Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 13.07.1995 - 3 S 3167/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Normenkontrolle eines Bebauungsplans: klimatologische Auswirkungen eines Bebauungsplans - Antragsbefugnis; Grundsätze der Planklarheit und Dokumentenbeständigkeit; öffentlicher Belang der Wohnbedarfsdeckung - Dringlichkeitsstufen; "Tiefgaragenbonus"; objektive Bedeutung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtserheblicher Nachteil durch den Vollzug eines Bebauungsplans im Hinblick auf das körperliche Wohlbefinden der im Einzugsbereich baulicher Anlagen lebender Bürger; Vereinbarkeit eines aus Deckblättern mehrerer Schichten bestehenden Bebauungslans mit den aus dem ...
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 12.07.1995 - 3 S 3167/94
- VGH Baden-Württemberg, 13.07.1995 - 3 S 3167/94
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1996, 497
- VBlBW 1996, 184
- DVBl 1996, 685
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (21)
- VGH Baden-Württemberg, 09.02.1995 - 3 S 3407/94
Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung wegen Veränderung des Kleinklimas
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.07.1995 - 3 S 3167/94
Bauherrin ist die städtische Stadtbau-GmbH; die dieser unter dem 10.8.1994 erteilte Baugenehmigung zur Errichtung von 3 viergeschossigen Wohngebäuden wurde von der Antragstellerin im Parallelverfahren 3 S 2820/94 erfolglos im Wege vorläufigen Rechtsschutzes angegriffen (vgl. Senatsbeschluß vom 9.2.1995 - 3 S 3407/94 -, VBlBW 1995, 361 = NVwZ-RR 1995, 561).).Zu diesen Fragen hat der Senat im vorläufigen Rechtsschutzverfahren der Antragstellerin V. des Parallelverfahrens - 3 S 2820/94 - gegen eine planvollziehende Baugenehmigung bereits Stellung genommen (vgl. Beschluß vom 9.2.1995 - 3 S 3407/94 -, VBlBW 1995, 361 ff.).
Dies bedeutet, daß sie Anlagen mit misch- oder dorfgebietstypischem Störpotential regelmäßig hinnehmen müssen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18.12.1990, NVwZ 1991, 881, 884; Beschluß des Senats vom 9.2.1995, a.a.O.).
Rn. 76 Die objektive Bedeutung solcher klimatischer Auswirkungen hängt - je nach Intensität und Schutzgut - davon ab, ob sie in eine Bedrohung oder Gefährdung der (körperlichen) Gesundheit umschlagen (zum Begriff vgl. Senatsbeschluß vom 9.2.1995, a.a.O.), ob sie die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse verletzen (vgl. § 1 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 BauGB, aber auch § 34 Abs. 1 S. 2, § 43 Abs. 4 Nr. 1 und § 136 Abs. 2 und 3 BauGB), die nicht allzu weit unterhalb der Grenze der Polizeigefahr liegen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.9.1988 - 8 S 852/88 - m.w.N.), oder ob sie sich jedenfalls unzumutbar belästigend auf das allgemeine Wohlbefinden auswirken (zum Begriff vgl. wiederum Senatsbeschluß vom 9.2.1995 a.a.O.).
Einen allgemeinen Erfahrungssatz dahin, daß Erwärmungen in Sommernächten in der von Prof. Dr. von R. vorausgesagten Höhe zu gesundheitsschädlichen Schlafstörungen führen oder typischerweise auch nur das körperliche oder seelische Wohlbefinden wesentlich stören, gibt es jedoch nicht (so bereits Senatsbeschluß vom 9.2.1995, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 11.07.1995 - 3 S 1242/95
Normenkontrollverfahren: Bekanntmachung eines Bebauungsplans ohne Hinweis auf …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.07.1995 - 3 S 3167/94
Zwar hätte der damals unvollständige Hinweis nach § 215 Abs. 2 BauGB auf die Rügevoraussetzungen des § 215 Abs. 1 i.V.m. § 214 Abs. 1 Nr. 2 BauGB den Bebauungsplan nicht nichtig gemacht, sondern lediglich dazu geführt, daß die betreffende Rüge uneingeschränkt hätte geltend gemacht werden können (vgl. NK-Urteil des Senats vom 11.7.1995 - 3 S 1242/95 -).Dafür, daß sie darüber hinaus wirtschaftliche Interessen an einer bestimmten Ausgestaltung des Bebauungsplans gehabt und der Gemeinderat sich an solche Interessen gebunden gefühlt hätte (zu diesen Grundsätzen unzulässiger Vorwegbindung, vgl. NK-Urteil des Senats vom 11.7.1995 - 3 S 1242/95 -), ist nichts ersichtlich.
