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Weitere Entscheidung unten: BSG, 29.04.1971

Rechtsprechung
   BSG, 28.08.1970 - 3 RK 55/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,1412
BSG, 28.08.1970 - 3 RK 55/67 (https://dejure.org/1970,1412)
BSG, Entscheidung vom 28.08.1970 - 3 RK 55/67 (https://dejure.org/1970,1412)
BSG, Entscheidung vom 28. August 1970 - 3 RK 55/67 (https://dejure.org/1970,1412)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gemeinsamer Oberster Gerichtshof - Beitragsrückstände - Feststellungsklage einer Krankenkasse - Feststellung des Konkursvorrechts - Zuständigkeit der Sozialgerichte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 1384 (Ls.)
  • NJW 1971, 80 (Ls.)
  • MDR 1971, 79
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (9)

  • BSG, 22.02.1961 - 7 RKg 33/58
    Auszug aus BSG, 28.08.1970 - 3 RK 55/67
    Die Klage einer KK auf Feststellung des Konkursvorrechts für Beitragsrückstände (RVO § 28 Abs. 3 i.V.m. KO § 61 Nr. 1) gehört vor die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit (Abweichung von BGH 24.06.1958 VIII ZR 205/57 = BGHZ 34, 293; vergleiche auch BSG 22.02.1961 7 RKg 33/58= BSGE 14, 40 = SozR Nr. 2 zu § 28 RVO und BSG 28.10.1966 2 RK 183/62 = BSGE 25, 235 = SozR Nr. 3 zu § 28 RVO).

    In der Sache schließt sich der Senat im wesentlichen den Erwägungen an, aus denen schon andere Senate des BSG für ähnliche Streitigkeiten, in denen es um das Konkursvorrecht für Beitragsforderungen einer Familienausgleichskasse und einer Berufsgenossenschaft ging, den Rechtsweg nach § 51 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) bejaht haben (BSG 14, 40 und 25, 235).

    Das würde in den nicht seltenen Fällen, in denen sowohl das Bestehen der Forderung wie ihr Vorrecht bestritten ist (vgl. die Fälle BSG 14, 40 und BAG 19, 355), zu einer unnötigen Verdoppelung der Prozesse führen, was den Beteiligten, für die dies mit einem zusätzlichen Kosten- und vor allem Zeitaufwand verbunden wäre, kaum verständlich gemacht werden könnte (vgl. RAG 4, 284, 287 unten).

  • BAG, 26.06.1967 - 3 AZR 341/66

    Entscheidung des Feststellungsprozesses - Gerichte für Arbeitssachen - Konkurs - …

    Auszug aus BSG, 28.08.1970 - 3 RK 55/67
    Eine Sonderzuständigkeit, wie/sie § 51 SGG für die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit begründet, schließt mithin die Generalkompetenz der ordentlichen Gerichte für das Feststellungsverfahren nach § 146 KO aus, mag der Widerspruch sich gegen den Bestand, d. h. Grund und Höhe der Forderung richten oder zugleich oder allein gegen das für sie beanspruchte Vorrecht (vgl. BAG 19, 355, 358, im Anschluß an Weber, Anm. zu BAG AP Nr. 3 zu § 61 KO, Ziff. 4 b; vgl. auch dessen Anm. zu AP Nr. 5 zu § 61 KO, Ziff. 2 a).

    Das würde in den nicht seltenen Fällen, in denen sowohl das Bestehen der Forderung wie ihr Vorrecht bestritten ist (vgl. die Fälle BSG 14, 40 und BAG 19, 355), zu einer unnötigen Verdoppelung der Prozesse führen, was den Beteiligten, für die dies mit einem zusätzlichen Kosten- und vor allem Zeitaufwand verbunden wäre, kaum verständlich gemacht werden könnte (vgl. RAG 4, 284, 287 unten).

  • BGH, 24.06.1958 - VIII ZR 205/57

    Warenlager II - § 929 BGB, sachenrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz; § 136 GVG aF …

    Auszug aus BSG, 28.08.1970 - 3 RK 55/67
    Die Klage einer KK auf Feststellung des Konkursvorrechts für Beitragsrückstände (RVO § 28 Abs. 3 i.V.m. KO § 61 Nr. 1) gehört vor die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit (Abweichung von BGH 24.06.1958 VIII ZR 205/57 = BGHZ 34, 293;… vergleiche auch BSG 22.02.1961 7 RKg 33/58= BSGE 14, 40 = SozR Nr. 2 zu § 28 RVO und BSG 28.10.1966 2 RK 183/62 = BSGE 25, 235 = SozR Nr. 3 zu § 28 RVO).
  • BGH, 16.02.1961 - III ZR 71/60

