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| OVG Sachsen-Anhalt, 16.07.2020 - 3 R 126/20 |
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Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 47 Abs 6 VwGO, § 47 Abs 2 S 1 VwGO
Antragsbefugnis des Betreibers von Drogeriemärkten für einen Antrag auf Außervollzugsetzung der Regelung über die Maskenpflicht für Kunden und Besucher - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (13)
- BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94
Notarkassen
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.07.2020 - 3 R 126/20
Ein solcher ist gegeben bei Bestimmungen, die sich gerade auf die berufliche Betätigung beziehen und diese unmittelbar zum Gegenstand haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2004 - 1 BvR 1298/94 u.a. - juris Rn. 38;… Beschluss vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02 - juris Rn. 91).Voraussetzung für die Anerkennung solcher faktischen Beeinträchtigungen der Berufsfreiheit ist aber, dass ein enger Zusammenhang mit der Ausübung des Berufs besteht und dass nicht nur vom Staat ausgehende Veränderungen der Marktdaten oder allgemeinen Rahmenbedingungen eintreten, sondern eine objektiv berufsregelnde Tendenz erkennbar ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2004 - 1 BvR 1298/94 - juris Rn. 138 m.w.N.;… Beschluss vom 16. Juli 2012 - 1 BvR 2983/10 - juris Rn. 16; BVerwG…, Urteil vom 16. Oktober 2013 - 8 CN 1.12 - juris Rn. 24 m.w.N.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 11.06.2020 - 3 R 102/20
Anordnung einer sog. Maskenpflicht für den öffentlichen Personenverkehr und …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.07.2020 - 3 R 126/20
Rn. 21 Aus den vorgenannten Gründen und in Ansehung des alleinigen Zwecks der Maskenpflicht, Neuinfektionen mit dem Coronavirus möglichst zu verhindern bzw. die Verbreitung des Virus zumindest zu verlangsamen und damit den sich aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ergebenden staatlichen Schutzauftrag für das Leben und die körperliche Unversehrtheit einer potentiell sehr großen Zahl von Menschen zu erfüllen (vgl. Beschluss des Senates vom 11. Juni 2020 - 3 R 102/20 - juris Rn. 38 ff.), ist es höchst fraglich, ob bei der angegriffenen Bestimmung von einer im Hinblick auf den Beruf der Antragstellerin die Rahmenbedingungen verändernden Regelung gesprochen werden kann.Hiervon ausgehend hat der Senat die Anordnung einer sog. Maskenpflicht für den öffentlichen Personenverkehr und Verkaufsstätten als geeignetes Mittel zur Unterbindung von Infektionsketten angesehen (vgl. im Einzelnen Beschluss des Senates vom 11. Juni 2020, a. a. O. Rn. 42 ff.).
- VGH Baden-Württemberg, 28.04.2004 - 9 S 1751/02
Normenkontrollantrag von Radiologen gegen die Einführung der Fachkunden …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.07.2020 - 3 R 126/20
Andernfalls würde nicht hinreichend verlässlich vermieden, dass die objektive Normenprüfung auch in Fällen ausgelöst wird, in denen sich der Antragsteller zwar einer eigenen Rechtsbetroffenheit - auch substantiiert - berühmt, die zur Prüfung gestellte Norm seine Rechtssphäre in Wirklichkeit aber unberührt lässt (vgl. zum Vorstehenden VGH BW, Urteil vom 28. April 2004 - 9 S 1751/02 - juris Rn. 117 ff.).
- BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02
Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.07.2020 - 3 R 126/20
Ein solcher ist gegeben bei Bestimmungen, die sich gerade auf die berufliche Betätigung beziehen und diese unmittelbar zum Gegenstand haben (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 13. Juli 2004 - 1 BvR 1298/94 u.a. - juris Rn. 38; Beschluss vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02 - juris Rn. 91). - BVerwG, 16.10.2013 - 8 CN 1.12
Friedhofssatzung; Grabmale; Verwendungsverbot; Kinderarbeit, ausbeuterisch; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.07.2020 - 3 R 126/20
Voraussetzung für die Anerkennung solcher faktischen Beeinträchtigungen der Berufsfreiheit ist aber, dass ein enger Zusammenhang mit der Ausübung des Berufs besteht und dass nicht nur vom Staat ausgehende Veränderungen der Marktdaten oder allgemeinen Rahmenbedingungen eintreten, sondern eine objektiv berufsregelnde Tendenz erkennbar ist (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 13. Juli 2004 - 1 BvR 1298/94 - juris Rn. 138 m.w.N.;… Beschluss vom 16. Juli 2012 - 1 BvR 2983/10 - juris Rn. 16; BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2013 - 8 CN 1.12 - juris Rn. 24 m.w.N.). - BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.07.2020 - 3 R 126/20
Hierfür sind die Ausführungen in der Antragsschrift maßgeblich und nicht etwa eine Auswertung des gesamten Prozessstoffs (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 1998 - 4 CN 2.98 - juris Rn. 10). - BVerfG, 16.07.2012 - 1 BvR 2983/10
Nichtannahmebeschluss: Insolvenzsicherungsabgabe gem § 10 Abs 1, Abs 3 BetrAVG …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.07.2020 - 3 R 126/20
Voraussetzung für die Anerkennung solcher faktischen Beeinträchtigungen der Berufsfreiheit ist aber, dass ein enger Zusammenhang mit der Ausübung des Berufs besteht und dass nicht nur vom Staat ausgehende Veränderungen der Marktdaten oder allgemeinen Rahmenbedingungen eintreten, sondern eine objektiv berufsregelnde Tendenz erkennbar ist (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 13. Juli 2004 - 1 BvR 1298/94 - juris Rn. 138 m.w.N.; Beschluss vom 16. Juli 2012 - 1 BvR 2983/10 - juris Rn. 16; BVerwG…, Urteil vom 16. Oktober 2013 - 8 CN 1.12 - juris Rn. 24 m.w.N.). - BVerwG, 06.12.2000 - 4 BN 59.00
Bebauungsplan; Abwägungsgebot; private Belange; Erschließung; Teilnichtigkeit; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.07.2020 - 3 R 126/20
Eine Beschränkung auf die subjektiven Rechte des Antragstellers findet nicht (mehr) statt; vielmehr kann das Normenkontrollgericht die Norm auch aus Gründen für nichtig erklären, die die subjektiven Rechte des Antragstellers nicht berühren (st. Rspr.; vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 6. Dezember 2000 - 4 BN 59.00 - juris Rn. 8). - BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14
Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.07.2020 - 3 R 126/20
Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (zum Ganzen: vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 VR 5.14 - juris Rn. 12). - BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97
Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.07.2020 - 3 R 126/20
Hierzu bedarf es der hinreichend substantiierten Darlegung von Tatsachen, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass der Antragsteller in einem subjektiv-öffentlichen Recht verletzt wird (st. Rspr., vgl. z. B. BVerwG, Urteil vom 10. März 1998 - 4 CN 6.97 - juris Rn. 12;… Beschluss vom 17. Dezember 2012 - 4 BN 19.12 - juris Rn. 3). - OVG Sachsen-Anhalt, 20.05.2020 - 3 R 86/20
Fitnessstudios bleiben vorerst geschlossen
- BVerwG, 17.12.2012 - 4 BN 19.12
Anforderung an die Antragsbefugnis bei der Geltendmachung einer Rechtsverletzung …
- BVerfG, 04.10.1991 - 1 BvR 314/90
Bloße Gewinn- und Umsatzchancen sowie tatsächliche Gegebenheiten und …
- VerfG Brandenburg, 19.09.2025 - VfGBbg 87/20 Bei gewerblichen Betreibern und berufsmäßig handelnden Veranstaltern und Dienstleistenden kommt daneben ein Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit aus Art. 49 Abs. 1 Satz 1 LV in Betracht, wenn angenommen wird, dass der ihnen auferlegten Sicherstellungsverpflichtung eine berufsregelnde Tendenz (…hierzu Wollenschläger, in: Dreier, GG, 4. Aufl. 2023, Art. 12 Rn. 65 ff.) zukommt (hierfür vgl. OVG Lüneburg…, Beschluss vom 24. August 2020 - 13 MN 297/20 -, Rn. 29, 41, 56 ff.,juris; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 6. Januar 2022 - OVG 5 S 1/22 -, Rn. 64, 91, juris; ablehnend, vgl. OVG LSA, Beschluss vom 16. Juli 2020 - 3 R 126/20 -, Rn. 17 ff., juris).
