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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 12.02.2021 - 3 MR 6/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,2039
OVG Schleswig-Holstein, 12.02.2021 - 3 MR 6/21 (https://dejure.org/2021,2039)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12.02.2021 - 3 MR 6/21 (https://dejure.org/2021,2039)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12. Februar 2021 - 3 MR 6/21 (https://dejure.org/2021,2039)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Corona-Lockdown - Auch Friseure bleiben noch geschlossen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Friseure in Schleswig-Holstein bleiben (noch) geschlossen - Corona-Virus

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Corona-Lockdown: Auch Friseure in Schleswig-Hollstein bleiben noch geschlossen - Verbot von Dienstleistungen mit Körperkontakt einschließlich Friseurleistungen nach summarischer Prüfung weiterhin rechtmäßig

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Verbot zur Durchführung von Dienstleistungen mit Körperkontakt (hier: Friseure); Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus i.R.d. Gleichheitssatzes

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (16)

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.01.2021 - 3 MR 1/21

    Weitere Eilentscheidungen nach neuerlichem Corona-Lockdown - Friseursalons und …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.02.2021 - 3 MR 6/21
    Rn. 16 Der Senat nimmt Bezug auf seinen Beschluss vom 19. Januar 2021 (- 3 MR 1/21 -, juris, Rn. 12 ff.), dem die wortgleiche (Vorgänger-)Vorschrift des § 9 Abs. 1 Satz 1 Corona-BekämpfVO vom 8. Januar 2021 - dort ebenfalls bezogen auf das Friseurhandwerk - zugrunde lag.

    Rn. 23 Wie eingangs dargestellt, kann sich, auch eingedenk der dem Verordnungsgeber obliegenden Beobachtungs- und Überprüfungspflicht, aufgrund der relativ kurzen Zeitspanne seit Ergehen der Entscheidung des Senats vom 19. Januar 2021 ( 3 MR 1/21 ) kein anderes Ergebnis ergeben.

    Auch, wenn nicht in Abrede gestellt werden soll, dass das Hygienekonzept des Antragstellers sowie dasjenige der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) umfassende Schutzvorkehrungen beinhalten, hat der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 19. Januar 2021 (a. a. O., juris Rn. 38) ausgeführt, dass die Möglichkeit, körpernahe Dienstleistungen mit entsprechenden Hygienekonzepten zu erbringen, sich zwar als ein milderes, aber nicht als ein gleich geeignetes Mittel darstellt.

    Rn. 36 4. Auch in Bezug auf den vom Antragsteller angeführten Verstoß gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) nimmt der Senat Bezug auf seine Ausführungen in dem Beschluss vom 19. Januar 2021 (a. a. O., juris Rn. 44ff.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.04.2020 - 3 MR 4/20

    SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung bleibt vollziehbar

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.02.2021 - 3 MR 6/21
    Rn. 12 Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind in erster Linie die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags in der Hauptsache, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12; OVG Schleswig, Beschl. v. 09.04.2020 - 3 MR 4/20 -, juris Rn. 3 ).

    In diesem Fall kann eine einstweilige Anordnung ergehen, wenn der (weitere) Vollzug vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren Nachteile befürchten lässt, die unter Berücksichtigung der Belange des Antragstellers, betroffener Dritter und/oder der Allgemeinheit so gewichtig sind, dass eine vorläufige Regelung mit Blick auf die Wirksamkeit und Umsetzbarkeit einer für den Antragsteller günstigen Hauptsacheentscheidung unaufschiebbar ist ( OVG Schleswig, Beschl. v. 09.04.2020 - 3 MR 4/20 -, juris Rn. 4 ).

    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015, a. a. O., juris Rn. 12; OVG Schleswig, Beschl. v. 09.04.2020, a. a. O., juris Rn. 5).

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.11.2020 - 3 MR 60/20

    Weitere Eilentscheidung nach neuerlichem Corona-Lockdown - Gaststätten und …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.02.2021 - 3 MR 6/21
    Letztlich geht es aber (immer noch) darum, generell Kontakte auf der privaten Ebene, die nicht unbedingt erforderlich sind, in der Fläche zu reduzieren (vgl. bereits Beschl. des Senats v. 09.11.2020 - 3 MR 60/20 -, juris Rn. 36 ).

