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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 13.01.2010 - 3 N 105.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,26096
OVG Berlin-Brandenburg, 13.01.2010 - 3 N 105.08 (https://dejure.org/2010,26096)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.01.2010 - 3 N 105.08 (https://dejure.org/2010,26096)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. Januar 2010 - 3 N 105.08 (https://dejure.org/2010,26096)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 103 Abs 1 GG, § 78 Abs 3 Nr 3 AsylVfG, § 78 Abs 4 S 4 AsylVfG, § 86 Abs 2 VwGO, § 138 Nr 3 VwGO
    Ablehnung von Beweisanträgen: (keine) Bescheidung in mündlicher Verhandlung; Einverständnis mit Bescheidung "außerhalb der mündlichen Verhandlung"; Rügeverlust; nicht eingeführte Erkenntnismittel

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 103 Abs 1 GG, § 78 Abs 3 Nr 3 AsylVfG, § 78 Abs 4 S 4 AsylVfG, § 86 Abs 2 VwGO, § 138 Nr 3 VwGO
    Ablehnung von Beweisanträgen: (keine) Bescheidung in mündlicher Verhandlung; Einverständnis mit Bescheidung "außerhalb der mündlichen Verhandlung"; Rügeverlust; nicht eingeführte Erkenntnismittel

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    VwGO § 86 Abs. 2, AsylVfG § 78 Abs. 4 Satz 4
    Prozessrecht, Berufungszulassung, Bescheidung über Beweisantrag, unsubstanziierte Tatsachenbehauptung, Gehörsverstoß, rechtliches Gehör, Darlegungsanforderungen, Beruhen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 23.02.2005 - 1 B 102.04

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde; Verletzung des …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.01.2010 - 3 N 105.08
    Besteht der Zweck des in § 86 Abs. 2 VwGO geregelten Verfahrens darin, der Partei schon vor Erlass des Urteils die Auffassung des Gerichts über die Erheblichkeit eines Beweisthemas zur Kenntnis zu geben, um sich darauf einstellen zu können, so gehört zur Rüge eines dahin gehenden Verfahrensmangels die substanziierte Darlegung, wie sich die Partei auf die ihr (erst) durch das Urteil bekannt gewordenen Ablehnungsgründe erklärt hätte, insbesondere welche anderen Tatsachen und Beweismittel sie vorgetragen hätte, wenn ihre in der mündlichen Verhandlung gestellten Beweisanträge vorab abgelehnt worden wären, ferner die Darlegung, inwieweit der weitere Vortrag zur Klärung der geltend gemachten Ansprüche geeignet gewesen wäre (…BVerwG, Beschlüsse vom 11. März 2009 - 8 PKH 5.08 -, juris Rn. 4, vom 23. Februar 2005 - 1 B 102.04 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 60, und vom 13. September 1977 - V CB 68.74 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 20;… Senatsbeschluss vom 7. März 2007 - OVG 3 N 197.06 -, juris Rn. 9;… Berlit in GK-AsylVfG, Stand April 1998, § 78 Rn. 667).

    Damit war aber jedenfalls nicht die Darlegung verbunden, inwieweit sein weiterer Vortrag der Klage zum Erfolg hätte verhelfen können (so BVerwG, Beschluss vom 23. Februar 2005, a.a.O.).

  • BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.01.2010 - 3 N 105.08
    Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (u.a. Beschluss vom 10. Februar 1987 - 2 BvR 314/86 -, BVerfGE 74, 220, 225) und des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 6. April 2004 - 9 B 21.04 -, juris) sowie der Rechtsprechung des Senats (u.a. Beschluss vom 24. November 2009 - OVG 3 N 7.08 -) kann ein Verfahrensbeteiligter einen Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs mit Erfolg nur rügen, wenn er zuvor alle ihm zu Gebote stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um sich Gehör zu verschaffen.
  • BFH, 31.01.1989 - VII B 162/88

    Revision - Übergangener Beweisantrag

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.01.2010 - 3 N 105.08
    Hierdurch geht das Rügerecht verloren (vgl. BFH, Beschluss vom 31. Januar 1989 - 7 B 162/88 -, NVwZ-RR 1990, 335;… Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 124 Rn 216;… Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, § 86 Rn. 20).
  • BVerwG, 14.04.2005 - 1 B 161.04

    Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen, die …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.01.2010 - 3 N 105.08
    Ist ein verfahrensfehlerhaft nicht eingeführtes Erkenntnismittel der Prozesspartei nicht ohne Weiteres zugänglich, so muss sie es innerhalb der Rechtsmittelfrist bei Gericht anfordern, es überprüfen und dann im Einzelnen darlegen, was sie zu den darin enthaltenen Feststellungen ausgeführt hätte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. April 2005 - 1 B 161.04 -, Buchholz 310 § 133 [n.F.] VwGO Nr. 81).
  • BVerwG, 06.04.2004 - 9 B 21.04
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.01.2010 - 3 N 105.08
    Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (u.a. Beschluss vom 10. Februar 1987 - 2 BvR 314/86 -, BVerfGE 74, 220, 225) und des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 6. April 2004 - 9 B 21.04 -, juris) sowie der Rechtsprechung des Senats (u.a. Beschluss vom 24. November 2009 - OVG 3 N 7.08 -) kann ein Verfahrensbeteiligter einen Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs mit Erfolg nur rügen, wenn er zuvor alle ihm zu Gebote stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um sich Gehör zu verschaffen.
  • BVerwG, 13.09.1977 - V CB 68.74

    Ablehnungsgründe - Tatsachenvortrag - Beweismittel - Mündliche Verhandlung - …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.01.2010 - 3 N 105.08
    Besteht der Zweck des in § 86 Abs. 2 VwGO geregelten Verfahrens darin, der Partei schon vor Erlass des Urteils die Auffassung des Gerichts über die Erheblichkeit eines Beweisthemas zur Kenntnis zu geben, um sich darauf einstellen zu können, so gehört zur Rüge eines dahin gehenden Verfahrensmangels die substanziierte Darlegung, wie sich die Partei auf die ihr (erst) durch das Urteil bekannt gewordenen Ablehnungsgründe erklärt hätte, insbesondere welche anderen Tatsachen und Beweismittel sie vorgetragen hätte, wenn ihre in der mündlichen Verhandlung gestellten Beweisanträge vorab abgelehnt worden wären, ferner die Darlegung, inwieweit der weitere Vortrag zur Klärung der geltend gemachten Ansprüche geeignet gewesen wäre (…BVerwG, Beschlüsse vom 11. März 2009 - 8 PKH 5.08 -, juris Rn. 4, vom 23. Februar 2005 - 1 B 102.04 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 60, und vom 13. September 1977 - V CB 68.74 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 20;… Senatsbeschluss vom 7. März 2007 - OVG 3 N 197.06 -, juris Rn. 9;… Berlit in GK-AsylVfG, Stand April 1998, § 78 Rn. 667).
  • BVerwG, 11.03.2009 - 8 PKH 5.08

    Beweislastumkehr bei nachgewiesener massiver Bespitzelung durch die …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.01.2010 - 3 N 105.08
    Besteht der Zweck des in § 86 Abs. 2 VwGO geregelten Verfahrens darin, der Partei schon vor Erlass des Urteils die Auffassung des Gerichts über die Erheblichkeit eines Beweisthemas zur Kenntnis zu geben, um sich darauf einstellen zu können, so gehört zur Rüge eines dahin gehenden Verfahrensmangels die substanziierte Darlegung, wie sich die Partei auf die ihr (erst) durch das Urteil bekannt gewordenen Ablehnungsgründe erklärt hätte, insbesondere welche anderen Tatsachen und Beweismittel sie vorgetragen hätte, wenn ihre in der mündlichen Verhandlung gestellten Beweisanträge vorab abgelehnt worden wären, ferner die Darlegung, inwieweit der weitere Vortrag zur Klärung der geltend gemachten Ansprüche geeignet gewesen wäre (BVerwG, Beschlüsse vom 11. März 2009 - 8 PKH 5.08 -, juris Rn. 4, vom 23. Februar 2005 - 1 B 102.04 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 60, und vom 13. September 1977 - V CB 68.74 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 20;… Senatsbeschluss vom 7. März 2007 - OVG 3 N 197.06 -, juris Rn. 9;… Berlit in GK-AsylVfG, Stand April 1998, § 78 Rn. 667).
  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 57.82

