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Rechtsprechung
   VG Saarlouis, 10.09.2021 - 3 L 986/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,74187
VG Saarlouis, 10.09.2021 - 3 L 986/21 (https://dejure.org/2021,74187)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 10.09.2021 - 3 L 986/21 (https://dejure.org/2021,74187)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 10. September 2021 - 3 L 986/21 (https://dejure.org/2021,74187)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 71 Abs 5; AsylG, § 29 Abs 1; MRK, Art 3; EUGrdRCh, Art 4
    Syrien: Dublin Griechenland: Keine systemischen Mängel bei jungem Mann, Abschiebung rechtens

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (29)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2021 - 11 A 2982/20

    In Griechenland anerkannte Schutzberechtigte dürfen derzeit nicht rücküberstellt …

    Auszug aus VG Saarlouis, 10.09.2021 - 3 L 986/21
    8 Anhörung vom 20.06.2018, Bl. 66ff der Verwaltungsunterlagen der Antragsgegnerin 7509148475 9 11 A 1564/20.A und 11 A 2982/20.A, jeweils juris 1 0 10 LB 244/20, juris 11 7 B 10450/21, juris 1 2 vgl. nur Pautsch in: Pautsch/Hoffmann, VwVfG, 2. Aufl. 2021, § 51 VwVfG Wiederaufgreifen des Verfahrens, Rn. 13, unter Verweis auf BVerwG v. 1 1 .

    2 6 2 A 353/19 2 7 Soweit sich -ohne nähere Begründungdas OVG Rheinland-Pfalz in der vom Antragsteller angeführten späteren Entscheidung gegen eine Berücksichtigung solcher Umstände ausspricht (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.03.2021, 7 B 10450/21, juris) und hierbei auf OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 21.01.2021, 11 A 2982/20.A, juris, verweist, ist dem die Kam­ mer in ihrer nachfolgenden Rechtsprechung nicht gefolgt, zumal in letztgenannter Entscheidung der Verweis des Klägers durch das zuvor mit seiner Klage befasste VG Düsseldorf (Urteil vom 21.09.2020 -29 K 2705/18.A-, juris) auf einen als möglich bezeichneten Rückgriff auf informelle Netzwerke "- etwa unter syrischen Landsleuten-", mithin nach dem OVG Nordrhein-Westfalen auf ""syrische Landsleute", die den Kläger nicht kennen" als nicht ausreichend bezeichnet wird -so lag im Übrigen der am 15.11.2019 Fall des Antragstellers nicht- 2 8 vgl. nur Kammerurteil vom 20.09.2019 -3 K 1222/18-; zuletzt Urteile vom 26.03.2021 -3 K 836/20-, und vom 23.04.2021 -3 K 857/202 9 vgl. zuletzt die Urteile vom 23.04.2021, 3 K 992/20, vom 11.06.2021, 3 K 1161/19, und vom 06.08.2021, 3 K 94/20 3 0 vgl. über das in Fn 19 und 26 näher bezeichnete Verfahren des Antragstellers hinaus bspw. Beschluss vom 23.03.2020, 2 A 357/19, juris 3 1 Beschluss vom 06.08.2021, 2 A 382/20, vorgehend Urteil der Kammer vom 13.11.2020, 3 K 630/19 3 2 Etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.3.2020 - 2 A 324/19 - , juris 3 3 OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.9.2020 - 2 A 74/20 - , juris 34 Gerichtshofs, die das Verwaltungsgericht ausführlich dargestellt hat, die Beurteilung, ob die im Falle einer Rückkehr drohenden Gefahren ein "Mindestmaß an Schwere" erreichen, von einer Vielzahl individueller Umstände und Faktoren wie etwa dem Alter, dem Geschlecht, dem Gesundheitszustand, der Volkszugehörigkeit, der Ausbildung, dem Vermögen und familiären oder freundschaftlichen Verbindungen 35 abhängig ist.