- VerfG Brandenburg, 21.11.2025 - VfGBbg 12/21 Daneben kommt ein Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit aus Art. 49 Abs. 1 Satz 1 LV in Betracht, wenn angenommen wird, dass der ihnen auferlegten Sicherstellungsverpflichtung eine berufsregelnde Tendenz zukommt (…hierzu Wollenschläger, in: Dreier, GG, 4. Aufl. 2023, Art. 12 Rn. 65 ff; hierfür vgl. OVG Lüneburg…, Beschluss vom 24. August 2020 - 13 MN 297/20 -, Rn. 29, 41, 56 ff., juris; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 6. Januar 2022 - OVG 5 S 1/22 -, Rn. 64, 91, juris; ablehnend OVG LSA, Beschluss vom 16. Juli 2020 - 3 R 126/20 -, Rn. 17 ff., juris).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.04.2021 - 1 KM 222/21
Corona-Krise; Normenkontrollantrag gegen Testpflicht; Antragsbefugnis des …
OVG Magdeburg, Beschl. v. 16.07.2020 - 3 R 126/20 -, juris (Rn.26).Rn. 26 Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat zur (dort als fehlend angenommenen) Antragsbefugnis eines Betreibers von Drogeriemärkten für einen Antrag auf Außervollzugsetzung der Regelung über die Maskenpflicht für Kunden und Besucher Folgendes ausgeführt (Beschluss vom 16. Juli 2020 - 3 R 126/20 -, juris Rn. 17, 18):.
- OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2021 - 3 R 94/21
Schnelltestpflicht für Schulen nach summarischer Prüfung verhältnismäßig
Nach ihrem Vorbringen erscheint es jedenfalls als möglich, dass der Antragsteller zu 3. und die Antragstellerin zu 4. als Schüler durch die angegriffene Norm zumindest in ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) und die Antragstellerin zu 1. sowie der Antragsteller zu 2. in ihrem Elternrecht nach Art. 6 Abs. 2 Satz 1 verletzt werden (vgl. zur Antragsbefugnis im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO Beschlüsse des Senates vom 16. Juli 2020 - 3 R 126/20 - juris Rn. 12 ff. m.w.N. …und vom 19. November 2020 - 3 R 234/20 - juris Rn. 54 ff.). - OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2022 - 3 K 55/20
Normenkontrolle; Schließung von Einzelhandelsgeschäften mit einer Verkaufsfläche …
Er erfasst nur den konkreten Bestand an Rechten und Gütern; bloße Umsatz- und Gewinnchancen oder tatsächliche Gegebenheiten werden hingegen auch unter dem Gesichtspunkt des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes nicht geschützt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17 - juris Rn. 86;… Beschlüsse des Senates vom 19. November 2020 - 3 R 234/20 - juris Rn. 64 und vom 16. Juli 2020 - 3 R 126/20 - juris Rn. 23 ). - OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2022 - 3 K 72/20
Normenkontrolle; Schließung von Gaststätten im April 2020 wegen der …
Er erfasst nur den konkreten Bestand an Rechten und Gütern; bloße Umsatz- und Gewinnchancen oder tatsächliche Gegebenheiten werden hingegen auch unter dem Gesichtspunkt des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes nicht geschützt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17 - juris Rn. 86;… Beschlüsse des Senates vom 19. November 2020 - 3 R 234/20 - juris Rn. 64 und vom 16. Juli 2020 - 3 R 126/20 - juris Rn. 23). - VG Hamburg, 13.04.2022 - 2 E 1542/22
Erfolgloser Eilantrag gegen die Maskenpflicht in Tanzschulen ("Hotspot"-Regelung)
Insoweit wäre insbesondere mit Blick auf faktische Beeinträchtigungen dadurch, dass Kund:innen wegen der Maskenpflicht dem Betrieb fernbleiben, die berufsregelnde Tendenz näher zu erwägen (vgl. hierzu OVG Magdeburg, Beschl. v. 16.72020, 3 R 126/20, juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.2020 - 3 R 234/20
Antragsbefugnis eines Modehausbetreibers gegen die coronabedingte Schließung von …
Hiervon ausgehend ist bei derzeitiger Betrachtung davon auszugehen, dass durch die genannten Einschränkungen in anderen Bereichen in Bezug auf den Einzelhandel lediglich - als Nebenfolge der Regelungen - die allgemeinen (gesellschaftlichen) Rahmenbedingungen geändert werden, die nach den vorstehenden Erwägungen schon mangels zuverlässiger Erfassbarkeit rechtlich nicht gewürdigt werden können und daher wie viele andere tatsächlichen Vorgänge die Markt- bzw. Umsatzchancen beeinflussen (ähnlich bereits Beschluss des Senates vom 16. Juli 2020 - 3 R 126/20 - juris zur fehlenden Antragsbefugnis des Betreibers eines Drogeriemarktes hinsichtlich einer Regelung über die Maskenpflicht von Kunden und Besuchern von Ladengeschäften).
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