Die lebhaften und kontroversen Diskussionen belegen vielmehr, daß er bis zuletzt "abwägungsbereit" war (vgl. dazu NK-Urteil des Senats vom 11.7.1995, a.a.O.).
- BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93
Außenbereich - Aussichtslage - Schutzwürdige Abwehrposition - Nachbarschutz - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.07.1995 - 3 S 3167/94
Die die Belange Belichtung und Besonnung im nachbarschaftlichen Verhältnis im Sinn eines Mindestschutzes konkretisierenden bauordnungsrechtlichen Abstandsflächentiefen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, ZfBR 1994, 142) werden bei weitem eingehalten.Insoweit sind sie jedoch nur sehr eingeschränkt schutzwürdig (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, ZfBR 1994, 142).
Dies gilt nicht nur bezüglich der Wohnruhe, der freien Aussicht oder der Einsichtsmöglichkeiten (vgl. dazu oben sowie BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, a.a.O.), sondern auch hinsichtlich der klimatischen Vorteile.
- BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 43.87
Bauplanungsrecht: Nichtigkeit von § 25c Abs. 2 BauNVO 1990, Festsetzung eines …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.07.1995 - 3 S 3167/94
Zwar wäre § 21 a Abs. 5 BauNVO nach seinen objektiven Tatbestandsvoraussetzungen anwendbar, da die Tiefgarage im WA 2 vollständig unter der Erdoberfläche hergestellt werden muß (vgl. Schnittplan A-A) und nach ihrer Dimensionierung und ihrem Zweck ausschließlich notwendige Stellplätze i.S.d. § 39 Abs. 1 LBO für die vorgesehenen Wohnungen auf dem Baugrundstück Flst.-Nr. 14306 aufnehmen kann (vgl. zu diesen Voraussetzungen des § 21 a BauNVO BVerwG, Urt. v. 27.2.1992 - 4 C 43.87 -, UPR 1992, 265;… Fickert/Fieseler, BauNVO, 7. Aufl. § 21 a RdNrn. 28) und auch soll (vgl. Begr. S. 7).Rn. 54 b) Der "Tiefgaragenbonus" kann daher - ungeachtet der § 21 a Abs. 5 entlehnten Terminologie (vgl. dazu etwa BVerwG, Urt. v. 27.2.1992 - 4 C 43.87 -, a.a.O.) - nicht an § 21 a Abs. 5 BauNVO gemessen werden.
- BVerwG, 28.06.1993 - 4 NB 23.93
Öffentlicher Belang des dringenden Wohnbedarfs der Bevölkerung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.07.1995 - 3 S 3167/94
Damit trägt die Antragsgegnerin einem durch § 1 Abs. 1 BauGB-MaßnahmenG in den Rang eines besonders bedeutsamen Planungsziels erhobenen öffentlichen Belang Rechnung (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 28.6.1993 - 4 NB 23.93 -, DÖV 1994, 38 = NUR 1994, 39).Die Deckung dringenden Wohnbedarfs ist durch § 1 Abs. 1 BauGB-MaßnahmenG vom Gesetzgeber in den Rang eines besonders bedeutsamen Planungsziels erhoben (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.6.1993 - 4 NB 23.93 -, DÖV 1994, 38 = NuR 1994, 39).
- BVerwG, 18.03.1994 - 4 NB 24.93
Verwaltungsprozeßrecht: Nachteilsbegriff und Antragsbefugnis gem. § 47 Abs. 2 S. …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.07.1995 - 3 S 3167/94
Rn. 30 Vorliegend geht der Senat bei Anlegung des gebotenen großzügigen Maßstabs (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.2.1994 - 4 NB 24.93 -, ZfBR 1994, 196 = BauR 1994, 490 =, DVBl. 1994, 701 = DÖV 1994, 873) und unter Zurückstellung gewisser Bedenken davon aus, daß die klimatischen Folgen einer Bebauung des Plangebiets sich bei den Antragstellern noch in einer für die Bejahung der Antragsbefugnis ausreichenden Weise bemerkbar machen können.Damit ist gewährleistet, daß das Normenkontrollverfahren von den Antragstellern nicht lediglich im Sinne von Popularanträgen instrumentalisiert wird, um eine etwa aus politischen Gründen mißliebige Planung zu verhindern (zu diesem Zweck des § 47 Abs. 2 S. 2 VwGO, vgl. BVerwG, Urteil vom 18.2.1994, a.a.O.).