    Kaufmannseigenschaft einer OHG

    Auszug aus BSG, 28.08.1970 - 3 RK 55/67
    Der vorlegende Senat hält mit dem SG und dem LSG den von der Klägerin beschrittenen Sozialrechtsweg für zulässig, sieht sich jedoch an einer solchen Entscheidung gehindert, weil der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 16. Februar 1961 für die Klage einer Ortskrankenkasse auf Feststellung des Konkursvorrechts für eine Forderung auf rückständige Sozialversicherungsbeiträge die Zulässigkeit des Zivilrechtsweges bejaht hat (insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 34, 293, jedoch in Wertpapier-Mitteilungen 1961, 430, und in "Wege zur Sozialversicherung" 1962, 272).
  • BVerwG, 13.02.1970 - VII C 75.66

    Gewerbesteuererlass wegen Unbilligkeit der Einziehung der Steuer - …

    Auszug aus BSG, 28.08.1970 - 3 RK 55/67
    Der Zweck dieses Gesetzes, eine unterschiedliche Beurteilung derselben Rechtsfrage in den einzelnen Gerichtszweigen künftig auszuschließen (BT-Drucksache V/1450, Einleitung zur allgemeinen Begründung des Gesetzes), erfordert seine Anwendung auch in Fällen der vorliegenden Art (ebenso Bundesverwaltungsgericht, Vorlegungsbeschluss vom 13. Februar 1970, DVBl 1970, 543, 547 unter IV 1, gegen Mattern in BB 1969, 1337, 1338 f; vgl. ferner die in DRiZ 1970, 169 mitgeteilten Vorlegungsbeschlüsse, die ebenfalls Urteile betreffen, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 19. Juni 1968 ergangen sind).
  • BGH, 08.04.1954 - III ZR 349/52

    Konkursvorrecht der Soforthilfeabgaben

    Auszug aus BSG, 28.08.1970 - 3 RK 55/67
    Der Senat tritt insbesondere der Auffassung des 2. Senats des BSG bei, die übrigens auch vom BGH geteilt wird (BGHZ 13, 73, 77), daß das Konkursvorrecht einer Forderung ihr als eine Eigenschaft oder Kraft innewohnt und nicht als ein besonderes Recht neben ihr besteht (BSG 25, 237; näher begründet bei Jaeger/Weber, Konkursordnung, 80 Aufl. § 146 Anm. 13 und 20).
  • BSG, 28.10.1966 - 2 RU 183/62

    Konkurs des Beitragspflichtigen - Vorrecht des Versicherungsträgers - …

    Auszug aus BSG, 28.08.1970 - 3 RK 55/67
    Die Klage einer KK auf Feststellung des Konkursvorrechts für Beitragsrückstände (RVO § 28 Abs. 3 i.V.m. KO § 61 Nr. 1) gehört vor die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit (Abweichung von BGH 24.06.1958 VIII ZR 205/57 = BGHZ 34, 293; vergleiche auch BSG 22.02.1961 7 RKg 33/58= BSGE 14, 40 = SozR Nr. 2 zu § 28 RVO und BSG 28.10.1966 2 RK 183/62 = BSGE 25, 235 = SozR Nr. 3 zu § 28 RVO).
  • BAG, 12.01.1967 - 5 AZR 269/66

    Stundung von Gehaltsforderungen - Bevorrechtigte Konkursforderung - …

    Auszug aus BSG, 28.08.1970 - 3 RK 55/67
    Eine Sonderzuständigkeit, wie/sie § 51 SGG für die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit begründet, schließt mithin die Generalkompetenz der ordentlichen Gerichte für das Feststellungsverfahren nach § 146 KO aus, mag der Widerspruch sich gegen den Bestand, d. h. Grund und Höhe der Forderung richten oder zugleich oder allein gegen das für sie beanspruchte Vorrecht (vgl. BAG 19, 355, 358, im Anschluß an Weber, Anm. zu BAG AP Nr. 3 zu § 61 KO, Ziff. 4 b; vgl. auch dessen Anm. zu AP Nr. 5 zu § 61 KO, Ziff. 2 a).
  • LG Bonn, 25.02.1970 - 7 O 230/69
    Auszug aus BSG, 28.08.1970 - 3 RK 55/67
    Der Zweck dieses Gesetzes, eine unterschiedliche Beurteilung derselben Rechtsfrage in den einzelnen Gerichtszweigen künftig auszuschließen (BT-Drucksache V/1450, Einleitung zur allgemeinen Begründung des Gesetzes), erfordert seine Anwendung auch in Fällen der vorliegenden Art (ebenso Bundesverwaltungsgericht, Vorlegungsbeschluss vom 13. Februar 1970, DVBl 1970, 543, 547 unter IV 1, gegen Mattern in BB 1969, 1337, 1338 f; vgl. ferner die in DRiZ 1970, 169 mitgeteilten Vorlegungsbeschlüsse, die ebenfalls Urteile betreffen, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 19. Juni 1968 ergangen sind).
  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters …

    Entgegen Mattern (Der Betriebs-Berater 1969 S. 1338) und in Übereinstimmung mit der im Vorlagebeschluß und auch vom Bundessozialgericht - BSG - (vgl. Beschluß vom 28. August 1970 - 3 RK 55/67, Monatsschrift für Deutsches Recht 1971 S. 79 -) vertretenen Auffassung hält der Gemeinsame Senat eine Vorlage an ihn nach § 2 Abs. 1, § 11 Abs. 1 RsprEinhG auch dann für zulässig und damit für erforderlich, wenn ein oberster Gerichtshof des Bundes von seiner Entscheidung eines anderen obersten Gerichtshofes des Bundes aus einer Zeit abweichen will, in der dieser noch die Bezeichnung "oberes Bundesgericht" trug (vor Inkrafttreten des Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes vom 18. Juni 1968, BGBl 1, 657).

    Entgegen Mattern (Der Betriebs-Berater 1969 S. 1338) und in Übereinstimmung mit der im Vorlagebeschluß und auch vom Bundessozialgericht - BSG - (vgl. Beschluß vom 28. August 1970 - 3 RK 55/67, Monatsschrift für Deutsches Recht 1971 S. 79 -) vertretenen Auffassung hält der Gemeinsame Senat eine Vorlage an ihn nach § 2 Abs. 1, § 11 Abs. 1 RsprEinhG auch dann für zulässig und damit für erforderlich, wenn ein oberster Gerichtshof des Bundes von seiner Entscheidung eines anderen obersten Gerichtshofes des Bundes aus einer Zeit abweichen will, in der dieser noch die Bezeichnung "oberes Bundesgericht" trug (vor Inkrafttreten des Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes vom 18. Juni 1968, BGBl 1, 657).

  • LG Itzehoe, 18.07.2008 - 9 T 27/08

    Zuständige Gerichtsbarkeit für die Klage einer gesetzlichen Krankenkasse gegen …

    Zur Begründung hat das BSG ausgeführt (BSG NJW 1971, 80): Das Konkursvorrecht einer Forderung wohne dieser als eine Eigenschaft oder Kraft inne und stehe nicht als besonderes Recht neben ihr.
  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 6/70

    Wertung des Begriffs "unbillig" in § 131 Abs. 1 S. 1 AO (Abgabenordnung) als …

    Entgegen Nattern (Der Betriebs-Berater 1969 S. 1338) und in Übereinstimmung mit der im Vorlagebeschluß und auch vom Bundessozialgericht - BSG - (vgl. Beschluß vom 28. August 1970 - 3 RK 55/67, Monatsschrift für Deutsches Recht 1971 S. 79 -) vertretenen Auffassung hält der Gemeinsame Senat eine Vorlage an ihn nach § 2 Abs. 1, § 11 Abs. 1 RsprEinhG auch dann für zulässig und damit für erforderlich, wenn ein oberster Gerichtshof des Bundes von einer Entscheidung eines anderen obersten Gerichtshofes des Bundes aus einer Zeit abweichen will, in der dieser noch die Bezeichnung "oberes Bundesgericht" trug (vor Inkrafttreten des Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes vom 18. Juni 1968, BGBl 1, 657).
  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 2/70

    Zur Frage der Besetzung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des …

    Entgegen Mattern (Der Betriebs-Berater 1969 S. 1338) und in Übereinstimmung mit der im Vorlagebeschluß und auch vom Bundessozialgericht - BSG- (vgl. Beschluß vom 28. August 1970 - 3 RK 55/67, Monatsschrift für Deutsches Recht 1971 S. 79-) vertretenen Auffassung hält der Gemeinsame Senat eine Vorlage an ihn nach § 2 Abs. 1, § 11 Abs. 1 RsprEinhG auch dann für zulässig und damit für erforderlich, wenn ein oberster Gerichtshof des Bundes von einer Entscheidung eines anderen obersten Gerichtshofes des Bundes aus einer Zeit abweichen will, in der dieser noch die Bezeichnung "oberes Bundesgericht" trug (vor Inkrafttreten des Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes vom 18. Juni 1968, BGBl 1, 657).
  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 4/70

