Rechtsprechung
| LG Kaiserslautern, 04.09.2018 - 3 O 133/18 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 1624 Abs 1 BGB, § 2050 Abs 1 BGB, § 2316 Abs 3 BGB, § 2325 Abs 1 BGB
Pflichtteilsergänzungsanspruch: Kostenfreie Überlassung von Wohnraum; Gebrauchsüberlassung als Ausstattung - erbrechtsiegen.de
Pflichtteilsergänzungsanspruch - kostenfreie Überlassung von Wohnraum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.04.2010 - IV ZR 73/08
Änderung der Rechtsprechung zur Berechnungsgrundlage für …
Auszug aus LG Kaiserslautern, 04.09.2018 - 3 O 133/18
Rn. 40 Wendet der Erblasser - hier die Mutter der Parteien - die Todesfalleistung aus einem von ihm auf sein eigenes Leben abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrag einem Dritten - hier Herrn M. H. - zu, so berechnet sich der Pflichtteilergänzungsanspruch nach dem Wert, den der Erblasser durch eine Verwertung seiner Rechts aus dem Versicherungsvertrag zuletzt noch hätte realisieren können; in der Regel ist dies der Rückkaufswert (vgl. BGH, Urteil vom 28.04.2010 - IV ZR 73/08, VersR 2010, 895, juris, Rn. 7, 13). - BGH, 29.11.2011 - II ZR 306/09
Schenkungsversprechen von Todes wegen: Vollzug der unentgeltlichen Zuwendung …
Auszug aus LG Kaiserslautern, 04.09.2018 - 3 O 133/18
Hierzu bedarf es zwar keiner Erfüllung im Sinne von § 362 BGB, jedoch muss der Schenker noch zu Lebzeiten das Erforderliche für den Eintritt des Leistungserfolgs getan haben, um den Rechtserwerb des Empfängers ohne weitere Maßnahmen von selbst eintreten zu lassen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.08.1996 - 7 U 209/95, juris Rn 13; BGH Urteil vom 29.11.2011 - II ZR 306/09, juris Rn 27). - BGH, 27.09.1995 - IV ZR 217/93
Begriff der beeinträchtigenden Schenkung
Auszug aus LG Kaiserslautern, 04.09.2018 - 3 O 133/18
Die Kammer übersieht nicht, dass auch die Bestellung eines lebenslangen, unentgeltlichen Nießbrauchrechts an einem Wohngrundstück eine objektiv unentgeltliche Leistung und (damit) eine Schenkung darstellen kann (vgl. BGH, Urteil vom 27.09.1995 - IV ZR 217/93, juris). - OLG Düsseldorf, 16.08.1996 - 7 U 209/95
Schenkung von Todes wegen durch italienischen Staatsangehörigen
Auszug aus LG Kaiserslautern, 04.09.2018 - 3 O 133/18
Hierzu bedarf es zwar keiner Erfüllung im Sinne von § 362 BGB, jedoch muss der Schenker noch zu Lebzeiten das Erforderliche für den Eintritt des Leistungserfolgs getan haben, um den Rechtserwerb des Empfängers ohne weitere Maßnahmen von selbst eintreten zu lassen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.08.1996 - 7 U 209/95, juris Rn 13; BGH Urteil vom 29.11.2011 - II ZR 306/09, juris Rn 27).
- LG Kaiserslautern, 19.03.2021 - 3 O 795/17
Pflichtteilsanspruch: Gebrauchsüberlassung von Wohnraum als ausgleichspflichtige …
Rn. 46 (2) Nach diesen Maßstäben handelt es sich bei der unentgeltlichen Gebrauchsüberlassung von Wohnraum um keine Zuwendung in diesem Sinne (…so auch: Ann, in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage 2020, § 2050 Rn. 10;… Weidlich, in: Palandt, BGB-Kommentar, 80. Auflage 2021, § 2050 Rn. 6;… Schermann, in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, Band 5, 9. Auflage 2020, Stand: 23.06.2020, § 2050 Rn. 28; LG K., Urteil vom 04.09.2018 - 3 O 133/18 - juris; OLG Köln…, Urteil vom 16.06.1992 - 22 U 11/92 - juris, Rn. 9; a.A. OLG Düsseldorf…, Urteil vom 06.04.2018 - 7 U 34/17 - juris, Rn. 39;… Coester, in: Staudinger, BGB-Kommentar, 2020, § 1624 Rn. 10; Kreienberg, ZErb 2020, 6, 7).
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Rechtsprechung
| LG Frankfurt/Main, 17.10.2019 - 2-03 O 133/18 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 17.10.2019 - 2-03 O 133/18
- OLG Frankfurt, 05.12.2019 - 6 W 103/19
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.09.2011 - VI ZB 9/10
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines "Rechtsanwalts am …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.10.2019 - 3 O 133/18
Die Reisekosten sind erstattungsfähig, da eine Partei grundsätzlich berechtigt ist, einen Anwalt an ihrem Sitz ohne kostenrechtliche Nachteile zu beauftragen (BGH vom 22.2.2007 Az VII ZB 93/06, vom 13.9.2011, Az VI ZB 9/10 und vom 20.12.2011 Az XI ZB 12/11). - BGH, 22.02.2007 - VII ZB 93/06
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.10.2019 - 3 O 133/18
Die Reisekosten sind erstattungsfähig, da eine Partei grundsätzlich berechtigt ist, einen Anwalt an ihrem Sitz ohne kostenrechtliche Nachteile zu beauftragen (BGH vom 22.2.2007 Az VII ZB 93/06, vom 13.9.2011, Az VI ZB 9/10 und vom 20.12.2011 Az XI ZB 12/11). - BGH, 20.12.2011 - XI ZB 12/11
Kostenfestsetzungsverfahren: Notwendigkeit der Beauftragung eines spezialisierten …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.10.2019 - 3 O 133/18
Die Reisekosten sind erstattungsfähig, da eine Partei grundsätzlich berechtigt ist, einen Anwalt an ihrem Sitz ohne kostenrechtliche Nachteile zu beauftragen (BGH vom 22.2.2007 Az VII ZB 93/06, vom 13.9.2011, Az VI ZB 9/10 und vom 20.12.2011 Az XI ZB 12/11).
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Rechtsprechung
| LG Ravensburg, 21.12.2018 - 3 O 133/18 |
Volltextveröffentlichung
- gansel-rechtsanwaelte.de
Abgasskandal Volkswagen AG
Kurzfassungen/Presse
- gansel-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Volkswagen AG
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