- BVerwG, 18.12.1990 - 4 N 6.88
Berücksichtigung der Lärmvorbelastung bei Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung …
- BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66
Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.07.1995 - 3 S 3167/94
Erforderlich ist, daß eine sachgerechte Abwägung überhaupt stattfindet (kein Abwägungsausfall), daß in die Abwägung alle nach Lage der Dinge erheblichen Belange eingestellt werden (kein Abwägungsdefizit), daß die Bedeutung der betroffenen Belange nicht verkannt wird (kein Abwägungsirrtum) und daß der Ausgleich zwischen den betroffenen Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zu ihrem objektiven Gewicht nicht außer Verhältnis steht (keine Abwägungsdisproportionalität, vgl. dazu BVerwGE 34, 301 u. BVerwGE 45, 309). - BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72
Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall, …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.07.1995 - 3 S 3167/94
Erforderlich ist, daß eine sachgerechte Abwägung überhaupt stattfindet (kein Abwägungsausfall), daß in die Abwägung alle nach Lage der Dinge erheblichen Belange eingestellt werden (kein Abwägungsdefizit), daß die Bedeutung der betroffenen Belange nicht verkannt wird (kein Abwägungsirrtum) und daß der Ausgleich zwischen den betroffenen Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zu ihrem objektiven Gewicht nicht außer Verhältnis steht (keine Abwägungsdisproportionalität, vgl. dazu BVerwGE 34, 301 u. BVerwGE 45, 309). - BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68
Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Mitteilung der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.07.1995 - 3 S 3167/94
Sämtliche Festsetzungen dienen, worauf es allein ankommt, einem durch gewichtige städtebauliche Allgemeinbelange begründeten Planungskonzept der Antragsgegnerin (vgl. BVerwG, Urteil vom 7.5.1971, BRS 24 Nr. 15; VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 12.3.1983, BRS 40 Nr. 1). - BVerwG, 17.12.1992 - 4 N 2.91
Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; …
- VGH Baden-Württemberg, 09.03.1994 - 5 S 158/94
Baugenehmigung: Befreiung nach BauGB § 31 Abs 2 Nr 1 - dringender Wohnbedarf
- VGH Baden-Württemberg, 01.02.1994 - 3 S 1455/93
Voraussetzung des Einzelfallerfordernisses bei der Befreiung von Festsetzungen …
- VGH Baden-Württemberg, 22.10.1991 - 5 S 2348/91
Aussetzung der Vollziehung einer sofort vollziehbaren Baugenehmigung wegen …
- VGH Baden-Württemberg, 26.09.1988 - 8 S 852/88
Einfügen eines Wohnhauses in die nähere Umgebung
- VGH Baden-Württemberg, 30.11.1993 - 3 S 2120/92
Normenkontrollverfahren: Antragsbefugnis von Wohnungsmietern; Zulässigkeit einer …
- VGH Baden-Württemberg, 12.01.1995 - 3 S 346/94
Normenkontrolle eines Bebauungsplans - Befreiung von der Anzeigepflicht im Falle …
- VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 5 S 3064/88
Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans bei Bezugnahme auf Pläne …
- BVerwG, 06.05.1993 - 4 N 2.92
Neuinkraftsetzung eines aus formellen Gründen für nichtig erklärten …
- VGH Baden-Württemberg, 24.11.1993 - 3 S 1631/91
Bebauungsplan - Ausfertigungsdatum; Ausweisung einer privaten Grünanlage mit …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.1990 - 11a NE 94/88
Bebauungsplan ; Planurkunde; Archivmäßige Sicherung ; Dokumentenbeständigkeit; …
- VGH Baden-Württemberg, 20.05.2010 - 3 S 2099/08
Festsetzungen zum Schallschutz im Bebauungsplan; Maßnahmen der Baurechtsbehörde
Vielmehr rügen Sie die Verletzung ihres Anspruchs darauf, dass Art und Intensität solcher Auswirkungen auf sie selbst und ihre Grundstücke vom Planungsträger geprüft, in die Abwägung eingestellt und gerecht im Verhältnis zu anderen Belangen gewichtet werden (vgl. Urteil des Senats vom 13.07.1995 - 3 S 3167/94 -, VBlBW 1996, 184). - VGH Baden-Württemberg, 15.12.2003 - 3 S 2827/02
Zur Wirkung einer Befreiung von den Verboten des § 42 BNatSchG auf die …
Die Abwägung ist auch im Hinblick auf die klimaökologischen Auswirkungen rechtsfehlerfrei (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.7.1995 - 3 S 316/94 -, VBlBW 1996, 184).
