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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 29.04.2009 - 3 S 569/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2658
VGH Baden-Württemberg, 29.04.2009 - 3 S 569/09 (https://dejure.org/2009,2658)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.04.2009 - 3 S 569/09 (https://dejure.org/2009,2658)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. April 2009 - 3 S 569/09 (https://dejure.org/2009,2658)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Doppelhaus; Grundstücksgrenze; Gebäudeaußenwände; Rücksprung; Grenzabstand; grenznahe Balkonanlage

  • Judicialis

    BauGB § 34 Abs. 1; ; BauNVO § 22 Abs. 2; ; LBO § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; ; LBO § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2

  • ra.de
  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BauGB § 34 Abs. 1; BauNVO § 22 Abs. 2; LBO (BW) § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO; Abstandsflächen: Doppelhaus; Balkonanlage; Abstandsflächen; ausnahmsweise Zulassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wahrung des Charakters eines Doppelhauses im Falle der Errichtung von Gebäudeteilen mit einem Rücksprung zur gemeinsamen Grundstücksgrenze; Notwendigkeit der Einhaltung eines bestimmten Grenzabstandes zwischen zwei baulichen Anlagen; Möglichkeit der Zulassung einer ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2009, 870
  • DÖV 2009, 870 ZfBR 2009, 805 (Ls.)
  • ZfBR 2009, 805 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98

    Bebauungsplan; Bauweise, offene; Begriff des Doppelhauses; Nachbarschutz; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2009 - 3 S 569/09
    Sie können auch zueinander versetzt oder gestaffelt an der Grenze errichtet werden (vgl. zu all dem BVerwG, Urteil vom 24.02.2000 - 4 C 12.98 -, NVwZ 2000, 1055, 1056).

    Denn die erhöhte Nutzbarkeit der Grundstücke der Antragsteller und der Beigeladenen wurde durch den Verzicht auf seitliche Grenzabstände und damit auf Freiflächen, die dem Wohnfrieden dienen "erkauft" (BVerwG, Urteil vom 24.02.2000 - 4 C 12.98 -, NVwZ 2000, 1055, 1056).

    Bei dieser Art der Bebauung verzichten die Bauherrn zugunsten der erhöhten Nutzbarkeit ihrer Grundstücke grundsätzlich auf seitliche Grenzabstände und damit auf Freiflächen, die dem Wohnfrieden dienen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.02.2000 - 4 C 12.98 -, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.2007 - 5 S 2826/06

    Anforderungen an Bauvorlagen sind nicht nachbarschützend; bauordnungsrechtlich …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2009 - 3 S 569/09
    Unerheblich ist insoweit, dass die Häuser der Antragsteller und der Beigeladenen nach dem Anbau nicht mehr deckungsgleich wären (vgl. VGH Baden-Württ., Beschluss vom 12.02.2007 - 5 S 2826/06 -, VBlBW 2007, 383, 385).

    Allerdings folgt dies nicht bereits aus § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 LBO, denn nach dieser Vorschrift dürfen bauliche Anlagen grundsätzlich nur entweder grenzständig oder unter Einhaltung des vollen nach § 5 Abs. 7 LBO erforderlichen Grenzabstandes errichtet werden (vgl. aber zur Zulässigkeit einer Bebauung mit einem Grenzabstand von 0, 50 m nach § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 LBO - allerdings ohne nähere Begründung - VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.02.2007 - 5 S 2826/06 -, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2007 - 3 S 2107/07

    Nachbarklage - zur Verwirkung des materiellen Abwehrrechts - zur Frage der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2009 - 3 S 569/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Gerichtshofs (vgl. z.B. Beschluss vom 18.12.2007 - 3 S 2107/07 -, VBlBW 2008, 190, 191 f.) stellt allerdings eine Abstandsflächentiefe, die - wie hier - den nachbarschützenden Teil unterschreitet, regelmäßig eine erhebliche, vom betroffenen Nachbarn nicht hinzunehmende Beeinträchtigung dar, gleichgültig, ob die Unterschreitung gravierend oder nur geringfügig ist.

