Rechtsprechung
| VGH Hessen, 19.11.1992 - 3 N 2463/87 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1 Abs 3 BauGB, § 1 Abs 4 BauGB, § 1 Abs 7 BauGB, § 9 Abs 1 Nr 15 BauGB, § 9 Abs 8 BauGB
Normenkontrolle: Genehmigung eines Bebauungsplan unter Auflage einer Klarstellung redaktioneller Natur - Entbehrlichkeit eines Beitrittsbeschlusses; "Negativplanung" - Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BauGB § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2, Abs. 1 S. 2
Papierfundstellen
- NVwZ 1993, 906
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90
Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige …
Auszug aus VGH Hessen, 19.11.1992 - 3 N 2463/87
Sie sind nur dann unzulässig, wenn sie nicht dem planerischen Willen der Gemeinde entsprechen, sondern nur vorgeschoben sind, um eine andere Nutzung zu verhindern (BVerwG, Beschluß vom 18.12.1990 - 4 NB 8.90 -, BBauBl. 1991, 763).Die Festsetzung darf nicht nur das vorgeschobene Mittel sein, um einen Bauwunsch zu durchkreuzen (BVerwG, Beschluß vom 18.12.1990, a.a.O.).
- BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66
Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …
Auszug aus VGH Hessen, 19.11.1992 - 3 N 2463/87
Das Abwägungsgebot ist nicht verletzt, wenn sich der Planungsträger innerhalb des so gezogenen Rahmens für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung eines anderen Belangs entscheidet (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit Urteil vom 12.12.1969 - IV C 105.66 - BVerwGE 34, 301 ;… Battis-Krautzberger-Löhr, a.a.O., § 1 Rdnr. 93;… Gaentzsch, Berl. Komm. z. BauGB, § 1 Rdnr. 69). - BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72
Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall, …
Auszug aus VGH Hessen, 19.11.1992 - 3 N 2463/87
Daher ist eine Bauleitplanung unzulässig, soweit sie zu einer geordneten städtebaulichen Entwicklung nicht in Beziehung steht (BVerwG, Urteil vom 05.07.1974 - IV C 50.72 -, BVerwGE 45, 309 ).
- BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71
Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden …
Auszug aus VGH Hessen, 19.11.1992 - 3 N 2463/87
Eine freie Fläche unterbricht den Zusammenhang, wenn sie so groß ist, daß sie in den Möglichkeiten ihrer Bebauung von der vorhandenen Bebauung nicht mehr geprägt werden kann (BVerwG, Urteil vom 01.12.1972 - IV C 6.71 -, BVerwGE 41, 227). - BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66
Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG
Auszug aus VGH Hessen, 19.11.1992 - 3 N 2463/87
Für die Beantwortung der Frage, ob ein Grundstück in einem Bebauungszusammenhang liegt, ist maßgebend, ob die aufeinanderfolgende Bebauung trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit (Zusammengehörigkeit) vermittelt (BVerwG, Urteil vom 06.11.1968 - IV C 2.66 -, BVerwGE 31, 20 ; Urteil des Senats vom 04.12.1986 - 3 OE 66/83 -). - BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78
Satzungserlaß
Auszug aus VGH Hessen, 19.11.1992 - 3 N 2463/87
