Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 27.08.1991 - 3 S 2035/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Gebot der Rücksichtnahme - Wohnheim für Asylbewerber
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Asylbewerber in der Nachbarschaft (IBR 1992, 23)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 01.07.1991 - 11 K 10757/91
- VGH Baden-Württemberg, 27.08.1991 - 3 S 2035/91
Papierfundstellen
- VBlBW 1991, 418 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- VGH Baden-Württemberg, 11.05.1990 - 8 S 220/90
Zulässigkeit von Wohnungen für mehrere Asylbewerber im reinen Wohngebiet
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.08.1991 - 3 S 2035/91
Wollte man das Wohnheim wegen seiner Aufteilung in 2 selbstständige, die bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnungen erfüllende Einheiten (Abgeschlossenheit, Küche, Bad, Aufenthaltsräume, vgl. §§ 36, 37 LBO) als Wohngebäude einstufen (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.5.1990 -- 8 S 220/90 --), mit der Folge, daß die Baugenehmigung nach § 10 Abs. 2 BauGBMaßnG dann Kraft Gesetzes sofort vollziehbar wäre, wäre der Antrag ebenfalls, nämlich nach §§ 80 Abs. 5 S. 1 1. Alt., 80 a Abs. 3, Abs. 2 Nr. 2 VwGO, zulässig und dementsprechend auszulegen.Die Antragsteller müßten mit der Errichtung eines (auch größeren) Asylantenwohnheims -- je nach seiner Einstufung als Wohngebäude oder als Einrichtung für soziale Zwecke -- auch in einem allgemeinen Wohngebiet (vgl. § 4 Abs. 2 Nrn. 1 und 3 BauNVO) und unter Umständen selbst in einem reinen Wohngebiet rechnen (vgl. § 3 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2 BauNVO; zur Zulässigkeit von Wohnungen/Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber in Wohngebieten vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil v. 11.5.1990 -- 8 S 220/90 --; Beschluß v. 25.8.1989 -- 5 S 2110/89 --).
- VGH Baden-Württemberg, 28.09.1988 - 3 S 1131/86
Zum Nachbarschutz gegen offene Kamine
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.08.1991 - 3 S 2035/91
Schließlich ist die beigeladene Gemeinde besonders schutzwürdig, weil sie auf die Schaffung der angestrebten 32 Wohnheimplätze dringend angewiesen ist (zum Merkmal des Angewiesenseins als Abwägungskriterium beim Rücksichtnahmegebot vgl. Urteil des Senats v. 28.9.1988 -- 3 S 1131/86 --). - VGH Baden-Württemberg, 05.02.1991 - 5 S 33/91
Wohnheim für Asylbewerber - aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.08.1991 - 3 S 2035/91
Da es sich nach dem Zweck der Einrichtung, nach der Belegungsdichte und nach Funktion und Zuschnitt der Räume wohl eher um eine (provisorische) Gemeinschaftsunterkunft als um ein ausschließlich Wohnzwecken dienendes Vorhaben i.S. des -- eng auszulegenden -- § 10 Abs. 2 BauGBMaßnG handelt (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 5.2.1991 -- 5 S 33/91 --), und da die sofortige Vollziehung der Baugenehmigung vom 8.4.1991 auch gesondert angeordnet worden ist, haben die Antragsteller zutreffend die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihres Rechtsbehelfs gem. §§ 80 Abs. 5 S. 1, 2. Alt., 80 a Abs. 3, Abs. 2 Nr. 1 VwGO beantragt.
- VGH Baden-Württemberg, 25.08.1989 - 5 S 2110/89
Asylantenwohnheim in Wohngebiet
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.08.1991 - 3 S 2035/91
Die Antragsteller müßten mit der Errichtung eines (auch größeren) Asylantenwohnheims -- je nach seiner Einstufung als Wohngebäude oder als Einrichtung für soziale Zwecke -- auch in einem allgemeinen Wohngebiet (vgl. § 4 Abs. 2 Nrn. 1 und 3 BauNVO) und unter Umständen selbst in einem reinen Wohngebiet rechnen (vgl. § 3 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2 BauNVO; zur Zulässigkeit von Wohnungen/Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber in Wohngebieten vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil v. 11.5.1990 -- 8 S 220/90 --; Beschluß v. 25.8.1989 -- 5 S 2110/89 --). - VGH Baden-Württemberg, 30.05.1989 - 8 S 1136/89
Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in einem faktischen Dorfgebiet
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.08.1991 - 3 S 2035/91
Um so mehr fügt sich ein Asylantenwohnheim in eine Umgebung mit Elementen eines auf ein höheres Maß an Unruhe angelegten Baugebietstyps ein (vgl. dazu auch VGH Bad.-Württ., Beschluß v. 30.5.1989 -- 8 S 1136/89 --). - VGH Baden-Württemberg, 19.03.1986 - 3 S 294/86
Zulässigkeit von Lüftungsflügeln in einer grenznahen Außenwand
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.08.1991 - 3 S 2035/91
Da die Wand 2, 50 m von der Grenze und ersichtlich wenigstens 5 m vom Wohnhaus der Antragsteller entfernt liegt, braucht sie nicht feuerbeständig zu sein und darf auch Fenster enthalten (vgl. § 6 Abs. 2 und 3 LBO/AVO zum Öffnungsverbot in feuerbeständigen Wänden vgl. Urteil des Senats vom 19.3.1986 --3 S 294/86 --).