    Neben diesen besonderen tatsächlichen Gegebenheiten können aber auch rechtliche Besonderheiten vorliegen, welche die Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit des Nachbarn in abstandsflächenrechtlicher Hinsicht deutlich mindern und deshalb eine "erhebliche" Beeinträchtigung nachbarlicher Interessen im Sinne des § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 LBO ausschließen (vgl. zum Fall der Verwirkung des materiellen Abwehrrechts gegen den Standort eines Gebäudes Senatsbeschluss vom 18.12.2007 - 3 S 2107/07 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2009 - 3 S 569/09
    Denn das Rücksichtnahmegebot ist keine allgemeine Härteklausel, die über den speziellen Vorschriften des Städtebaurechts oder gar des gesamten öffentlichen Baurechts steht (BVerwG, Beschluss vom 11.01.1999 - 4 B 128/98 -, NVwZ 1999, 879, 880).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2005 - 10 A 3611/03

    "Beobachtungsplattform" verletzt Rücksichtnahmegebot!

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2009 - 3 S 569/09
    Die von den Antragstellern zum Beleg ihrer gegenteiligen Auffassung zitierten Entscheidungen des OVG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 22.08.2005 - 10 A 3611/03 -, BauR 2006, 342) und des Thüringer OVG (Urteil vom 26.02.2002 - 1 KO 305/99 -, BRS 65 Nr. 130) gebieten keine andere Beurteilung, denn der diesen Entscheidungen zugrundeliegende Sachverhalt stimmt mit dem vorliegenden nicht überein.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.1999 - 3 S 1437/99

    Abgrenzung eines Nebenraums von einem Aufenthaltsraum

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2009 - 3 S 569/09
    Nachbarliche Belange sind mithin nur dann nicht "erheblich" beeinträchtigt, wenn auf dem Nachbargrundstück besondere Umstände vorliegen, die eine vom Regelfall abweichende Beurteilung rechtfertigen, weil die vorhandene Situation durch bestimmte Besonderheiten gekennzeichnet ist, die das Interesse des Nachbar an der Einhaltung des nachbarschützenden Teils der Abstandsfläche deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.10.1996 - 3 S 2205/94 -, VBlBW 1997, 266, 267 und vom 15.09.1999 - 3 S 1437/99 -, juris sowie Beschluss vom 08.10.1996 - 8 S 2566/96 -, BauR 1997, 92, 95;… kritisch hierzu Sauter, LBO § 6 Rn. 48b).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2007 - 3 S 1923/07

    Zur Bestimmung der Schwelle der Rücksichtslosigkeit im Baunachbarrecht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2009 - 3 S 569/09
    Denn der vorgesehene Grenzabstand vermindert die Beeinträchtigungen der Antragsteller im Hinblick auf Belichtung, Belüftung und Besonnung gegenüber einer Grenzbebauung und auch die Einsichtsmöglichkeiten - so sie überhaupt als Schutzgut der Abstandsflächenvorschriften zu betrachten sind (vgl. dazu einerseits Beschlüsse des Senats vom 08.11.2007 - 3 S 1923/07 -, VBlVW 2008, 147, 149 und vom 26.11.1993 - 3 S 2606/93 -, juris und andererseits Beschluss des 8. Senats vom 03.03.2008 - 8 S 2165/07 -, VBlBW 2008, 345, 346 m.w.N. der Rspr.) - werden verringert.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.1996 - 8 S 2566/96

    Festlegung der Geländeoberfläche - Abstandsflächenberechnung - Nachbarschutz bei …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2009 - 3 S 569/09
    Nachbarliche Belange sind mithin nur dann nicht "erheblich" beeinträchtigt, wenn auf dem Nachbargrundstück besondere Umstände vorliegen, die eine vom Regelfall abweichende Beurteilung rechtfertigen, weil die vorhandene Situation durch bestimmte Besonderheiten gekennzeichnet ist, die das Interesse des Nachbar an der Einhaltung des nachbarschützenden Teils der Abstandsfläche deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.10.1996 - 3 S 2205/94 -, VBlBW 1997, 266, 267 und vom 15.09.1999 - 3 S 1437/99 -, juris sowie Beschluss vom 08.10.1996 - 8 S 2566/96 -, BauR 1997, 92, 95;… kritisch hierzu Sauter, LBO § 6 Rn. 48b).
  • OVG Thüringen, 26.02.2002 - 1 KO 305/99