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Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 12.07.1995 - 3 S 3167/94 |
Volltextveröffentlichung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Bebauungsplan: Welche Rolle spielen Klimaveränderungen? (IBR 1996, 346)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 12.07.1995 - 3 S 3167/94
- VGH Baden-Württemberg, 13.07.1995 - 3 S 3167/94
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1996, 497 (Ls.)
- NVwZ-RR 1996, 497 L
- VBlBW 1996, 184
- DVBl 1996, 685
Wird zitiert von ... (6)
- VGH Baden-Württemberg, 19.10.2011 - 3 S 942/10
Festsetzungen zum passiven Schallschutz im Bebauungsplan
Solche besonderen städtebaulichen Gründe können sich auch aus einem auf besonderen innerörtlichen Gegebenheiten beruhenden überzeugenden städtebaulichen Konzept oder aus der Umsetzung besonderer qualifizierter planerischer Lösungen bzw. städtebaulicher Ideen ergeben (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 26.01.1994 - 4 NB 42.93 -, Buchholz 406.12. § 17 BauNVO Nr. 5 sowie die Beispiele bei Fickert/Fieseler a.a.O. § 17 Rn. 28; zu einem Ausnahmefall auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.07.1995 - 3 S 3167/94 -, DVBl. 1996, 685 ff.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2022 - 2 D 202/21
Bestimmen der städtebaulichen Erforderlichkeit des Bebauungsplans maßgeblich nach …
Rn. 156 Vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12. Juli 1995 - 3 S 3167/94 -, juris Rn. 55; vgl. auch OVG Bremen, Urteil vom 20. Juli 2021 - 1 D 230/20 -, juris Rn. 97 ff. - VGH Baden-Württemberg, 28.11.1995 - 3 S 3203/94
Normenkontrolle eines Bebauungsplans: zum Inhalt des Bebauungsplans; …
§ 8 a BNatschG stellt daher ein Element im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 6 BauGB dar (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.07.1995 - 3 S 3167/94 - Jannasch, DÖV 1994, 950; Dürr, BauR 1994, 460).Alle Maßnahmen sind sodann in eine Art Gesamtbilanz einzustellen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.07.1995, - 3 S 3167/94 -).
- VGH Baden-Württemberg, 09.02.1995 - 3 S 3407/94
Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung wegen Veränderung des Kleinklimas
Dieser Problematik, zu der mehrere und teilweise unterschiedliche gutachtliche Stellungnahmen vorliegen, wird im einzelnen in den beim Senat anhängigen Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan (3 S 2820/94 und 3 S 3167/94) nachzugehen sein. - VGH Baden-Württemberg, 20.09.1996 - 8 S 2466/95
Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Bekanntmachung der Auslegung eines …
Rn. 34 Nach der Rechtsprechung des Senats (Normenkontrollurteil v. 19.4.1996 - 8 S 2641/95 -, VBlBW 1996, 341; vgl. auch: VGH Bad.-Württ., Normenkontrollurteil v. 12.7.1995 - 3 S 3167/95 -, VBlBW 1996, 184;… OVG Münster, Urt. v. 28.6.1995 - 7a D 44/94.NE -, NVwZ 1996, 274 = DVBl. 1996, 58) enthält die nach Maßgabe des § 8a Abs. 1 S. 1 BNatSchG entsprechend anzuwendende naturschutzrechtliche Eingriffsregelung im Rahmen der Bauleitplanung kein striktes Recht. - VGH Baden-Württemberg, 18.02.1997 - 8 S 2539/96
Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Nachteil eines Grundstückseigentümers durch …
Die Bedeutung der Vorschrift besteht vielmehr lediglich in einer Strukturierung und Konkretisierung der schon nach § 1 Abs. 6 BauGB bestehenden Verpflichtung, bei der Aufstellung eines Bebauungsplans die in § 1 Ab. 5 S. 2 Nr. 7 BauGB namentlich genannten Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen, durch eine entsprechende Anwendung der abgestuften Pflichten der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (vgl. dazu im einzelnen das Urt. des Senats vom 19.4.1996 - 8 S 2641/95 -, VBlBW 1996, 341; im Ergebnis ebenso VGH Baden-Württemberg Urt. v. 12.7.1995 - 3 S 3167/94 -, VBlBW 1996, 184, 192 sowie OVG Münster, Urt. 18.6.1995 - 7a D 44/94.NE -, NVwZ 1996, 274).
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