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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 28.04.1986 - 3 N 1578/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3374
VGH Hessen, 28.04.1986 - 3 N 1578/84 (https://dejure.org/1986,3374)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28.04.1986 - 3 N 1578/84 (https://dejure.org/1986,3374)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28. April 1986 - 3 N 1578/84 (https://dejure.org/1986,3374)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • ESVGH 36, 262
  • DVBl 1986, 693
  • DVBl 1988, 693
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • VGH Hessen, 03.03.2022 - 3 C 2655/19

    Rechtfertigung einer städtebaulichen Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung)

    Als typische Fallgruppen werden die (Luxus-)Modernisierungen von Wohnungen einkommensschwacher Bevölkerungskreise in den Kernbereichen der Städte oder die Umwandlung von Wohnungen der eingesessenen Bevölkerung in Kurorten in Ferienappartements oder Zweitwohnungen genannt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 28.04.1986 - 3 N 1578/84 -, BRS 46 Nr. 123; Nieders. OVG, Urteil vom 27.04.1983 - 1 C 1/82 -, juris).
  • VG München, 01.03.1993 - M 8 K 91.3720

    Ablehnung eines Bauantrags wegen Unvereinbarkeit mit den Zielen der städtischen …

    Zum Rahmen der in § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB enthaltenen Ermächtigungsgrundlage ist zunächst grundsätzlich anzumerken, daß der Erlaß einer Erhaltungssatzung, anders als die Klägerin meint, keine Bevölkerungsstruktur voraussetzt, die sich im Vergleich zu anderen Wohngebieten dadurch abhebt, daß sie die Ursache für städtebauliche Besonderheiten ist (vgl. Hessischer VGH, DVBl 1986, 693 f. [VGH Hessen 28.04.1986 - 3 N 1578/84] ).

    Entgegen der Auffassung der Klägerin müssen im übrigen städtebauliche Folgen nicht im Satzungsgebiet selbst, sondern nur allgemein im räumlichen Bereich der Gebietskörperschaft zu befürchten sein; dies ist in der Rechtsprechung geklärt (vgl. etwa Hessischer VGH, DVBl 1986, 693, [VGH Hessen 28.04.1986 - 3 N 1578/84] insbesondere 695).

  • VGH Hessen, 11.05.1992 - 3 UE 174/89

    Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung - …

    Der Senat erklärte diese sogenannte Milieuschutzsatzung in seinen rechtskräftigen Beschlüssen vom 28.04.1986 - 3 N 1994/84 - und - 3 N 1578/84 = DÖV 1986, 705 = DVBl. 1986, 693 für rechtswirksam.
  • VGH Hessen, 03.03.2022 - 3 C 2656/19

    Städtebauliche Erhaltungssatzungen

    Als typische Fallgruppen werden die (Luxus-)Modernisierungen von Wohnungen einkommensschwacher Bevölkerungskreise in den Kernbereichen der Städte oder die Umwandlung von Wohnungen der eingesessenen Bevölkerung in Kurorten in Ferienappartements oder Zweitwohnungen genannt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 28.04.1986 - 3 N 1578/84 -, BRS 46 Nr. 123; Nieders. OVG, Urteil vom 27.04.1983 - 1 C 1/82 -, juris).
  • VGH Hessen, 04.11.1991 - 4 TG 1610/91

    Nachbarschutz - Festsetzung von seitlich nicht überbaubaren Grundstücksflächen - …

    Zwar hat § 31 Abs. 2 BauGB mit dem Gebot der Würdigung nachbarlicher Interessen drittschützende Wirkung (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.09.1986 - 4 C 8.84 -, BRS 46 Nr. 123; Hess. VGH, Beschluß vom 18.09.1989 - 4 TG 2262/89 -, BRS 49 Nr. 189).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.11.1991 - 1 K 1/91
    Damit ist nach Auffassung des Senats dem Zitiergebot trotzdem Genüge getan, denn aus der Bezeichnung "Erhaltung baulicher Anlage gem. § 172 BauGB" in dem Text des Bebauungsplanes wird hinreichend deutlich, daß sich das Erhaltungsgebot auf § 172 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 BauGB stützt (vgl. ähnlich Hess.VGH, Beschl. v 28.04.1986 - 3 N 1578/84 -, DVBl. 1986, 693).
  • VGH Hessen, 24.11.1995 - 4 UE 1290/92

    Parteiwechsel im Baugenehmigungsrechtsstreit - sachdienliche Klageänderung; …

    § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und § 172 Abs. 3 BauGB sind nicht weniger bestimmt als die in § 39 h BBauG enthaltene Vorgängerregelung, die das Bundesverfassungsgericht nicht beanstandet hat (BVerfG, B. v. 26.01.1987 - 1 BvR 969.83 -, NVwZ 1987, 879; vgl. auch BVerwG, B. v. 08.07.1992 - 4 NB 20/92 -, NVwZ-RR 1993 S. 262 f., VGH Mannheim, Urt. v. 01.10.1993 - 8 S 901/93 -, NVwZ-RR 1994 S. 313 f. und Hess. VGH, B. v. 28.04.1986 - 3 N 1578/84 -, ESVGH 36 S. 262 bis 268).
  • VG Schwerin, 29.10.2021 - 2 A 1632/18

    Umbau und Nutzungsänderung zu Ferienwohnzwecken

    Im Blick auf die hier in Rede stehende Milieuschutzsatzung hätte es allerdings schon vor deren Inkrafttreten Untersuchungen zur Bevölkerungsstruktur geben müssen, da ohne diese eine Abschätzung künftiger Veränderungen nicht gerecht hätten getätigt werden können (…vgl. Battis/Krautzberger/Löhr/Mitschang, BauGB, 15. Aufl. 2022, § 172 Rn. 18-20; VGH Kassel, Urteil vom 28.4.1986 - 3N 1578.84 -, DVBl. 1986, 693, 694;… Brügelmann/Bank, Baugesetzbuch, Stand: April 2021 § 172 Rnr. 55a).
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