Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2016 - 3 S 60.16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Art 3 GG, Art 21 Abs 1 GG, § 5 Abs 1 PartG, Art 21 Abs 3 GG
Überlassung von Räumen an politische Parteien nur nach vorheriger Vorlage eines Bestuhlungsplanes - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Art 3 GG, Art 21 Abs 1 GG, § 5 Abs 1 PartG
Politische Partei; Veranstaltung; Raumvergabe; Nutzungsvertrag; "Auflage"; Willkür; Bestuhlungsplan; Genehmigung; Brandschutzbeauftragter - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 24.08.2016 - 2 L 344.16
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2016 - 3 S 60.16
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 07.03.2007 - 2 BvR 447/07
Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Nutzung eines Raumes in einem städtischen …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2016 - 3 S 60.16
Das bedeutet, dass der Antragsteller, sofern nicht eine sachlich begründete Ausnahme besteht, ebenso wie andere Parteien zur Nutzung der in Betracht kommenden Räume zuzulassen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. März 2007 - 2 BvR 447/07 -, BVerfGK 10, 363 = juris Rn. 3).Da der Antragsgegner jedoch nicht von vornherein verpflichtet ist, politischen Parteien überhaupt Räumlichkeiten zur Durchführung von Veranstaltungen zu überlassen (BVerfG, Beschluss vom 7. März 2007 - 2 BvR 447/07 -, BVerfGK 10, 363 = juris Rn. 5), darf er die Nutzung auf bestimmte Zwecke beschränken oder sie an bestimmte Auflagen knüpfen, soweit dies generell geschieht und alle Parteien gleich behandelt werden.
- OVG Sachsen, 12.04.2001 - 3 BS 10/01
Anspruch einer politischen Partei auf Überlassung gemeindlicher Räume; Ausschluss …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2016 - 3 S 60.16
Die Entscheidungsfreiheit des Antragsgegners, in welchem Umfang er politischen Parteien Zugang gewährt, wird grundsätzlich nur durch das Willkürverbot begrenzt, das eine Raumvergabepraxis ausschließt, die im Verhältnis zu der Situation, die sie regeln soll, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 23. November 2011 - OVG 3 S 141.11 - juris Rn. 4; OVG Bautzen, Beschluss vom 12. April 2001 - 3 BS 10/01 -, NVwZ 2002, 615 = juris Rn. 9). - OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2011 - 3 S 141.11
Beschränkung der Raumvergabe an Parteien auf örtliche Veranstaltungen
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2016 - 3 S 60.16
Die Entscheidungsfreiheit des Antragsgegners, in welchem Umfang er politischen Parteien Zugang gewährt, wird grundsätzlich nur durch das Willkürverbot begrenzt, das eine Raumvergabepraxis ausschließt, die im Verhältnis zu der Situation, die sie regeln soll, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. November 2011 - OVG 3 S 141.11 - juris Rn. 4; OVG Bautzen…, Beschluss vom 12. April 2001 - 3 BS 10/01 -, NVwZ 2002, 615 = juris Rn. 9).
- VGH Bayern, 16.03.2026 - 8 CE 26.39
Beschwerde (einstweiliger Rechtsschutz), Anspruch auf Erteilung einer …
In Bezug auf die Exekutive gebietet Art. 3 Abs. 1 GG eine gleichmäßige Verwaltungspraxis, die durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 25.8.2016 - OVG 3 S 60.16 - juris Rn. 3;… OVG NW, B.v. 22.3.2023 - 15 B 244/23 - NVwZ 2023, 774 - juris Rn. 6). - VG Berlin, 27.01.2025 - 2 K 142.23
Kein Parlamentsseminar zum BDS-Beschluss
In Bezug auf die Exekutive gebietet Art. 3 Abs. 1 GG eine gleichmäßige Verwaltungspraxis, die durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. August 2016 - OVG 3 S 60.16 - juris Rn. 3; OVG Münster…, Beschluss vom 22. März 2023 - 15 B 244/23 - juris Rn. 6).
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