    Rn. 35 3. Soweit der Antragsteller auf seine Grundrechtsposition aus Art. 14 Abs. 1 GG abhebt, hat der Senat in der vergangenen Zeit wiederholt Zweifel an der Eröffnung des Schutzbereichs angemeldet (…vgl. Beschl. v. 05.11.2020 - 3 MR 56/20 -, juris Rn. 30 f.; Beschl. v. 09.11.2020 - 3 MR 60/20 -, juris Rn. 26 f.;… Beschl. v. 18.11.2020 - 3 MR 76/20 -, juris Rn. 42 f.).

  • OVG Thüringen, 28.01.2021 - 3 EN 22/21

    Untersagung körpernaher Dienstleistungen in Friseurstudios während der 2. Welle …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.02.2021 - 3 MR 6/21
    Insoweit wird auch auf die Entscheidungen des Thüringer Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 28.01.2021 - 3 EN 22/21 - juris Rn. 35ff.) und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (…Beschl. v. 04.02.2021 - 8 B 215/21.N -, juris Rn. 31ff.) Bezug genommen.

    Rn. 25 Angesichts der weiterhin bestehenden Unklarheit über Infektionsherde und das Ausbruchsgeschehen sowie die damit einhergehende schwere Nachverfolgbarkeit von Kontakten (vgl RKI, Lagebericht vom 10.02.2021, Seite 1f.) vermag der Antragsteller auch nicht damit zu überzeugen, dass Friseurbetriebe keine Rolle im Infektionsgeschehen gespielt hätten (vgl. auch OVG Weimar, Beschl. v. 28.01.2021, a. a. O., juris Rn. 51).

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.02.2021 - 3 MR 6/21
    Rn. 12 Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind in erster Linie die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags in der Hauptsache, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12;… OVG Schleswig, Beschl. v. 09.04.2020 - 3 MR 4/20 -, juris Rn. 3 ).

    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015, a. a. O., juris Rn. 12;… OVG Schleswig, Beschl. v. 09.04.2020, a. a. O., juris Rn. 5).

  • BVerfG, 28.04.2020 - 1 BvR 899/20

    Ablehnung eines Antrags auf Erlasses einer einstweiligen Anordnung im …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.02.2021 - 3 MR 6/21
    Sinn der in § 28a Abs. 5 Satz 1 und 2 IfSG geregelten Befristung ist es, in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, ob die in der Verordnung angeordneten Maßnahmen angesichts der (Fort-)Entwicklung der Pandemie noch angemessen sind (vgl. auch BVerfG, Ablehnung einstweilige Anordnung v. 28.04.2020 - 1 BvR 899/20 -, juris Rn. 13).
  • BVerfG, 11.11.2020 - 1 BvR 2530/20

    Erfolgloser Eilantrag gegen Untersagung des Gastronomiebetriebs zwecks …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.02.2021 - 3 MR 6/21
    Diese Rechtsprechung hält sich im Einklang mit der Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts im Zusammenhang mit Gastronomiebetrieben (Ablehnung einstweilige Anordnung vom 11.11.2020 - 1 BvR 2530/20 -, juris Rn. 15).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.11.2020 - 3 MR 56/20

    Beherbergungsverbot während der Corona-Pandemie (Schleswig-Holstein)

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.02.2021 - 3 MR 6/21
    Rn. 35 3. Soweit der Antragsteller auf seine Grundrechtsposition aus Art. 14 Abs. 1 GG abhebt, hat der Senat in der vergangenen Zeit wiederholt Zweifel an der Eröffnung des Schutzbereichs angemeldet (vgl. Beschl. v. 05.11.2020 - 3 MR 56/20 -, juris Rn. 30 f.;… Beschl. v. 09.11.2020 - 3 MR 60/20 -, juris Rn. 26 f.;… Beschl. v. 18.11.2020 - 3 MR 76/20 -, juris Rn. 42 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.01.2021 - 3 MR 3/21

    Corona-Lockdown - TEDi-Filialen bleiben geschlossen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.02.2021 - 3 MR 6/21
    Der Senat nimmt insoweit Bezug auf seine Ausführungen in seinem Beschluss vom 21. Januar 2021 (- 3 MR 3/21 -, juris Rn. 38 ), an denen er festhält.
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.11.2020 - 3 MR 76/20

