Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 15.07.2022 - 3 MB 11/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,24548
OVG Schleswig-Holstein, 15.07.2022 - 3 MB 11/22 (https://dejure.org/2022,24548)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15.07.2022 - 3 MB 11/22 (https://dejure.org/2022,24548)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15. Juli 2022 - 3 MB 11/22 (https://dejure.org/2022,24548)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,24548) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 123 Abs 1 VwGO, § 91 Abs 1 VwGO, § 146 VwGO
    Antragsänderung im Beschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 123 Abs. 1 ; VwGO § 91 Abs. 1
    Antragsänderung; Beschwerde; effektiver Rechtsschutz; Identität des Streitstoffs; Sachdienlichkeit; Zur Antragsänderung im Beschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de

    VwGO § 91 Abs. 1
    Zulässigkeit einer Antragsänderung als Ausnahme im Beschwerdeverfahren (hier: Aussetzen der Vereidigung des gewählten Landrats)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.06.2009 - 9 B 20.09

    Ermittlung des tatsächlichen Rechtsschutzbegehrens gem. § 88 …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.07.2022 - 3 MB 11/22
    Eine Klageänderung gemäß § 91 Abs. 1 VwGO ist in der Regel als sachdienlich anzusehen, wenn sie der endgültigen Beilegung des sachlichen Streits zwischen den Beteiligten im laufenden Verfahren dient und der Streitstoff im Wesentlichen derselbe bleibt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.06.2009 - 9 B 20.09 -, juris Rn. 6 m. w. N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.07.2017 - 8 B 11235/17

    Fachmarktzentrum Rohrbach: Eilantrag der Stadt Landau ohne Erfolg

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.07.2022 - 3 MB 11/22
    Ob eine Antragsänderung ausnahmsweise unter den Voraussetzungen des § 91 Abs. 1 VwGO in Betracht kommen soll (…dafür etwa OVG Hamburg, Beschl. v. 02.08.2019 - 4 Bs 219/18 -, juris Rn. 10; OVG Koblenz, Beschl. v. 26.07.2017 - 8 B 11235/17 -, juris Rn. 50;… Happ, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 146 Rn. 25) oder jedenfalls in Fällen zulässig ist, in denen die Effektivität des Rechtsschutzes dies gebietet (…vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 11.01.2017 - 4 MB 43/16 -, juris Rn. 5), braucht vorliegend nicht entschieden zu werden.
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.10.2021 - 4 MB 42/21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine drohende Abschiebung: Antragsänderung im …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.07.2022 - 3 MB 11/22
    In einem Beschwerdeverfahren nach § 146 Abs. 4 VwGO ist ein Antrag, der in erster Instanz nicht gestellt und daher vom Verwaltungsgericht in dem angefochtenen Beschluss nicht beschieden worden ist, grundsätzlich unzulässig, da die Beschwerde der rechtlichen Überprüfung der auf die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gerichteten erstinstanzlichen Entscheidung dient (vgl. Beschl. d. Senats v. 05.09.2007 - 3 MB 26/07 -, n. v., BA S. 3 m. w. N.; OVG Schleswig, Beschl. v. 01.10.2021 - 4 MB 42/21 -, juris Rn. 19).
  • BVerwG, 27.02.1970 - IV C 28.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.07.2022 - 3 MB 11/22
    Nicht sachdienlich ist eine Klageänderung daher insbesondere, wenn bei ihrer Zulassung der Prozess auf ganz neue Grundlagen gestellt, also ein völlig neuer, bis dahin zwischen den Parteien nicht vorhandener Streitstoff zur Entscheidung anstehen und dies gleichsam das Gesicht des Rechtsstreits ändern würde (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.02.1970 - IV C 28.67 -, NJW 1970, 1564 ).
  • OVG Hamburg, 02.08.2019 - 4 Bs 219/18

    Rückholung eines abgeschobenen Ausländers nach Deutschland; Sachdienlichkeit der …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.07.2022 - 3 MB 11/22
    Ob eine Antragsänderung ausnahmsweise unter den Voraussetzungen des § 91 Abs. 1 VwGO in Betracht kommen soll (dafür etwa OVG Hamburg, Beschl. v. 02.08.2019 - 4 Bs 219/18 -, juris Rn. 10;… OVG Koblenz, Beschl. v. 26.07.2017 - 8 B 11235/17 -, juris Rn. 50;… Happ, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 146 Rn. 25) oder jedenfalls in Fällen zulässig ist, in denen die Effektivität des Rechtsschutzes dies gebietet (…vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 11.01.2017 - 4 MB 43/16 -, juris Rn. 5), braucht vorliegend nicht entschieden zu werden.
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.01.2017 - 4 MB 43/16