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Erstattung der inzwischen bezahlten …

    Entgegen Mattern (Der Betriebs-Berater 1969 S. 1338) und in Übereinstimmung mit der im Vorlagebeschluß und auch vom Bundessozialgericht - BSG- (vgl. Beschluß vom 28. August 1970 - 3 RK 55/67, Monatsschrift für Deutsches Recht 1971 S. 79 -) vertretenen Auffassung hält der Gemeinsame Senat eine Vorlage an ihn nach § 2 Abs. 1, § 11 Abs. 1 RsprEinhG auch dann für zulässig und damit für erforderlich, wenn ein oberster Gerichtshof des Bundes von einer Entscheidung eines anderen obersten Gerichtshofes des Bundes aus einer Zeit abweichen will, in der dieser noch die Bezeichnung "oberes Bundesgericht" trug (vor Inkrafttreten des Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes vom 18. Juni 1968, BGBl 1, 657).
  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 5/70

    Koppelung eines unbestimmten Rechtsbegriffs mit einer Ermessensentscheidung; …

    Entgegen Mattem (Der Betriebs-Berater 1969 S. 1338) und in Übereinstimmung mit der im Vorlagebeschluß und auch vom Bundessozialgericht - BSG- (vgl. Beschluß vom 28. August 1970 - 3 RK 55/67, Monatsschrift für Deutsches Recht 1971 S. 79 -) vertretenen Auffassung hält der Gemeinsame Senat eine Vorlage an ihn nach § 2 Abs. 1, § 11 Abs. 1 RsprEinhG auch dann für zulässig und damit für erforderlich, wenn ein oberster Gerichtshof des Bundes von einer Entscheidung eines anderen obersten Gerichtshofes des Bundes aus einer Zeit abweichen will, in der dieser noch die Bezeichnung "oberes Bundesgericht" trug (vor Inkrafttreten des Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes vom 18. Juni 1968, BGBl 1, 657).
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Rechtsprechung
   BSG, 29.04.1971 - 3 RK 55/67   

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BSG, 29.04.1971 - 3 RK 55/67 (https://dejure.org/1971,5812)
BSG, Entscheidung vom 29.04.1971 - 3 RK 55/67 (https://dejure.org/1971,5812)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Konkurs des Beitragsschuldners - Forderungen der Krankenkasse - Konkursvorrecht - Sozialrechtsweg - Freiwillige Krankenversicherung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 32, 263
  • MDR 1971, 791
  • DVBl 1971, 923
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (2)

  • BSG, 28.10.1966 - 2 RU 183/62

    Konkurs des Beitragspflichtigen - Vorrecht des Versicherungsträgers - …

    Auszug aus BSG, 29.04.1971 - 3 RK 55/67
    Ob die Beitragsforderung einer KK zu den Forderungen gehört, die im Konkurs des Beitragsschuldners das Vorrecht der RVO §§ 28 Abs. 3, KO 61 Nr. 1 genießen, haben im Streitfall die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit zu entscheiden (vergleiche BSG 22.02.1961 7 RKg 33/58 = BSGE 14, 40 und BSG 28.10.1966 2 RU 183/62 = BSGE 25, 235).
  • BSG, 22.02.1961 - 7 RKg 33/58
    Auszug aus BSG, 29.04.1971 - 3 RK 55/67
    Ob die Beitragsforderung einer KK zu den Forderungen gehört, die im Konkurs des Beitragsschuldners das Vorrecht der RVO §§ 28 Abs. 3, KO 61 Nr. 1 genießen, haben im Streitfall die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit zu entscheiden (vergleiche BSG 22.02.1961 7 RKg 33/58 = BSGE 14, 40 und BSG 28.10.1966 2 RU 183/62 = BSGE 25, 235).
  • BSG, 17.05.2001 - B 12 KR 32/00 R