  • OVG Saarland, 23.03.2020 - 2 A 357/19

    Abschiebungsverbote Griechenland (Sekundärmigration)

    Auszug aus VG Saarlouis, 10.09.2021 - 3 L 986/21
    2 6 2 A 353/19 2 7 Soweit sich -ohne nähere Begründungdas OVG Rheinland-Pfalz in der vom Antragsteller angeführten späteren Entscheidung gegen eine Berücksichtigung solcher Umstände ausspricht (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.03.2021, 7 B 10450/21, juris) und hierbei auf OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 21.01.2021, 11 A 2982/20.A, juris, verweist, ist dem die Kam­ mer in ihrer nachfolgenden Rechtsprechung nicht gefolgt, zumal in letztgenannter Entscheidung der Verweis des Klägers durch das zuvor mit seiner Klage befasste VG Düsseldorf (Urteil vom 21.09.2020 -29 K 2705/18.A-, juris) auf einen als möglich bezeichneten Rückgriff auf informelle Netzwerke "- etwa unter syrischen Landsleuten-", mithin nach dem OVG Nordrhein-Westfalen auf ""syrische Landsleute", die den Kläger nicht kennen" als nicht ausreichend bezeichnet wird -so lag im Übrigen der am 15.11.2019 Fall des Antragstellers nicht- 2 8 vgl. nur Kammerurteil vom 20.09.2019 -3 K 1222/18-; zuletzt Urteile vom 26.03.2021 -3 K 836/20-, und vom 23.04.2021 -3 K 857/202 9 vgl. zuletzt die Urteile vom 23.04.2021, 3 K 992/20, vom 11.06.2021, 3 K 1161/19, und vom 06.08.2021, 3 K 94/20 3 0 vgl. über das in Fn 19 und 26 näher bezeichnete Verfahren des Antragstellers hinaus bspw. Beschluss vom 23.03.2020, 2 A 357/19, juris 3 1 Beschluss vom 06.08.2021, 2 A 382/20, vorgehend Urteil der Kammer vom 13.11.2020, 3 K 630/19 3 2 Etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.3.2020 - 2 A 324/19 - , juris 3 3 OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.9.2020 - 2 A 74/20 - , juris 34 Gerichtshofs, die das Verwaltungsgericht ausführlich dargestellt hat, die Beurteilung, ob die im Falle einer Rückkehr drohenden Gefahren ein "Mindestmaß an Schwere" erreichen, von einer Vielzahl individueller Umstände und Faktoren wie etwa dem Alter, dem Geschlecht, dem Gesundheitszustand, der Volkszugehörigkeit, der Ausbildung, dem Vermögen und familiären oder freundschaftlichen Verbindungen 35 abhängig ist.

    3 4 Urteile vom 19.3.2019 - C-163/17- Jawo, und - C-297/17 - Ibrahim u.a. 3 5 So bereits OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 20.3.2020 - 2 A 2/20 - , juris Rn. 11 und vom 23.3.2020 - 2 A 357/19 - , juris Rn. 11 3 6 Vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 8.8.2018 - 1 B 25/18 - , juris, wonach ein nationales Ab­ schiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG, Art. 3 EMRK voraussetzt, dass im Zielstaat der Abschiebung das für eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung erforderliche Mindestmaß an Schwere erreicht wird und diese Frage einer weitergehenden abstrakten Konkretisierung nicht zugänglich ist, es vielmehr insoweit der Würdigung aller Umstände des Einzelfalls bedarf dort betreffend Bulgarien 3 7 -das BVerwG hat in einer älteren Entscheidung zu einem rumänischen Asylbewerber ausgeführt, dass ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über das Wiederaufgreifen man­ gels Verweises auf § 51 Abs. 5 VwVfG zwar nicht gegeben sei, dem Bundesamt im Folgeantrags­ verfahren (etwa bei einem schwerwiegenden Fehler) aber die Befugnis zustehe, von Amts wegen ein bestandskräftig abgeschlossenes Verfahren wiederaufzugreifen (BVerwG NVwZ 1988, 737 (739)), vgl. BeckOK AuslR/Dickten, 29. Ed. 1.4.2021, AsylG § 71 Rn. 243 8 BVerwG, Urteile vom 17.01.2007, 6 C 32.06, NVwZ 2007, 709 Rn. 13, vom 24.02.2011, 2 C 50.09, Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 58 Rn. 11 und vom 20.11.2018, 1 C 23.17, BVerwGE 163, 370 Rn. 26; Beschluss der Kammer vom 29.07.2021, 3 L 799/21 3 9 Vgl. zur Beweislast des Schutzsuchenden und dem Beweismaß im Rahmen eines Verfahrens auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft: BVerwG, Urteil vom 04.07.2019, 1 C 33/18, NVwZ 2020, 161 Soweit der Asylfolgeantrag nach Eintritt der Vollziehbarkeit der im Asylerstver­ 40 fahren ergangenen Abschiebungsandrohung gestellt wurde und es daher zum Vollzug der Abschiebung keiner erneuten Fristsetzung und Abschiebungsandro­ hung bedarf, die vollstreckende Behörde vielmehr grundsätzlich auf die Abschie­ bungsandrohung in dem rechtskräftigen Bescheid des Asylerstverfahrens zu­ 41 rückgreifen kann (vgl. § 71 Abs. 5 A s y l G ) , steht dem Antragsteller, sofern er inlandsbezogene Abschiebungshindernisse geltend machen will, die Möglichkeit offen, den Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 VwGO mit dem Inhalt zu beantragen, die Ausländerbehörde zu verpflichten, seine Abschiebung einstweilen auszusetzen, bis über seinen Asylfolgeantrag (rechtskräftig) ent­ 42 schieden ist .