    Jagen im Jagdgatter; Erforderlichkeit der Jagdausübung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.07.2022 - 3 MB 11/22
    Ob eine Antragsänderung ausnahmsweise unter den Voraussetzungen des § 91 Abs. 1 VwGO in Betracht kommen soll (…dafür etwa OVG Hamburg, Beschl. v. 02.08.2019 - 4 Bs 219/18 -, juris Rn. 10;… OVG Koblenz, Beschl. v. 26.07.2017 - 8 B 11235/17 -, juris Rn. 50;… Happ, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 146 Rn. 25) oder jedenfalls in Fällen zulässig ist, in denen die Effektivität des Rechtsschutzes dies gebietet (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 11.01.2017 - 4 MB 43/16 -, juris Rn. 5), braucht vorliegend nicht entschieden zu werden.
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.01.2024 - 3 MB 26/23

    Husum darf mit Rückbau des Schobüller Freibades beginnen

    Selbst wenn man dies nämlich ausnahmsweise unter den Voraussetzungen des § 91 Abs. 1 VwGO oder im Einzelfall zur Wahrung eines effektiven Rechtsschutzes in Betracht ziehen wollte (vgl. Beschl. d. Senats v. 15.07.2022 - 3 MB 11/22 -, juris Rn. 11 ), ist keiner dieser Ausnahmefälle gegeben.

    Eine Änderung der Klage gemäß § 91 Abs. 1 VwGO ist in der Regel als sachdienlich anzusehen, wenn sie der endgültigen Beilegung des sachlichen Streits zwischen den Beteiligten im laufenden Verfahren dient und der Streitstoff im Wesentlichen derselbe bleibt (vgl. nur Beschl. d. Senats v. 15.07.2022 - 3 MB 11/22 -, juris Rn. 12 m. w. N.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.07.2025 - 1 M 221/25

    Erweiterung oder sonstige Antragsänderung des Streitgegenstandes im …

    Rn. 16 Der Gegenansicht, wonach eine innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist erfolgte Antragsänderung generell statthaft ist (vgl. OVG Koblenz…, Beschluss vom 26. Juli 2017 - 8 B 11235/17 -, juris Rn. 51; VGH München…, Beschluss vom 4. Dezember 2006 - 11 CE 06.2649 -, juris Rn. 37) oder eine Antragsänderung ausnahmsweise statthaft ist, wenn die Voraussetzungen des § 91 Abs. 1 VwGO erfüllt sind (vgl. OVG Bremen…, Beschluss vom 19. Mai 2022 - 2 B 89/22 -, juris Rn. 5; OVG Münster…, Beschluss vom 26. Januar 2022 - 18 B 1992/21 -, juris Rn. 9; OVG Hamburg…, Beschluss vom 2. August 2019 - 4 Bs 219/18 - Rn. 8; OVG Magdeburg…, Beschluss vom 21. Mai 2019 - 2 M 49/19 -, juris Rn. 8; OVG Saarlouis…, Beschluss vom 31. August 2018 - 1 B 212/18 -, juris Rn. 6; OVG Münster…, Beschluss vom 29. Januar 2018 - 9 B 1540/17 -, juris Rn. 13; VGH Mannheim…, Beschluss vom 18. Januar 2006 - 11 S 1455/05 -, juris Rn. 7; OVG Schleswig…, Beschluss vom 22. Dezember 2022 - 4 MB 48/22 -, juris Rn. 21 mit den weiteren Voraussetzungen, dass die Antragsänderung aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes geboten sein muss und mit ihr einer Änderung der Sachlage Rechnung getragen werden soll, die vor Ablauf der Beschwerdebegründung eingetreten ist; offengelassen: OVG Schleswig, Beschluss vom 15. Juli 2022 - 3 MB 11/22 -, juris Rn. 11), folgt der Senat nicht.
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.09.2022 - 3 MB 13/22

    Anordnungsgrund im Eilverfahren bei presserechtlichen Auskunftsansprüchen; …

    Auf die Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen eine Antragsänderung im Beschwerdeverfahren überhaupt zulässig ist (vgl. dazu Beschl. d. Senats v. 15.07.2022 - 3 MB 11/22 -, noch n. v., BA S. 3 m. w. N.), kommt es in der vorliegenden Konstellation nicht an.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.04.2024 - 1 M 124/24