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Widerspruch; Treu und …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2009 - 3 S 569/09
    Die von den Antragstellern zum Beleg ihrer gegenteiligen Auffassung zitierten Entscheidungen des OVG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 22.08.2005 - 10 A 3611/03 -, BauR 2006, 342) und des Thüringer OVG (Urteil vom 26.02.2002 - 1 KO 305/99 -, BRS 65 Nr. 130) gebieten keine andere Beurteilung, denn der diesen Entscheidungen zugrundeliegende Sachverhalt stimmt mit dem vorliegenden nicht überein.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2008 - 8 S 2165/07

    Kinderspielplatz; Wohngebiet; Lärmbelastung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2009 - 3 S 569/09
    Denn der vorgesehene Grenzabstand vermindert die Beeinträchtigungen der Antragsteller im Hinblick auf Belichtung, Belüftung und Besonnung gegenüber einer Grenzbebauung und auch die Einsichtsmöglichkeiten - so sie überhaupt als Schutzgut der Abstandsflächenvorschriften zu betrachten sind (vgl. dazu einerseits Beschlüsse des Senats vom 08.11.2007 - 3 S 1923/07 -, VBlVW 2008, 147, 149 und vom 26.11.1993 - 3 S 2606/93 -, juris und andererseits Beschluss des 8. Senats vom 03.03.2008 - 8 S 2165/07 -, VBlBW 2008, 345, 346 m.w.N. der Rspr.) - werden verringert.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2002 - 5 S 1655/01

    Grenznaher Balkon - Abstandsfläche

  • VGH Baden-Württemberg, 13.05.2002 - 3 S 2259/01

    Klageänderung - Konkretisierung einer Baugenehmigung; Abstandsflächen

  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.1996 - 3 S 2205/94

    Nachbarschutz: Unterschreitung der Abstandsflächentiefe - erhebliche bzw nicht …

  • VGH Bayern, 10.11.2000 - 26 CS 99.2102

    Gebot der wechselseitigen, verträglichen und abgestimmten Bauausführung bei …

  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.1993 - 3 S 2606/93

    Schutz des Wohnfriedens - Abstandsflächenvorschriften - Schutz gegen Einblicke

  • VG Karlsruhe, 05.02.2016 - 11 K 5180/15

    Bauordnungsrecht: Beeinträchtigung nachbarrechtlicher Belange; Verletzung von …

    Aus dem Wortlaut "an die Grenze" folgt allerdings, dass bauliche Anlagen grundsätzlich nur entweder grenzständig oder unter Einhaltung des vollen nach § 5 Abs. 7 LBO erforderlichen Grenzabstands errichtet werden dürfen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.04.2009 - 3 S 569/09 - DÖV 2009, 870 - juris, Rn. 13 f.).

    Dies gilt auch für Anbauten an bestehende grenzständige Gebäude, weil auch in diesen Fällen der Bauherr andernfalls seinen Anbau mit sehr geringem Abstand zu einem bereits vorhandenen grenzständigen Gebäuden errichten dürfte, wodurch sogenannte Schmutzwinkel entstehen könnten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.04.2009 - 3 S 569/09 - DÖV 2009, 870 - juris, Rn. 14).

    Das wäre der Fall, wenn ein Anbau mit sehr geringem Grenzabstand errichtet würde, der es dem Nachbarn verwehrte, am eigenen Haus einen grenzständigen Anbau zu errichten, weil sonst z. B. ein "Schmutzwinkel" entstünde (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.04.2009 - 3 S 569/09 - DÖV 2009, 870 - juris, Rn. 16).