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.2021 - 7 B 10450/21

    Anerkannte, alleinstehende Männer, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung

    Auszug aus VG Saarlouis, 10.09.2021 - 3 L 986/21
    8 Anhörung vom 20.06.2018, Bl. 66ff der Verwaltungsunterlagen der Antragsgegnerin 7509148475 9 11 A 1564/20.A und 11 A 2982/20.A, jeweils juris 1 0 10 LB 244/20, juris 11 7 B 10450/21, juris 1 2 vgl. nur Pautsch in: Pautsch/Hoffmann, VwVfG, 2. Aufl. 2021, § 51 VwVfG Wiederaufgreifen des Verfahrens, Rn. 13, unter Verweis auf BVerwG v. 1 1 .

    2 6 2 A 353/19 2 7 Soweit sich -ohne nähere Begründungdas OVG Rheinland-Pfalz in der vom Antragsteller angeführten späteren Entscheidung gegen eine Berücksichtigung solcher Umstände ausspricht (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.03.2021, 7 B 10450/21, juris) und hierbei auf OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 21.01.2021, 11 A 2982/20.A, juris, verweist, ist dem die Kam­ mer in ihrer nachfolgenden Rechtsprechung nicht gefolgt, zumal in letztgenannter Entscheidung der Verweis des Klägers durch das zuvor mit seiner Klage befasste VG Düsseldorf (Urteil vom 21.09.2020 -29 K 2705/18.A-, juris) auf einen als möglich bezeichneten Rückgriff auf informelle Netzwerke "- etwa unter syrischen Landsleuten-", mithin nach dem OVG Nordrhein-Westfalen auf ""syrische Landsleute", die den Kläger nicht kennen" als nicht ausreichend bezeichnet wird -so lag im Übrigen der am 15.11.2019 Fall des Antragstellers nicht- 2 8 vgl. nur Kammerurteil vom 20.09.2019 -3 K 1222/18-; zuletzt Urteile vom 26.03.2021 -3 K 836/20-, und vom 23.04.2021 -3 K 857/202 9 vgl. zuletzt die Urteile vom 23.04.2021, 3 K 992/20, vom 11.06.2021, 3 K 1161/19, und vom 06.08.2021, 3 K 94/20 3 0 vgl. über das in Fn 19 und 26 näher bezeichnete Verfahren des Antragstellers hinaus bspw. Beschluss vom 23.03.2020, 2 A 357/19, juris 3 1 Beschluss vom 06.08.2021, 2 A 382/20, vorgehend Urteil der Kammer vom 13.11.2020, 3 K 630/19 3 2 Etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.3.2020 - 2 A 324/19 - , juris 3 3 OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.9.2020 - 2 A 74/20 - , juris 34 Gerichtshofs, die das Verwaltungsgericht ausführlich dargestellt hat, die Beurteilung, ob die im Falle einer Rückkehr drohenden Gefahren ein "Mindestmaß an Schwere" erreichen, von einer Vielzahl individueller Umstände und Faktoren wie etwa dem Alter, dem Geschlecht, dem Gesundheitszustand, der Volkszugehörigkeit, der Ausbildung, dem Vermögen und familiären oder freundschaftlichen Verbindungen 35 abhängig ist.

