Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2023 - 3 MB 5/23 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Schleswig-Holstein
Art 6 Abs 2 S 1 GG, Art 7 Abs 1 GG
Androhung eines Zwangsgeldes gegen die Eltern zwecks Durchsetzung der Schulpflicht der Tochter - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Parlamentsvorbehalt; Schulpflicht; Wesentlichkeitstheorie; Androhung eines Zwangsgeldes gegen die Eltern zwecks Durchsetzung der Schulpflicht der Tochter
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Parlamentsvorbehalt; Schulpflicht; Wesentlichkeitstheorie; Androhung eines Zwangsgeldes gegen die Eltern zwecks Durchsetzung der Schulpflicht der Tochter
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Rechtmäßigkeit eines Bescheides zur Verpflichtung der Eltern zur Gewährleistung der Teilnahme ihres Kindes am Schulunterricht
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 11.04.2023 - 9 B 6/23
- OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2023 - 3 MB 5/23
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (17)
- VGH Baden-Württemberg, 14.07.2014 - 9 S 897/14
Durchsetzung der Schulpflicht
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2023 - 3 MB 5/23
Die Einwirkung hat dabei selbstverständlich gewaltfrei zu geschehen und es unterliegt auch keinen Zweifeln, dass das Sorgetragen ohne körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen oder entwürdigende Maßnahmen anderer Art möglich ist (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 14.07.2014 - 9 S 897/14 -, juris Rn. 9 m.w.N.).Bei einem "Sorgetragen" handelt es sich nicht um etwas objektiv Unmögliches (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 14.07.2014 - 9 S 897/14 -, juris Rn. 9).
- BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80
Schulentlassung
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2023 - 3 MB 5/23
aa) Das Rechtsstaatsprinzip und das Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) verpflichten den Gesetzgeber, die wesentlichen Entscheidungen im Schulwesen selbst zu treffen und nicht der Schulverwaltung zu überlassen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.10.1981 - 1 BvR 640/80 -, juris Rn. 43 m.w.N.;… vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 06.03.1998 - 6 B 9.98 -, juris Rn. 4).Greift die Regelung erheblich in die Rechtsstellung des Betroffenen ein, so müssen höhere Anforderungen an den Bestimmtheitsgrad der Ermächtigung gestellt werden, als wenn es sich um einen Regelungsbereich handelt, der die Grundrechtsausübung weniger tangiert (BVerfG, Beschl. v. 20.10.1981 - 1 BvR 640/80 -, juris Rn. 63).
- BVerfG, 18.07.2019 - 1 BvR 2307/18
Nichtannahmebeschluss: Auch die nachträgliche Eröffnung eines fachgerichtlichen …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2023 - 3 MB 5/23
Eine andere Beurteilung ergibt sich auch nicht aus der in diesem Zusammenhang zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 18.07.2019 - 1 BvR 2307/18 -, juris).
- OVG Schleswig-Holstein, 13.08.2019 - 3 MB 5/19
Festsetzung eines Zwangsgeldes gegen die Mutter zwecks Durchsetzung der …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2023 - 3 MB 5/23
Insoweit ist der Sachverhalt anders als in dem vom Senat (Beschl. v. 13.08.2019 - 3 MB 5/19 -, juris Rn. 6) entschiedenen Fall, der ein Kind betraf, das zuvor von einem Familiengericht persönlich angehört worden war (…siehe OLG Schleswig, Beschl. v. 27.12.2018 - 10 UF 176/18 -, juris Rn. 62). - OLG Schleswig, 27.12.2018 - 10 UF 176/18
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2023 - 3 MB 5/23
Insoweit ist der Sachverhalt anders als in dem vom Senat (…Beschl. v. 13.08.2019 - 3 MB 5/19 -, juris Rn. 6) entschiedenen Fall, der ein Kind betraf, das zuvor von einem Familiengericht persönlich angehört worden war (siehe OLG Schleswig, Beschl. v. 27.12.2018 - 10 UF 176/18 -, juris Rn. 62). - BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75
Sexualkundeunterricht
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2023 - 3 MB 5/23
Dieser Auftrag ist dem elterlichen Erziehungsrecht nicht nach-, sondern gleichgeordnet mit der Folge, dass es sich um eine gemeinsam von Eltern und Schule wahrzunehmende Aufgabe handelt (…vgl. bereits BVerfG, Urt. v. 06.12.1972 - 1 BvR 230/70 u.a. -, juris Rn. 81; Beschl. v. 21.12.1977 - 1 BvL 1/75 u.a. -, juris Rn. 92). - BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2023 - 3 MB 5/23
