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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2018 - 3 M 178/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,17504
OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2018 - 3 M 178/18 (https://dejure.org/2018,17504)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08.06.2018 - 3 M 178/18 (https://dejure.org/2018,17504)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08. Juni 2018 - 3 M 178/18 (https://dejure.org/2018,17504)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestehen eines gerichtlich durchsetzbaren Anspruchs auf Unterrichtserteilung bei längerfristigen Unterrichtsausfällen; Existenz und Umfang eines verfassungsrechtlich abgeleiteten "Rechts auf Bildung"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterrichtsanspruch - Anspruch auf ungekürzten Sportunterricht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein durchsetzbarer Rechtsanspruch auf Unterrichtserteilung im Fach Sport über eine Wochenstunde hinaus

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestehen eines gerichtlich durchsetzbaren Anspruchs auf Unterrichtserteilung bei längerfristigen Unterrichtsausfällen; Existenz und Umfang eines verfassungsrechtlich abgeleiteten "Rechts auf Bildung"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 694
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 27.11.2017 - 1 BvR 1555/14

    Nichtannahmebeschluss: Zum Angebot von Ethikunterricht in der Grundschule - …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2018 - 3 M 178/18
    Das Bundesverfassungsgericht hat das Bestehen eines derartiges Rechts bisher offen gelassen und lediglich festgestellt, dass ein solcher Anspruch jedenfalls allein den betreffenden Schülern zustünde und kein Elternrecht darstelle (BVerfG, Beschluss vom 27. November 2017 - 1 BvR 1555/14 -, juris Rn. 25 m. w. N.).

    Denn im Bereich der schulischen Bildung kommt den Landesgesetzgebern eine weitgehend eigenständige Gestaltungsfreiheit hinsichtlich Organisation und Erziehungsprinzipien sowie gerade auch der Festlegung der Unterrichtsgegenstände zu (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. November 2017 - 1 BvR 1555/14 -, juris Rn. 26).

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2018 - 3 M 178/18
    Soweit es um Teilhaberechte geht, sind diese Grenzen in ähnlich strengen Maßstäben - oder noch strengeren - auszurichten wie bei den durch Art. 12 Abs. 1 GG gesicherten Teilhaberechten (zu den letztgenannten Teilhaberechten siehe grundlegend BVerfG, Urteil vom 18. Juli 1972 - 1 BvL 32/70 -, BVerfGE 33, 303-358).
  • BVerwG, 05.06.1997 - 5 C 4.96

    Sozialhilfe für Deutsche im Ausland

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2018 - 3 M 178/18
    Das Bundesverwaltungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass das Recht auf Bildung und Ausbildung ein wesentlicher Bestandteil des Grundrechts des Art. 2 Abs. 1 GG sei, das dem einzelnen Kind ein Recht auf eine möglichst ungehinderte Entfaltung seiner Persönlichkeit und damit seiner Anlagen und Befähigungen gebe.Um dem jungen Menschen die für eine spätere eigenständige Existenz erforderlichen Start- und Förderungschancen zu geben, habe der Staat entsprechend seinem - dem elterlichen Erziehungsrecht gleichgeordneten - Erziehungsauftrag aus Art. 7 Abs. 1 GG ein Schulsystem zu gewährleisten, das allen jungen Bürgern gemäß ihren Fähigkeiten die dem heutigen gesellschaftlichen Leben entsprechenden Bildungsmöglichkeiten und damit den Eintritt in das Erwerbsleben eröffne (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juni 1997 - 5 C 4.96 -, juris Rn. 13 m. w. N.;… zum "Recht auf Bildung" im Übrigen auch Maunz/Dürig, GG, Art. 2 Rn. 211 sowie Art. 6 Rn. 116, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 25.06.2009 - 3 C 11.08

    Restitution; öffentliche Restitution; Grundstücksrestitution; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2018 - 3 M 178/18
    Entsprechend dem allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass eine unmögliche Leistung nicht gefordert werden kann (impossibilium nulla obligatio, zu diesem Rechtsgrundsatz etwa BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2009 - 3 C 11.08 -, juris Rn. 20), kann der Antragsgegner zu 2 hierzu nicht verpflichtet werden, wenn eine derartige Neueinstellung aufgrund der Bewerberlage aktuell nicht möglich ist.
  • VG Schwerin, 06.09.2011 - 6 B 321/11