    Landbeschaffung - Feststellungsklage - Stellungnahme - Verwaltungsakt - …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.01.2010 - 3 N 105.08
    Aus dem Sinn und Zweck der Vorschrift - dem Antragsteller Gelegenheit zu geben, sein weiteres Prozessverhalten auf das Ergebnis seiner Aufklärungsbemühungen einzustellen -, folgt, dass über den Beweisantrag vor Erlass des Urteils zu befinden ist (BVerwG, Urteil vom 11. April 1986 - 4 C 57.82 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 29).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.03.2007 - 3 N 197.06

    Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im Asylprozess nach Einführung weiterer …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.01.2010 - 3 N 105.08
    Besteht der Zweck des in § 86 Abs. 2 VwGO geregelten Verfahrens darin, der Partei schon vor Erlass des Urteils die Auffassung des Gerichts über die Erheblichkeit eines Beweisthemas zur Kenntnis zu geben, um sich darauf einstellen zu können, so gehört zur Rüge eines dahin gehenden Verfahrensmangels die substanziierte Darlegung, wie sich die Partei auf die ihr (erst) durch das Urteil bekannt gewordenen Ablehnungsgründe erklärt hätte, insbesondere welche anderen Tatsachen und Beweismittel sie vorgetragen hätte, wenn ihre in der mündlichen Verhandlung gestellten Beweisanträge vorab abgelehnt worden wären, ferner die Darlegung, inwieweit der weitere Vortrag zur Klärung der geltend gemachten Ansprüche geeignet gewesen wäre (…BVerwG, Beschlüsse vom 11. März 2009 - 8 PKH 5.08 -, juris Rn. 4, vom 23. Februar 2005 - 1 B 102.04 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 60, und vom 13. September 1977 - V CB 68.74 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 20; Senatsbeschluss vom 7. März 2007 - OVG 3 N 197.06 -, juris Rn. 9;… Berlit in GK-AsylVfG, Stand April 1998, § 78 Rn. 667).
  • BVerwG, 20.10.1988 - 7 B 162.88

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.01.2010 - 3 N 105.08
    Hierdurch geht das Rügerecht verloren (vgl. BFH, Beschluss vom 31. Januar 1989 - 7 B 162/88 -, NVwZ-RR 1990, 335;… Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 124 Rn 216;… Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, § 86 Rn. 20).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2010 - 6 A 1137/08

    Entlassung eines Lehramtsanwärters aus dem Vorbereitungsdienst; …

    Rn. 58 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Februar 2005 - 1 B 102.04 -, und vom 13. September 1977 - 5 CB 68.74 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 3 N 105.08 -, alle juris.
  • VG Bremen, 12.12.2025 - 6 K 1057/23
    Hierbei bedurfte es keines gerichtlichen Vorabentscheidungsbeschlusses (§ 86 Abs. 2 VwGO), denn der Prozessbevollmächtigte des Klägers hat sich ausdrücklich mit einer Entscheidung außerhalb der mündlichen Verhandlung im Urteil einverstanden erklärt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 13.01.2010 - OVG 3 N 105.08 -, Rn. 5, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2026 - 1 A 1145/26

    Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung mangels hinreichender Darlegung …

    Rn. 15 Dazu, dass ein solcher Verzicht möglich ist, und zu dem damit einhergehenden Rügeverlust vgl. OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 13. Januar 2010 - OVG 3 N 105.08 -, juris, Rn. 5, und Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 6. Aufl. 2025, § 124 Rn. 213 f. und 216. -.
  • OVG Sachsen, 17.01.2012 - A 5 A 283/09

    Asylbewerber, doppelte Staatsangehörigkeit, ausländerrechtliche …

    Denn es ist nicht ersichtlich, welcher entscheidungserhebliche Sachvortrag der Klägerin (als Gegenstand ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör) aufgrund des Verfahrensfehlers des Verwaltungsgerichts unberücksichtigt geblieben sein soll (vgl. dazu auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 13. Januar 2010 - OVG 3 N 105.08 -, juris Rn. 7 mit Verweis u. a. auf BVerwG, Beschl. v. 11. März 2009 - 8 PKH 5.08 -, juris Rn. 4).
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