    Einzugsstelle - Feststellung der Konkursforderung durch Verwaltungsakt - …

    Das BSG hat allerdings regelmäßig die Feststellungsklage des Versicherungsträgers für zulässig gehalten, wenn die angemeldete Konkursforderung bestritten wurde (…BSGE 14, 40, 43 = SozR Nr. 2 zu § 28 RVO;… BSGE 25, 235 = SozR Nr. 3 zu § 28 RVO; BSGE 32, 263 = SozR Nr. 5 zu § 28 RVO;… BSGE 38, 213 = SozR 2200 § 28 Nr. 1;… SozR 4230 § 3 Nr. 1;… BSG in USK 8173 und BSGE 65, 69 = SozR 7910 § 61 Nr. 10).
  • LSG Hessen, 30.01.2020 - L 1 KR 683/18

    Unzulässigkeit der Klage einer gesetzlichen Krankenkasse auf Feststellung einer …

    Sie erlässt einen Verwaltungsakt über rückständige Sozialversicherungsbeiträge (§ 28h Abs. 2 S. 1 Hs. 1 SGB IV) und ggf. auch einen Widerspruchsbescheid (§ 28 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 SGB IV;… vgl. Braun/Specovius, InsO-Kommentar 7. Aufl. 2017, § 185 Rn. 5; vgl. auch: BSG 29.4.1971 - 3 RK 55/67, BSGE 32, 263; BSG 30.4.1981 - 8/8a RU 42/80, ZIP 1981, 998, 1000).
  • BSG, 23.11.1992 - 12 RK 23/90

    Konkurs - Beitragsrückstände - Freiwillige Krankenversicherung - Gemeinschuldner

    Denn unter § 28 RVO aF habe das Bundessozialgericht - BSG - (BSGE 32, 263 = SozR Nr. 5 zu § 28 RVO) auch Beitragsrückstände aus einer freiwilligen Krankenversicherung subsumiert.

    Das BSG habe bisher nur über freiwillige Beiträge von Arbeitnehmern (BSGE 32, 263) und nur über den Vorrang der Sozialversicherungsträger gegenüber einfachen Konkursgläubigern, also nicht gegenüber Lohnansprüchen von Arbeitnehmern entschieden (ZIP 1981, 998).

    Das BSG hat zu § 28 Abs. 3 RVO in der bis 19. Juli 1974 geltenden Fassung entschieden, daß Beitragsrückstände aus der freiwilligen Versicherung des Gemeinschuldners (eines selbständigen Kaufmanns, wie der vollständige Text der Entscheidungsgründe belegt) das in der zitierten Vorschrift durch Verweis auf § 61 Nr. 1 KO angeordnete Konkursvorrecht genossen haben (BSGE 32, 263, 266f = SozR Nr. 5 zu § 28 RVO).

  • BSG, 30.04.1981 - 8a RU 42/80

    Bevorrechtigte Konkursforderung - Rückständige Berufsgenossenschaftsbeiträge - …

    Ebenso wie seinerzeit der 3. Senat ist auch der erkennende Senat daher nicht gehindert, den Rechtsweg für zulässig zu erklären (BSGE 32, 263, 26h).

    Für die Feststellung von Beitragsrückständen der Sozialversicherungsträger als bevorrechtigte Konkursforderungen (@ 28 Abs. 3 RVO in der bis zum 30. Juni 1977 geltenden Fassung - jetzt 5 61 Abs. 1e KO im Verfahren nach 5 146 K0 sind die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit zuständig (BGHZ 55, 224; BSGE 32, 263, 264, 265 mit NachweiSen).

    Schon der 3. Senat des BSGhat ausgeführt (BSGE 32, 263, 267), daß die Bevorrechtigung nach 5 28 Abs } RVO aF, @ 61 Abs1 KO aF von rückständigen Beiträgen zu einer freiwilligen Versicherung bei einem Sozialversicherungsträger nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstoße, weil an der Befriedigung der Forderung eines privaten Versicherungsunternehmens im Konkurs kein oder jedenfalls nicht ein so erhebliches öffentliches Interesse wie an der Erfüllung von Beitragsan3prüchen eines Sozialversicherungsträgers bestehe.

  • BSG, 15.07.1993 - 1 RK 13/92

    Masseschulden - Umlagerückstände

    Allerdings handelt es sich nicht - wie das Landessozialgericht (LSG) offenbar angenommen hat - um einen Streit über das Konkursvorrecht von Beitrags- bzw Umlagerückständen, für den das BSG den Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit in ständiger Rechtsprechung als gegeben angesehen hat (vgl BSGE 32, 263, 264 mwN).