  • VG Karlsruhe, 21.05.2019 - 2 K 252/17

    Nachbarschutz bei der Befreiung von der Festsetzung einer geschlossenen Bauweise; …

    Rn. 72 b) Aufgrund der Befreiung von der im Bebauungsplan Nr. 515 getroffenen Festsetzung der geschlossenen Bauweise leben vorliegend die landesrechtlichen Abstandsflächenbestimmungen wieder auf (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.10.1992 - 4 B 210.92 -, BauR 1993, 304 hinsichtlich einer nach § 22 Abs. 3 Halbs. 2 BauNVO erteilten Abweichung von der geschlossenen Bauweise; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.04.2009 - 3 S 569/09 -, ESVGH 60, 63).

    Dies ist unter anderem der Fall, wenn sich dem Regelungsregime der Abstandsflächenvorschriften eindeutig entnehmen lässt, dass der Gesetzgeber die von einer baulichen Anlage ausgehende konkrete Beeinträchtigung des angrenzenden Nachbargrundstücks für zumutbar hält (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.04.2009 - 3 S 569/09 -, ESVGH 60, 63 zur wortgleichen Vorgängerregelung des § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 LBO; Beschl. v. 27.11.2013 - 8 S 1813/13 -, n.v.;… Urt. v. 13.08.2008 - 3 S 1668/07 -, VBlBW 2009, 65; Beschl. v. 14.01.2010 - 8 S 1997/09 -, BauR 2010, 1741).

  • VG Freiburg, 25.07.2012 - 4 K 2241/11

    Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot bei zulässiger Grenzbebauung

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner grundlegenden "Doppelhaus-Entscheidung" (Urteil vom 24.02.2000 - 4 C 12.98 -, juris; bestätigt in Beschluss vom 17.08.2011 - 4 B 25.11 -, juris; ihm folgend etwa VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.04.2009 - 3 S 569/09 -, juris; Bayer. VGH, Urteil vom 28.08.2002 - 26 B 99.2728 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 06.05.2011 - 10 B 29/11 -) die Anforderungen an die bauliche Einheit in seiner Doppelhaus-Entscheidung wie folgt präzisiert: "Ein Doppelhaus entsteht deshalb nur dann, wenn zwei Gebäude derart zusammengebaut werden, dass sie einen Gesamtbaukörper bilden.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2013 - 8 S 1813/13

    Erweiterung und Modernisierung einer Kindertagesstätte in einem allgemeinen …

    Daneben können aber auch rechtliche Besonderheiten, die beim Nachbargrundstück im Verhältnis zum Bauvorhaben vorliegen und dessen Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit abstandsflächenrechtlich deutlich mindern, eine "erhebliche" Beeinträchtigung nachbarlicher Interessen ausschließen, etwa bei einer rechtlichen Vorbelastung des Nachbargrundstücks, wenn das Abwehrrecht des Nachbarn in Bezug auf Auswirkungen einer für den Wiederaufbau eines Gebäudes verwendeten, auf dem Baugrundstück bereits existierenden Außenmauer ausgeschlossen (Senatsurteil vom 27.10.2000 - 8 S 445/00 -VBlBW 2001, 144) oder in Bezug auf ein nachträglich genehmigtes Vorhaben verwirkt ist (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.12.2007 - 3 S 2107/07 - VBlBW 2008, 190), oder bei einer Bebauung von Baugrundstück und Nachbargrundstück mit einem Doppelhaus (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.04.2009 - 3 S 569/09 -) oder wenn sich dem Regelungsregime der Abstandsflächenvorschriften eindeutig entnehmen lässt, dass der Gesetzgeber die konkrete Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks für zumutbar hält (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.08.2008 - 3 S 1668/07 -VBlBW 2009, 65).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.2023 - 3 S 266/23

    Zur rechtlichen Sondersituation einer Doppelhausbebauung; Errichtung einer …

    Dies setzt jedoch voraus, dass der quantitative und qualitative Charakter als Doppelhaus, d.h. als einer verträglich und abgestimmt aneinandergebauten baulichen Einheit, gewahrt bleibt (Fortführung von VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.04.2009 - 3 S 569/09 - juris).

    Wird - wie hier - nicht an die Grenze gebaut, sind mithin im Grundsatz die vollen Abstandsflächen einzuhalten (vgl. im Einzelnen Senatsbeschl. v. 29.04.2009 - 3 S 569/09 - juris Ls. 2, Rn. 13).

    Rn. 12 Eine solche rechtliche Sondersituation kann auch vorliegen, wenn das Baugrundstück und das Nachbargrundstück - wie hier - mit einem Doppelhaus bebaut sind (Senatsbeschl. v. 29.04.2009 - 3 S 569/09 - juris Rn. 15 f.;… zustimmend VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.11.2013 - 8 S 1813/13 - juris Rn. 16 ).

    Denn in beiderlei Hinsicht geht es um die Frage, wie viel Abstand ein Nachbar zum Schutz seiner nachbarlichen Belange verlangen kann bzw. wie viel Nähe er hinzunehmen hat (Senatsbeschl. v. 29.04.2009 - 3 S 569/09 - juris Rn. 16).

    Dies wäre etwa der Fall, wenn durch ein grenznahes Vorhaben die Bebaubarkeit des Nachbargrundstücks beeinträchtigt würde (Senatsbeschl. v. 29.04.2009 - 3 S 569/09 - juris Rn. 16).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.2023 - 3 S 192/22

    Abstandsfläche; Ausnahme; Grenzbau; Doppelhaus; Balkonanlage; Gebot der …

    Dies setzt jedoch voraus, dass der quantitative und qualitative Charakter als Doppelhaus, d.h. als einer verträglich und abgestimmt aneinandergebauten baulichen Einheit, gewahrt bleibt (Fortführung von VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.04.2009 - 3 S 569/09 - juris).

    Wird - wie hier - nicht an die Grenze gebaut, sind mithin im Grundsatz die vollen Abstandsflächen einzuhalten (vgl. im Einzelnen Senatsbeschl. v. 29.04.2009 - 3 S 569/09 - juris Ls. 2, Rn. 13).

    Eine solche rechtliche Sondersituation kann auch vorliegen, wenn das Baugrundstück und das Nachbargrundstück - wie hier - mit einem Doppelhaus bebaut sind (Senatsbeschl. v. 29.04.2009 - 3 S 569/09 - juris Rn. 15 f.;… zustimmend VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.11.2013 - 8 S 1813/13 - juris Rn. 16).

    Denn in beiderlei Hinsicht geht es um die Frage, wie viel Abstand ein Nachbar zum Schutz seiner nachbarlichen Belange verlangen kann bzw. wie viel Nähe er hinzunehmen hat (Senatsbeschl. v. 29.04.2009 - 3 S 569/09 - juris Rn. 16).

    Dies wäre etwa der Fall, wenn durch ein grenznahes Vorhaben die Bebaubarkeit des Nachbargrundstücks beeinträchtigt würde (Senatsbeschl. v. 29.04.2009 - 3 S 569/09 - juris Rn. 16).

  • VG Karlsruhe, 15.04.2015 - 4 K 1910/13

    Grenzabstand bei Umnutzung einer Scheune zu Wohnraum

    Daneben können aber auch rechtliche Besonderheiten, die beim Nachbargrundstück im Verhältnis zum Bauvorhaben vorliegen und dessen Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit abstandsflächenrechtlich mindern, eine "erhebliche" Beeinträchtigung nachbarlicher Interessen ausschließen, etwa bei einer rechtlichen Vorbelastung des Nachbargrundstücks, wenn z.B. das Abwehrrecht des Nachbarn in Bezug auf Auswirkungen einer für den Wiederaufbau eines Gebäudes verwendeten, auf dem Baugrundstück bereits existierenden Außenmauer ausgeschlossen (…VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.10.2000 - 8 S 445/00 - VBlBW 2001, 144) oder in Bezug auf ein nachträglich genehmigtes Vorhaben verwirkt ist (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.12.2007 - 3 S 2107/07 - VBlBW 2008, 190), oder bei einer Bebauung von Baugrundstück und Nachbargrundstück mit einem Doppelhaus (VGH Bad.- Württ., Beschl. v. 29.04.2009 - 3 S 569/09 - juris) oder wenn sich dem Regelungsregime der Abstandsflächenvorschriften eindeutig entnehmen lässt, dass der Gesetzgeber die konkrete Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks für zumutbar hält (…VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.08.2008 - 3 S 1668/07 - VBlBW 2009, 65).
  • VG Freiburg, 06.07.2010 - 4 K 952/10

