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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 05.09.2011 - 3 S 76.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6965
OVG Berlin-Brandenburg, 05.09.2011 - 3 S 76.11 (https://dejure.org/2011,6965)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.09.2011 - 3 S 76.11 (https://dejure.org/2011,6965)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. September 2011 - 3 S 76.11 (https://dejure.org/2011,6965)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Zum Anspruch auf vorläufige Aufnahme in eine integrierte Sekundarschule - hier: Aufnahmekriterium: Durchschnittsnote der Förderprognose

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 146 Abs 4 VwGO, Art 10 VvB, Art 20 Abs 1 VvB, Art 12 Abs 3 VvB,... § 8 SchulG BB, § 14 Abs 1 S 3 SchulG BB, § 21 SchulG BB, § 22 SchulG BB, § 56 Abs 2 SchulG BB, § 56 Abs 6 Nr 1 SchulG BB, § 56 Abs 6 Nr 2 SchulG BB, § 56 Abs 6 Nr 3 SchulG BB, § 56 Abs 9 S 1 Nr 2 Buchst a SchulG BB, § 129 Abs 7 S 1 SchulG BB, § 6 Abs 2 SekIV BE, § 6 Abs 3 S 1 Nr 1 SekIV BE, § 24 Abs 2 GrSchulV BE
    Beschwerde; Sekundarstufe I; Aufnahme; Härtefall; Aufnahmekriterium; Durchschnittsnote; Förderprognose; Leistungen; Kompetenzen; Schulprogramm; Losverfahren; Integrierte Sekundarschule; Heterogenität; Schulprogramm; besonderes Profil; Gleichheitsgebot; Recht auf Zugang ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Übergang auf weiterführende Schulen - Durchschnittsnote Förderprognose

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Vergabe von Oberschulplätzen nach der Schulreform nicht zu beanstanden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vergabe von Oberschulplätzen nach der Berliner Schulreform

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vergabeverfahren von Oberschulplätzen in Berlin nicht zu beanstanden - Integrierte Sekundarschulen dürfen Durchschnittsnote grundsätzlich zum Aufnahmekriterium machen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geltung des Kriteriums der "Durchschnittsnote der Förderprognose" für die Aufnahme in eine Integrierte Sekundarschule

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (77)Zitiert selbst (1)

  • VerfGH Berlin, 19.02.2007 - VerfGH 180/06

    Teils aus Subsidiaritätsgründen unzulässige, im Übrigen unbegründete …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.09.2011 - 3 S 76.11
    Rn. 18 Dieses Recht wird nur nach Maßgabe der den Zugang regelnden Gesetze gewährt (VerfGH Berlin, Beschluss vom 19. Februar 2007 - VerfGH 180/06, 180 A/06 -, juris Rn. 26; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. August 2009 - OVG 3 S 66.09 -).
  • VG Berlin, 29.07.2019 - 14 L 195.19

    Antrag auf vorläufige Aufnahme zum Schuljahr 2019/2020

    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 05.09.2011 - OVG 3 S 76.11 -, juris Rn. 23) steht es allen Bewerberinnen und Bewerbern frei, bis zum Ende der Anmeldefrist ihren Erstwunsch zu ändern.

    Dieses Recht wird nur nach Maßgabe der den Zugang regelnden Gesetze gewährt (vgl. VerfGH Bln…, Beschluss vom 19.02.2007 - VerfGH 180/06, 180 A/06 -, juris Rn. 26; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 05.09.2011 - OVG 3 S 76.11 - juris Rn. 18).

    Vielmehr beschränkt sich das Elternwahlrecht auf die Schulart (§ 56 Abs. 1 Satz 1 SchulG; vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 05.09.2011, a.a.O.).

    Der Gleichheitssatz verbietet nicht jede Art der Differenzierung beim Zugang zu öffentlichen Bildungseinrichtungen, sondern verlangt nur, dass die differenzierende Regelung auf hinreichend sachbezogenen, nach Art und Gewicht vertretbaren Gründen beruht (vgl. VerfGH Bln…, Beschluss vom 19.02.2007, a.a.O., Rn. 26; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 05.09.2011, a.a.O., Rn. 19).

    Außerdem zeigt eine Notensumme aus zwei Schulhalbjahren nicht nur einen punktuellen Leistungsstand auf, sondern beruht typischerweise auf der Leistungsentwicklung und dem Leistungsvermögen des Kindes in den betreffenden Fächern (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 05.09.2011, a.a.O., juris Rn. 10).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2021 - 3 S 111.21

    Anspruch auf Aufnahme in die Jahrgangsstufe 7 einer bestimmten Schule

    Auch deshalb sieht der Senat keinen Anlass, von seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. September 2011 - OVG 3 S 76.11 - juris Rn. 6 ff.) abzuweichen.

    Vielmehr beschränkt sich das Elternwahlrecht auf die Schulart (§ 56 Abs. 1 Satz 1 SchulG), was durch das leistungsbezogene Aufnahmekriterium jedoch nicht tangiert wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. September 2011 - OVG 3 S 76.11 - juris Rn. 18), so dass auch etwaigen Folgewirkungen der Corona-Pandemie insoweit kein Einfluss zukommt.

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass die Auswahl der Bewerber nach der Durchschnittsnote der Förderprognose sachbezogen und vertretbar ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. September 2011 - OVG 3 S 76.11 - juris Rn. 19).

    Dieses Vorbringen lässt auch unter Berücksichtigung der allgemeinen pandemiebedingten Einschränkungen des Schulbetriebs in den vergangenen anderthalb Jahren keine tragfähigen Rückschlüsse darauf zu, dass die Durchschnittsnote der Förderprognose kein taugliches Differenzierungskriterium mehr darstellte, weil sie keine Aussage über das Leistungsvermögen und die Leistungsentwicklung der Grundschulkinder zuließe (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. September 2011 - OVG 3 S 76.11 - juris Rn. 10).

  • VG Berlin, 23.08.2024 - 39 L 166.24

    Vorläufige Aufnahme in die Jahrgangsstufe 7

    Insbesondere ist weder das Elternwahlrecht aus Art. 6 GG noch das Recht auf Zugang zu öffentlichen Bildungseinrichtungen aus Art. 20 Abs. 1 der Verfassung von Berlin - VvB - i.V.m. dem Gleichheitssatz nach Art. 10 VvB bzw. Art. 3 Abs. 1 GG verletzt (…vgl. VerfGH Berlin, a.a.O.; OVG Berlin Brandenburg, Beschluss vom 5. September 2011 - OVG 3 S 76.11 - juris Rn. 18;… Beschluss der Kammer vom 23. August 2022, a.a.O.).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg und der Kammer ist das Kriterium zur leistungsbezogenen Auswahl im Sinne des § 56 Abs. 9 Nr. 3 Buchst. a SchulG hinreichend geeignet und auch mit dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 10 Abs. 1 VvB) vereinbar (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 21. Oktober 2021 - OVG 3 S 111/21 - juris Rn. 8 ff. und vom 5. September 2011 - OVG 3 S 76.11 - Rn. 10, 19;… Beschlüsse der Kammer vom 23. August 2022, a.a.O., Rn. 16 und vom 9. August 2021 - VG 39 L 239/21 - EA, S. 9 ff.).

    Vielmehr fließen hierdurch auch die nach § 56 Abs. 9 Nr. 3 Buchst. a SchulG ebenfalls zu berücksichtigenden Kompetenzen der Kinder in die Durchschnittsnote ein (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. September 2011, a.a.O., Rn. 10).

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