    Für eine solche Auslegung vermißte das BSG jedoch eindeutige Hinweise im Wortlaut und in der Entstehungsgeschichte der Vorschrift (BSG SozR 4230 § 3 Nr. 1 unter Bezugnahme auf BSGE 32, 263, 267 = SozR Nr. 5 zu § 28 RVO; neuerdings bestätigt in BSG…, Urteil vom 23. November 1992 - SozR 3-7910 § 59 Nr. 1).

  • BVerwG, 22.08.1985 - 5 C 18.82

    Konkursvorrecht für Ausgleichsabgabe

    Das Konkursvorrecht einer Forderung ist eine der Forderung zustehende Eigenschaft, die sich in ihrer rechtlichen Einordnung nach der Rechtsnatur der Forderung richtet (BGHZ 60, 64 [BGH 18.12.1972 - III ZR 213/70] mit weiteren Nachweisen; BSG 32, 263 ; BFH, Urteil vom 21. September 1973 - III R 153, 154/72 - BFHE 110, 318 = WM 1974, 162 ).
  • BSG, 02.02.1978 - 12 RAr 33/77

    Notwendigkeit einer Ermächtigungsgrundlage für das Zustandekommen einer …

    Da das Konkursvorrecht eine der Forderung innewohnende Eigenschaft und nicht ein besonderes, neben ihr bestehendes Recht ist, gehören Vorrechtsstreitigkeiten grundsätzlich vor dieselben Gerichte wie Streitigkeiten über Grund und Höhe der Forderung (BSGE 32, 263f).

    Dies hat das Bundessozialgericht auch bereits bei der Einbeziehung von freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung in das Konkursprivileg des § 28 Abs. 3 RVO aF unter Berücksichtigung der Verweisung auf § 61 Nr. 1 KO aF ausgesprochen (BSGE 32, 263, 267).

  • BSG, 02.02.1978 - 12 RK 36/76

    Notwendigkeit einer Ermächtigungsgrundlage für das Zustandekommen einer …

    Da das Konkursvorrecht eine der Forderung innewohnende Eigenschaft und nicht ein besonderes, neben ihr bestehendes Recht ist, gehören Vorrechtsstreitigkeiten grundsätzlich vor dieselben Gerichte wie Streitigkeiten über Grund und Höhe der Forderung (BSGE 32, 263 f).

    Dies hat das Bundessozialgericht auch bereits bei der Einbeziehung von freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung in das Konkursprivileg des § 28 Abs. 3 RVO aF unter Berücksichtigung der Verweisung auf § 61 Nr. 1 KO aF ausgesprochen (BSGE 32, 263, 267).

  • BSG, 02.02.1978 - 12 RK 38/76

    Anspruch auf Zahlung von Winterbauumlage einschließlich Pauschale, …

    Da das Konkursvorrecht eine der Forderung innewohnende Eigenschaft und nicht ein besonderes, neben ihr bestehendes Recht ist, gehören Vorrechtsstreitigkeiten grundsätzlich vor dieselben Gerichte wie Streitigkeiten über Grund und Hohe der Forderung (BSGE 32, 263 f).

    Dies hat das Bundessozialgericht auch bereits bei der Einbeziehung von freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung in das Konkursprivileg des § 28 Abs. 3 RVO aF unter Berücksichtigung der Verweisung auf § 61 Nr. 1 KO aF ausgesprochen (BSGE 32, 263, 267).

  • BSG, 02.02.1978 - 12 RK 39/76

    Notwendigkeit einer Ermächtigungsgrundlage für das Zustandekommen einer …

    Da das Konkursvorrecht eine der Forderung innewohnende Eigenschaft und nicht ein besonderes, neben ihr bestehendes Recht ist, gehören Vorrechtsstreitigkeiten grundsätzlich vor dieselben Gerichte wie Streitigkeiten über Grund und Höhe der Forderung (BSGE 32, 263 f).

    Dies hat das Bundessozialgericht auch bereits bei der Einbeziehung von freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung in das Konkursprivileg des § 28 Abs. 3 RVO aF unter Berücksichtigung der Verweisung auf § 61 Nr. 1 KO aF ausgesprochen (BSGE 32, 263, 267).

  • BSG, 26.06.1975 - 12 RK 1/74

    Haftung von Kommanditisten einer inzwischen aufgelösten Kommanditgesellschaft …

  • BSG, 27.04.1989 - 7 RAr 93/87

    Rückzahlungsvorrecht - Bundesanstalt für Arbeit - Konkursvorrecht

  • LSG Hessen, 31.08.1989 - L 1 KR 440/89

    Konkurs; Sozialversicherungsträger; Beiträge; KG; Kommanditgesellschaft; …

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