  • EuGH, 19.03.2019 - C-163/17

    Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …

    Auszug aus VG Saarlouis, 10.09.2021 - 3 L 986/21
    3 4 Urteile vom 19.3.2019 - C-163/17- Jawo, und - C-297/17 - Ibrahim u.a. 3 5 So bereits OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 20.3.2020 - 2 A 2/20 - , juris Rn. 11 und vom 23.3.2020 - 2 A 357/19 - , juris Rn. 11 3 6 Vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 8.8.2018 - 1 B 25/18 - , juris, wonach ein nationales Ab­ schiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG, Art. 3 EMRK voraussetzt, dass im Zielstaat der Abschiebung das für eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung erforderliche Mindestmaß an Schwere erreicht wird und diese Frage einer weitergehenden abstrakten Konkretisierung nicht zugänglich ist, es vielmehr insoweit der Würdigung aller Umstände des Einzelfalls bedarf dort betreffend Bulgarien 3 7 -das BVerwG hat in einer älteren Entscheidung zu einem rumänischen Asylbewerber ausgeführt, dass ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über das Wiederaufgreifen man­ gels Verweises auf § 51 Abs. 5 VwVfG zwar nicht gegeben sei, dem Bundesamt im Folgeantrags­ verfahren (etwa bei einem schwerwiegenden Fehler) aber die Befugnis zustehe, von Amts wegen ein bestandskräftig abgeschlossenes Verfahren wiederaufzugreifen (BVerwG NVwZ 1988, 737 (739)), vgl. BeckOK AuslR/Dickten, 29. Ed. 1.4.2021, AsylG § 71 Rn. 243 8 BVerwG, Urteile vom 17.01.2007, 6 C 32.06, NVwZ 2007, 709 Rn. 13, vom 24.02.2011, 2 C 50.09, Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 58 Rn. 11 und vom 20.11.2018, 1 C 23.17, BVerwGE 163, 370 Rn. 26; Beschluss der Kammer vom 29.07.2021, 3 L 799/21 3 9 Vgl. zur Beweislast des Schutzsuchenden und dem Beweismaß im Rahmen eines Verfahrens auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft: BVerwG, Urteil vom 04.07.2019, 1 C 33/18, NVwZ 2020, 161 Soweit der Asylfolgeantrag nach Eintritt der Vollziehbarkeit der im Asylerstver­ 40 fahren ergangenen Abschiebungsandrohung gestellt wurde und es daher zum Vollzug der Abschiebung keiner erneuten Fristsetzung und Abschiebungsandro­ hung bedarf, die vollstreckende Behörde vielmehr grundsätzlich auf die Abschie­ bungsandrohung in dem rechtskräftigen Bescheid des Asylerstverfahrens zu­ 41 rückgreifen kann (vgl. § 71 Abs. 5 A s y l G ) , steht dem Antragsteller, sofern er inlandsbezogene Abschiebungshindernisse geltend machen will, die Möglichkeit offen, den Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 VwGO mit dem Inhalt zu beantragen, die Ausländerbehörde zu verpflichten, seine Abschiebung einstweilen auszusetzen, bis über seinen Asylfolgeantrag (rechtskräftig) ent­ 42 schieden ist .
  • EuGH, 19.03.2019 - C-297/17

    Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …

    Auszug aus VG Saarlouis, 10.09.2021 - 3 L 986/21
    3 4 Urteile vom 19.3.2019 - C-163/17- Jawo, und - C-297/17 - Ibrahim u.a. 3 5 So bereits OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 20.3.2020 - 2 A 2/20 - , juris Rn. 11 und vom 23.3.2020 - 2 A 357/19 - , juris Rn. 11 3 6 Vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 8.8.2018 - 1 B 25/18 - , juris, wonach ein nationales Ab­ schiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG, Art. 3 EMRK voraussetzt, dass im Zielstaat der Abschiebung das für eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung erforderliche Mindestmaß an Schwere erreicht wird und diese Frage einer weitergehenden abstrakten Konkretisierung nicht zugänglich ist, es vielmehr insoweit der Würdigung aller Umstände des Einzelfalls bedarf dort betreffend Bulgarien 3 7 -das BVerwG hat in einer älteren Entscheidung zu einem rumänischen Asylbewerber ausgeführt, dass ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über das Wiederaufgreifen man­ gels Verweises auf § 51 Abs. 5 VwVfG zwar nicht gegeben sei, dem Bundesamt im Folgeantrags­ verfahren (etwa bei einem schwerwiegenden Fehler) aber die Befugnis zustehe, von Amts wegen ein bestandskräftig abgeschlossenes Verfahren wiederaufzugreifen (BVerwG NVwZ 1988, 737 (739)), vgl. BeckOK AuslR/Dickten, 29. Ed. 1.4.2021, AsylG § 71 Rn. 243 8 BVerwG, Urteile vom 17.01.2007, 6 C 32.06, NVwZ 2007, 709 Rn. 13, vom 24.02.2011, 2 C 50.09, Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 58 Rn. 11 und vom 20.11.2018, 1 C 23.17, BVerwGE 163, 370 Rn. 26; Beschluss der Kammer vom 29.07.2021, 3 L 799/21 3 9 Vgl. zur Beweislast des Schutzsuchenden und dem Beweismaß im Rahmen eines Verfahrens auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft: BVerwG, Urteil vom 04.07.2019, 1 C 33/18, NVwZ 2020, 161 Soweit der Asylfolgeantrag nach Eintritt der Vollziehbarkeit der im Asylerstver­ 40 fahren ergangenen Abschiebungsandrohung gestellt wurde und es daher zum Vollzug der Abschiebung keiner erneuten Fristsetzung und Abschiebungsandro­ hung bedarf, die vollstreckende Behörde vielmehr grundsätzlich auf die Abschie­ bungsandrohung in dem rechtskräftigen Bescheid des Asylerstverfahrens zu­ 41 rückgreifen kann (vgl. § 71 Abs. 5 A s y l G ) , steht dem Antragsteller, sofern er inlandsbezogene Abschiebungshindernisse geltend machen will, die Möglichkeit offen, den Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 VwGO mit dem Inhalt zu beantragen, die Ausländerbehörde zu verpflichten, seine Abschiebung einstweilen auszusetzen, bis über seinen Asylfolgeantrag (rechtskräftig) ent­ 42 schieden ist .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2021 - 11 A 1564/20

    In Griechenland anerkannte Schutzberechtigte dürfen derzeit nicht rücküberstellt …

    Auszug aus VG Saarlouis, 10.09.2021 - 3 L 986/21
    8 Anhörung vom 20.06.2018, Bl. 66ff der Verwaltungsunterlagen der Antragsgegnerin 7509148475 9 11 A 1564/20.A und 11 A 2982/20.A, jeweils juris 1 0 10 LB 244/20, juris 11 7 B 10450/21, juris 1 2 vgl. nur Pautsch in: Pautsch/Hoffmann, VwVfG, 2. Aufl. 2021, § 51 VwVfG Wiederaufgreifen des Verfahrens, Rn. 13, unter Verweis auf BVerwG v. 1 1 .
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus VG Saarlouis, 10.09.2021 - 3 L 986/21
    der Antragsgegnerin: 8409397-475 Az. der Antragsgegnerin: 7509148-475 3 K 988/18 2 A 353/19 BVerfG, Urteil vom 14.05.1996, 2 BvR 1516/93, NVwZ 1996, 678 BVerfG, a.a.O. haben würden (§ 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG), oder Wiederaufnahmegründe entspre­ chend § 580 ZPO gegeben sind (§ 51 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG).
  • BVerwG, 17.01.2007 - 6 C 32.06