- OVG Thüringen, 13.04.2011 - 1 EO 560/10
Zumutbarkeit von Lärm aus Kindertagesstätten
Der Antragsteller müsste mit der Errichtung einer Kindertagesstätte auch in einem allgemeinen Wohngebiet rechnen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.08.1991 - 3 S 2035/91 -).Diese Hinnahmepflicht besteht erst recht, soweit eine Kindertagesstätte - wie hier - in einer Umgebung mit Elementen eines auf ein höheres Maß an Unruhe angelegten Baugebietstyps entstehen soll (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.08.1991, a. a. O., zum Einfügen eines Asylantenwohnheims; VG München, Beschluss vom 05.05.2008 - M 8 K 07.5297 -).
- VG Augsburg, 24.07.2014 - Au 5 S 14.929
Vorläufiger Rechtsschutz; Nutzungsänderung eines Wohnhauses in eine …
Wenn man zutreffend vom Vorliegen eines faktischen Mischgebiets bzw. einer Gemengelage ausgeht, fügt sich die Anlage für soziale Zwecke mit ihrer geringen Belegungsdichte in eine Umgebung mit Elementen eines auf ein höheres Maß an Unruhe angelegten Baugebietstyps erst recht ein (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, B.v. 27.8.2991 - 3 S 2035/91 - juris Rn. 9). - VGH Baden-Württemberg, 16.12.1994 - 8 S 2645/94
Asylbewerberunterkünfte in einem Wohngebiet nach Ortsbaurecht
Rn. 22 Selbst wenn man also zugunsten der Kläger davon ausgeht, daß die hier zu beurteilenden Räume nicht in einer Weise zum Wohnen geeignet und bestimmt sind, daß dort ein "Wohnen" im Sinne eines häuslichen Lebens von einiger Dauer bei Gewährleistung eines Minimums an Intimsphäre möglich ist (…vgl. zur Abgrenzung VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.5.1990 - 8 S 220/90 - VBlBW 1990, 463; Beschl. v. 5.2.1991 - 5 S 33/91 - VBlBW 1991, 301; Beschl. v. 27.8.1991 - 3 S 2035/91 - Beschl. v. 16.5.1994 - 3 S 671/94 - vgl. auch OVG Schleswig-Holstein Beschl. v. 14.10.1991 - 1 M 49191 - NVwZ 1992, 587; Spindler, NVwZ 1992, 125) was hier im Hinblick auf die Abgeschlossenheit der Wohneinheiten und die Zuordnung jeweils einer Küche und eines WC (vgl. die § 35 Abs. 1 LBO) zu verneinen sein könnte, so dürfen diese Überlegungen nicht ohne weiteres für die Beantwortung der Frage herangezogen werden, was noch eine zulässige Wohnnutzung im Sinne von § 6 OBS darstellt. - VGH Baden-Württemberg, 25.06.1993 - 3 S 1227/93
Befristete Baugenehmigung für Asylbewerberunterkunft - Gebot der Rücksichtnahme
Die - wie hier - vorübergehende Unterbringung von Asylbewerbern in Unterkünften mit heimmäßigen Elementen erfüllte die Voraussetzungen dieser - wegen ihres Ausnahmecharakters eng auszulegenden - Vorschrift nach herrschender Rechtsprechung jedoch nicht (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschlüsse v. 20.2.1992 - 8 S 124/92 -, v. 27.8.1991 - 3 S 2035/91 - u. v. 5.2.1991 - 5 S 33/91 -, NVwZ 1991, 1008; ebenso OVG Münster, Beschl. v. 29.7.1991, BRS 52 Nr. 208; a.A. OVG Schleswig, Beschl. v. 14.10.1991, NVwZ 1992, 587 = BRS 52 Nr. 212). - VGH Baden-Württemberg, 20.01.1992 - 3 S 3110/91
Auch ein privat betriebenes Aussiedler-Wohnheim ist eine Anlage für soziale …
Nach dem Beschluß des Senats vom 27.8.1991 - 3 S 2035/91 - verstößt weiterhin ein etwa 5 m neben dem Nachbarhaus gelegenes Wohnheim für bis zu 32 Asylbewerber in einem Gebiet mit Elementen eines Wohn- und eines Mischgebiets in der Regel nicht gegen das Rücksichtnahmegebot.
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