Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 09.09.2024 - 3 O 119/24 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 94 VwGO, § 44 BNatSchG, Art 19 Abs 4 S 1 GG, Art 6 Abs 1 S 1 MRK
Aussetzung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens; Ermessensausübung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aussetzung des Verfahrens im Ermessen des Gerichts; Rechtmäßigkeit der wasserrechtlichen Erlaubnis hinsichtlich Verstoßes gegen artenschutzrechtliche Verbotstatbestände
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 09.07.2024 - 9 A 300/22
- OVG Sachsen-Anhalt, 09.09.2024 - 3 O 119/24
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 19.08.2020 - 4 C 20.1668
Aussetzung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bei Verdacht einer Straftat
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.09.2024 - 3 O 119/24
Daher ist auch eine Streitwertfestsetzung entbehrlich (vgl. BayVGH, Beschluss vom 19. August 2020 - 4 C 20.1668 - juris Rn. 15). - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2022 - 2 E 417/22
Beschwerde gegen einen Aussetzungsbeschluss i.R.e. Klageverfahrens auf Erteilung …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.09.2024 - 3 O 119/24
Bei der Überprüfung der Tatbestandsvoraussetzungen hat das Beschwerdegericht grundsätzlich die Würdigung der Sach- und Rechtslage durch das aussetzende Gericht zugrunde zu legen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 26. September 2022 - 2 E 417/22 - juris Rn. 2). - VGH Bayern, 26.11.2019 - 10 C 19.2267
Antrag auf Aussetzung des Verfahrens- Zur Rechtmäßigkeit der Verlustfeststellung
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.09.2024 - 3 O 119/24
Die Aussetzung soll erfolgen, wenn das Prozessgericht an die vorgreifliche Entscheidung nach deren Ergehen rechtlich gebunden ist; sie muss erfolgen, wenn anders eine sachgerechte Entscheidung nicht möglich ist, etwa wenn es selbst an der Beantwortung der vorgreiflichen Frage rechtlich gehindert ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 26. November 2019 - 10 C 19.2267 - juris Rn. 8 m.w.N.). - OLG Hamm, 23.02.1988 - 2 WF 82/88
Überleitungsanzeige; Widerspruchseinlegung; Aussetzung des …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.09.2024 - 3 O 119/24
Es ist aber zweifelhaft, ob die Möglichkeit einer späteren Aufhebung der Ausnahmegenehmigung eine Aussetzung rechtfertigt (vgl. hierzu OLG Hamm, Beschluss vom 23. Februar 1988 - 2 WF 82/88 - FamRZ 1988, 633;… Rudisile, in: Schoch/Schneider, VwGO, 45. EL Januar 2024, § 94 Rn. 22).
- VGH Baden-Württemberg, 25.02.2025 - 3 S 77/25
Aussetzung einer Verpflichtungsklage im Hinblick auf ein gegen den …
An diesem Zweck ist das Ermessen, ob eine Aussetzung erfolgt, auszurichten; dabei ist in den Blick zu nehmen, dass der Anspruch auf möglichst raschen verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz durch Art. 19 Abs. 4 GG grundrechtlich und gemäß Art. 6 Abs. 1 EMRK auch international verbürgt ist (…vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 30.07.2018 - 15 C 18.795 -, juris Rn. 25) und deshalb nur aus gewichtigen Gründen zurückgestellt werden darf (vgl. OVG S.-Anh., Beschl. v. 09.09.2024 - 3 O 119/24 -, juris Rn. 7). - OVG Sachsen-Anhalt, 20.11.2024 - 3 O 171/24
Beschwerde gegen die Aussetzung des Verfahrens; Vorgreiflichkeit
Daher ist auch eine Streitwertfestsetzung entbehrlich (Beschluss des Senats vom 9. September 2024 - 3 O 119/24 - juris m.w.N.). - OVG Sachsen-Anhalt, 24.10.2024 - 3 O 149/24
Verfahrensaussetzung nach § 94 VwGO
Daher ist auch eine Streitwertfestsetzung entbehrlich (Beschluss des Senats vom 9. September 2024 - 3 O 119/24 - juris m.w.N.). - OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2024 - 3 O 179/24
Zur Aussetzung des Verfahrens bei anhängigem Revisionsverfahren vor dem …
Daher ist auch eine Streitwertfestsetzung entbehrlich (Beschluss des Senats vom 9. September 2024 - 3 O 119/24 - juris m.w.N.).
