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| BVerwG, 25.11.2009 - 3 PKH 13.09 (3 B 88.09) |
Zitiervorschläge
BVerwG, Entscheidung vom 25. November 2009 - 3 PKH 13.09 (3 B 88.09) (https://dejure.org/2009,21199)
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts für die Durchführung eines Beschwerdeverfahrens; Rückforderungsbescheide nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 133 Abs. 3 S. 1, 3; LAG § 342
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts für die Durchführung eines Beschwerdeverfahrens; Rückforderungsbescheide nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 26.08.2009 - W 3 B 88.09
- VG Würzburg, 26.08.2009 - W 6 K 09.451
- BVerwG, 25.11.2009 - 3 PKH 13.09 (3 B 88.09)
- BVerwG, 25.01.2010 - 3 B 88.09
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 20.05.2003 - 3 B 37.03
Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass eine Behörde, die die Rechtmäßigkeit …
Auszug aus BVerwG, 25.11.2009 - 3 PKH 13.09
Denn die Sachverhalts- und Beweiswürdigung (§ 108 Abs. 1 VwGO) ist wie die Rechtsanwendung regelmäßig dem sachlichen Recht zuzurechnen und kann vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob allgemein gültige Würdigungsgrundsätze eingehalten sind, zu denen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB), die gesetzlichen Beweisregeln, die allgemeinen Erfahrungssätze und die Denkgesetze gehören (stRspr, Beschluss vom 20. Mai 2003 - BVerwG 3 B 37.03 - juris Rn. 8 ff.).
- OVG Niedersachsen, 03.03.2010 - 11 LA 480/09
Zuteilung einer Hausnummer
Denn die Beweiswürdigung ist grundsätzlich dem materiellen Recht zuzuordnen; ein Verfahrensverstoß kommt insoweit nur ausnahmsweise in Betracht, wenn das Gericht von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, es insbesondere Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen und deshalb seiner Überzeugungsbildung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, oder allenfalls noch bei einer von Willkür geprägten Beweiswürdigung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.11.2009 - 3 PKH 13/09 (3 B 88/09) -, v. 23.6.2009 - 7 B 49/08 -, juris, sowie v. 9.11.2006 - 1 B 134/06 -, Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 48).
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