Welche Anforderungen an die Bestimmtheit gesetzlicher Regelungen zu stellen sind, richtet sich nach der Intensität des jeweils durch die Regelung erfolgenden Grundrechtseingriffs (BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, juris Rn. 125 m.w.N.). - BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70
Förderstufe
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2023 - 3 MB 5/23
Dieser Auftrag ist dem elterlichen Erziehungsrecht nicht nach-, sondern gleichgeordnet mit der Folge, dass es sich um eine gemeinsam von Eltern und Schule wahrzunehmende Aufgabe handelt (vgl. bereits BVerfG, Urt. v. 06.12.1972 - 1 BvR 230/70 u.a. -, juris Rn. 81;… Beschl. v. 21.12.1977 - 1 BvL 1/75 u.a. -, juris Rn. 92). - BVerfG, 01.04.2014 - 2 BvF 1/12
Normenkontrollanträge gegen die Rechtsverordnung zur Erprobung von "Gigalinern" …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2023 - 3 MB 5/23
Die verfassungsrechtlichen Wertungskriterien sind dabei den tragenden Prinzipien des Grundgesetzes, insbesondere den dort verbürgten Grundrechten, zu entnehmen (stRspr. BVerfG, Beschl. v. 01.04.2014 - 2 BvF 1/12, 2 BvF 3/12 -, juris Rn. 102 m.w.N.). - BVerfG, 10.11.2020 - 1 BvR 3214/15
Erweiterte Datennutzung (Data-mining) nach dem Antiterrordateigesetz teilweise …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2023 - 3 MB 5/23
Dem Bestimmtheitserfordernis ist genügt, wenn die Auslegungsprobleme mit herkömmlichen juristischen Methoden bewältigt werden können (BVerfG, Beschl. v. 10.11.2020 - 1 BvR 3214/15 -, juris Rn. 86). - BVerfG, 19.08.2015 - 1 BvR 2388/11
Nichtannahmebeschluss: Elterliches Erziehungsrecht durch Einrichtung eines acht- …
- BVerwG, 06.03.1998 - 6 B 9.98
Zeugnisnote in einem versetzungsrelevanten Fach; Gewichtung schriftlicher und …
- VGH Hessen, 29.12.2014 - 7 B 1570/14
Überwachung der Schulpflicht
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.04.2021 - 3 M 4.21
Schulpflicht in Zeiten der Corona-Pandemie; Handlungspflichten der Eltern zur …
- VG Karlsruhe, 18.09.2018 - 9 K 4575/17
Durchsetzung der Schulpflicht mittels Zwangsgeldes gegenüber den Eltern
- OVG Schleswig-Holstein, 14.04.2023 - 3 O 7/23
Androhung eines Zwangsgeldes gegen die Eltern zwecks Durchsetzung der …
- VG Schleswig, 08.05.2023 - 9 A 130/23
Zwangsgeld gegen Eltern zur Durchsetzung der Schulpflicht rechtmäßig
- VG Schleswig, 25.07.2023 - 9 A 98/23
Zwangsgeld gegen Eltern zur Durchsetzung der Schulpflicht rechtmäßig
Die Ermächtigung zu der Anordnung gegen die Eltern ergibt sich in der Wesentlichkeitstheorie und dem Bestimmtheitsgebot genügenden Weise aus der Gesamtschau von § 26 Abs. 1 und § 28 SchulG SH (OVG Schleswig, Beschluss vom 22.06.2023 - 3 MB 5/23 -, juris Rn. 11 ff.).(Rn.32).Diese Handlungspflicht der Klägerin wurde vom Beklagten rechtmäßig als vollziehbarer Verwaltungsakt konkretisiert (…vgl. Beschluss der Kammer vom 20.04.2017 ? 9 B 12/17 ??, juris Rn. 4; Beschluss vom 09.05.2022 ? 9 B 12/22 ? n. v.;… Beschluss der Kammer vom 02.12.2022 ? 9 B 30/22 ??, juris Rn. 19; OVG Schleswig…, Beschluss vom 14.04.2023 ? 3 O 7/23 ??, juris Rn. 9; OVG Schleswig, Beschluss vom 22.06.2023 ? 3 MB 5/23 ??, juris Rn. 18).
Denn es entspricht der Zielsetzung des Gesetzgebers, den Schulbehörden effektive Instrumente an die Hand zu geben, um den Unterrichtsbesuch schulpflichtiger Kinder durchsetzen zu können (vgl. .OVG Schleswig…, Beschluss vom 14.04.2023 ? 3 O 7/23 ??, juris Rn. 10; OVG Schleswig, Beschluss vom 22.06.2023 ? 3 MB 5/23 ??, juris Rn. 18).
Diese Ermächtigungsgrundlage genügt auch mit dieser Auslegungsbedürftigkeit den verfassungsrechtlichen Anforderungen, insbesondere der Wesentlichkeitstheorie und dem Bestimmtheitsgebot (siehe OVG Schleswig, Beschluss vom 22.06.2023 ? 3 MB 5/23 ??, juris Rn. 11 ff.).
- OVG Schleswig-Holstein, 13.11.2023 - 3 KN 5/20
Coronabedingtes Einreiseverbot aus touristischem Anlass und zu Freizeitwecken im …
Dem Bestimmtheitsgebot ist genügt, wenn die Auslegungsprobleme mit herkömmlichen juristischen Methoden bewältigt werden können (vgl. Beschl. d. Senats v. 22.06.2023 - 3 MB 5/23 -, juris Rn. 14 m. w. N.).
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