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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2021 - 3 M 53.21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,50011
OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2021 - 3 M 53.21 (https://dejure.org/2021,50011)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.12.2021 - 3 M 53.21 (https://dejure.org/2021,50011)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Dezember 2021 - 3 M 53.21 (https://dejure.org/2021,50011)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 36 Abs 1 AufenthG 2004, Art 10 Abs 3 Buchst a EGRL 86/2003, § 32 VwVfG, § 36 Abs 2 AufenthG 2004, § 29 Abs 2 S 1 AufenthG 2004
    Erteilung eines Visums zur Familienzusammenführung zum Kind; Lauf der Dreimonatsfrist

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 36 Abs 1 AufenthG, Art 10 Abs 3 Buchst a EGRL 86/2003, § 32 VwVfG, § 36 Abs 2 AufenthG, § 29 Abs 2 S 1 AufenthG, § 29 Abs 2 S 2 Nr 1 AufenthG, § 29 Abs 2 S 3 AufenthG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (9)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.06.2019 - 3 M 98.19

    Ausländerrecht: Antrag auf Erteilung eines Visums zur Familienzusammenführung mit …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2021 - 3 M 53.21
    Ob in entsprechender Anwendung des § 32 VwVfG eine Wiedereinsetzung in die versäumte Frist möglich ist oder es sich um eine der Wiedereinsetzung unzugängliche materielle Ausschlussfrist handelt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Juni 2019 - OVG 3 M 98.19 - juris Rn. 3 ff.), kann hier unentschieden bleiben, da die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung unabhängig davon nicht vorliegen.

    Ein Hinderungsgrund im Sinne von § 32 VwVfG liegt nicht vor, wenn es ein Beteiligter aus freien Stücken unterlässt, rechtzeitig tätig zu werden, weil er von der Erfolglosigkeit des Antrags oder eines Rechtsmittels ausgeht (vgl. m.w.N. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Juni 2019 - OVG 3 M 98.19 - juris Rn. 4).

    Diese Regelung bezieht sich auf den Familiennachzug eines Ehegatten oder minderjährigen ledigen Kindes (§ 29 Abs. 2 Satz 1 AufenthG; vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Juni 2019 - OVG 3 M 98.19 - juris Rn. 10).

  • EuGH, 12.04.2018 - C-550/16

    Ein unbegleiteter Minderjähriger, der während des Asylverfahrens volljährig wird, …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2021 - 3 M 53.21
    Aus der Sicht der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. April 2020 - 1 C 9.19 und 1 C 10.19 - juris; Beschluss vom 20. August 2020 - 1 C 9.19 - juris) ist es zwar (weiterhin) als eine ungeklärte Rechtsfrage anzusehen, in welchem Umfang in der Folge des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 12. April 2018 - C-550/16 - (juris) den Eltern eines im Bundesgebiet als Flüchtling anerkannten Ausländers, der - wie der Sohn der Kläger - als unbegleiteter Minderjähriger eingereist ist und einen Asylantrag gestellt hat, ein Visumanspruch für eine Familienzusammenführung nach Eintritt der Volljährigkeit des zusammenführenden Flüchtlings zusteht, insbesondere, ob das Urteil des Europäischen Gerichtshofs auf die Anwendung von § 36 Abs. 1 AufenthG zu übertragen ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 22. Mai 2019 - OVG 3 B 1.19 - juris Rn. 29 f.), oder ob sich ein Anspruch auf Erteilung eines Visums zum Zweck der Familienzusammenführung in einem solchen Fall aus einer unmittelbaren Anwendung von Art. 10 Abs. 3 Buchst. a FZ-RL ergibt, und welche weiteren Voraussetzungen hierfür relevant sind.

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist ein Visumantrag der Eltern zum Nachzug zu ihrem Kind, das zum Zeitpunkt der Antragstellung die Eigenschaft eines unbegleiteten Minderjährigen besaß und während des Asylverfahrens volljährig geworden ist, grundsätzlich innerhalb von drei Monaten ab dem Tag zu stellen, an dem der Minderjährige als Flüchtling anerkannt worden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 12. April 2018 - C-550/16 - juris Rn. 61).

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2021 - 3 M 53.21
    Gleiches gilt, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhängt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 - juris Rn. 28;… Beschluss vom 4. Oktober 2017 - 2 BvR 846/17 - juris Rn. 12).