    Eilanträge gegen die Vollstreckung einer naturschutzrechtlichen Auflage und auf …

    Rn. 27 Der Gegenansicht, wonach eine innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist erfolgte Antragsänderung generell statthaft ist (vgl. OVG Koblenz…, Beschluss vom 26. Juli 2017 - 8 B 11235/17 -, juris Rn. 51; VGH München…, Beschluss vom 4. Dezember 2006 - 11 CE 06.2649 -, juris Rn. 37) oder eine Antragsänderung ausnahmsweise statthaft ist, wenn die Voraussetzungen des § 91 Abs. 1 VwGO erfüllt sind (vgl. OVG Bremen…, Beschluss vom 19. Mai 2022 - 2 B 89/22 -, juris Rn. 5; OVG Münster…, Beschluss vom 26. Januar 2022 - 18 B 1992/21 -, juris Rn. 9; OVG Hamburg…, Beschluss vom 2. August 2019 - 4 Bs 219/18 - Rn. 8; OVG Magdeburg…, Beschluss vom 21. Mai 2019 - 2 M 49/19 -, juris Rn. 8; OVG Saarlouis…, Beschluss vom 31. August 2018 - 1 B 212/18 -, juris Rn. 6; OVG Münster…, Beschluss vom 29. Januar 2018 - 9 B 1540/17 -, juris Rn. 13; VGH Mannheim…, Beschluss vom 18. Januar 2006 - 11 S 1455/05 -, juris Rn. 7; OVG Schleswig…, Beschluss vom 22. Dezember 2022 - 4 MB 48/22 -, juris Rn. 21 mit den weiteren Voraussetzungen, dass die Antragsänderung aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes geboten sein muss und mit ihr einer Änderung der Sachlage Rechnung getragen werden soll, die vor Ablauf der Beschwerdebegründung eingetreten ist; offengelassen: OVG Schleswig, Beschluss vom 15. Juli 2022 - 3 MB 11/22 -, juris Rn. 11), folgt der Senat nicht.
  • OVG Thüringen, 11.01.2023 - 3 EO 7/21

    Zulässigkeit der Antragsänderung im Beschwerdeverfahren gegen Eilentscheidung

    Eine Antragsänderung im Beschwerdeverfahren kann hiernach im Ausnahmewege in Betracht kommen, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 91 Abs. 1 VwGO vorliegen (OVG Hamburg…, Beschluss vom 2. August 2019 - 4 Bs 219/18 - Rn. 8; vgl. Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 15. Juli 2022 - 3 MB 11/22 - Rn. 11 - jeweils juris;… W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 27. Auflage 2021, § 146 Rn. 33; vgl. auch Bayrischer VGH…, Beschluss vom 4. Dezember 2006 - 11 CE 06.2649 - juris Rn. 37, der zusätzlich verlangt, dass die Vereinfachung und Beschleunigung bestimmter Beschwerdeverfahren, die § 146 Abs. 4 VwGO bezweckt, nicht gefährdet wird) oder die Effektivität des Rechtsschutzes sie gebietet (Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 15. Juli 2022 - 3 MB 11/22 - juris Rn. 11).
  • VG Schleswig, 13.09.2022 - 6 B 28/22
    Die hiergegen eingelegte Beschwerde wurde durch das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 15. Juli 2022 verworfen (Az.: 3 MB 11/22).
  • VG Schleswig, 31.08.2022 - 6 A 159/21

    Abstimmung über die Abberufung des derzeitigen Landrates

    Die gegen diese Entscheidung erhobene Beschwerde hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 15. Juli 2022 verworfen (Az. 3 MB 11/22).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.11.2025 - 3 MB 19/25

    Beschwerdeverfahren; Zulässigkeit einer Antragsänderung

    Rn. 10 1. In einem Beschwerdeverfahren nach § 146 Abs. 4 VwGO ist ein Antrag, der in erster Instanz nicht gestellt und daher vom Verwaltungsgericht in dem angefochtenen Beschluss nicht beschieden worden ist, grundsätzlich unzulässig, da die Beschwerde der rechtlichen Überprüfung der auf die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gerichteten erstinstanzlichen Entscheidung dient (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Juli 2022 - 3 MB 11/22 -, juris Rn. 10 f. m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Schleswig-Holstein
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht