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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2013 - 3 S 32.13, 3 M 32.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,13831
OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2013 - 3 S 32.13, 3 M 32.13 (https://dejure.org/2013,13831)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.06.2013 - 3 S 32.13, 3 M 32.13 (https://dejure.org/2013,13831)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Juni 2013 - 3 S 32.13, 3 M 32.13 (https://dejure.org/2013,13831)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 61 Abs 1 S 4 AufenthG 2004, § 51 AsylVfG 1992
    Erweiterung einer räumlichen Beschränkung auf ein anderes Bundesland

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 61 Abs 1 S 4 AufenthG, § 51 AsylVfG
    Asylbewerber; abgeschlossenes Asylverfahren; räumliche Beschränkung; Erweiterung auf anderes Bundesland aus familiären Gründen; Zweitduldung; fehlender Anordnungsgrund

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AsylVfG § 51, AufenthG § 61 Abs. 1 S. 4, AsylVfG § 56 Abs. 3 S. 1
    Umverteilung, räumliche Beschränkung, Zweitduldung, Ausländerbehörde, Zuständigkeit, örtliche Zuständigkeit, Umverteilungsantrag, Abweichung von der räumlichen Beschränkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (4)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2009 - 3 S 120.08

    Zur örtlichen Zuständigkeit der Ausländerbehörde für die Erteilung einer Duldung …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2013 - 3 S 32.13
    Hierbei kann offen bleiben, ob der Antragsteller vorrangig einen auf § 51 AsylVfG gestützten Umverteilungsantrag stellen muss (vgl. insoweit OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. Dezember 2009 - OVG 3 S 120.08 -, juris).

    Soweit hierfür ein Einvernehmen des Landes Berlin erforderlich ist, ändert dies nichts an der nach § 56 Abs. 3 Satz 1 AsylVfG weiterhin bestehenden Zuständigkeit der bisherigen Ausländerbehörde (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. Dezember 2009 - OVG 3 S 120.08 -, juris).

  • OVG Hamburg, 27.08.2012 - 5 Bs 178/12

    Einstweilige Anordnung; Aufenthalt im Zuständigkeitsbereich einer …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2013 - 3 S 32.13
    Jedenfalls hätte er die in dem angegriffenen Beschluss erwähnte Möglichkeit nutzen müssen, eine Abweichung von der räumlichen Beschränkung zur Aufrechterhaltung der Familieneinheit nach § 61 Abs. 1 Satz 4 AufenthG durchzusetzen (vgl. auch VG Oldenburg…, Beschluss vom 26. November 2012 - 11 B 4964/12 -, juris, Rn. 6; OVG Hamburg, Beschluss vom 27. August 2012 - 5 Bs 178/12 -, juris Rn. 20).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.02.2012 - 7 A 11177/11

    Erfolgloser Asylbewerber; länderübergreifender Wechsel des Aufenthaltsortes

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2013 - 3 S 32.13
    Der Antragsteller muss sich vor der Inanspruchnahme gerichtlichen Eilrechtsschutzes wegen der Verpflichtung des Antragsgegners zur Erteilung einer in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstrittenen "Zweitduldung" (vgl. dazu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Februar 2012 - 7 A 11177/11 -, juris Rn. 23 ff. m.w.N.) darauf verweisen lassen, die ihm zur Verfügung stehenden (einfacheren) gesetzlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.
  • VG Oldenburg, 26.11.2012 - 11 B 4964/12

    Zweite Duldung; Familieneinheit; länderübergreifender Umzug; räumliche …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2013 - 3 S 32.13
    Jedenfalls hätte er die in dem angegriffenen Beschluss erwähnte Möglichkeit nutzen müssen, eine Abweichung von der räumlichen Beschränkung zur Aufrechterhaltung der Familieneinheit nach § 61 Abs. 1 Satz 4 AufenthG durchzusetzen (vgl. auch VG Oldenburg, Beschluss vom 26. November 2012 - 11 B 4964/12 -, juris, Rn. 6; OVG Hamburg…, Beschluss vom 27. August 2012 - 5 Bs 178/12 -, juris Rn. 20).
  • OVG Hamburg, 10.03.2016 - 4 Bs 3/16

    Zur Verteilung von Ausländern - Verteilungsregelungen nach § 15a AufenthG 2004

    Zur Aufrechterhaltung der Familieneinheit kann der Ausländer im Fall familiärer Gründe für den Aufenthalt an einem bestimmten (anderen) Ort u.a. die Erteilung einer Duldung unter Abweichung von der räumlichen Beschränkung ihres Geltungsbereichs (§ 61 Abs. 1 Satz 1 und 3 AufenthG i.d.F. des Gesetzes v. 23.12.2014, BGBl. I S. 2439, m.W.v. 1.1.2015) beantragen (vgl. ausführl. zu § 61 Abs. 1 Satz 4 AufenthG a.F.: OVG Hamburg, Beschl. v. 29.7.2014, 4 Bs 130/14, n.v.;… Beschl. v. 27.8.2012, 5 Bs 178/12, DVBl. 2012, 1519, juris Rn. 20; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 12.6.2013, OVG 3 S 32.13, juris Rn. 2).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.10.2014 - 2 M 106/14

    Duldung wegen eines länderübergreifenden Wohnsitzwechsels

    Durch diese Regelung wird die Ausländerbehörde am Wohnsitz des Ausländers nunmehr grundsätzlich in die Lage versetzt, die räumliche Beschränkung auf einen anderen Ort zu erweitern (vgl. OVG BBg, Beschl. v. 12.06.2013 - 3 S 32.13 -, juris, RdNr. 2).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.10.2014 - 2 L 152/13

    Einreise eines von der Visumspflicht befreiten Staatsangehörigen bei erstrebtem …

    Durch diese Regelung wird die Ausländerbehörde am Wohnsitz des Ausländers nunmehr grundsätzlich in die Lage versetzt, die räumliche Beschränkung auf einen anderen Ort zu erweitern (vgl. OVG BBg, Beschl. v. 12.06.2013 - 3 S 32.13 -, juris, RdNr. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2020 - 11 S 766/20

    Streitwert im Eilverfahren um eine oder mehrere Auflagen zur Sicherung und …

    Rn. 16 Legt man zugrunde, dass der Gesetzgeber jedenfalls für den Regelfall von einer sachlichen Anbindung der Auflagen nach § 61 Abs. 1e AufenthG an eine Duldung ausgegangen ist und mit der Einführung von § 61 Abs. 1e AufenthG die Spielräume der Ausländerbehörden erweitern wollte, den auf der Basis der Duldung möglichen Aufenthalt vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer so zu gestalten, dass Voraussetzungen für eine erfolgreiche Durchsetzung der Ausreisepflicht bestehen, spricht dies dafür, diesen Zusammenhang auch bei der Streitwertbemessung zu berücksichtigen (mit Blick auf Auflagen nach § 61 Abs. 1f AufenthG beziehungsweise entsprechende Vorgängerregelungen wie hier OVG B.-Bbg., Beschlüsse vom 07.12.2015 - OVG 12 S 77.15 -, juris Rn. 4 und 12, und vom 12.06.2013 - OVG 3 S 32.13 -, juris Rn. 4; Nieders. OVG, Beschluss vom 10.09.2014 - 8 ME 87/14 -, juris Rn. 9; OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 11.07.2006 - 2 O 192/06 -, juris Rn. 2; Bay. VGH, Beschluss vom 02.10.2007 - 19 C 07.2117 - juris Rn. 2; anderer Ansicht Schl.-Holst.
  • VG Magdeburg, 20.08.2013 - 3 A 109/13

    Zur Frage der zuständigen Behörde für die ausländerrechtliche Umverteilung

    Rn. 15 Unter Beachtung der Rechtsprechung des OVG LSA (2 M 126/06, Beschluss vom 5.4.2006) hält das Gericht entgegen der noch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren vertretenen Ansicht und der Rechtsprechung des OVG B-Stadt-Brandenburg, Beschluss vom 12.6.2013, OVG 3 S 32.13 den Beklagten nicht für die Entscheidung über den Antrag der Kläger zuständige Ausländerbehörde.
  • VG Bremen, 28.04.2014 - 4 K 1131/11

    Örtliche Zuständigkeit, Zuständigkeit, Zweitduldung, Umzug, Umzug mit Duldung, …

    Für die In Satz 3 und Satz 4 genannten Konstellationen greift das Argument zur Bejahung der Zuständigkeit in der früheren Rechtsprechung daher nicht mehr (ebenso OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 12.06.2013 - OVG 3 S 32.13; VG Oldenburg, Beschl. v. 26.11.2012 - 11 B 4964/12; ähnlich OVG Hamburg, Beschl. v. 27.08.2012 - 5 Bs 178/12).
  • OVG Sachsen, 06.01.2015 - 3 D 74/14

    Prozesskostenhilfe, Beschwerde, teilweises Obsiegen, Kostenentscheidung, …

    Mit dieser am 26. November 2011 in Kraft getretenen Bestimmung hat der Gesetzgeber eine Regelung geschaffen, mit der die Ausländerbehörde am Wohnsitz des Ausländers nunmehr grundsätzlich in die Lage versetzt wird, die räumliche Beschränkung auf einen anderen Ort zu erweitern (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 12. Juni 2013 - 3 S 32.13 -, juris Rn. 2;… Funke-Kaiser, GK-AufenthG, Stand: Oktober 2014, § 61 AufenthG Rn. 25 f.).
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