Einen Nachteil im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO kann geltend machen, wer vorträgt, durch die angegriffene Norm mehr als nur unwesentlich in einem Interesse beeinträchtigt zu werden, das bei Aufstellung des Bebauungsplans als beachtenswerter privater Belang gemäß § 1 Abs. 6 BauGB (§ 1 Abs. 7 BBauG) in die Abwägung hätte eingestellt werden müssen, aber nicht oder nicht genügend berücksichtigt worden ist (BVerwG, Beschluß vom 09.11.1979 - 4 N 1.78 - 4 N 2.79 bis 4.79 -BVerwGE 59, 87 ;… Beschluß des Senats vom 02.06.1992 - 3 N 1366/91 - Battis-Krautzberger-Löhr, BauGB, 3. Aufl., § 10 Rdnr. 15). - BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68
Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Mitteilung der …
Auszug aus VGH Hessen, 19.11.1992 - 3 N 2463/87
Abgesehen davon, daß eine Begründung nicht die gemeindliche Motivation für die Gesamtheit der planerischen Festsetzung vollständig darlegen, insbesondere nicht zu jeder möglicherweise strittigen Frage etwas aussagen und nicht die das einzelne Grundstück betreffende Problematik näher ausleuchten muß (vgl. BVerwG, Beschluß vom 07.05.1971 - IV C 76.68 -, DÖV 1971, 633 …und Beschluß vom 03.11.1992 - 4 NB 28.92 - Gaentzsch, a.a.O., § 9 Rdnr. 40), hat die Antragsgegnerin in der Begründung die von der Antragstellerin aufgeworfene Frage beantwortet. - BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 28.83
Trennende oder verbindende Funktion einer Straße zur Bestimmung der Eigenart der …
Auszug aus VGH Hessen, 19.11.1992 - 3 N 2463/87
Für eine derartige Annahme müssen konkrete Anhaltspunkte gegeben sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.07.1984 - 4 C 28.83 -, DVBI. 1985, 112 , Gaentzsch, BauGB, § 9 Rdnr. 39). - BVerwG, 03.11.1992 - 4 NB 28.92
Bauplanungsrecht: Fehlende Begründungspflicht für gestalterische Festsetzungen im …
Auszug aus VGH Hessen, 19.11.1992 - 3 N 2463/87
Abgesehen davon, daß eine Begründung nicht die gemeindliche Motivation für die Gesamtheit der planerischen Festsetzung vollständig darlegen, insbesondere nicht zu jeder möglicherweise strittigen Frage etwas aussagen und nicht die das einzelne Grundstück betreffende Problematik näher ausleuchten muß (vgl. BVerwG, Beschluß vom 07.05.1971 - IV C 76.68 -, DÖV 1971, 633 und Beschluß vom 03.11.1992 - 4 NB 28.92 - Gaentzsch, a.a.O., § 9 Rdnr. 40), hat die Antragsgegnerin in der Begründung die von der Antragstellerin aufgeworfene Frage beantwortet. - VGH Hessen, 02.06.1992 - 3 N 1366/91
Befangenheit eines Ratsmitglieds bei Bebauungsplanaufstellung - …
Auszug aus VGH Hessen, 19.11.1992 - 3 N 2463/87
Einen Nachteil im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO kann geltend machen, wer vorträgt, durch die angegriffene Norm mehr als nur unwesentlich in einem Interesse beeinträchtigt zu werden, das bei Aufstellung des Bebauungsplans als beachtenswerter privater Belang gemäß § 1 Abs. 6 BauGB (§ 1 Abs. 7 BBauG) in die Abwägung hätte eingestellt werden müssen, aber nicht oder nicht genügend berücksichtigt worden ist (BVerwG, Beschluß vom 09.11.1979 - 4 N 1.78 - 4 N 2.79 bis 4.79 -BVerwGE 59, 87 ; Beschluß des Senats vom 02.06.1992 - 3 N 1366/91 - Battis-Krautzberger-Löhr, BauGB, 3. Aufl., § 10 Rdnr. 15). - VGH Hessen, 31.08.1989 - 3 N 954/85
Bebauungsplan - Verstoß gegen Abwägungsgebot - Annahme der Unbebaubarkeit eines …
- VGH Baden-Württemberg, 09.11.2020 - 3 S 2590/18
