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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2024 - 3 S 25.24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,12657
OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2024 - 3 S 25.24 (https://dejure.org/2024,12657)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.05.2024 - 3 S 25.24 (https://dejure.org/2024,12657)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. Mai 2024 - 3 S 25.24 (https://dejure.org/2024,12657)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 64 Abs 2 Nr 2 SchulG BB, § 80 Abs 1 S 1 VwGO, § 80 Abs 8 VwGO
    Klassenwechsel - Parallelklasse - Verwaltungsakt - Ordnungsmaßnahme - innerschulischer Organisationsakt - Reaktion auf Verhalten des Vaters - aufschiebende Wirkung - faktischer Vollzug - gesetzlicher Richter - Entscheidung durch den Vorsitzenden - dringender Fall

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 101 Abs 1 Satz 2 GG, § 64 Abs 2 Nr 2 BbgSchulG, § 80 Abs 1 Satz 1 VwGO, § 80 Abs 8 VwGO
    Klassenwechsel, Parallelklasse, Verwaltungsakt, Ordnungsmaßnahme, innerschulischer Organisationsakt, Reaktion auf Verhalten des Vaters, aufschiebende Wirkung, faktischer Vollzug, gesetzlicher Richter, Entscheidung durch den Vorsitzenden, dringender Fall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwVfG § 35 S. 1
    Anordnung des Wechsels eines Schülers in eine Parallelklasse als Verwaltungsakt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2005 - 19 B 1473/05

    Hausrecht in Schulen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2024 - 3 S 25.24
    Rn. 7 Da elterliches Verhalten, das aus der Sicht der Schule den Schulbetrieb erheblich beeinträchtigt, unter Umständen auch zu unmittelbaren Maßnahmen gegenüber diesen Eltern führen kann, die sich allein als Verwaltungsakt qualifizieren lassen (vgl. z.B. OVG Münster, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - 19 B 1473/05 - juris, OVG Koblenz, Beschluss vom 4. Mai 2005 - 2 B 10439/05 - juris), gilt nichts anderes, wenn die Schule im Hinblick auf elterliches (Fehl-)Verhalten meint, dass sich der ordnungsgemäße Schulbetrieb nur durch den Wechsel ihres Kindes in eine Parallelklasse wiederherstellen oder aufrecht erhalten lasse (vgl. auch OVG Bremen, Beschluss vom 10. September 2002 - 2 B 305/02 - juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.05.2005 - 2 B 10439/05

    Untersagung direkter Kontaktaufnahme mit Lehrkräften; Ausübung des Hausrechts …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2024 - 3 S 25.24
    Rn. 7 Da elterliches Verhalten, das aus der Sicht der Schule den Schulbetrieb erheblich beeinträchtigt, unter Umständen auch zu unmittelbaren Maßnahmen gegenüber diesen Eltern führen kann, die sich allein als Verwaltungsakt qualifizieren lassen (vgl. z.B. OVG Münster, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - 19 B 1473/05 - juris, OVG Koblenz, Beschluss vom 4. Mai 2005 - 2 B 10439/05 - juris), gilt nichts anderes, wenn die Schule im Hinblick auf elterliches (Fehl-)Verhalten meint, dass sich der ordnungsgemäße Schulbetrieb nur durch den Wechsel ihres Kindes in eine Parallelklasse wiederherstellen oder aufrecht erhalten lasse (vgl. auch OVG Bremen, Beschluss vom 10. September 2002 - 2 B 305/02 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 17.09.2018 - 2 ME 486/18

    Gesetzlicher Richter bei Dringlichkeit einer Entscheidung: Entscheidung durch den …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2024 - 3 S 25.24
    Der Vorsitzende durfte hier nicht anstelle der Kammer "bei Verhinderung der weiteren berufsrichterlichen Mitglieder der Kammer wegen besonderer Dringlichkeit" nach §§ 80 Abs. 8, 123 Abs. 2 Satz 3 VwGO entscheiden, weil eine solche Dringlichkeit, die keinen weiteren Aufschub duldete und deshalb ausnahmsweise ein Abweichen von der regulären Besetzung des § 5 Abs. 3 Satz 2 VwGO rechtfertigte, weder nachvollziehbar dargelegt ist noch offensichtlich vorlag (zu den Anforderungen vgl. im Einzelnen OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. September 2018 - 2 ME 486/18 - juris Rn. 5; OVG Bautzen…, Beschluss vom 20. Juni 2018 - 1 B 108/18 - juris Rn. 9).
  • OVG Bremen, 10.09.2002 - 2 B 305/02

    Versetzung in Parallelklasse; Ordnungsmaßnahme; Schulfrieden

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2024 - 3 S 25.24
    Rn. 7 Da elterliches Verhalten, das aus der Sicht der Schule den Schulbetrieb erheblich beeinträchtigt, unter Umständen auch zu unmittelbaren Maßnahmen gegenüber diesen Eltern führen kann, die sich allein als Verwaltungsakt qualifizieren lassen (vgl. z.B. OVG Münster, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - 19 B 1473/05 - juris, OVG Koblenz, Beschluss vom 4. Mai 2005 - 2 B 10439/05 - juris), gilt nichts anderes, wenn die Schule im Hinblick auf elterliches (Fehl-)Verhalten meint, dass sich der ordnungsgemäße Schulbetrieb nur durch den Wechsel ihres Kindes in eine Parallelklasse wiederherstellen oder aufrecht erhalten lasse (vgl. auch OVG Bremen, Beschluss vom 10. September 2002 - 2 B 305/02 - juris).
  • OVG Sachsen, 20.06.2018 - 1 B 108/18