    Telekommunikation; Lizenzgebühren; Bestandskraft des Gebührenbescheides; …

    Auszug aus VG Saarlouis, 10.09.2021 - 3 L 986/21
    3 4 Urteile vom 19.3.2019 - C-163/17- Jawo, und - C-297/17 - Ibrahim u.a. 3 5 So bereits OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 20.3.2020 - 2 A 2/20 - , juris Rn. 11 und vom 23.3.2020 - 2 A 357/19 - , juris Rn. 11 3 6 Vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 8.8.2018 - 1 B 25/18 - , juris, wonach ein nationales Ab­ schiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG, Art. 3 EMRK voraussetzt, dass im Zielstaat der Abschiebung das für eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung erforderliche Mindestmaß an Schwere erreicht wird und diese Frage einer weitergehenden abstrakten Konkretisierung nicht zugänglich ist, es vielmehr insoweit der Würdigung aller Umstände des Einzelfalls bedarf dort betreffend Bulgarien 3 7 -das BVerwG hat in einer älteren Entscheidung zu einem rumänischen Asylbewerber ausgeführt, dass ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über das Wiederaufgreifen man­ gels Verweises auf § 51 Abs. 5 VwVfG zwar nicht gegeben sei, dem Bundesamt im Folgeantrags­ verfahren (etwa bei einem schwerwiegenden Fehler) aber die Befugnis zustehe, von Amts wegen ein bestandskräftig abgeschlossenes Verfahren wiederaufzugreifen (BVerwG NVwZ 1988, 737 (739)), vgl. BeckOK AuslR/Dickten, 29. Ed. 1.4.2021, AsylG § 71 Rn. 243 8 BVerwG, Urteile vom 17.01.2007, 6 C 32.06, NVwZ 2007, 709 Rn. 13, vom 24.02.2011, 2 C 50.09, Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 58 Rn. 11 und vom 20.11.2018, 1 C 23.17, BVerwGE 163, 370 Rn. 26; Beschluss der Kammer vom 29.07.2021, 3 L 799/21 3 9 Vgl. zur Beweislast des Schutzsuchenden und dem Beweismaß im Rahmen eines Verfahrens auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft: BVerwG, Urteil vom 04.07.2019, 1 C 33/18, NVwZ 2020, 161 Soweit der Asylfolgeantrag nach Eintritt der Vollziehbarkeit der im Asylerstver­ 40 fahren ergangenen Abschiebungsandrohung gestellt wurde und es daher zum Vollzug der Abschiebung keiner erneuten Fristsetzung und Abschiebungsandro­ hung bedarf, die vollstreckende Behörde vielmehr grundsätzlich auf die Abschie­ bungsandrohung in dem rechtskräftigen Bescheid des Asylerstverfahrens zu­ 41 rückgreifen kann (vgl. § 71 Abs. 5 A s y l G ) , steht dem Antragsteller, sofern er inlandsbezogene Abschiebungshindernisse geltend machen will, die Möglichkeit offen, den Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 VwGO mit dem Inhalt zu beantragen, die Ausländerbehörde zu verpflichten, seine Abschiebung einstweilen auszusetzen, bis über seinen Asylfolgeantrag (rechtskräftig) ent­ 42 schieden ist .
  • OVG Niedersachsen, 19.04.2021 - 10 LB 244/20

    Asylantrag; unzulässiger Asylantrag; Drittstaatenbescheid; Griechenland

    Auszug aus VG Saarlouis, 10.09.2021 - 3 L 986/21
    8 Anhörung vom 20.06.2018, Bl. 66ff der Verwaltungsunterlagen der Antragsgegnerin 7509148475 9 11 A 1564/20.A und 11 A 2982/20.A, jeweils juris 1 0 10 LB 244/20, juris 11 7 B 10450/21, juris 1 2 vgl. nur Pautsch in: Pautsch/Hoffmann, VwVfG, 2. Aufl. 2021, § 51 VwVfG Wiederaufgreifen des Verfahrens, Rn. 13, unter Verweis auf BVerwG v. 1 1 .
  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 12.92

    Wiederaufgreifen des Verfahrens bei Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils - …

    Auszug aus VG Saarlouis, 10.09.2021 - 3 L 986/21
    1 3 vgl. hierzu Stelkens/Bonk/Sachs/Sachs, 9. Aufl. 2018, VwVfG § 51 Rn. 94 1 4 Stelkens/Bonk/Sachs/Sachs, 9. Aufl. 2018, VwVfG § 51 Rn. 95 1 5 Stelkens/Bonk/Sachs/Sachs, a.a.O., unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 27.01.1994, 2 C 12/92, NJW 1995, 388 1 6 in diesem Sinne zu einem Urteil des EuGH: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.12.2020, VGH A4 S 4001/20 1 7 Pautsch in: Pautsch/Hoffmann, VwVfG, 2. Aufl. 2021, § 51 VwVfG Wiederaufgreifen des Ver­ fahrens, Rn. 14 1 8 VG München, Urteil vom 16.12.2010, M 10 K 10.3747, BeckRS 2010, 32950; vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 08.11.2012, 7 ZB 12.1196, BeckRS 59760: "Fachliche Meinungen, wissenschaftliche Ansichten und bloße Folgerungen sachkundiger Personen genügen regelmäßig nicht, "um als Gegenstand neuer Beweismittel einen Anspruch auf Wiederaufgreifen zu begrün­ den (vgl. BVerwG vom 28.7.1989 Az. 7 C 78/88 RdNr. 12)." 1 9 3 K 988/19 gen des ihm in Griechenland zuerkannten internationalen Schutzes unter Auseinandersetzung mit der Lage in Griechenland und seiner individuellen Situation abgewiesen.
  • BVerwG, 20.11.2018 - 1 C 23.17

