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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 02.10.2020 - 3 MR 41/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,30077
OVG Schleswig-Holstein, 02.10.2020 - 3 MR 41/20 (https://dejure.org/2020,30077)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02.10.2020 - 3 MR 41/20 (https://dejure.org/2020,30077)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02. Oktober 2020 - 3 MR 41/20 (https://dejure.org/2020,30077)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 1 CoronaVQuarV SH 6, § 2 CoronaVQuarV SH 6, Art 3 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 47 Abs 6 VwGO
    Schleswig-Holsteinische Landesverordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus (CoronaVQuarV SH 6) vom 01.09.2020 (Türkei) - Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ungültigkeit einer Bestimmung zur Landesverordnung zu Quarantänemaßnahmen für ...

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 07.04.2020 - 1 BvR 755/20

    Erfolglose Eilanträge im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.10.2020 - 3 MR 41/20
    Bei der Gesamtschau überwiegen die Interessen der Gesamtbevölkerung am Schutz vor einer Weiterverbreitung des Coronavirus gegenüber den Interessen der Antragstellerin an einer baldigen Beendigung der Quarantäne (…vgl. BVerfG, Ablehnung einer einstweiligen Anordnung v. 18.06.2020 - 1 BvQ 69/20 -, juris Rn. 12 ff.; Beschl. v. 07.04.2020 - 1 BvR 755/20 -, juris Rn. 11)(Rn.13).

    Bei einer Gesamtschau überwiegen danach die Interessen der Gesamtbevölkerung am Schutz vor einer Weiterverbreitung des Coronavirus gegenüber den Interessen der Antragstellerin an einer baldigen Beendigung der Quarantäne (…vgl. BVerfG, Ablehnung einer einstweiligen Anordnung v. 18.06.2020 - 1 BvQ 69/20 - juris Rn. 12ff.; Beschl. v. 07.04.2020 - 1 BvR 755/20 -, juris Rn. 11).

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.10.2020 - 3 MR 41/20
    a) Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12; OVG Schleswig, Beschl. v. 09.04.2020 - 3 MR 4/20 -, juris).

    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12;… vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 30.03.2020 - 20 NE 20.632 -, juris Rn. 31ff.).

  • BVerfG, 18.06.2020 - 1 BvQ 69/20

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer eA gegen infektionsschutzrechtliche …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.10.2020 - 3 MR 41/20
    Bei der Gesamtschau überwiegen die Interessen der Gesamtbevölkerung am Schutz vor einer Weiterverbreitung des Coronavirus gegenüber den Interessen der Antragstellerin an einer baldigen Beendigung der Quarantäne (vgl. BVerfG, Ablehnung einer einstweiligen Anordnung v. 18.06.2020 - 1 BvQ 69/20 -, juris Rn. 12 ff.;… Beschl. v. 07.04.2020 - 1 BvR 755/20 -, juris Rn. 11)(Rn.13).

    Bei einer Gesamtschau überwiegen danach die Interessen der Gesamtbevölkerung am Schutz vor einer Weiterverbreitung des Coronavirus gegenüber den Interessen der Antragstellerin an einer baldigen Beendigung der Quarantäne (vgl. BVerfG, Ablehnung einer einstweiligen Anordnung v. 18.06.2020 - 1 BvQ 69/20 - juris Rn. 12ff.;… Beschl. v. 07.04.2020 - 1 BvR 755/20 -, juris Rn. 11).

  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 NE 20.632

    Keine Außervollzugsetzung der Bayerischen Verordnung über befristete …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.10.2020 - 3 MR 41/20
    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12; vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 30.03.2020 - 20 NE 20.632 -, juris Rn. 31ff.).
  • BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52

    Notaufnahme

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.10.2020 - 3 MR 41/20
    Unter der grundrechtlich geschützten "Freizügigkeit" wird das Recht verstanden, unbehindert durch die deutsche Staatsgewalt an jedem Ort innerhalb des Bundesgebietes Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen und auch zu diesem Zweck in das Bundesgebiet einzureisen (vgl. Pagenkopf, in: Sachs, Grundgesetz, 8. Aufl. 2018, Art. 11 Rn. 14 unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seit BVerfGE 2, 266 ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.04.2020 - 3 MR 4/20

    SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung bleibt vollziehbar

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.10.2020 - 3 MR 41/20
    a) Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (…BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12; OVG Schleswig, Beschl. v. 09.04.2020 - 3 MR 4/20 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.10.2020 - 3 MR 51/20

    Keine vorläufige Außervollzugsetzung der Landesverordnung zu Quarantänemaßnahmen …

    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12; Beschl. des Senats v. 02.10.2020 - 3 MR 41/20 -, juris Rn. 10 ;… vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 30.03.2020 - 20 NE 20.632 -, juris Rn. 31ff.).
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