    Prozesskostenhilfe darf demgegenüber verweigert werden, wenn die Erfolgschance lediglich eine entfernte ist (BVerfG, Beschluss vom 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 - juris Rn. 26).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - 3 B 1.19

    EuGH; unionsrechtskonforme Auslegung; Familienzusammenführung; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2021 - 3 M 53.21
    Aus der Sicht der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. April 2020 - 1 C 9.19 und 1 C 10.19 - juris; Beschluss vom 20. August 2020 - 1 C 9.19 - juris) ist es zwar (weiterhin) als eine ungeklärte Rechtsfrage anzusehen, in welchem Umfang in der Folge des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 12. April 2018 - C-550/16 - (juris) den Eltern eines im Bundesgebiet als Flüchtling anerkannten Ausländers, der - wie der Sohn der Kläger - als unbegleiteter Minderjähriger eingereist ist und einen Asylantrag gestellt hat, ein Visumanspruch für eine Familienzusammenführung nach Eintritt der Volljährigkeit des zusammenführenden Flüchtlings zusteht, insbesondere, ob das Urteil des Europäischen Gerichtshofs auf die Anwendung von § 36 Abs. 1 AufenthG zu übertragen ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Mai 2019 - OVG 3 B 1.19 - juris Rn. 29 f.), oder ob sich ein Anspruch auf Erteilung eines Visums zum Zweck der Familienzusammenführung in einem solchen Fall aus einer unmittelbaren Anwendung von Art. 10 Abs. 3 Buchst. a FZ-RL ergibt, und welche weiteren Voraussetzungen hierfür relevant sind.
  • BVerwG, 23.04.2020 - 1 C 10.19

    EuGH soll weitere Fragen zum Elternnachzug zu volljährig gewordenen unbegleiteten …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2021 - 3 M 53.21
    Aus der Sicht der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. April 2020 - 1 C 9.19 und 1 C 10.19 - juris; Beschluss vom 20. August 2020 - 1 C 9.19 - juris) ist es zwar (weiterhin) als eine ungeklärte Rechtsfrage anzusehen, in welchem Umfang in der Folge des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 12. April 2018 - C-550/16 - (juris) den Eltern eines im Bundesgebiet als Flüchtling anerkannten Ausländers, der - wie der Sohn der Kläger - als unbegleiteter Minderjähriger eingereist ist und einen Asylantrag gestellt hat, ein Visumanspruch für eine Familienzusammenführung nach Eintritt der Volljährigkeit des zusammenführenden Flüchtlings zusteht, insbesondere, ob das Urteil des Europäischen Gerichtshofs auf die Anwendung von § 36 Abs. 1 AufenthG zu übertragen ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 22. Mai 2019 - OVG 3 B 1.19 - juris Rn. 29 f.), oder ob sich ein Anspruch auf Erteilung eines Visums zum Zweck der Familienzusammenführung in einem solchen Fall aus einer unmittelbaren Anwendung von Art. 10 Abs. 3 Buchst. a FZ-RL ergibt, und welche weiteren Voraussetzungen hierfür relevant sind.
  • BVerwG, 20.08.2020 - 1 C 9.19

    Aufrechterhaltung; Beistandsgemeinschaft; Eltern-Kind-Verhältnis; Elternnachzug; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2021 - 3 M 53.21
    Aus der Sicht der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. April 2020 - 1 C 9.19 und 1 C 10.19 - juris; Beschluss vom 20. August 2020 - 1 C 9.19 - juris) ist es zwar (weiterhin) als eine ungeklärte Rechtsfrage anzusehen, in welchem Umfang in der Folge des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 12. April 2018 - C-550/16 - (juris) den Eltern eines im Bundesgebiet als Flüchtling anerkannten Ausländers, der - wie der Sohn der Kläger - als unbegleiteter Minderjähriger eingereist ist und einen Asylantrag gestellt hat, ein Visumanspruch für eine Familienzusammenführung nach Eintritt der Volljährigkeit des zusammenführenden Flüchtlings zusteht, insbesondere, ob das Urteil des Europäischen Gerichtshofs auf die Anwendung von § 36 Abs. 1 AufenthG zu übertragen ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 22. Mai 2019 - OVG 3 B 1.19 - juris Rn. 29 f.), oder ob sich ein Anspruch auf Erteilung eines Visums zum Zweck der Familienzusammenführung in einem solchen Fall aus einer unmittelbaren Anwendung von Art. 10 Abs. 3 Buchst. a FZ-RL ergibt, und welche weiteren Voraussetzungen hierfür relevant sind.
  • BVerwG, 08.03.1999 - 6 B 121.98

