Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2007 - 3 M 215/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Mutter-Kind-Einrichtung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aktivlegitimierung in einem Verfahren über die Gewährung von Leistungen nach § 19 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VIII); Beschwerde gegen die Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung; Antragserfordernis im Sozialrecht; Unverhältnismäßige Mehrkosten eines ...
Verfahrensgang
- VG Dessau, 27.10.2006 - 2 B 166/06
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2007 - 3 M 215/06
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 11.93
Sozialhilfe Wohnungswechsel - Mehrkostenausgleich
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2007 - 3 M 215/06
Zur Bedeutung des sog. Mehrkostenvorbehalts des § 3 Abs. 2 Satz 3 BSHG, wonach der Träger der Sozialhilfe Wünschen nicht zu entsprechen braucht, deren Erfüllung mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden wäre, hat der Senat bereits klargestellt, dass die Mehrkosten dann "unverhältnismäßig" sind, wenn die hieraus folgende Mehrbelastung des Sozialhilfehaushalts zum Gewicht der vom Hilfebedürftigen angeführten Gründe für die von ihm getroffene Wahl der Hilfemaßnahme nicht mehr im rechten Verhältnis steht, so dass die Frage nach der (Un-)Verhältnismäßigkeit wunschbedingter Mehrkosten sich nicht in einem rein rechnerischen Kostenvergleich erschöpft, sondern eine wertende Betrachtungsweise verlangt (BVerwGE 97, 110 [116]).Diese sind zwar um etwa 40 % geringer als die für die Einrichtung SterniPark veranschlagten Kosten, so dass der Antragsgegner mit Mehrkosten von rund 67 % belastet würde, jedoch erscheint dies vor dem Hintergrund der erforderlichen wertenden Betrachtungsweise der individuellen Notsituation der Antragstellerin zu 1. (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2003 - 5 B 14/03 - juris; BVerwGE 97, 103; BVerwGE 97, 110) und der nicht ausreichend geklärten Frage nach der Vergleichbarkeit der Betreuungsleistungen und eines aktuellen Platzangebotes, für die Annahme unverhältnismäßiger Mehrkosten i. S. des § 5 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII nicht ausreichend.
- BVerwG, 17.06.1996 - 5 B 222.95
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Voraussetzung für die Zulassung …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2007 - 3 M 215/06
Während eine Dauerbewilligung nicht in Betracht kommt und demgemäß auch Leistungen der Jugendhilfe nicht für alle Zukunft zugesprochen werden können, ist eine Bewilligung für längere Zeitabschnitte nicht ausgeschlossen, sondern im Interesse der Effektivität der Hilfegewährung in besonders gelagerten Fällen unter Umständen sogar angezeigt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 8.6.1995 - 5 C 30/93 - FEVS 46, 94; Beschl. v. 17.6.1996 - 5 B 222/95 - juris).Das ist regelmäßig der Zeitraum bis zur letzten Verwaltungsentscheidung, sofern sich aus dem Bescheid nicht ein anderer Zeitraum ergibt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.6.1996, a. a. O.; OVG NRW, Beschl. v. 24.5.2005 - 12 E 608/04 - juris).
- BVerwG, 14.01.1982 - 5 C 70.80
Sozialwidriges Handeln - Sozialhilfe - Kostenersatz - Leistungsbescheid - Begriff
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2007 - 3 M 215/06
Dies hat der Senat (BVerwGE 64, 318 [323]) so bereits zum Tatbestandsmerkmal "angemessen" in § 3 Abs. 2 Satz 1 BSHG entschieden, wonach Wünschen des Hilfeempfängers, die sich auf die Gestaltung der Hilfe richten, entsprochen werden soll, soweit sie angemessen sind.
- BVerwG, 08.06.1995 - 5 C 30.93
Klage - Zulässigkeit - Jugendhilfeleistungen
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2007 - 3 M 215/06
Während eine Dauerbewilligung nicht in Betracht kommt und demgemäß auch Leistungen der Jugendhilfe nicht für alle Zukunft zugesprochen werden können, ist eine Bewilligung für längere Zeitabschnitte nicht ausgeschlossen, sondern im Interesse der Effektivität der Hilfegewährung in besonders gelagerten Fällen unter Umständen sogar angezeigt (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.6.1995 - 5 C 30/93 - FEVS 46, 94; Beschl. v. 17.6.1996 - 5 B 222/95 - juris). - BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 13.92
Übernahme der Kosten für eine Urlaubspflegekraft
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2007 - 3 M 215/06
Diese sind zwar um etwa 40 % geringer als die für die Einrichtung SterniPark veranschlagten Kosten, so dass der Antragsgegner mit Mehrkosten von rund 67 % belastet würde, jedoch erscheint dies vor dem Hintergrund der erforderlichen wertenden Betrachtungsweise der individuellen Notsituation der Antragstellerin zu 1. (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2003 - 5 B 14/03 - juris; BVerwGE 97, 103; BVerwGE 97, 110) und der nicht ausreichend geklärten Frage nach der Vergleichbarkeit der Betreuungsleistungen und eines aktuellen Platzangebotes, für die Annahme unverhältnismäßiger Mehrkosten i. S. des § 5 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII nicht ausreichend. - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2000 - 22 B 762/00
