nicht nur akut gefährdet werden, sondern zudem erhebliche Gefahren vor allem für die weitere geistige und psychische Entwicklung eines Kindes bestehen (vgl. Beschluss der Kammer vom 29. Dezember 2021 VG 3 L 401/21 , juris Rn. 19).

  • VG Cottbus, 31.03.2026 - 3 L 138/26

    Einstweiliger Rechtsschutz, erkennungsdienstliche Maßnahme, Notwendigkeit der …

    Die Begründung des Restverdachts und der Wiederholungsgefahr darf weder schematisch noch formelhaft oder unspezifisch sein (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 1. Juni 2006 - 1 BvR 2293/03 - juris Rn. 12;… Beschlüsse der Kammer vom Beschluss vom 20. Januar 2026 VG 3 L 16/26 , juris Rn. 25, vom 29. Dezember 2021 - VG 3 L 401/21 -, juris Rn. 15, …und vom 14. Februar 2018 - VG 3 L 95/18 -, juris Rn. 12).

    Dies gilt nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer allerdings nur, wenn nicht die Tatumstände und alle weiteren bedeutsamen Faktoren auf eine zu erwartende Einmaligkeit der Tat hindeuten (…st. Rspr. der Kammer, vgl. Beschlüsse vom 20. Januar 2026 VG 3 L 16/26 , juris Rn. 31, vom 29. Dezember 2021 - VG 3 L 401/21 -, juris Rn. 16, …und vom 14. Februar 2018 - VG 3 L 95/18 -, juris Rn. 13; OVG des Landes Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 8. März 2019 - 3 L 238/17 -, juris Rn. 36; Sächsisches OVG…, Beschluss vom 8. Juli 2015 - 3 D 33/15 -, juris Rn. 21; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 2. April 2015 - 10 C 15.304 -, juris Rn. 8; OVG des Saarlandes…, Beschluss vom 13. März 2009 - 3 B 34.09 -, juris Rn. 35 ff.).

    Rein vorsorglich weist die Kammer insoweit allerdings darauf hin, dass die Anordnung einer "anderen Abbildung" ohne weitere Konkretisierung wegen Verstoßes gegen den Bestimmtheitsgrundsatz nach § 37 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Brandenburg (VwVfGBbg) rechtswidrig sein dürfte (vgl. Beschluss der Kammer vom 29. Dezember 2021 - VG 3 L 401/21 -, juris Rn. 9) und die Erforderlichkeit der angeordneten Maßnahmen zur Erfassung des äußeren Erscheinungsbildes des Antragstellers (Personenbeschreibung, Fertigung eines Lichtbildes 5-teilig und Ganzaufnahme) mit Blick auf die dem Antragsteller zur Last gelegten Tat (Hochladen einer nicht näher beschriebenen Datei) näher zu begründen wäre.

  • VG Neustadt, 23.05.2022 - 3 K 649/21

    Corona-Pandemie - einschränkende Regelungen für die Sitzung des Kreistages

    Andernfalls würde die Regelung des § 28 Abs. 1 Satz 2 LKO unterlaufen (vgl. zur inhaltsgleichen Regelung des § 35 Abs. 1 Satz 2 GemO : VG NW, Beschluss vom 20.4.2021 - 3 L 401/21.NW).".
  • VG Cottbus, 28.01.2022 - 3 L 14/22

    Erkennungsdienstliche Behandlung eines Pädophilen

    Insoweit teilt das Gericht die Erwägung, dass bei einem Sexualdelikt regelmäßig von einer besonderen Veranlagung oder Neigung des Täters für derartige Delikte auszugehen ist und damit eine signifikant höhere Rückfallgefahr bergen, wenn nicht die Tatumstände und alle weiteren bedeutsamen Faktoren auf eine zu erwartende Einmaligkeit der Tat hindeuten (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 13. März 2009 - 3 B 34.09 - juris; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 2. April 2015 - 10 C 15.304 - juris Rn. 8; OVG Sachsen, Beschluss vom 8. Juli 2015 - 3 D 33/15 - juris; Beschluss der Kammer vom 29. Dezember 2021 - 3 L 401/21 - zur Veröffentlichung bei juris vorgesehen).
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