Rechtsprechung
| LG Kleve, 17.11.2017 - 3 O 42/16 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
ABGB §§ 823, 824, 1041; TN 1914 § 16
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anspruch auf Zahlung eines erhaltenen Nachlassanteils nach Österreichischem Recht
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
ABGB (Österr.) §§ 823 f.; ABGB (Österr.) § 1041; EGBGB Art. 25; EuErbVO 650/2012 Art. 84; IPRG (Österr.) § 28; ZPO § 13; ZPO § 27; ZPO § 39; ZPO § 286
Erbrecht; Anerkennung und Vollstreckung --> Ehe- und Kindschaftssachen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.06.2010 - VI ZR 122/09
Prüfung der internationalen Zuständigkeit bei deliktischen Ansprüchen; …
Auszug aus LG Kleve, 17.11.2017 - 3 O 42/16
Denn das Landgericht Kleve ist gemäß § 13 ZPO örtlich zuständig: Mangels abweichender entgegenstehender Regelungen ist bei örtlicher Zuständigkeit nach der Theorie der Doppelfunktionalität zugleich auch eine internationale Zuständigkeit gegeben (vgl. BGH NJW 1997, 2245 und NJW-RR 2010, 1554). - BGH, 17.02.1997 - II ZR 343/95
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte nach Rechtskraft eines …
Auszug aus LG Kleve, 17.11.2017 - 3 O 42/16
Denn das Landgericht Kleve ist gemäß § 13 ZPO örtlich zuständig: Mangels abweichender entgegenstehender Regelungen ist bei örtlicher Zuständigkeit nach der Theorie der Doppelfunktionalität zugleich auch eine internationale Zuständigkeit gegeben (vgl. BGH NJW 1997, 2245 und NJW-RR 2010, 1554). - BGH, 30.10.1974 - IV ZR 18/73
Voraussetzungen für die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte; …
Auszug aus LG Kleve, 17.11.2017 - 3 O 42/16
Jedoch ergibt sich sowohl aus dem deutschen internationalen Familienrecht zugrundeliegenden Staatsangehörigkeitsprinzip (vgl. u.a. OLG Stuttgart FamRZ 1965, 522, BGH FamRZ 1966, 31, BGHZ 60, 248 und 63, 219 sowie die weiteren Rechtsprechungsnachweise in Fußnote 23 des Rechtsgutachtens) als auch aus der in Österreich maßgeblichen Statutenlehre (vgl. Nachweise unter Fußnote 26 des Rechtsgutachtens), nach der personenbezogene Gesetze grundsätzlich personenbezogen an Staatsangehörigkeit bzw. Wohnsitz der betreffenden Person anknüpfen (vgl. Rechtsgutachten Fußnote 31), dass hier Österreichisches Recht Anwendung findet.
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Rechtsprechung
| LG Dessau-Roßlau, 08.02.2017 - 3 O 42/16 |
Volltextveröffentlichung
Sonstiges
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Arzneimittelversand
Wird zitiert von ...
- KG, 09.11.2018 - 5 U 185/17
Telefonnummernpflicht
Die Beurteilung, dass letzteres einen Unterlassungsanspruch aus § 8 Abs. 1 Satz 1, §§ 3, 3a UWG i.V. mit § 17 Abs. 2a Satz 1 Nr. 7 ApBetrO auslöst, entspricht einhelliger Rechtsprechung (…OLG Karlsruhe, Urt. v. 09.02.2018 - 4 U 87/17 - juris-Rn. 43-53; LG Dessau-Roßlau, Urt. v. 08.02.2017 - 3 O 42/16;… LG Stuttgart, Urt. v. 23.02.2017 - 44 O 6/17 - juris-Rn. 19-35).
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