    Zum Anspruch auf Unterrichtserteilung für am Religionsunterricht nicht …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2018 - 3 M 178/18
    Rn. 7 Das Verwaltungsgericht hat sich zur Begründung des von ihm aufgestellten Rechtssatzes, wonach auch bei längerfristigen Unterrichtsausfällen ein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf Unterrichtserteilung erst dann bestehe, wenn die zuständigen Schulbehörden ohne sachlich rechtfertigenden Grund über einen längeren Zeitraum hinweg keine Abhilfemaßnahmen ergreifen würden, maßgeblich an der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 6. September 2011 (- 6 B 321/11 -, juris) orientiert.
  • VGH Bayern, 03.07.2020 - 20 NE 20.1443

    Erfolgloser Normenkontrollantrag: Mindestabstand und Präsenzunterricht in Schulen …

    Ein Anspruch auf Leistung im Sinne eines Verschaffungsanspruchs dürfte nur entstehen, wenn der Staat insoweit seine Pflichten evident verletzt (…vgl. BVerfG, B.v. 27.11.2017 - 1 BvR 1555/14 - juris Rn. 25), es mithin an dem notwendigen Minimum fehlen lässt (…vgl. OVG NW, B.v. 12.6.2020 - 13 B 779/20.NE - juris Rn. 55 m.w.N.) beziehungsweise eine "quantitative Untergrenze" erreicht ist (vgl. OVG LSA, B.v. 8.6.2018 - 3 M 178/18 - juris Rn. 22).
  • OVG Thüringen, 30.01.2023 - 4 EO 614/22

    Gewährleistung einstweiligen Rechtsschutzes in Fällen von Unterrichtsausfall und …

    Entsprechend dem allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass eine unmögliche Leistung nicht gefordert werden kann, könnte der Antragsgegner nicht nur aus rechtlichen, sondern auch aus tatsächlichen Gründen nicht zu Neueinstellungen verpflichtet werden, wenn solche aufgrund der aktuellen Bewerberlage nicht möglich sind (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. Juni 2018 - 3 M 178/18 -, juris Rn. 13).
  • OVG Hamburg, 07.05.2021 - 1 Bs 73/21

    Corona: Kein Anspruch auf Präsenzunterricht

    Im Übrigen beschränkt sich die Leistungsdimension des "Rechts auf Bildung" auf die Teilhabe an den vorhandenen Bildungseinrichtungen und -angeboten unter gleichen und zumutbaren Bedingungen (…vgl. OVG Münster, Beschl. v. 12.6.2020, 13 B 779/20.NE, juris Rn. 55;… Beschl. v. 22.1.2021, 13 B 53/21.NE, juris Rn. 28;… VGH München, Beschl. v. 3.7.2020, 20 NE 20.1443, juris Rn. 29;… VGH Kassel, Beschl. v. 24.3.2021, 8 B 470/21.N, juris Rn. 38 f.; OVG Magdeburg, Beschl. v. 8.6.2018, 3 M 178/18, NVwZ-RR 2018, 694, juris Rn. 22).
  • VG Weimar, 19.11.2024 - 2 E 1745/24

    Anspruch eines Schülers auf die Aufrechterhaltung einer bestimmten 2. …

    Entsprechend dem allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass eine unmögliche Leistung nicht gefordert werden kann, könnte der Antragsgegner nicht nur aus rechtlichen, sondern auch aus tatsächlichen Gründen nicht zu Neueinstellungen verpflichtet werden, wenn solche aufgrund der aktuellen Bewerberlage nicht möglich sind (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. Juni 2018 - 3 M 178/18 -, juris Rn. 13).".
  • VG Meiningen, 10.10.2022 - 1 E 1133/22

    Eilantrag zur vorläufigen Beschulung im Umfang der in einer landesrechtlichen …

    Rn. 40 Ob aus dem Recht auf Bildung dann ein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf Unterrichtserteilung folgt, wenn aufgrund der Personalsituation für ein ganzes Schuljahr planmäßig an der betroffenen Schule keine Beschulung gemäß der Rahmenstundentafel erfolgt und die zuständige Schulbehörde diesen Zustand ohne sachlich rechtfertigenden Grund über einen längeren Zeitraum hinnimmt, kann vorliegend dahinstehen (siehe auch OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 08.06.2018 - 3 M 178/18 -, juris Rn. 9).
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