    Anspruch auf Wiederaufgreifen des vertriebenenrechtlichen Aufnahmeverfahrens nur …

  • BVerwG, 24.02.2011 - 2 C 50.09

    Wiederaufgreifen im weiteren Sinne; Wiederaufnahme nach Ermessen; …

  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse; …

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 33.18

    Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines syrischen …

  • BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86

    Ausgestaltung - Bedeutung - Entscheidungsverfahren - Bundesamt - Ausländerbehörde …

  • BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 78.88

    Erteilung einer Genehmigung - Rechtskraft des Urteils - Behördliche Ablehnung …

  • BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 47.87

    Asylverfahren - Zweitbescheid - Gerichtliche Überprüfung - Folgeantrag - …

  • BVerwG, 24.05.1995 - 1 B 60.95

    Kronkretisierung des Begriffes "Eingriff" in Art. 8 Abs. 2 MRK durch den …

  • OVG Saarland, 15.04.2019 - 2 A 80/18

    Grundsatzbedeutung in Asylverfahren: Abschiebung in Drittstaat

  • OVG Saarland, 16.03.2020 - 2 A 324/19

    Abschiebungsverbot für in Bulgarien subsidiär Schutzberechtigte; …

  • VG Saarlouis, 20.09.2019 - 3 K 1222/18

    (Einem nichtvulnerablen, gesunden und arbeitsfähigen Kläger droht in Griechenland …

  • VG Düsseldorf, 21.09.2020 - 29 K 2705/18
  • OVG Saarland, 20.03.2020 - 2 A 2/20

    Abschiebungsverbote für Griechenland (Sekundärmigration)

  • BVerwG, 11.09.1987 - 9 B 309.87

    Änderung der Rechtslage

  • OVG Saarland, 02.09.2020 - 2 A 74/20

    Abschiebungsverbote für Italien; Prüfungsmaßstab im Verfahren auf Zulassung der …

  • VGH Bayern, 08.11.2012 - 7 ZB 12.1196

    Wiederaufgreifen des Verfahrens; nachträgliche Änderung der Sach- und Rechtslage; …

  • VG Frankfurt/Oder, 15.09.2020 - 3 K 94/20

    Rundfunk- und Fernsehrecht einschließlich Beitragsbefreiung

  • VG Chemnitz, 24.06.2020 - 3 K 988/18
  • VG München, 16.12.2010 - M 10 K 10.3747

    Wiederaufgreifen des Verfahrens; Rechtsausführungen in Urteilsgründen keine neuen …

  • VG Saarlouis, 11.03.2022 - 3 K 547/21

    Syrien: Dublin: keine menschenunwürdigen Verhältnisse für nicht vulnerable, …

    5 vgl. nur Kammerurteil vom 20.09.2019 -3 K 1222/18-; zuletzt Urteile vom 26.03.2021 -3 K 836/20-, vom 23.04.2021 -3 K 857/20-, vom 11.06.2021 -3 K 1161/19-, vom 06.08.2021 -3 K 94/20- und Beschluss vom 10.09.2021, 3 L 986/21 6 vgl. bspw. Beschluss vom 23.03.2020, 2 A 357/19, juris, und den Beschluss vom 06.08.2021, 2 A 382/20, vorgehend Urteil der Kammer vom 13.11.2020, 3 K 630/19 7 Urteil vom 07.09.2021, 1 C 3/21, juris 8 vgl. insoweit auch das jüngste Urteil des OVG des Saarlandes vom 15.02.2022, 2 A 46/21 (zum Drittstaat Italien) 9 C-238/19 10 11 des ebenso zutreffend dar wie diesbezüglich der Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 51 VwVfG.
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