    Korona-Pandemie -Schließung von Wellness-Studios Schleswig-Holstein

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.02.2021 - 3 MR 6/21
    Rn. 35 3. Soweit der Antragsteller auf seine Grundrechtsposition aus Art. 14 Abs. 1 GG abhebt, hat der Senat in der vergangenen Zeit wiederholt Zweifel an der Eröffnung des Schutzbereichs angemeldet (…vgl. Beschl. v. 05.11.2020 - 3 MR 56/20 -, juris Rn. 30 f.;… Beschl. v. 09.11.2020 - 3 MR 60/20 -, juris Rn. 26 f.; Beschl. v. 18.11.2020 - 3 MR 76/20 -, juris Rn. 42 f.).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung; …

  • BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvL 3/77

    Kriegsopferversorgung

  • BVerwG, 17.12.2012 - 4 BN 19.12

    Anforderung an die Antragsbefugnis bei der Geltendmachung einer Rechtsverletzung …

  • OVG Niedersachsen, 19.05.2009 - 1 MN 12/09

    Planung weiterer Baureihe vor bisherigem Abschluss der Bebauung; Präklusion des …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2014 - 2 B 1367/13

    Notwendigkeit der Einbeziehung von Lärmschutzbelangen in die Abwägung bei der …

  • VGH Hessen, 04.02.2021 - 8 B 215/21

    Friseure dürfen weiterhin nicht öffnen

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2021 - 3 MR 31/21

    Corona: 2G-Regelung hält gerichtlicher Überprüfung vorerst stand

    cc) Soweit die Antragstellerin auf ihre Grundrechtsposition aus Art. 14 Abs. 1 GG abhebt, hat der Senat in der vergangenen Zeit wiederholt Zweifel an der Eröffnung des Schutzbereichs kundgetan (vgl. Beschl. v. 12.02.2021 - 3 MR 6/21 -, juris Rn. 35;… Beschl. v. 05.11.2020 - 3 MR 56/20 -, juris Rn. 30 f.;… Beschl. v. 09.11.2020 - 3 MR 60/20 -, juris Rn. 26 f.;… Beschl. v. 18.11.2020 - 3 MR 76/20 -, juris Rn. 42 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2021 - 3 MR 17/21

    Corona-Pandemie: Einschränkungen der Beherbergungsmöglichkeiten in …

    Ob der Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG daher überhaupt betroffen ist, ist zweifelhaft (vgl. dazu auch Beschl. d. Senats v. 12.02.2021 - 3 MR 6/21 -, juris Rn. 35 m. w. N.), kann im Ergebnis aber offenbleiben.
  • VG Schleswig, 01.03.2021 - 1 B 21/21

    Friseure und Nagelstudios in Flensburg bleiben geschlossen

    Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 12. Februar 2021 (- 3 MR 6/21 -, Rn. 22 - 34, juris) zur Frage der Verhältnismäßigkeit von angeordneten Betriebsschließungen von Friseurgeschäften ausgeführt:.
  • VG Schleswig, 24.02.2021 - 1 B 16/21

    Coronavirus: Tätigkeit als Musiker im öffentlichen Raum verboten

    Die Vorschrift § 5 Abs. 1 Corona-Bekämpfungsverordnung verstößt aller Voraussicht nach nicht gegen höherrangiges Recht (vgl. allgemein zur Verfassungsmäßigkeit der Verordnung ausführlich Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19. Januar 2021 - 3 MR 1/21 -, juris und aktuell: Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 12. Februar 2021 - 3 MR 6/21 -, juris).Hinsichtlich der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG), die keinen Anspruch auf Erfolg im Wettbewerb und auf Sicherung künftiger Erwerbsmöglichkeiten umfasst, stellt die angegriffene Regelung für den Antragsteller eine Berufsausübungsregelung dar, da dieser seinen Beruf zeitweise nicht ausüben darf.
  • VG Schleswig, 25.03.2021 - 1 B 32/21

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Maßnahmen zum Infektionsschutz

    Die Vorschrift § 5 Abs. 1 Corona-Bekämpfungsverordnung verstößt aller Voraussicht nach nicht gegen höherrangiges Recht (vgl. allgemein zur Verfassungsmäßigkeit der Verordnung ausführlich Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19. Januar 2021 - 3 MR 1/21 -, juris und aktuell: Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 12. Februar 2021 - 3 MR 6/21 -, juris).
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