    Bauordnungsrecht: Verhinderung einer nur einseitigen Grenzbebauung

    Zwar ist in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg anerkannt, dass es einer öffentlich-rechtlichen Sicherung im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 LBO gleichkommt, wenn auf dem Nachbargrundstück bereits ein Gebäude an die Grenze gebaut wurde, von dessen Fortbestand ausgegangen werden kann und das zu irgendeinem Zeitpunkt den materiellen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprach ( VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.02.2007, VBlBW 2007, 383, und Beschluss vom 29.04.2009 - 3 S 569/09 -, jew. m.w.N.;… Sauter, a.a.O., § 5 RdNrn. 50 ff. ).

    Ein Gebäude mit geringem Grenzabstand, wie es im Fall der Verwirklichung des genehmigten Bauvorhabens hier der Fall wäre, steht nicht mehr "an" der Grenze, sondern allenfalls "nahe" der Grenze ( so [einschl. der Unterstreichungen] weitestgehend wörtlich VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.04.2009, a.a.O. ).

  • VG Freiburg, 26.10.2016 - 1 K 237/15

    Beschränkung der Privilegierung in BauO BW 2010 § 6 Abs 1 S 1 Nr 2 auf …

    Insbesondere wird keine Einsichtsmöglichkeit geschaffen, die die Beigeladenen nicht mehr hinzunehmen hätte (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.04.2009 - 3 S 569/09 -, BRS 74 Nr. 89 m. w. N.).
  • VGH Hessen, 09.10.2015 - 4 B 1353/15

    Nachbarantrag gegen Grenzbalkon

    Auch wird keine Einsichtsmöglichkeit geschaffen, die die Antragstellerin nicht mehr hinzunehmen hätte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. April 2009 - 3 S 569/09 -, BRS 74 Nr. 89 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.2010 - 8 S 1977/09

    Keine Beeinträchtigung nachbarlicher Belange bei Unterschreitung des …

  • VG Gelsenkirchen, 02.08.2011 - 5 L 579/11

    Offene Bauweise, Doppelhaus, Doppelhaushälfte, Doppelhauscharakter, …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2016 - 2 M 159/15

    Nachbarwiderspruch gegen Balkonanlage; Zerstörung der Doppelhauseigenschaft eines …

  • VG Karlsruhe, 06.05.2024 - 2 K 4206/23

    Bestimmung der tatsächlichen Geländeoberfläche nach Ausführung des Bauvorhabens; …

  • VG Karlsruhe, 19.06.2024 - 2 K 3115/23

    Erfordernis von Brandwänden für einen offenen Carport

  • VG Freiburg, 12.10.2016 - 6 K 641/16

    Aufhebung einer Baugenehmigung aufgrund optischer Beeinträchtigung einer Moschee …

  • VG Karlsruhe, 28.04.2023 - 2 K 1313/22

    Nachbarlicher Abwehranspruch gegen eine grenzständige Bebauung; …

  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2012 - 3 S 2003/12

    Neues Vorbringen im Beschwerdeverfahren; Notgeschäftsführung des Miterben gegen …

  • VG Stuttgart, 13.08.2009 - 6 K 2312/09

    Verringerung der Grenzbebauung durch Modernisierungsmaßnahmen zur …

  • VG Hamburg, 06.03.2024 - 12 K 2215/19

    Erfolgreiche Klage einer Nachbarin gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines …

  • VG Karlsruhe, 09.06.2024 - 2 K 3115/23

    Erfordernis von Brandwänden auf Grundlage von § 27 Abs. 4 Alt. 1 LBO und § 7 Abs. …

  • VG Gelsenkirchen, 13.01.2015 - 9 K 6091/13

    Rücksichtnahme; Reihenhaus; Hitze; Regen; Standsicherheit

  • VG Würzburg, 02.02.2010 - W 4 S 10.13

    Einstweiliger Rechtsschutz; Nachbarklage; Reihenhausbebauung; Abstandsflächen; …

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