Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2004 - 3 M 77/04 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.06.2020 - 3 M 633/19
Anstoßfunktion der Bekanntmachung eines …
In diesem Sinne ist bei jeder Bekanntmachung unerlässlich, dass sie zumindest "anstößt" und zur Mitwirkung im weiteren Verfahren "ermuntert" (…vgl. grundlegend BVerwG, Urt. v. 26.05.1978 - IV C 9.77 -, BVerwGE 55, 369 - zitiert nach juris, Rn. 24; vgl. auch OVG Greifswald, Beschl. v. 15.07.2004 - 3 M 77/04 -, juris, Rn. 54).Eine Bekanntmachung verfehlt ihren Sinn und damit auch ihre Aufgabe, wenn sie in ihrer "Anstoßwirkung" nicht einmal so weit vordringt, den - aus welchem Grunde immer - möglicherweise Interessierten bewusst zu machen, dass sie derart interessiert sind und deshalb erforderlichenfalls weitere Schritte unternehmen müssen, um ihr Interesse wahrnehmen zu können (…vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 26.05.1978 - IV C 9.77 -, BVerwGE 55, 369 - zitiert nach juris, Rn. 25 f.; OVG Greifswald, Beschl. v. 15.07.2004 - 3 M 77/04 -, juris, Rn. 54).
Die gebotene Anstoßfunktion ist erfüllt, wenn die ortsübliche Bekanntmachung zur Kennzeichnung des Plangebiets an geläufige geografische Bezeichnungen anknüpft (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 15.07.2004 - 3 M 77/04 -, juris, Rn. 54).
Da insgesamt hinlänglich deutlich wird, dass es um die Windenergienutzung im gesamten Stadtgebiet - einer parzellenscharfen geographischen Ausweisung des Plangebiets bedarf es gerade nicht (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 15.07.2004 - 3 M 77/04 -, juris, Rn. 55;… vgl. auch OVG Greifswald, Urt. v. 19.06.2013 - 4 K 27/10 -, juris, Rn. 75 , zur Bekanntmachung einer Offenlegung des Entwurfs eines Regionalen Raumentwicklungsprogramms und dazu, dass sich "die Planung naturgemäß auf die gesamte Planungsregion ... bezog und deren räumliche Ausdehnung gesetzlich definiert war", die Bekanntmachung deshalb ihre "Anstoßfunktion" für potentiell Betroffene hinreichend erfüllen konnte, ohne dass eine zusätzliche textliche Umschreibung des räumlichen Geltungsbereichs oder eine kartenmäßige Erläuterung erforderlich gewesen wäre) - geht, wird dem an der beabsichtigten Bauleitplanung interessierten Bürger sein Interesse an Information und Beteiligung durch Anregungen und Bedenken hinreichend bewusst gemacht.
- VG Schwerin, 06.01.2017 - 2 B 2052/16
Baurecht: Eilantrag einer Gemeinde gegen eine Baugenehmigung für ein Ferienhaus …
Ob der praktisch wichtigste öffentliche Belang, nämlich die Vereinbarkeit des Vorhabens mit der beabsichtigten Planung, beeinträchtigt ist, kann aber nur beurteilt werden, wenn die planerischen Vorstellungen der Gemeinde nicht noch völlig offen sind (vgl. Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 15. Juli 2004 - 3 M 77/04 -, Rn. 58, juris; VG Schwerin, Beschluss vom 10. März 2015 - 2 B 981/14 -, amtl. Umdruck S. 6; Urteil vom 17. März 2011 - 2 A 1085/09 -, amtl. Umdruck S. 14 f.).Davon zu unterscheiden ist jedoch eine Planung, deren Konzept erst im Planungsverfahren entwickelt werden soll (vgl. Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 15. Juli 2004 - 3 M 77/04 -, Rn. 59, juris).