    Erstinstanzlicher Beschluß über die Ablehnung von Prozeßkostenhilfe; Überprüfung …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2021 - 3 M 53.21
    Es genügt vielmehr eine gewisse Wahrscheinlichkeit, die jedenfalls dann gegeben ist, wenn der Ausgang des Verfahrens offen ist und ein Obsiegen ebenso in Betracht kommt wie ein Unterliegen (BVerwG, Beschluss vom 8. März 1999 - 6 B 121.98 - juris Rn. 8; VGH Mannheim…, Beschluss vom 21. November 2006 - 11 S 1918/06 - juris Rn. 7;… W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 27. Aufl., § 166 Rn. 8).
  • BVerfG, 04.10.2017 - 2 BvR 846/17

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2021 - 3 M 53.21
    Gleiches gilt, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhängt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 - juris Rn. 28; Beschluss vom 4. Oktober 2017 - 2 BvR 846/17 - juris Rn. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2006 - 11 S 1918/06

    Zuständigkeit für Entscheidung über Beschwerde gegen die Versagung von …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2021 - 3 M 53.21
    Es genügt vielmehr eine gewisse Wahrscheinlichkeit, die jedenfalls dann gegeben ist, wenn der Ausgang des Verfahrens offen ist und ein Obsiegen ebenso in Betracht kommt wie ein Unterliegen (BVerwG…, Beschluss vom 8. März 1999 - 6 B 121.98 - juris Rn. 8; VGH Mannheim, Beschluss vom 21. November 2006 - 11 S 1918/06 - juris Rn. 7;… W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 27. Aufl., § 166 Rn. 8).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2022 - 3 S 87.21

    Visum - Familiennachzug - außergewöhnliche Härte - Krankheit - geschwisterliche …

    Abgesehen davon, dass sie nicht den Erklärungsgehalt eines für die Erteilung eines Visums erforderlichen Antrags hat (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 18. Januar 2022 - OVG 3 M 22/21 - juris Rn. 7 ff.; Beschluss vom 19. Januar 2022 - OVG 3 M 185/20 - juris; Beschluss vom 9. Dezember 2021 - OVG 3 M 53/21 - juris Rn. 9 ), wurde sie hier erst am 27. Juli 2019 und damit nach Volljährigkeit der Antragstellerin erstellt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.01.2022 - 3 M 185.20

    Visumantragstellung zwecks Familiennachzugs

    Der Ausdruck der fristwahrenden Anzeige mit dem generierten QR-Code dient im Visumverfahren vor der Auslandsvertretung offensichtlich lediglich als Nachweis dafür, dass die Drei-Monats-Frist des § 29 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 AufenthG eingehalten worden ist (vgl. zu alledem auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Dezember 2021 - OVG 3 M 53/21 - juris Rn. 9 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.02.2023 - 3 B 9.21

    Kindernachzug zum Flüchtling; Minderjährigkeit; maßgeblicher Zeitpunkt; …

    Eine Zuordnung zu der zuständigen Auslandsvertretung wäre zudem mangels erforderlicher Angaben zum Aufenthaltsort der nachzugswilligen Familienangehörigen nicht möglich (vgl. bereits OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 9. Dezember 2021 - 3 M 53/21 - juris Rn. 9 …und vom 19. Januar 2022 - OVG 3 M 185/20 - juris Rn. 5 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2024 - 6 B 10.23

    Erteilung von Visa für den Familiennachzug

    Dieser bezieht sich nur auf die in Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie (juris: EGRL 86/2003) genannten Familienangehörigen, d. h. den Ehegatten und die minderjährigen Kinder (Anschluss an OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 13. Juni 2019 - OVG 3 M 98.19 - , juris Rn. 10, sowie Beschluss vom 9. Dezember 2021 - OVG 3 M 53/21 -, juris Rn. 9 ).

    Dieser bezieht sich nur auf die in Artikel 4 Abs. 1 der Richtlinie genannten Familienangehörigen, d.h. den Ehegatten und die minderjährigen Kinder (OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 13. Juni 2019 - OVG 3 M 98.19 -, juris Rn. 10 sowie Beschluss vom 9. Dezember 2021 - OVG 3 M 53/21 -, juris Rn. 9 ).

  • VG Berlin, 24.08.2022 - 4 K 434.18

    Familiennachzug: Zweiter Visumsantrag der Eltern zum Nachzug zu ihrem …

    Rn. 19 a) § 32 VwVfG ist wegen § 2 Abs. 3 Nr. 3 VwVfG nicht direkt anwendbar, weil es sich vorliegend um eine Tätigkeit der Vertretung des Bundes im Ausland, namentlich um die Tätigkeit der Deutschen Botschaft in Ankara handelt, für die das VwVfG nicht gilt (siehe zur entsprechenden Anwendung von § 32 VwVfG auf Visumsfälle nach § 36 Abs. 1 AufenthG: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Dezember 2021 - OVG 3 M 53.21 - juris, Rn. 8 ).
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