Abgrenzung der zur Unterstützung eines geistig behinderten Elternteils mit Kind …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2007 - 3 M 215/06
Die Hilfe nach § 19 SGB VIII soll im Idealfall zu einem Entwicklungszustand führen, bei dem der allein sorgende Elternteil nach der erforderlichen Betreuung in einer gemeinsamen Wohnform seine Elternrolle selbständig wahrnehmen kann (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 30.11.2000 - FEVS 53, 265). - OVG Hamburg, 04.04.1990 - Bs IV 8/90
Sozialhilfe; Einstweilige Anordnung; Leistung für Vergangenheit
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2007 - 3 M 215/06
Sie hat nicht nur die Möglichkeit, glaubhaft zu machen, dass sie dringend auch auf die Nachzahlung für die Vergangenheit angewiesen ist, sondern kann darüber hinaus Ansprüche für die Vergangenheit im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens weiter verfolgen (vgl. OVG C-Stadt, Beschl. v. 4.4.1990 - Bs IV 8/90 - NVwZ 1990, 975 m. w. N.; OVG LSA, Beschl. v. 30.5.2003 - 3 M 175/03 -). - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2005 - 12 E 608/04
Anspruch auf Gewährung von Leistungen der Jugendhilfe
- VG Cottbus, 03.11.2016 - 1 L 479/16
Kindergartenrecht, Heimrecht
Rn. 12 Bei dem Begriff der Unverhältnismäßigkeit der Mehrkosten in § 5 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der deshalb im vollen Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung unterliegt (vgl. Bundesverwaltungsgericht…, Beschluss vom 18. August 2003 - 5 B 14/03 -, juris Rn. 3; Oberverwaltungsgericht Sachen-Anhalt, Beschluss vom 23. April 2007 - 3 M 215/06 -, juris Rn. 18; Verwaltungsgericht Freiburg…, Urteil vom 11. Dezember 2014 - 4 K 2027/13 -, juris Rn. 28).Die (Un-)Verhältnismäßigkeit von Mehrkosten ist deshalb im Rahmen einer wertenden Betrachtungsweise nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen; weder ist allein die rechnerische Höhe des Kostenunterschiedes maßgeblich, noch eine "Kostenhöchstspanne" anzuerkennen, innerhalb derer ein Kostenunterschied von vornherein als verhältnismäßig zu gelten hätte (vgl. Bundesverwaltungsgericht…, Beschluss vom 18. August 2003 - 5 B 14/03 -, juris Rn. 3 f.; Oberverwaltungsgericht Sachen-Anhalt, Beschluss vom 23. April 2007 - 3 M 215/06 -, juris Rn. 18 f.; Sächsisches Oberverwaltungsgericht…, Beschluss vom 3. April 2009 - 1 B 80/09 -, juris Rn. 7; Verwaltungsgericht Ansbach…, Urteil vom 4. Oktober 2007 - AN 14 K 06.01132 -, juris Rn. 31 f.).
- VG Freiburg, 11.12.2014 - 4 K 2027/13
Übernahme eines Teilnahmebeitrages für Kindertagesstätte durch Gemeinde wegen …
Neben einem reinen rechnerischen Kostenvergleich fließt in die Beurteilung der Mehrkosten immer auch eine wertende Betrachtungsweise ein, weshalb die individuellen subjektiven Gründe des Leistungsberechtigten mit der hieraus folgenden Mehrbelastung der Haushalte der Leistungsträger abzuwägen sind (BVerwG, Beschluss vom 18.08.2003 - 5 B 14/03 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.04.2007 - 3 M 215/06 -, juris; OVG Sachsen, Beschluss vom 03.04.2009 - 1 B 80/09 -, juris; VG Ansbach, Urteil vom 04.10.2007 - AN 14 K 06.01132 -, juris; VG München, Urteil vom 11.02.2004 - M 18 K 03.2696 -, juris;… Münder/Meysen/Trenczek, a.a.O., § 5 Rn. 24;… Hauck, a.a.O., K § 5 Rn. 21; jew. m.w.N.). - OVG Sachsen-Anhalt, 11.04.2013 - 4 L 25/13
Entscheidungserheblicher Zeitraum bei der Prüfung eines Antrages auf Gewährung …
Eine Ausnahme von der Regel, dass Gegenstand der gerichtlichen Nachprüfung nur dieser Zeitraum ist, gilt nur dann, wenn die Behörde den Hilfefall statt für den dem Bescheid nächstliegenden Zahlungszeitraum für einen längeren Zeitraum geregelt hat (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 17. Juni 1996 - 5 B 222.95 - OVG Niedersachsen, Beschl. v. 19. Januar 2011 - 4 LB 154/10 - unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 8. Juni 1995 - 5 C 30/93 - vgl. auch VGH Hessen, Urt. v. 4. Mai 2010 - 10 A 1623/09 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 23. April 2007 - 3 M 215/06 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 24. Mai 2005 - 12 E 608/04 - jeweils zit. nach JURIS). - VG Freiburg, 12.09.2024 - 15 K 3384/24
Antrag auf Erlass einer Regelungsanordnung; Rechtsschutzbedürfnis bei …
Neben einem reinen rechnerischen Kostenvergleich fließt in die Beurteilung der Mehrkosten immer auch eine wertende Betrachtungsweise ein, weshalb die individuellen subjektiven Gründe des Leistungsberechtigten mit der hieraus folgenden Mehrbelastung der Haushalte der Leistungsträger abzuwägen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.08.2003 - 5 B 14.03 - juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.04.2007 - 3 M 215/06 - juris; OVG Sachsen, Beschluss vom 03.04.2009 - 1 B 80/09 - juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.05.2018 - 12 A 1434/16 - juris; VG Ansbach, Urteil vom 04.10.2007 - AN 14 K 06.01132 - juris; VG München, Urteil vom 11.02.2004 - M 18 K 03.2696 - juris).
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