Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 05.01.2022 - 3 M 131.20 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 5 Abs 1 Nr 1a AufenthG 2004, § 28 Abs 1 S 1 Nr 3 AufenthG 2004
Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei ungewisser Identität des Ausländers - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 166 Abs 1 VwGO, § 114 Abs 1 ZPO, § 5 Abs 1 Nr 1a AufenthG, § 28 Abs 1 S 1 Nr 3 AufenthG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Cottbus, 21.04.2020 - 9 K 1120/17
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.01.2022 - 3 M 131.20
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2012 - 3 B 15.11
Ghana; Visum; Ehegattennachzug; Identität (ungeklärt); Zuordnungskriterien; Name; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.01.2022 - 3 M 131.20
Die Klärung der Identität setzt die Gewissheit voraus, dass der das Visum begehrende Ausländer die Person ist, für die er sich ausgibt, mithin eine Verwechselungsgefahr nicht besteht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. März 2012 - OVG 3 B 15.11 - juris Rn. 20).- OVG 3 B 15.11 - juris Rn. 21) nicht hinreichend sicher sind.
Zwar kann mit einem Reisepass des Herkunftsstaates in der Regel der Nachweis erbracht werden, dass der Inhaber die in dem Pass genannte, beschriebene und abgebildete Person ist und die dort enthaltenen Angaben mit deren tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen übereinstimmen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. März 2012 - OVG 3 B 15.11 - juris Rn. 20).
Dem höherrangigen Recht lässt sich nichts dafür entnehmen, dass das einfache Gesetzesrecht auch dann zurückzustehen hat, wenn die Nichterfüllung von Vorschriften auf unzureichend ausgeübten Mitwirkungspflichten Nachzugswilliger beruht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. März 2012 - OVG 3 B 15.11 - juris Rn. 34).
- BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08
Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.01.2022 - 3 M 131.20
Ein solcher setzt voraus, dass entweder besondere Umstände vorliegen, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen, oder die Erteilung des Aufenthaltstitels aus Gründen höherrangigen Rechts wie etwa Art. 6 GG oder im Hinblick auf Art. 8 EMRK geboten ist, z.B. weil die Herstellung der Familieneinheit im Herkunftsland nicht möglich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. April 2009 - 1 C 3.08 - juris Rn. 13). - BVerwG, 08.03.1999 - 6 B 121.98
Erstinstanzlicher Beschluß über die Ablehnung von Prozeßkostenhilfe; Überprüfung …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.01.2022 - 3 M 131.20
Es genügt vielmehr eine gewisse Wahrscheinlichkeit, die jedenfalls dann gegeben ist, wenn der Ausgang des Verfahrens offen ist und ein Obsiegen ebenso in Betracht kommt wie ein Unterliegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. März 1999 - 6 B 121.98 - juris Rn. 8). - VGH Baden-Württemberg, 30.07.2014 - 11 S 2450/13
Nachweis der Identität durch irakischen Proxy-Pass
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.01.2022 - 3 M 131.20
"Identität" bedeutet die Übereinstimmung dieser personenbezogenen Daten mit einer natürlichen Person (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 30. Juli 2014 - 11 S 2450/13 - juris Rn. 32). - BVerfG, 21.03.2013 - 1 BvR 68/12
Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von Prozesskostenhilfe trotz …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.01.2022 - 3 M 131.20
Prozesskostenhilfe darf demgegenüber verweigert werden, wenn die Erfolgschance lediglich eine entfernte ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. März 2013 - 1 BvR 68/12 - juris Rn. 16).
- VG Berlin, 07.07.2025 - 8 L 290.25
Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan: Aufnahmezusagen verpflichten zur …
Die Klärung der Identität setzt die Gewissheit voraus, dass die das Visum begehrende Person die Person ist, für die sie sich ausgibt, mithin eine Verwechselungsgefahr nicht besteht (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Januar 2022 - OVG 3 M 131/20 -, beck-online Rn. 4). - OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2023 - 2 L 102/20
Aufenthalterlaubnis für gut integrierte Jugendliche
Die Klärung der Identität setzt die Gewissheit voraus, dass der den Aufenthaltstitel begehrende Ausländer die Person ist, für die er sich ausgibt, mithin eine Verwechselungsgefahr nicht besteht (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 5. Januar 2022 - OVG 3 M 131/20 - juris Rn. 4, m.w.N.). - VG Berlin, 09.05.2022 - 1 K 260.19 "Identität" bedeutet die Übereinstimmung dieser personenbezogenen Daten mit einer natürlichen Person (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Januar 2022 - OVG 3 M 131/20, juris Rn. 3; VGH Mannheim…, Urteil vom 30. Juli 2014 - OVG 11 S 2450/13, juris Rn. 32).
Zwar kann mit einem Reisepass des Herkunftsstaates in der Regel der Nachweis erbracht werden, dass der Inhaber die in dem Pass genannte, beschriebene und abgebildete Person ist und die dort enthaltenen Angaben mit den tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen übereinstimmen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 19. März 2012 - OVG 3 B 15.11, juris Rn. 20 sowie Beschluss vom 5. Januar 2022 - OVG 3 M 131/20, juris Rn. 6).
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