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Rechtsprechung
| LG Konstanz, 22.01.2025 - A 3 O 119/24 |
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.10.2020 - IX ZR 212/19
Bereicherungsanspruch des Zuwendenden bei einem Darlehen
Auszug aus LG Konstanz, 22.01.2025 - A 3 O 119/24
Vielmehr sind für die sachgerechte bereicherungsrechtliche Abwicklung stets die Besonderheiten des Einzelfalls zu berücksichtigen, zu denen insbesondere Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes und der Risikoverteilung zählen (vgl. BGH, Urteil vom 29.10.2020 - IX ZR 212/19, NZI 2021, 197 Rn. 18 f.).Ein Bereicherungsanspruch des Zuwendenden unmittelbar gegen den Zuwendungsempfänger kommt, wenn sich die Zuwendung - wie hier - als Leistung eines Dritten darstellt, grundsätzlich wegen des Vorrangs der Leistungs- vor der Nichtleistungskondiktion nicht in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 29.10.2020 - IX ZR 212/19, NZI 2021, 197 Rn. 21).
So hat der Bereicherungsausgleich im Wege einer Nichtleistungskondiktion zwischen dem vermeintlich Angewiesenen und dem Zuwendungsempfänger zu erfolgen, wenn die Anweisung von einem Vertreter ohne Vertretungsmacht erteilt wird und deswegen dem Vertretenen nicht zugerechnet werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 29.10.2020 - IX ZR 212/19, NZI 2021, 197 Rn. 22, 24 und 26).
Denn vorliegend besteht die vorrangige Leistungsbeziehung nicht mit dem Vertretenen, sondern mit dem (mutmaßlich betrügerisch handelnden) Vertreter, der auch dem Zuwendungsempfänger gegenüber den Rechtsschein einer Leistung setzte (vgl. dazu, dass in diesen Fällen eine Rückabwicklung über die Leistungsbeziehungen angemessen erscheint, BGH, Urteil vom 29.10.2020 - IX ZR 212/19, NZI 2021, 197 Rn. 26).
- BGH, 01.03.2013 - V ZR 92/12
Kauf eines unterschlagenen Gebrauchtwagens: Eigentumserwerb bei Auftreten des …
Auszug aus LG Konstanz, 22.01.2025 - A 3 O 119/24
Zwar wäre danach von einem Handeln unter fremden Namen im Alternativfall der Identitätstäuschung auszugehen, auf das die Regelungen des Stellvertretungsrechts entsprechende Anwendung finden (vgl. BGH, Urteil vom 01.03.2013 - V ZR 92/12, NJW 2013, 1946 Rn. 7). - BGH, 26.07.2011 - XI ZR 197/10
Einzugsermächtigungslastschrift: Konkludente Genehmigung durch den Kontoinhaber …
Auszug aus LG Konstanz, 22.01.2025 - A 3 O 119/24
Die Darlegungs- und Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen des geltend gemachten Kondiktionsanspruchs trägt der Bereicherungsgläubiger unabhängig davon, ob der geltend gemachte Anspruch sich auf eine Leistungs- oder auf eine Nichtleistungskondiktion stützt (vgl. BGH, Urteil vom 26.07.2011 - XI ZR 197/10, NJW 2011, 2715 Rn. 13). - OLG Köln, 22.06.2011 - 11 U 69/11
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Vorrangs der Leistungskondiktion
Auszug aus LG Konstanz, 22.01.2025 - A 3 O 119/24
Insbesondere hat er jedenfalls in den Fällen, in denen der Vermögensfluss auf seiner willentlichen Zuwendung beruht, zu beweisen, dass der Nichtleistungskondiktion keine vorrangige Leistungsbeziehung entgegensteht (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 22.06.2011 - 11 U 69/11, juris Rn. 3;… Baumgärtel/Laumen/Prütting/Baack, Handbuch der Beweislast, 5. Aufl. 2023, BGB § 812 Rn. 15 ff.).
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