    Ausbildungsförderung; Grundanspruch; Bologna-Prozess; Fachrichtungswechsel; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2024 - 3 S 25.24
    Der Vorsitzende durfte hier nicht anstelle der Kammer "bei Verhinderung der weiteren berufsrichterlichen Mitglieder der Kammer wegen besonderer Dringlichkeit" nach §§ 80 Abs. 8, 123 Abs. 2 Satz 3 VwGO entscheiden, weil eine solche Dringlichkeit, die keinen weiteren Aufschub duldete und deshalb ausnahmsweise ein Abweichen von der regulären Besetzung des § 5 Abs. 3 Satz 2 VwGO rechtfertigte, weder nachvollziehbar dargelegt ist noch offensichtlich vorlag (zu den Anforderungen vgl. im Einzelnen OVG Lüneburg…, Beschluss vom 17. September 2018 - 2 ME 486/18 - juris Rn. 5; OVG Bautzen, Beschluss vom 20. Juni 2018 - 1 B 108/18 - juris Rn. 9).
  • AG Bielefeld, 02.03.2010 - 4 C 3/09
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2024 - 3 S 25.24
    Maßgebend ist, wie der Empfänger die behördliche Erklärung unter Berücksichtigung der ihm erkennbaren Umstände bei objektiver Würdigung verstehen muss; Unklarheiten gehen zu Lasten der Verwaltung (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. November 2009 - 4 C 3/09 - juris Rn. 21).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2022 - 3 S 1.22

    Umsetzung eines Schülers aus einer Spezialklasse mit leistungssportlicher …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2024 - 3 S 25.24
    Um der faktischen Vollziehung der Umsetzungsverfügung entgegenzuwirken, stellt der Senat daher entsprechend dem erstinstanzlichen Antrag fest, dass dem Widerspruch aufschiebende Wirkung zukommt (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Februar 2022 - OVG 3 S 1/22 - juris Rn. 9).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.10.2025 - 7 A 5.25

    Rückbau des Kernkraftwerks Rheinsberg: Genehmigungsinhaberin klagt erfolgreich …

    Etwaige Zweifel und Unklarheiten gehen zu Lasten der Behörde (…vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 28. November 2019 - 5 A 4.18 - juris Rn. 22…, vom 20. Juni 2013 - 8 C 46.12 - juris Rn. 27, 37 …und vom 5. November 2009 - 4 C 3.09 - juris Rn. 21; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Mai 2025 - OVG 3 S 25/24 - juris Rn. 3; OVG Münster…, Beschluss vom 24. Mai 2022 - 12 A 3208/17 - juris Rn. 141).
  • VG Hamburg, 17.03.2026 - 30 B 6/26

    Zur amtsangemessenen Alimentation bei mehr als zwei Kindern (erfolglose …

    Maßgebend ist, wie die betroffene Person die Erklärung unter Berücksichtigung der ihr erkennbaren Umstände bei objektiver Würdigung verstehen muss; Unklarheiten gehen zu Lasten der Verwaltung (…BVerwG, Urt. v. 5.11.2009, 4 C 3/09, BVerwGE 135, 209, juris Rn. 21; OVG Berlin, Beschl. v. 23.5.2024, OVG 3 S 25/24, juris Rn. 3;… OVG Greifswald, Urt. v. 28.11.2023, 1 LB 256/16, juris Rn. 212).
  • VG Hamburg, 17.03.2026 - 30 B 8/26

    Zur amtsangemessenen Alimentation bei mehr als zwei Kindern (erfolglose …

    Maßgebend ist, wie die betroffene Person die Erklärung unter Berücksichtigung der ihr erkennbaren Umstände bei objektiver Würdigung verstehen muss; Unklarheiten gehen zu Lasten der Verwaltung (…BVerwG, Urt. v. 5.11.2009, 4 C 3/09, BVerwGE 135, 209, juris Rn. 21; OVG Berlin, Beschl. v. 23.5.2024, OVG 3 S 25/24, juris Rn. 3;… OVG Greifswald, Urt. v. 28.11.2023, 1 LB 256/16, juris Rn. 212).
  • VG Hamburg, 17.03.2026 - 30 B 7/26

    Zur amtsangemessenen Alimentation bei mehr als zwei Kindern (erfolglose …

    Maßgebend ist, wie die betroffene Person die Erklärung unter Berücksichtigung der ihr erkennbaren Umstände bei objektiver Würdigung verstehen muss; Unklarheiten gehen zu Lasten der Verwaltung (…BVerwG, Urt. v. 5.11.2009, 4 C 3/09, BVerwGE 135, 209, juris Rn. 21; OVG Berlin, Beschl. v. 23.5.2024, OVG 3 S 25/24, juris Rn. 3;… OVG Greifswald, Urt. v. 28.11.2023, 1 LB 256/16, juris Rn. 212).
  • VG Hamburg, 17.03.2026 - 30 B 5/26

    Zur amtsangemessenen Alimentation bei mehr als zwei Kindern (erfolglose …

    Maßgebend ist, wie die betroffene Person die Erklärung unter Berücksichtigung der ihr erkennbaren Umstände bei objektiver Würdigung verstehen muss; Unklarheiten gehen zu Lasten der Verwaltung (…BVerwG, Urt. v. 5.11.2009, 4 C 3/09, BVerwGE 135, 209, juris Rn. 21; OVG Berlin, Beschl. v. 23.5.2024, OVG 3 S 25/24, juris Rn. 3;… OVG Greifswald, Urt. v. 28.11.2023, 1 LB 256/16, juris Rn. 212).
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