Rechtsprechung
| OLG Hamm, 15.02.2011 - III-3 RBs 30/11 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Burhoff online
StPO § 267; StVO § 3
Geschwindigkeitsüberschreitung, Urteilsfeststellungen, Anforderungen, Geständnis - Burhoff online
Geschwindigkeitsüberschreitung, Urteil, Anforderungen, Geständnis
- openjur.de
Urteilsgründe, Geschwindigkeitsüberschreitung, Geständnis, Messverfahren, Toleranzabzug
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
StPO § 267 Abs. 1; OWiG § 46 Abs. 1 StVG § 24; StVO §§ 3, 41 Abs. 1 Zeichen 274
Urteilsgründe, Geschwindigkeitsüberschreitung, Geständnis, Messverfahren, Toleranzabzug - verkehrslexikon.de
Zur Bedeutung eines glaubhaften Geständnisses des Betroffenen im Verfahren wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes
- IWW
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Geschwindigkeitsüberschreitung - Urteil und Mindestangaben
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
OWiG § 17 Abs. 2; OWiG § 79 Abs. 6
Anforderungen an die Urteilsgründe bei geständigem OWi-Täter - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
OLG Hamm zur Geschwindigkeitsüberschreitung und Geständnis
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Urteilsgründe bei geständigem Ordnungswidrigkeiten-Täter
Verfahrensgang
- AG Bielefeld - 13 Js 1986/10
- AG Bielefeld - 35 OWi 1291/10
- OLG Hamm, 15.02.2011 - III-3 RBs 30/11
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (13)
- BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92
Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der …
Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2011 - 3 RBs 30/11
Nach der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19.08.1993 (NZV 1993, 485 ff.) zu den Feststellungen zum Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit stellt es keinen sachlich-rechtlichen Mangel des Urteils dar, wenn sich die Verurteilung wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit entweder auf ein uneingeschränktes, glaubhaftes Geständnis des Betroffenen oder auf die Mitteilung des Messverfahrens und der nach Abzug der Messtoleranz ermittelten Geschwindigkeit stützt.Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ( BGHSt 39, 291, 301; ebenso: OLG Köln NZV 2003, 100; ).
Rn. 45 Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof (BGHSt 39, 291, 301) ausgeführt, dass der Begriff des Geständnisses im Einzelfall unterschiedliche Bedeutung haben könne, ein Geständnis aber insbesondere auch dann vorliege, wenn der Betroffene an den konkreten Vorfall überhaupt keine Erinnerung habe, aufgrund seines regelmäßigen Fahrverhaltens oder der anders gelagerten Zielrichtung seines Verteidigungsvorbringens die Zuverlässigkeit der Geräte und das Ergebnis der Messung aber nicht bezweifeln will (…BGH, a.a.O.).
- OLG Hamm, 01.02.2007 - 3 Ss OWi 22/07
Abstandsunterschreitung; Feststellungen; Geständnis; standardisiertes …
Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2011 - 3 RBs 30/11
Beide Entscheidungsgrundlagen stehen nach der insoweit eindeutigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs alternativ nebeneinander, so dass es der Mitteilung des Messverfahrens und der Messtoleranz dann nicht bedarf, wenn ein uneingeschränktes, glaubhaftes Geständnis des Betroffenen vorliegt (Senat, Beschluss vom 01.02.2008 - 3 Ss OWi 22/07- iuris = NStZ-RR 2008, 355; ebenso nunmehr auch: OLG Hamm , Beschluss vom 25.02.2010 - III-(5) 6 Ss OWi 980/09;… vgl. auch Saarl.Rn. 37 Aber auch in der Beweiswürdigung sind Angaben zum Messverfahren und zum Toleranzabzug dann entbehrlich, wenn der Betroffene die Tat eingestanden hat (Senat
, Beschluss vom 1.02.2008, 3 Ss OWi 22/07, Saarländisches OLG, a.a.O.). - BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvL 2/69
Ordnungswidrigkeiten
Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2011 - 3 RBs 30/11
Rn. 43 Das Bußgeldverfahren dient nicht der Ahndung kriminellen Unrechts, sondern der verwaltungsrechtlichen Pflichtenmahnung (BVerfGE 27, 18,28 f.; 45, 272,288 f. m.w.N.).
- BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 70/75
Verfassungsmäßigkeit des Verbots gemeinschaftlicher Verteidigung in OWi-Sachen
Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2011 - 3 RBs 30/11
Rn. 43 Das Bußgeldverfahren dient nicht der Ahndung kriminellen Unrechts, sondern der verwaltungsrechtlichen Pflichtenmahnung (BVerfGE 27, 18,28 f.; 45, 272,288 f. m.w.N.). - OLG Köln, 15.11.2002 - Ss 458/02
Wirksame Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf den Rechtsfolgenausspruch bei …
Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2011 - 3 RBs 30/11
Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ( BGHSt 39, 291, 301; ebenso: OLG Köln NZV 2003, 100; ). - OLG Hamm, 18.03.2004 - 3 Ss OWi 11/04
Geschwindigkeitsüberschreitung; tatsächliche Feststellungen; lückenhaft, …
Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2011 - 3 RBs 30/11
Rn. 34 Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass Angaben zum Messverfahren und zum Toleranzabzug nicht Teil der den Schuldspruch wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung tragenden Feststellungen sind, sondern zu der ihm zugrunde liegenden Beweiswürdigung gehören (Beschluss v. 22.06.2004 3 Ss OWi 350/04 ; Beschluss v. 18.03.2004 3 Ss OWi 11/04 , Beschluss v. 9.12.2004 - 3 Ss 679/04). - OLG Koblenz, 09.12.2003 - 1 Ss 289/03
Geschwindigkeitsüberschreitung, Messverfahren, Toleranzwert, Darstellung, …
Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2011 - 3 RBs 30/11
Rn. 44 Gerade in Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren, die, wie das vorliegende, durch einen einfach gelagerten Sachverhalt, einen vergleichsweise unbedeutenden Tatvorwurf und eine verhältnismäßig geringfügige Sanktion gekennzeichnet sind, reicht deshalb, anders als bei komplexen Sachverhalten oder gar in Strafverfahren, die Angabe aus, dass der Betroffene die Tat gestanden hat (OLG Jena, DAR 2004, 663, Schleswig-Holsteinisches OLG, NZV 2003, 394; OLG Koblenz, NStZ 2004, 396). - OLG Bamberg, 17.11.2006 - 3 Ss OWi 1570/06
Lückenhaftigkeit eines Urteils im Sinne von § 267 Abs. 1 Strafprozessordnung …
Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2011 - 3 RBs 30/11
Soweit Einzelrichter des Senats dies in der Vergangenheit vereinzelt anders entschieden haben (etwa Beschluss vom 17.11.2006 - 3 Ss OWi 1570/06; Beschluss v. 11.07.2006 - 3 Ss OWi 960/06 - beide iuris ) wird daran nicht mehr festgehalten. - OLG Jena, 07.06.2004 - 1 Ss 27/04
Verkehr
Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2011 - 3 RBs 30/11
Rn. 44 Gerade in Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren, die, wie das vorliegende, durch einen einfach gelagerten Sachverhalt, einen vergleichsweise unbedeutenden Tatvorwurf und eine verhältnismäßig geringfügige Sanktion gekennzeichnet sind, reicht deshalb, anders als bei komplexen Sachverhalten oder gar in Strafverfahren, die Angabe aus, dass der Betroffene die Tat gestanden hat (OLG Jena, DAR 2004, 663, Schleswig-Holsteinisches OLG, NZV 2003, 394; OLG Koblenz, NStZ 2004, 396). - OLG Hamm, 09.12.2004 - 3 Ss 679/04
Geschwindigkeitsüberschreitung, tatsächliche Feststellungen; Geständnis; …
Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2011 - 3 RBs 30/11
Rn. 34 Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass Angaben zum Messverfahren und zum Toleranzabzug nicht Teil der den Schuldspruch wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung tragenden Feststellungen sind, sondern zu der ihm zugrunde liegenden Beweiswürdigung gehören (Beschluss v. 22.06.2004 3 Ss OWi 350/04 ; Beschluss v. 18.03.2004 3 Ss OWi 11/04 , Beschluss v. 9.12.2004 - 3 Ss 679/04). - OLG Hamm, 22.06.2004 - 3 Ss OWi 350/04
Fahrverbot; Absehen; berufliche Gründe; Urlaub; Beschäftigung eines Fahrers
- OLG Schleswig, 26.02.2003 - 1 Ss OWi 12/03
Anforderungen an ein Geständnis in Bußgeldsachen
- OLG Hamm, 22.07.1993 - 4 Ss OWi 737/93
Erhöhung des Höchstmaßes des Bußgeldrahmens; Fahrlässige Zuwiderhandlung; Maß an …
- OLG Brandenburg, 30.09.2019 - 2b Ss OWi 218/19
Anforderungen an die Urteilsfeststellungen im Falle einer …
Rn. 6 Grundsätzlich genügt ein Urteil bzw. ein Beschluss in Bußgeldsachen den Anforderungen der §§ 79 Abs. 3 OWiG, 267 StPO, wenn im Falle einer Geschwindigkeitsübertretung, bei der der Tatnachweis mittels eines standardisierten Messverfahrens erfolgt, das verwendete Verfahren und das nach Abzug der Messtoleranz gewonnene Messergebnis mitgeteilt wird (BGH NStZ 1993, 592 = BGHSt 39, 291; OLG Köln NZV 2000, 97; OLG Hamm, Beschluss vom 15. August 2006, Az.: 2 Ss OWi 455/06; Beschluss vom 1. Februar 2008, Az.: 3 Ss OWi 22/07; Beschluss vom 15. Februar 2011, Az.: 3 RBs 30/11, alle zitiert nach juris; OLG Koblenz NZV 2010, 212). - OLG Brandenburg, 30.09.2019 - 53 Ss OWi 587/19
Geschwindigkeitsüberschreitung - fehlende Angaben zur Höhe der Messtoleranz
Grundsätzlich genügt ein Urteil bzw. ein Beschluss in Bußgeldsachen den Anforderungen der §§ 79 Abs. 3 OWiG, 267 StPO, wenn im Falle einer Geschwindigkeitsübertretung, bei der der Tatnachweis mittels eines standardisierten Messverfahrens erfolgt, das verwendete Verfahren und das nach Abzug der Messtoleranz gewonnene Messergebnis mitgeteilt wird (BGH NStZ 1993, 592 = BGHSt 39, 291; OLG Köln NZV 2000, 97; OLG Hamm, Beschluss vom 15. August 2006, Az.: 2 Ss OWi 455/06; Beschluss vom 1. Februar 2008, Az.: 3 Ss OWi 22/07; Beschluss vom 15. Februar 2011, Az.: 3 RBs 30/11, alle zitiert nach juris; OLG Koblenz NZV 2010, 212).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".