Nutzungsuntersagung einer baurechtswidrigen Vergnügungsstätte
Klarstellungen und andere Änderungen nur redaktioneller Art ohne Einfluss auf den Inhalt des Planes in der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde machen hingegen keinen Beitrittsbeschluss des Gemeinderates erforderlich (BVerwG, Beschl. v. 14.08.1989 - 4 NB 24/88 -, juris; Hessischer VGH, Beschl. v. 19.11.1992 - 3 N 2463/87 -, juris). - VGH Hessen, 28.02.2013 - 3 C 297/12
Auslegung eines Planentwurfs für 18 Stunden pro Woche ist knapp ausreichend
Das Vorziehen und Zurücksetzen bestimmter Belange innerhalb des vorgegebenen Rahmens ist die erkennbare planerische Entschließung der Gemeinde über die städtebauliche Entwicklung und Ordnung und kein aufsichtlich oder gerichtlich nachprüfbarer Vorgang (Senatsbeschluss vom 19.11.1992 - 3 N 2463/87 - NVwZ 1993, 906). - VG Bremen, 23.08.2012 - 5 V 987/12
Abfallzwischenlager und Behandlungsanlage - Abfallbeseitigungsanlage; …
(cc) Eine bloß vorgeschobene, unzulässige Negativplanung folgt vorliegend auch nicht daraus, dass den beabsichtigten Festsetzungen zwingende rechtliche Gründe entgegenstünden (vgl. BVerwG, B. v. 11.05.1999 - 4 BN 15/99, Rn. 5; VGH Kassel, B. v. 19.11.1992 - 3 N 2463/87, Rn. 26; OVG Münster, U. v. 27.02.1996 - 11 A 3960/95, Rn. 31;.
- OVG Niedersachsen, 09.12.1994 - 1 K 4722/93
Normenkontrolle; Statthaftigkeit; Aufhebungsbeschluß; Abwägung; Abwägungsfehler; …
Denn es ist in der Regel davon auszugehen, daß eine tatsächlich vorhandene Begründung eines Bebauungsplanes auch Gegenstand der Beschlußfassung des Rates war (…vgl. Bielenberg, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, § 214 Rdnr. 7; BVerwG, NJW 1985, 1569 = BRS 42 Nr. 26; VGH Kassel, NVwZ 1993, 906). - VGH Hessen, 10.02.1994 - 3 N 630/88
Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Abwägungsfehler bei Ausweisung eines …
Einen Nachteil im Sinne der vorgenannten Bestimmung kann geltend machen, wer vorträgt, durch die angegriffene Norm mehr als nur unwesentlich in einem Interesse beeinträchtigt zu werden, das bei Aufstellung des Bebauungsplans als beachtenswerter privater Belang gemäß § 1 Abs. 7 BBauG (§ 1 Abs. 6 BauGB) in die Abwägung hätte eingestellt werden müssen, oder nicht genügend berücksichtigt worden ist (BVerwG, Beschluß vom 09.11.1979, BVerwGE 59, 87 (100); Beschluß des Senats vom 19.11.1992, NVwZ 1993, 906;… Battis/ Krautzberger/Löhr, BauGB, 3. Aufl., § 10 Rdnr. 15). - VGH Hessen, 28.05.1993 - 3 N 3920/87
Keine Verletzung des Mitwirkungsrechts eines anerkannten Verbandes durch …
Einen Nachteil kann geltend machen, wer vorträgt, durch die angegriffene Norm mehr als nur unwesentlich in einem Interesse beeinträchtigt zu werden, das bei Aufstellung des Bebauungsplans als beachtenswerter privater Belang gemäß § 1 Abs. 6 BauGB (§ 1 Abs. 7 BBauG) in die Abwägung hätte eingestellt werden müssen, aber nicht genügend berücksichtigt worden ist (BVerwG, Beschluß vom 09.11.1977 - 4 N 1.78 - 4 N 2.79 bis 4.79 - BVerwGE 59, 87 (100); Beschluß des Senats vom 19.11.1992 - 3 N 2463/87 - Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 3. Aufl., § 10 Rdnr. 15).
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