Eine nachträgliche Konkretisierung der Planung vermag eine nichtige Veränderungssperre nicht zu heilen; nachträgliche Änderungen des Plankonzepts sind unzulässig (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 15. Juli 2004 - 3 M 77/04 -, Rn. 60, juris).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.07.2007 - 3 M 15/07
Erschwerung eines genehmigungsfähigen Vorhabens als "schwerer Nachteil" iSv § 47 …
Anderes mag gelten, wenn bei der Ablehnung des Antrages auf Eilrechtsschutz ein irrevisibler Schaden droht (vgl. Senat, B. vom 15.07.2004 - 3 M 77/04 -, Juris;… Ziekow in NK-VwGO, 2. Aufl. 2006, § 47 Rn. 395 mit zahlreichen Nachweisen auch zur Gegenmeinung).Die nunmehr zu Tage getretene Konstellation gibt aber Anlass, diese Grundsätze in die Richtung weiter zu entwickeln, die der Senat bereits angedeutet hat (vgl. auch schon Senat, Beschluss vom 15.07.2004 - 3 M 77/04 -, zit. nach juris;… Ziekow in NK-VwGO, 2. Aufl. 2006, § 47 Rn. 395): Jedenfalls dann, wenn hinreichend sicher abzusehen ist, dass die Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung eines Bebauungsplans dazu führt, dass die Realisierung eines sonst nach §§ 34 oder 35 BauGB unmittelbar genehmigungsfähigen Vorhabens verhindert oder wesentlich erschwert wird, weil auf der Grundlage der Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 30 BauGB ein anderes Vorhaben realisiert wird, kommt eine Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO in Betracht, sofern der Bebauungsplan sich bei der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nur möglichen und gebotenen summarischen Prüfung als offensichtlich rechtsfehlerhaft erweist und damit von einem zu erwartenden Erfolg des Antragstellers in dem zulässigerweise geführten Hauptsacheverfahren auszugehen ist.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.07.2009 - 3 K 28/08
Bekanntgabe einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung als Bekanntmachung eines …
Die materiellen Voraussetzungen für den Erlass einer Veränderungssperre lagen vor (vgl. zusammenfassend Senat, U. v. 15.07.2004 - 3 M 77/04 - U. v. 30.01.2008 - 3 K 32/03 -jeweils in juris):. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.08.2006 - 3 M 94/06
Keine Aussetzung des Bebauungsplans Nr. 12 für den Marina Ferienpark in …
Da grundsätzlich die Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens nicht berücksichtigt werden können, würde die Berücksichtigung solcher regelmäßig auftretenden Nachteile dazu fuhren, dass bereits eine wesentliche Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Anordnung eröffnet und damit die Aussetzung des Vollzugs zur Regel werden würde (OVG Greifswald, B. v. 15.07.2004 - 3 M 77/04 - m.w.N.; B. v. 23.12.2005 - 3 M 145/05; B. v. 01.07.206 - 3 M 28/06).Der Senat kann offen lassen, ob für das Vorliegen wichtiger Gründe verlangt werden muss, dass sich diese allein aus den Belangen des Antragstellers ergeben (so aber VGH Mannheim, B. v. 23.11.1998 - 14 S 2844/98, NJW 1999, 1569; in diese Richtung deutend OVG Greifswald, B. v. 15.07.2004 - 3 M 77/04).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.01.2008 - 3 K 32/03
Normenkontrollverfahren - Feststellung der Unwirksamkeit einer außer Kraft …
Mit Beschluss vom 15.07.2004 - 3 M 77/04 - hat der Senat den Antrag abgelehnt. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.07.2009 - 3 K 28/08
Erlass einer Veränderungssperre
Die materiellen Voraussetzungen für den Erlass einer Veränderungssperre lagen vor (vgl. zusammenfassend Senat, U. v. 15.07.2004 - 3 M 77/04 - ; U. v. 30.01.2008 - 3 K 32/03 - jeweils in juris):. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.11.2008 - 3 M 154/08
Auswirkungen des Auslaufens und erneutem Erlass einer Veränderungssperre während …
Ob zu diesem Zeitpunkt die am 24.05.2006 beschlossene erste Veränderungssperre wirksam war (vgl. Senat, Urteil vom 30.01.2008 - 3 K 32/03; Beschluss vom 15.07.2004 - 3 M 77/04) kann dahinstehen. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.07.2025 - 3 KM 19/25
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Verlängerung einer Veränderungssperre
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Anforderungen des Konkretisierungserfordernisses nicht überspannt werden dürfen, weil sonst die praktische Tauglichkeit der Veränderungssperre verloren ginge (BVerwG…, Urteil vom 19. Februar 2004 - 4 CN 16.03 -, juris Rn. 31; OVG Greifswald, Beschluss vom 15. Juli 2004 - 3 M 77/04 -, juris Rn. 59).
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