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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 02.08.1989 - 3 S 75.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,8889
OVG Berlin, 02.08.1989 - 3 S 75.89 (https://dejure.org/1989,8889)
OVG Berlin, Entscheidung vom 02.08.1989 - 3 S 75.89 (https://dejure.org/1989,8889)
OVG Berlin, Entscheidung vom 02. August 1989 - 3 S 75.89 (https://dejure.org/1989,8889)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Konferenzrecht - Beteiligung der Schulkonferenz; schulorganisatorische Maßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 21
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 26.78

    Notwendige Beiladung einer Gemeinde als Straßenbaulastträgerin; Rechtsnatur und …

    Auszug aus OVG Berlin, 02.08.1989 - 3 S 75.89
    Vorschriften über das Verwaltungsverfahren können allerdings nach ihrem jeweiligen Regelungsgehalt mit einer eigenen Schutzfunktion zugunsten Einzelner in der Weise ausgestattet sein, daß der Begünstigte allein unter Berufung auf einen ihn betreffenden Verfahrensmangel, das heißt ohne Rücksicht auf das sachliche Entscheidungsergebnis, die Aufhebung einer verfahrensfehlerhaft zustande gekommenen behördlichen Entscheidung gerichtlich soll durchsetzen können (BVerwGE 41, 58 [64 f.]; 44, 235 [239 f.]; BVerwG, DVBl. 1982, 359 [360]).
  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 50.71

    Anspruch auf Beseitigung von Schäden - Versumpfung von Grundstücken

    Auszug aus OVG Berlin, 02.08.1989 - 3 S 75.89
    Vorschriften über das Verwaltungsverfahren können allerdings nach ihrem jeweiligen Regelungsgehalt mit einer eigenen Schutzfunktion zugunsten Einzelner in der Weise ausgestattet sein, daß der Begünstigte allein unter Berufung auf einen ihn betreffenden Verfahrensmangel, das heißt ohne Rücksicht auf das sachliche Entscheidungsergebnis, die Aufhebung einer verfahrensfehlerhaft zustande gekommenen behördlichen Entscheidung gerichtlich soll durchsetzen können (BVerwGE 41, 58 [64 f.]; 44, 235 [239 f.]; BVerwG, DVBl. 1982, 359 [360]).
  • BVerwG, 20.10.1972 - IV C 107.67

    Erlaubnis zur Förderung von Thermalwasser - Nachbarschutz im Wasserrecht - …

    Auszug aus OVG Berlin, 02.08.1989 - 3 S 75.89
    Vorschriften über das Verwaltungsverfahren können allerdings nach ihrem jeweiligen Regelungsgehalt mit einer eigenen Schutzfunktion zugunsten Einzelner in der Weise ausgestattet sein, daß der Begünstigte allein unter Berufung auf einen ihn betreffenden Verfahrensmangel, das heißt ohne Rücksicht auf das sachliche Entscheidungsergebnis, die Aufhebung einer verfahrensfehlerhaft zustande gekommenen behördlichen Entscheidung gerichtlich soll durchsetzen können (BVerwGE 41, 58 [64 f.]; 44, 235 [239 f.]; BVerwG, DVBl. 1982, 359 [360]).
  • BVerwG, 21.10.1983 - 1 B 116.83

    Klageänderung - Sachdienlichkeit - Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - …

    Auszug aus OVG Berlin, 02.08.1989 - 3 S 75.89
    Die hier demnach vorliegende Antragsänderung ist aus Gründen der Prozeßwirtschaftlichkeit (BVerwG, DVBl. 1984, 93) als sachdienlich ohne Einwilligung des Antragsgegners zuzulassen.
  • VGH Hessen, 27.08.1982 - II TH 34/82
    Auszug aus OVG Berlin, 02.08.1989 - 3 S 75.89
    Eine derartige Ausgestaltung von Verfahrensvorschriften ist nur ausnahmsweise gegeben und bedarf daher eindeutiger Anhaltspunkte im Gesetz, für deren Bejahung insbesondere nicht genügt, daß die hier möglicherweise einschlägige Verfahrensvorschrift, wie oben bereits dargelegt wurde, nur der umfassenden Information der Verwaltungsbehörde über Belange dient, sie von ihrer Entscheidung betroffen sein können (vgl. zum Anhörungsrecht von Naturschutzverbänden HessVGH, NVwZ 1982, 689 [690]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.09.1986 - 7 B 62/86
    Auszug aus OVG Berlin, 02.08.1989 - 3 S 75.89
    Selbst wenn die Antragstellerin zu 5) vor der Durchführung des Notplanes gemäß § 53 Abs. 5 SchulVerfG hätte gehört werden müssen, was hier unterstellt werden mag, wäre keine Notwendigkeit (§ 123 Abs. 1 VwGO) anzuerkennen, diese Rechtsverletzung vorläufig im Wege einer einstweiligen Anordnung festzustellen (zur Unzulässigkeit vorläufiger Feststellungen vgl. OVG Rheinland-Pfalz, DVBl. 1986, 1215).
  • VG Bremen, 02.09.1988 - 3 V 358/88
    Auszug aus OVG Berlin, 02.08.1989 - 3 S 75.89
    Auf den Bestand und die materielle Ausstattung der Schule bezogene Rechte können grundsätzlich nur den Eltern alsTrägern des Grundrechts aus Artikel 6 Abs. 2 Satz 1 GG und den Schülern aufgrund ihres, einen Anspruch auf Bildung umfassenden Rechts auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit (Artikel 2 Abs. 1 GG) zustehen (vgl. BayVGH, a.a.O. und VG Bremen, DVBl. 1989, 114).
  • VG Gelsenkirchen, 30.06.2023 - 4 L 866/23

    Offene Ganztagsschule, Kooperationsvereinbarung

    Rn. 10 Vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 2. August 1989 - 3 S 75/89 -, NVwZ-RR 1990, 21; VG Bremen, Beschluss vom 2. September 1988 - 3 V 358/88 -, NVwZ-RR 1989, 78; VG Frankfurt a.M., Beschluss vom 7. Oktober 1998 - 5 G 2638-98 - NVwZ-RR 1999, 379; Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 61 Rn. 30; Schoch/Schneider, VwGO, Stand: August 2022, § 61 Rn. 6.
  • VG Gießen, 06.08.1997 - 3 E 327/97

    Geschäftsordnung einer hessischen Gesamtkonferenz - geheime Abstimmung

    Ihre Beteiligungsfähigkeit ergibt sich jedoch aus § 61 Abs. 1 Nr. 2 VwGO (vgl. zur Beteiligungsfähigkeit von schulrechtlichen Konferenzen: VG Berlin, Urteil vom 14.06.1984, Az.: 3 A 1255.83, SPE n.F. 370, Nr. 17; VG Bremen, Beschluß vom 02.09.1989, 3 V 358/88, SPE n.F. 370, Nr. 20; OVG Berlin, Beschluß vom 02.08.1989, Az.: 3 S 75.89, SPE n.F. 370, Nr. 21).
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